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Pflicht bzw Aufpreis von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern

Themenstarteram 21. Juni 2016 um 20:41

Hallo,

Seit 1990 ist ja mindestens eine Nebelschlussleuchte Pflicht. Aber warum Nebelscheinwerfer nicht? Ich habe schon oft gehört, dass es daran liegt dass man selber seine Geschwindigkeit anpassen kann. Jedoch ist bzw mir dieses Argument nicht ganz schlüssig. Angenommen ich fahre jetzt bei extrem dichtem Nebel mit einem Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer und habe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Ich muss extrem langsam fahren. Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren uns fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte . Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:

Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht.

Doch, tun sie. Vor allem bei nasser Fahrbahn.

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Mit Nebelschlussleuchte an - also bei Sichtweiten unter 50 m - ist die zulässige V-max 50 km/h. Und obwohl ich bisher alle PKW's mit Nebelscheinwerfer hatte, bei extrem dichten Nebel nutzen die nicht wirklich was.

Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:20 Uhr:

Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren uns fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte . Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Und dann bist du derjenige, der einem langsamen hinten reindonnert (weshalb, hat ja PeterBH schon erläutert). Was hast du dann davon?

So ist wenigstens dein Hintermann schuld, auch wenn du trotzdem den Ärger hast.

Ach doch, Nebelscheinwerfer sind im Fall des Falles schon brauchbar.

Zumindest die, die tief unten eingebaut sind. Die, die oben in den Hauptscheinwerfern drinsitzen nützen in der Tat eher wenig.

Aber wann braucht man die schon mal ? Je nach Region und Fahrzeiten manchmal nie oder so gut wie nie. Kenne Fälle, da haben Leute ihre Nebler wegen Steinschlags zum TÜV getauscht (bzw. müssen), haben die nie gebraucht, und zum nächsten TÜV war schon wieder ein Steinschlag drin :-(

Die z.B. hätten gern auf Nebelscheinwerfer ganz verzichtet.

Aber wenn man dadurch nur zum "Nebelraser" werden möchte . . . naja, auch nicht Sinn der Sache.

Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:20 Uhr:

...habe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Ich muss extrem langsam fahren. Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren und fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte . Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Gegen im Nebel zu schnell Fahrende und zu dicht Auffahrende hilft leider gar nix.

Und auch mit Nebelscheinwerfer dürftest du nicht schneller fahren, wenn du dann auch die Nebelschlussleuchte gleichzeitig an hast.

Man könnte aber mit der manuellem Scheinwerferhöhenverstellung die Scheinwerfer nach unten verstellen und gucken, ob man dann besser sieht.

Ich sehe im Nebelscheinwerfer nur einen vernünftigen Grund:

Man hat eine Ersatzbeleuchtung, wenn mal das Glühobst vom Fahrlicht versagt.

am 21. Juni 2016 um 21:59

Ich würde kein Fahrzeug ohne NSW (die tiefen!) mehr nehmen. Das hat mehrere Gründe für mich.

Bei schlechter Sicht (bspw. Regen und Dunkelheit) wird einerseits das Sichtfeld verbreitert, was für mich die Wahrnehmung der Linien am Boden direkt vor dem Fahrzeug erleichtert. Bei meinem einzigen Fahrzeug ohne NSW habe ich dafür teilweise das Fernlicht trotz der Reflektionen verwenden müssen. Bei Starkregen habe ich sonst teilweise den Verlauf der Straße erraten müssen.

Des weiteren sind meine Augen nach einer Fahrt bei schlechten Bedingungen deutlich müder ohne NSW, ich vermute mal, das liegt daran, dass der Übergang zwischen der Dunkelheit und der Helligkeit der Scheinwerfer ansonsten deutlich "härter" ist.

Bei Nebel hingegen sehe ich nur einen Vorteil, wenn die Hauptscheinwerfer nicht benötigt werden, da durch die Reflektionen sonst zu viel Störstreuung ist. Nachdem dies aber nicht einzeln schaltbar ist, bringt dies nichts. Das Argument des TE kann ich daher nicht teilen.

Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:20 Uhr:

Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Schneller fahren ist mit Nebelscheinwerfern nicht möglich, es ist im Vergleich zum Abblendlicht nur angenehmer für die Augen. Viele haben aber im Nebel das Abblendlicht mit Nebelscheinwerfern an, was nichts bringt. Da es zur Sicherheit nicht viel beiträgt, ist es kein Pflichtprogramm.

Mit Nebelschlussleuchte wird man hingegen eher gesehen. Daher müssen Fahrzeuge damit ausgestattet sein. Leider werden sie aber zu häufig falsch eingesetzt, wie beim Regen, oder leichten Nebel, und blenden andere Verkehrsteilnehmer.

PS: Maximalgeschwindigkeit ist bei Nebel, mit einer Sicht von unter 50 Metern eher Nebensächlich. Die erlaubten 50KMH erreicht man oft nicht. Aber dies ist selten. Meistens sieht man noch über 100 Meter und kann ohne Zusatzbeleuchtung ganz normal fahren.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. Juni 2016 um 23:04:37 Uhr:

Ich sehe im Nebelscheinwerfer nur einen vernünftigen Grund:

Man hat eine Ersatzbeleuchtung, wenn mal das Glühobst vom Fahrlicht versagt.

Bei mir halten die als TFL her, ja ich weis doch, daß das nicht unbedingt gern gesehen wird! Ich brauchte bei Nebel noch nie einen zusätzlichen Scheinwerfer, wenn die Suppe wirklich zu dicht wird, hilft auch kein NSW weiter, Alternative: Tempo drosseln!

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Juni 2016 um 06:31:54 Uhr:

Zitat:

Viele haben aber im Nebel das Abblendlicht mit Nebelscheinwerfern an, was nichts bringt. Da es zur Sicherheit nicht viel beiträgt, ist es kein Pflichtprogramm.

Hallo,

zumindest nachts, ist das Fahren nur mit Nebelscheinwerfern verboten. Sie dürfen dann nur zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@WRatte schrieb am 21. Juni 2016 um 23:59:08 Uhr:

....Bei Starkregen habe ich sonst teilweise den Verlauf der Straße erraten müssen....

Ich würde mal den Augenarzt aufsuchen. Ich hasse es wie die Pest als Berufskraftfahrer, wenn mir Leute gerade nachts und bei Nässe mit Nebelscheinwerfern entgegenkommen. Man wird geblendet wie Sau.

" Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. "

So die StVO.

Ansosnten sind die Dinger witzlos, wer mal überlegt hat wie weit die Leuchten und wie schnell man fahren dürfte um noch auf das was man da ggf. mehr sieht reagieren zu können ...

Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. Juni 2016 um 09:09:07 Uhr:

" Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. "

So die StVO.

Ansosnten sind die Dinger witzlos, wer mal überlegt hat wie weit die Leuchten und wie schnell man fahren dürfte um noch auf das was man da ggf. mehr sieht reagieren zu können ...

Ja klar, oder denkst du, du schaltest die Dinger ein und ab dann kannst du kacheln?

Nebelscheinwerfer habe ich auch ganz gerne am Auto, und verwende sie sparsam, aber gezielt, wenn entsprechende Witterung herrscht. Die Wünsche von ach so genervten Berufskraftfahrern (die meisten sind eh ungelernt - im LKW-Sektor - und sollten sich so nicht bezeichnen) sind mir dabei Hupe.

Allerdings muss man wohl anerkennen, dass der Gebrauch der Nebler bei modernen Fahrzeugen mit Gasentladungsleuchten oder LED praktisch kaum noch notwendig ist - die Ausleuchtung der Straße ist so gut, dass die Nebler kaum noch etwas beitragen können. Das war sicherlich vor Jahrzehten etwas ganz anderes, als Nebler mit damals hochmodernen H1-/H2- oder H3-Glühlampen die funzeligen 40W-Glühlämpchen der Hauptscheinwerfer ergänzen konnten.

Der bald kommende nächste Wagen hat LED-Nebler. Bin gespannt, ob die noch was beitragen oder auch nur Deko sind. Dann bleiben sie aus.

Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit mit oder ohne Nebler wurde ja schon alles gesagt - 50 km/h, wenn die Sichtweite unter 50m beträgt. Egal, wie dann die Beleuchtung ist. Leider weiß das kaum jemand.

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. Juni 2016 um 09:03:42 Uhr:

[

Ich würde mal den Augenarzt aufsuchen. Ich hasse es wie die Pest als Berufskraftfahrer, wenn mir Leute gerade nachts und bei Nässe mit Nebelscheinwerfern entgegenkommen. Man wird geblendet wie Sau.

Da behaupte ich glatt, dass DU mal zum Augenarzt solltest. Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht. Außer man starrt blöd in deren Licht hinein statt auf die eigene Fahrbahn.

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