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Pferd mit dem 1.6 l TDI ziehen?
Hallo,
hat jemand Erfahrung damit, mit der Maschine einen Pferdeanhänger zu ziehen? Würde die Anhängerkupplung bei VW nachrüsten lassen. Mit meinem alten 1.9 l TDI war das gar kein Problem. Aber zwischen den Maschinen liegen ja Welten.
Laut Papieren kann er ja bis zu 8% Steigung sogar bis zu 1.8 Tonnen ziehen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Bei der Überschrift dachte ich: Das arme Pferd.
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24 Antworten
Ja und wo liegen jetzt die Welten?
Ich sehe da kein Problem. Es kommt halt auf die Umstände an. Im flachen Emsland besser als im Schwarzwaldgebirge.
Edit:
Vorsicht mit der 8% Regel! Oft erhöht sich das zul. Gespanngewicht nicht. Heißt, dass es vom Zugwagen abgerechnet werde muss.
Ich fahre nur zu Turnieren im Ruhrgebiet und evtl. mal Richtung Nordsee.
Also kein Gebirge.
Kannst du mir das letztere erklären?
Vielen Dank für deine kompetente Antwort.
Gerne, wenn ich wüsste, was daran unklar wäre. Letztlich ist hier die Eintragung in der ZUL I. entscheident.
Meinst du die 1.5 to gebremst?
Man muss das gesamte Paket der Anhängereintragung beachten! 1,5 to. sollten kein Problem darstellen. Bei 1,8 to. könnten die 300 kg höhere Anhängelast vom Zugfahrzeug abgezogen werden müssen.
Mein 5er Rentnergolf hat bspw.:
zul. Gesamtmasse: 2030 kg
zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3430 kg
Größte Anhängelast: 1400 kg
Wenn hier die 8 % Regel (1700 kg) zum tragen kommt, darf das Zugfahrzeug nur noch 1730 kg auf die Waage bringen.
Dauernd diese Maximierung dem Zugfahrzeug auferlegen, halte ich auch nicht für empfehlenswert, kann man mal machen.
Jetzt sollte es aber klar sein?
Gruß
Jetzt ist es klar. Danke :-)
Bei der Überschrift dachte ich: Das arme Pferd.
Warum?
Interessant wäre noch, welchen Führerschein du hast? Bei den neuen Klassen darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges. Soll heißen, ich darf mit Klasse 3 die vollen 1800Kg ziehen. Mein Bruder hat BE und darf mit meinem Golf nur 1400Kg ziehen. In diesem Fall limitiert der Führerschein, nicht die Zulassungsbescheinigung.
Zitat:
@Bunny Hunter schrieb am 11. März 2018 um 10:42:54 Uhr:
Interessant wäre noch, welchen Führerschein du hast? Bei den neuen Klassen darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges. Soll heißen, ich darf mit Klasse 3 die vollen 1800Kg ziehen. Mein Bruder hat BE und darf mit meinem Golf nur 1400Kg ziehen. In diesem Fall limitiert der Führerschein, nicht die Zulassungsbescheinigung.
Das ist so nicht korrekt!
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 11. März 2018 um 10:55:03 Uhr:
Zitat:
@Bunny Hunter schrieb am 11. März 2018 um 10:42:54 Uhr:
Interessant wäre noch, welchen Führerschein du hast? Bei den neuen Klassen darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges. Soll heißen, ich darf mit Klasse 3 die vollen 1800Kg ziehen. Mein Bruder hat BE und darf mit meinem Golf nur 1400Kg ziehen. In diesem Fall limitiert der Führerschein, nicht die Zulassungsbescheinigung.
Das ist so nicht korrekt!
Wenn mich nicht alles täuscht geht es bis 3500kg tech zul.Ges-Masse des Zugs.
Hier drücken
Zitat:
@Venus82 schrieb am 11. März 2018 um 08:14:01 Uhr:
Hallo,
hat jemand Erfahrung damit, mit der Maschine einen Pferdeanhänger zu ziehen? Würde die Anhängerkupplung bei VW nachrüsten lassen. Mit meinem alten 1.9 l TDI war das gar kein Problem. Aber zwischen den Maschinen liegen ja Welten.
Laut Papieren kann er ja bis zu 8% Steigung sogar bis zu 1.8 Tonnen ziehen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hab gerade in den Papieren von meinem GTD nachgeschaut,
unten wo so einiges steht
zul.Gesamtmasse des Zugs bis 8% Steigung 3730kg sonst 3530kg
max Anhängelast bis 8% Steigung 1800kg sonst 1600kg.
Bei Ausnutzung bis zum Max. BE
Leermasse 1429-kg lt. Fahrzeugschein (iregndwann muß ich mal auf die Waage mit dem Golf)
Alle diese Angaben müssten in deiner Zulassungsbescheinigung auch enthalten sein, evtl. mit anderen Werten.
Auch das ist nicht richtig!
Fahrerlaubnis der Klasse B+E geht bis max. 7 to., 3,5 to. Zugfahrzeug + 3,5 to. der Anhänger.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 11. März 2018 um 12:40:17 Uhr:
Auch das ist nicht richtig!
Fahrerlaubnis der Klasse B+E geht bis max. 7 to., 3,5 to. Zugfahrzeug + 3,5 to. der Anhänger.
Bist du dir sicher?
Hier