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PKW am Zweitwohnsitz anmelden?

Themenstarteram 12. Februar 2006 um 14:57

Hallo Leute, kann ich meinen PKW am Zweitwohnsitz anmelden, der dieser eigentlich überwiegend dort genutzt werden soll? Muss ich meine Anmeldebescheinigung mitnehmen, da auf dem Perso ja der Erstwohnsitz steht? Danke für Eure Hilfe.

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18 Antworten

Ja, du kannst.

Die benötigten Unterlagen erfährst Du online bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Surf da mal vorbei.

Hi,

ja und ja - du kannst es machen, benötigst auf der Zulassung dafür ne Meldebescheinigung des Zweitwohnsitzes.

Grüße

Schreddi

jo man braucht nur die meldebescheinigung, habe ich auch gemacht, spart fast 100 eur inner vers. ;) :D

Sehr schön!

Diese Frage hatte ich nämlich auch noch im Hinterkopf. Wollte schon einen Thread erstellen... aber sieh da.... gibet scho'

Bei mir ist es so das aus meinem Hauptwohnsitz der Nebenwohnsitz wird und mein jetziger Nebenwohnsitz wird abgemeldet da ich umziehe und an der neuen WOhnung dann meinen Hauptwohnsitz melden werden...

Alles Verstanden ?!?!?!?! :)

 

Es ist aber glaube ich so, das das Auto "offiziel" da angemeldet werden muss wo es am häufigsten genutzt wird, oder ? :)

Egal ob das der Neben- oder Hauptwohnsitz ist....

nicht vergessen:

Zweitwohnungssteuer !!

wird mittlerweilse fast überall erhoben ... gerne auch nachträglich ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

nicht vergessen:

Zweitwohnungssteuer !!

wird mittlerweilse fast überall erhoben ... gerne auch nachträglich ...

Diese Steuer wird per Satzung der jeweiligen Gemeinde geregelt und da is nix möglich mit nachträglich (sprich rückwirkend).

Erzähl hier nicht immer so einen Käse!

Anmeldung

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrisB

Es ist aber glaube ich so, das das Auto "offiziel" da angemeldet werden muss wo es am häufigsten genutzt wird, oder ? :)

Egal ob das der Neben- oder Hauptwohnsitz ist....

Glaube ich auch, da streng genommen der "Standort des Fahrzeugs" für die Auto-Zulassung entscheidend sein dürfte !

Themenstarteram 4. März 2006 um 8:46

Also bei mir hat alles geklappt. Ich habe einfach die Meldebescheinigung meines Zweitwohnsitzes mitgenommen und konnte den Wagen ohne Probleme dort zulassen.

Noch mal vielen Dank für Eure Hilfe :-)

am 14. Mai 2007 um 16:54

Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz.

am 15. Mai 2007 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von hgerike

Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz.

Genau richtig, seit dem geht das nicht mehr, und wer es trotzdem macht riskiert eine OWI

am 15. Mai 2007 um 21:18

Zu klären wäre noch was mit bestehenden Anmeldungen ist... muss man sich jetzt auf den Hws ummelden?

am 16. Mai 2007 um 5:11

Zitat:

Original geschrieben von hgerike

Zu klären wäre noch was mit bestehenden Anmeldungen ist... muss man sich jetzt auf den Hws ummelden?

Ja, muss man für sowas gibt es keinen Bestandsschutz, wird man erwischt kostet es Geld

Auffällig ist eben wenn man Kennzeichen aus einem anderen Kreis hat, ist es identisch mit dem vom Erstwohnsizu dann wird keiner drauf kommen

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Ja, muss man für sowas gibt es keinen Bestandsschutz, wird man erwischt kostet es Geld

Wie begründest Du diese Meinung?

am 16. Mai 2007 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Wie begründest Du diese Meinung?

Durch das Gesetz das ab dem 01.03.2007 in Kraft getreten ist

Das ist genauso wie Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Handy verbot am Steuer... da gibt es auch keinen Bestandsschutz

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