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PKW als LKW anmelden aber als PKW nutzen verboten?
Hallo, ich will mir ein Chevrolet Suburban kaufen dieser kann günstiger als LKW zugelassen werden, jedoch muss dann die Ladefläche größer sein als die Sitzfläche.
Das Auto welches ich mir kaufen will ist momentan als LKW zugelassen, also könnte ich es kaufen es als LKW über mich laufen lassen und somit weniger Steuern und Versicherung zahlen.
Frage:
Was passiert wenn ich den beim Straßenverkehrsamt und bei der Versicherung als LKW eintragen lasse jedoch dann die schnell Installierbaren weiteren Sitze wieder montiere?
Verboten seitens des Verkersamtes und/oder der Versicherg?
Beste Antwort im Thema
Die LKW Zulassung beinhaltet für gewöhnlich eine eingetragene Menge an Sitzen.
Somit dürfte deine Fahrt bei zusätzlichen Sitzen schon bei der ersten Polizei-Kontrolle zu ende sein und teuer werden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, Erloschene Betriebserlaubniss durch nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug, die besagte Steuerhinterziehung usw.
Ob es das Wert ist wage ich mal zu bezweifeln.
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39 Antworten
steuerhinterziehung duefte als begriff evtl. schon abschrecken?
und versicherung`?
Die Versicherung wird dir im Schadensfall schon einen Regress an den Hals hängen.
Jedoch sollte dir beim Thema Steuerhinterziehung kalr sein, dass es sich um eine Straftat handelt und nicht mit einem Bußgeld aus der Welt zu schaffen ist.
Im Übrigen muss dein Finanzamt die LKW-Zulassung auch garnicht unbedingt anerkennen.
Erst recht nicht, wenn sich die Sitze wieder schnell einbauen lassen und die Scheiben hinten noch vorhanden sind.
Egal ob der schon mal als LKW gelaufen ist oder nicht.
Die LKW Zulassung beinhaltet für gewöhnlich eine eingetragene Menge an Sitzen.
Somit dürfte deine Fahrt bei zusätzlichen Sitzen schon bei der ersten Polizei-Kontrolle zu ende sein und teuer werden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, Erloschene Betriebserlaubniss durch nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug, die besagte Steuerhinterziehung usw.
Ob es das Wert ist wage ich mal zu bezweifeln.
Wenn nach der 2. Sitzreihe, die verbliebene Ladefläche mehr als die Hälfte, der Länge, Gaspedal durchgetreten, Heckabschluß, ausmacht, darf man durchaus mit 5-7 Personen im LKW sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Wenn nach der 2. Sitzreihe, die verbliebene Ladefläche mehr als die Hälfte, der Länge, Gaspedal durchgetreten, Heckabschluß, ausmacht, darf man durchaus mit 5-7 Personen im LKW sitzen.
das verstehe ich nicht
ist die länge der lade-/nutzfläche groesser als die entfernung vom durchgetretenen gaspedel bis zum ende des fahrgastraums/ ende der kabine.
(so lese ich es)
nutzfläche also ueber 50%
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ist die länge der lade-/nutzfläche groesser als die entfernung vom durchgetretenen gaspedel bis zum ende des fahrgastraums/ ende der kabine.
(so lese ich es)
nutzfläche also ueber 50%
wie krank.. da misst irgentwer den innenraum und drückt dabei das Gaßpedal....
Deutschland, Deutschland....
Wenn du zum Beispiel einen Sprinter mit 7 Sitzen zum LKW machst bekommst du eine geänderte Zahl an Sitzplätzen eingetragen.
Wenn du dann wieder die Sitzbänke einbaust ändert sich nichts an den Eintragungen für den LKW.
Ist ja nicht mein Führerschein
Zitat:
wie krank.. da misst irgentwer den innenraum und drückt dabei das Gaßpedal....
Deutschland, Deutschland....
In einem R4 F4 zB wird sofort nachgemessen, wenn beim TÜV eine Trennplatte hinter dem Fahrersitz auffällt..
Zitat:
Ist ja nicht mein Führerschein
Du Intelligenzbestie
hast du dich schon informiert, ob es tatsächlich möglich ist?
Für mich ist es schwer nachzuvollziehen, dass man den Chevy überhaupt als LKW angemeldet bekommt. Es gibt ja schon bei vielen Pickups Probleme, da die zu "PKW-artig" sind.
Zitat:
Original geschrieben von Lucky cd
Die LKW Zulassung beinhaltet für gewöhnlich eine eingetragene Menge an Sitzen.
Somit dürfte deine Fahrt bei zusätzlichen Sitzen schon bei der ersten Polizei-Kontrolle zu ende sein und teuer werden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, Erloschene Betriebserlaubniss durch nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug, die besagte Steuerhinterziehung usw.
Ob es das Wert ist wage ich mal zu bezweifeln.
Die Legende, dass jede nicht eingetragene Änderung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, hält sich trotz gegenteiliger Rechtssprechung.
Bereits 1995 hat das OLG Köln eine klare Aussage in Sachen einer Rechtsbeschwerde getätigt.
Hier gibt es das Urteil als Volltext.
Klick
hast du das verlinkte Urteil gelesen? Dort ging es um das Format der montierten Reifen. Hier wird nach der Nutzung eines (absichtlich fälschlich) als LKW gemeldeten PKW (der als solcher genutzt werden soll) gefragt. Dies stellt durch seinen Vorsatz mMn den Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar.
Hinzu kommt möglicherweise ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, was (meiner Ansicht nach) ebenfalls gerechtfertigt sein könnte. Im zutreffenden Gesetz, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), steht dazu unter §19 Absatz 2:
Zitat:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
nun ist zu beachten, dass der TE vorhat, nach der Erteilung der Zulassung als LKW wieder zusätzliche Sitze zu montieren. Dies verstößt eindeutig gegen die Auflagen, die der Erteilung der LKW-Zulassung (und somit der Bestimmung der Fahrzeugart) zugrunde liegen. Die Fahrzeugart wird durch dieses Vorgehen verändert, also erlischt die Betriebserlaubnis.