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phantasievolle Verkehrsregelung zum Parken

Themenstarteram 1. August 2019 um 14:06

Bin ich bescheuert oder sind diese Schilder kompletter Nonsens oder beides?

In einer jüngst eingerichteten Einbahnstraße ist es nun auf der linken Seite völlig verboten zu parken und auf der rechten stehen überall vor den am Boden befindlichen Markierungen zu Parkplätzen Halteverbotsschilder mit dem Zusatz, dass es auf den markierten Flächen erlaubt sei zu parken.

Weil die Markierungen wegen Einfahrten und anderer Dinge unterbrochen sind, sind auch stets neue Halteverbotsschilder aufgestellt, während das alte Halteverbot vor dem jeweiligen Hindernis endet.

Meine Bilder zeigen das Ende der Halteverbotsstrecke, an dem zugleich eine Parkplatzmarkierung endet. Da steht jetzt mein Auto im Halteverbot, aber erlaubt, weil es ja markiert ist.

Wird Zeit, dass in Deutschland Verkehrsschilder nur noch von KI und nicht mehr von unseren natürlichen Intelligenzbestien aus den Straßenverkehrsämtern angeordnet werden, oder übersehe ich eine sinnvolle Interpretation dieser Beschilderung?

Nachtrag: nachher mache ich noch ein Bild vom Beginn dieser Schildermeile.

Ende des Halteverbots
An der zum Parken erlaubten Markierung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. August 2019 um 16:21:18 Uhr:

Wahrscheinlich ist das so gemeint. Aber warum ist die Erlaubnis zum Parken ausgerechnet mit einem Halte-Verbotsschild (samt Zusatz) angeordnet?

Die Erlaubnis zum Parken beschränkt sich doch auf die im Zusatzschild angegebenen markierten Flächen. Das ist doch bei der Kombination des abs. Halteverbots mit Zusatzzeichen für das Parken auf dem Seitenstreifen, für Anwohner, Schwerbehinderte, Elektroautos das Gleiche. Wie soll denn ein absolutes Halteverbot, das Ausnahmen hat, sonst markiert werden? Ich kann deine Verwirrung nicht nachvollziehen.

Grüße vom Ostelch

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Das Parkverbot beginnt ab der schraffierten Fläche und Endet vor dem Behindertenparkplatz.

Das heißt, alle Flächen, die als markierte Parkplätze gekennzeichnet sind, ist kein Parkverbot.

Ich finde, dass es nicht phantasievoll geregelt, sondern normal. Wie will man denn sonst klar machen,dass man in dieser 'Biegung' (da, wo die schraffierte Fläche zu sehen ist) nicht parken darf/ soll?

So würde ich das sehen.

Themenstarteram 1. August 2019 um 14:21

Wahrscheinlich ist das so gemeint. Aber warum ist die Erlaubnis zum Parken ausgerechnet mit einem Halte-Verbotsschild (samt Zusatz) angeordnet?

Da hat die Straße einen leichten Knick, Biegung und

vielleicht hat es da schon öfter gekracht oder zu oft eingeparkt worden sein, so dass einer nicht mehr raus kam.

Themenstarteram 1. August 2019 um 14:33

Die Schraffierung hat doch selbst die gleiche Wirkung wie ein Verkehrsschild. Es bedarf keiner weiteren Anordnung.

Gezeigt ist auch das Ende der schnurgeraden Strecke, an dem zufällig auch noch ein Behinderten-Parkplatz ist.

Interessant ist ja einfach der Umstand, dass die Parkflächen mit Halteverbotsschildern ausgewiesen sind, deren Anordnung durch den Zusatz ins volle Gegenteil verkehrt wird und wodurch letztlich nichts als Verwirrung gestiftet wird.

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. August 2019 um 16:21:18 Uhr:

Wahrscheinlich ist das so gemeint. Aber warum ist die Erlaubnis zum Parken ausgerechnet mit einem Halte-Verbotsschild (samt Zusatz) angeordnet?

Die Erlaubnis zum Parken beschränkt sich doch auf die im Zusatzschild angegebenen markierten Flächen. Das ist doch bei der Kombination des abs. Halteverbots mit Zusatzzeichen für das Parken auf dem Seitenstreifen, für Anwohner, Schwerbehinderte, Elektroautos das Gleiche. Wie soll denn ein absolutes Halteverbot, das Ausnahmen hat, sonst markiert werden? Ich kann deine Verwirrung nicht nachvollziehen.

Grüße vom Ostelch

So verwirrend finde ich das eigentlich nicht. Da kenne ich andere Beschilderungen, wo man sich schon freut einen Parkplatz gefunden zu haben, aussteigt, und dann merkt, da darf ich ja gar nicht stehen. Im Zweifelsfall parke ich dann um und lauf lieber 10-15 min oder ich stell mich komplett verlehrswidrig ab mit evtl. daraus folgenden Kosten und Aufwand (was ich bisher nur zweimal gemacht hab ohne dass es Folgen gehabt hatte).

Halte- und Parkverbotsschilder gelten ohne ZZ nur auf der Fahrbahn, nicht auf Seiten oder Parkstreifen. Ich sehe hier kein Problem. Strenggenommen bräuchte man das Zusatzschild hier nicht mal, weil die Beschilderung klar ist.

am 1. August 2019 um 14:54

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. August 2019 um 16:21:18 Uhr:

Aber warum ist die Erlaubnis zum Parken ausgerechnet mit einem Halte-Verbotsschild (samt Zusatz) angeordnet?

Wie will man sonst außerhalb der markierten Flächen das Parken verbieten? Mit einem erlaubenden Schild (Zeichen 314) geht das nicht, mit Markierungen alleine auch nicht. Die Beschilderung erreicht also, dass es in den markierten Flächen erlaubt ist und gleichzeitig außerhalb der Flächen verboten ist. Ganz logisch und gar nicht verwirrend.

Ein klarer Fall für schwukele! :-D

Sieht für mich jetzt auch logisch aus. In den gekennzeichneten Flächen ja, dazwischen halt nicht.

Ist doch sinnvoller als wenn man bei jeder markierten Parkbucht ein extra Schild anbringen würde.

Themenstarteram 1. August 2019 um 17:04

Am Anfang der Einbahnstraße steht kein Schild auf der rechten Seite, dann aber irgendwann ein Halteverbot mit zwei Pfeilen oben und unten. Jedes Schild trägt den Zusatz, dass es in den markierten Flächen erlaubt ist zu parken.

So viele Schilder wie ich dachte sind rechts nicht, mein Eindruck war sicherlich durch die große Anzahl von neuen Schildern auf der linken Seite geprägt.

(Die Kamera ist scheiße... Schilder sind nur sehr schwach zu erkennen.)

Schön, dass ihr alle kein Problem mit diesen Schildern habt, dann muss ich mein Rechtsempfinden etwas nachjustieren. Ich weiß von einigen ja, dass sie keine Hitzköpfe sind und vernünftige Antworten bevorzugen.

Der Grund für die in meinen Augen trotzdem unsinnige Beschilderung ist sicherlich, dass an dieser Stelle früher sehr wild geparkt wurde (auch den ganzen Gehweg auf der linken Seite voll) und ein großes Chaos entstand, wenn das Freibad schließt. Da sollte wohl eine Bedrohung von den Schildern ausgehen.

2019-08-01-18-20-58
2019-08-01-18-30-45

Zitat:

Schön, dass ihr alle kein Problem mit diesen Schildern habt, dann muss ich mein Rechtsempfinden etwas nachjustieren.

Entschuldige, dass ich erst jetzt querulantenhaft dazukomme.

Haltverbote und Parkflächenmarkierungen sind seit der StVO-Änderung von 2009 bzw. dem Neuerlass 2013 unverträglich. Denn gemäß StVO gelten Haltverbote, bis durch Verkehrszeichen eine andere Regelung vorgegeben wird. Da Parkflächenmarkierungen eine Parkerlaubnis erteilen, endet das Haltverbot mit der ersten Parkflächenmarkierung. Das würde bei genauer Betrachtung auch dann gelten, wenn man den Regelungsinhalt der Beschilderung mit einer Parkerlaubnis gleichsetzt.

Ansonsten greift hier die VwV-StVO zu §§ 39 bis 43:

Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird.

Wenn am Anfang der Straße kein Haltverbotsschild steht, dann existiert zumindest bis zum ersten Zeichen mit Doppelpfeil kein Haltverbot. Und man könnte darüber diskutieren, ob ab dem Mitte-Schild ein Haltverbot besteht, denn wo nix angefangen hat, kann auch nichts wiederholt werden. ;)

Im Übrigen widerstrebt ein absolutes Haltverbot mit Parkerlaubnis den Anforderung von §45 Abs. 9 StVO.

Also ich bin noch nicht hinter das Problem gekommen.

Auf den markierten Flächen darf man parken, auf der Straße darf man nicht halten.

Habe ich etwas übersehen ?

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