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Piaggio APE TM Kauf (vor 2 Wochen) ohne Kaufvertrag von Privat Sachmängelhaftung ?

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 19:38

Hallo,

ich habe mir vor ca. 2 Wochen eine Piaggio Ape gekauft - Ohne Kaufvertrag von Privat

Ein Diesel mit 422ccm-Motor.

Da Sie optisch ein wenig trüb aussah habe ich Sie erst einmal in Schuss gebracht.

Zum Kauf selbst kann ich sagen, dass wir hin gekommen sind und uns die Ape angeschaut hatten.

Der Verkäufer meinte sie ist technisch in gutem Zustand.

Sie sprang direkt an (Motor war lauwarm...) Es fehlte etwas Öl (Bei einem Diesel nicht ungewöhnlich) und schwitzte ein wenig Öl -Dachte ich ! Für einen Diesel der 20 Jahre alt ist im Rahmen.

Dazu unten mehr.

Jetzt war ich also fertig Sie sah wieder einigermaßen aus. Ich bin ganz ehrlich - Ich hab Sie in den zwei Wochen sehr wenig bewegt. Der Motor lief einmal kurz zum rangieren.

Motoröl hatte ich nur aufgefüllt. Dann kam das Dilemma.

Der Anlasser machte erst zicken er klackte nur und es dauerte (immer noch) ca. 10 Minuten mit fummeln er sich endlich drehte und sie anging.

Als Sie an war traute ich meinen Augen kaum - Ölausfluss wie an einem Wasserhahn. Jetzt weiß ich auch warum weniger Öl drin war.

Die Diesel - bzw Kraftstoffpumpe hat ein Loch - Also ein wirkliches Loch sie ist nicht undicht. Darin läuft irgendwie Motoröl ? Keine Ahnung wie das funktioniert.

Es sieht aus als hätte eine Maus rein gebissen ca. 0,5cm im Durchmesser. Dummerweise habe ich das beim kauf nicht gesehen.

Dann sagte mir der Verkäufer das der Rückwärtsgang nicht geht weil ein Zahnrad defekt wäre.

Ist aber nicht so, da fehlt komplett der Hebel mit Zug für den Rückwärtsgang.

Ach ich könnt kotzen. Kann ich ihn dafür verantwortlich machen ?

Ich möchte Sie nicht wirklich zurück geben, da ich jetzt schon Geld versenkt habe. Er sollte sich zumindest beteiligen an den Kosten oder ???

Beste Antwort im Thema

Moin,

Wusste der Verkäufer vielleicht nicht? Hat das Gerät vielleicht unter ähnlichen Bedingungen gekauft und gedacht - geil Schnäppchen, mach ich billig fertig und dann gemerkt - puh, doch nicht so simpel wie ich dachte.

Grundsätzliches - einen Kaufvertrag habt ihr geschlossen und zwar einen mündlichen. Spannend ist nur - kannst du diesen auch NACHWEISEN. Sagt der Verkäufer, er kennt dich gar nicht - wird es Tricky. Dann wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen - das ist erstmal gut. Das Problem ist - der Verkäufer ist mutmaßlich privat - d.h. du musst nachweisen, der Mangel war bei Übergabe da - der Verkäufer sagt, ne war Dicht, der hat da rumgebastelt, deshalb ist sie jetzt undicht - dann wird es unschön. Dein Problem ist also nicht, dass du die Gewährleistung prinzipiell hast - dein Problem dürfte sein - mach den Verkäufer dafür sicher verantwortlich. Das Problem Recht haben und Recht bekommen. Muss man ganz hart sagen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirfst du da dem Geld nur weiteres hinterher, wenn der VK genau weiß was er da getan hat und dem Geld nebenher noch Nerven.

Mehr als ein wirklich höfliches Gespräch würde ich in den Fall nicht investieren, besteht ja die Möglichkeit, dass der VK ein netter Kerl ist - ich würde damit einsteigen, dass der Zug fehlt, ob er den vielleicht noch irgendwo rumliegen hat. Dann merkt man sicherlich wie kooperativ der Mensch ist. Wäre aber realistisch alles was man machen kann ohne sich selbst massiv zu ärgern oder Geld möglicherweise in einem Rechtsstreit zu versenken.

Und nächstes mal - ordentlichen KV mit ordentlicher Beschreibung des Kaufobjekts machen. Wenn da schriftlich steht - Fahrzeug ist komplett mit diesem und jenem Mangel - dann kann man den VK das Komplett um die Ohren hauen, wenn etwas wesentliches fehlt. ;)

LG Kester

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Keine Chance, er hat dich über den Tisch gezogen und du hast dich über den Tisch ziehen lassen.

Zum Glück hast du auf nen Kaufvertrag verzichtet, jetzt kannst du wenigstens absolut keine Ansprüche geltend machen.

 

Gibt Sachen, die sollten einem nur einmal im Leben passieren.

 

Und ansonsten: ist ein 20 Jahre altes Billigst-Gefährt und Arbeitstier, das nur misshandelt wird. Da braucht man nicht viel erwarten, auch wenn die teils aufgerufenen (und gezahlten!) Mondpreise einen etwas anderes vermuten lassen könnten.

Wenn du die Kosten für die Instandsetzung der verschwiegenen Mängel beziffern kannst, mache den Verkäufer auf die nicht ausgeschlossene Sachmängelhaftung aufmerksam und schicke ihm eine schriftliche Haftbarhaltung.

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 19:53

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:45:49 Uhr:

Keine Chance, er hat dich über den Tisch gezogen und du hast dich über den Tisch ziehen lassen.

Zum Glück hast du auf nen Kaufvertrag verzichtet, jetzt kannst du wenigstens absolut keine Ansprüche geltend machen.

Gibt Sachen, die sollten einem nur einmal im Leben passieren.

Und ansonsten: ist ein 20 Jahre altes Billigst-Gefährt und Arbeitstier, das nur misshandelt wird. Da braucht man nicht viel erwarten, auch wenn die teils aufgerufenen (und gezahlten!) Mondpreise einen etwas anderes vermuten lassen könnten.

Kann ja sein. Für einen Golf hätte von 25 Jahren auch keiner 60.000 Mark bezahlt :D

Fahrzeugkaufverträge bedingen nicht zwingend der Schriftform, um gültig zu sein.

Hier hat sich der Verkäufer allerdings selbst einen Bärendienst erwiesen, wenn er die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat (und dies mangels schriftlichem Kaufvertrag wohl auch nicht beweisen kann).

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 19:57

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:55:43 Uhr:

Fahrzeugkaufverträge bedingen nicht zwingend der Schriftform, um gültig zu sein.

Hier hat sich der Verkäufer allerdings selbst einen Bärendienst erwiesen, wenn er die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat (und dies mangels schriftlichem Kaufvertrag wohl auch nicht beweisen kann).

Also ich war mit meinem Vater dort. Der Verkäufer war alleine. Er hat uns nur zugesichert das alles in Ordnung sei. Einen Sachmängel oder Gewährleistungsanspruch hat er nicht ausgeschlossen.

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 19:59

Zitat:

@opeldriver1009 schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:57:59 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:55:43 Uhr:

Fahrzeugkaufverträge bedingen nicht zwingend der Schriftform, um gültig zu sein.

Hier hat sich der Verkäufer allerdings selbst einen Bärendienst erwiesen, wenn er die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat (und dies mangels schriftlichem Kaufvertrag wohl auch nicht beweisen kann).

Also ich war mit meinem Vater dort. Der Verkäufer war alleine. Er hat uns nur zugesichert das alles in Ordnung sei (bis auf den R-Gang). Einen Sachmängel oder Gewährleistungsanspruch hat er nicht ausgeschlossen.

Damit bist du hinsichtlich der Durchsetzung deiner Ansprüche in einer ziemlich guten Position.

Also aus der Kraftstoffpumpe kann kein Öl laufen. Mach doch mal ein paar Fotos.

Das der Hebel mit Zug fehlt, heißt nicht unbedingt, dass der Verkäufer mit dem Zahnrad Unrecht hat. Zahnräder sind aber im Getriebe. Vielleicht wurde die Mechanik absichtlich ausgebaut, damit niemand auf die Idee kommt in den Rückwärtsgang zu schalten und das Getriebe noch mehr zu schädigen.

Solche Sachen sollten dem Kaufinteressenten aber vor dem Kauf mitgeteilt werden.

Moin,

Wusste der Verkäufer vielleicht nicht? Hat das Gerät vielleicht unter ähnlichen Bedingungen gekauft und gedacht - geil Schnäppchen, mach ich billig fertig und dann gemerkt - puh, doch nicht so simpel wie ich dachte.

Grundsätzliches - einen Kaufvertrag habt ihr geschlossen und zwar einen mündlichen. Spannend ist nur - kannst du diesen auch NACHWEISEN. Sagt der Verkäufer, er kennt dich gar nicht - wird es Tricky. Dann wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen - das ist erstmal gut. Das Problem ist - der Verkäufer ist mutmaßlich privat - d.h. du musst nachweisen, der Mangel war bei Übergabe da - der Verkäufer sagt, ne war Dicht, der hat da rumgebastelt, deshalb ist sie jetzt undicht - dann wird es unschön. Dein Problem ist also nicht, dass du die Gewährleistung prinzipiell hast - dein Problem dürfte sein - mach den Verkäufer dafür sicher verantwortlich. Das Problem Recht haben und Recht bekommen. Muss man ganz hart sagen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirfst du da dem Geld nur weiteres hinterher, wenn der VK genau weiß was er da getan hat und dem Geld nebenher noch Nerven.

Mehr als ein wirklich höfliches Gespräch würde ich in den Fall nicht investieren, besteht ja die Möglichkeit, dass der VK ein netter Kerl ist - ich würde damit einsteigen, dass der Zug fehlt, ob er den vielleicht noch irgendwo rumliegen hat. Dann merkt man sicherlich wie kooperativ der Mensch ist. Wäre aber realistisch alles was man machen kann ohne sich selbst massiv zu ärgern oder Geld möglicherweise in einem Rechtsstreit zu versenken.

Und nächstes mal - ordentlichen KV mit ordentlicher Beschreibung des Kaufobjekts machen. Wenn da schriftlich steht - Fahrzeug ist komplett mit diesem und jenem Mangel - dann kann man den VK das Komplett um die Ohren hauen, wenn etwas wesentliches fehlt. ;)

LG Kester

Themenstarteram 22. Oktober 2019 um 5:23

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 22. Oktober 2019 um 07:17:58 Uhr:

Moin,

Wusste der Verkäufer vielleicht nicht? Hat das Gerät vielleicht unter ähnlichen Bedingungen gekauft und gedacht - geil Schnäppchen, mach ich billig fertig und dann gemerkt - puh, doch nicht so simpel wie ich dachte.

Grundsätzliches - einen Kaufvertrag habt ihr geschlossen und zwar einen mündlichen. Spannend ist nur - kannst du diesen auch NACHWEISEN. Sagt der Verkäufer, er kennt dich gar nicht - wird es Tricky. Dann wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen - das ist erstmal gut. Das Problem ist - der Verkäufer ist mutmaßlich privat - d.h. du musst nachweisen, der Mangel war bei Übergabe da - der Verkäufer sagt, ne war Dicht, der hat da rumgebastelt, deshalb ist sie jetzt undicht - dann wird es unschön. Dein Problem ist also nicht, dass du die Gewährleistung prinzipiell hast - dein Problem dürfte sein - mach den Verkäufer dafür sicher verantwortlich. Das Problem Recht haben und Recht bekommen. Muss man ganz hart sagen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirfst du da dem Geld nur weiteres hinterher, wenn der VK genau weiß was er da getan hat und dem Geld nebenher noch Nerven.

Mehr als ein wirklich höfliches Gespräch würde ich in den Fall nicht investieren, besteht ja die Möglichkeit, dass der VK ein netter Kerl ist - ich würde damit einsteigen, dass der Zug fehlt, ob er den vielleicht noch irgendwo rumliegen hat. Dann merkt man sicherlich wie kooperativ der Mensch ist. Wäre aber realistisch alles was man machen kann ohne sich selbst massiv zu ärgern oder Geld möglicherweise in einem Rechtsstreit zu versenken.

Und nächstes mal - ordentlichen KV mit ordentlicher Beschreibung des Kaufobjekts machen. Wenn da schriftlich steht - Fahrzeug ist komplett mit diesem und jenem Mangel - dann kann man den VK das Komplett um die Ohren hauen, wenn etwas wesentliches fehlt. ;)

LG Kester

Der Verkäufer ist KFZ Mechaniker und hat an dem Teil selbst rumgeschraubt.

Außerdem sei zu sagen, dass sich der Verkäufer eine andere Ape gekauft hat, diese war vom optischen Zustand aber sehr viel schlechter.

Jetzt danach wird mir danach alles klar. Das Teil kostet nämlich ein paar hundert Euro und Arbeit....

Natürlich kann ich über E-Mail und der Anzeige auf Ebay beweisen, dass er der Verkäufer war.

Ob dies nun nachweisbar ist sei mal dahingestellt. Wenn man es ganz genau nehmen würde könnte man das bestimmt nachweisen.

Außerdem Fehlen ja auch Teile der Ape, dass hat er ja inoffiziell zugegeben mit dem Rückwärtsgang

Moin,

Zwischen - du glaubst und denkst - und du überzeugst im Worse Case einen Richter der nicht dabei war - existiert eine gewisse Lücke.

Die Emails - kann auch irgendwer sonst verschickt haben, Ebay - hat wer anders gemacht, hab gar keinen Account und für den Krams wird man kaum eine umfangreiche IP Auskunft erwirken können.

Drehen wir die Strategie des bösen Verkäufers mal auf Links - Ich habe dir bei der Besichtigung genau diese 2-3 Mängel und sogar den nicht sichtbaren genannt. Beweise dem VK das Gegenteil. Und selbst wenn dein Dad sagt - stimmt nicht. Dann sage ich als VK, der war in dem Moment grad nen Schritt weg, eine Rauchen usw. Und vorallem, der stand nicht die ganze Zeit zwischen uns.

Auch was der Verkäufer von Beruf ist - IST am Anfang erstmal unerheblich. Privat bleibt er erstmal. Je nach Detailproblem kann man ihm bestenfalls etwas mehr Sachkunde und Sorgfaltspflicht abverlangen - aber er muss nicht automatisch der ultimative Insider einer APE Diesel sein und diese quasi Kraft Amts automatisch auswendig kennen.

Ich bin Chemiker - trotzdem könntest du mich jetzt nicht morgen bei der BASF auf einen Turm setzen und ich stell dir den besten Farbstoff der Welt her - ich kenn mich da sicherlich nicht mit allem aus, was irgendwie was mit Chemie zu tun hat.

Du ärgerst dich - klar, aber das berät dich nicht sonderlich viel und gut. Der beste Weg ist nette Kommunikation, der Rest wird rechtsverwertbar entweder teuer oder schwer. Ganz unabhängig davon, dass ich durchaus glaube, dass du Recht hast. Ich sehe außer Goodwill des VK keine reelle gute Chance das du das durchbekommst. Man muss nicht jeden Krieg führen, nur weil man es könnte. Manchmal macht es einfach keinen Sinn.

Wenn die Basis ansonsten gut ist und man was draus machen kann - und so klingt es ja dann doch - dann sieh zu, dass du dich bisschen reinkniest und bau dir deine ansonsten perfekte Ape.

LG Kester

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Oktober 2019 um 22:00:13 Uhr:

Damit bist du hinsichtlich der Durchsetzung deiner Ansprüche in einer ziemlich guten Position.

Jain, denn altersbedingte Verschleißerscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Zitat:

@opeldriver1009 schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:53:34 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:45:49 Uhr:

... ein 20 Jahre altes Billigst-Gefährt und Arbeitstier, das nur misshandelt wird. Da braucht man nicht viel erwarten, auch wenn die teils aufgerufenen (und gezahlten!) Mondpreise einen etwas anderes vermuten lassen könnten.

Kann ja sein. Für einen Golf hätte von 25 Jahren auch keiner 60.000 Mark bezahlt :D

naja, was heute wird für einen 20 Jahren alten Verbrauchtgolf mit Getriebeschaden bezahlt???

(der vom Zustand her Deiner Ape vergleichbar wäre)

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