- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- PKW am Zweitwohnsitz anmelden?
PKW am Zweitwohnsitz anmelden?
Hallo Leute, kann ich meinen PKW am Zweitwohnsitz anmelden, der dieser eigentlich überwiegend dort genutzt werden soll? Muss ich meine Anmeldebescheinigung mitnehmen, da auf dem Perso ja der Erstwohnsitz steht? Danke für Eure Hilfe.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Ja, du kannst.
Die benötigten Unterlagen erfährst Du online bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Surf da mal vorbei.
Hi,
ja und ja - du kannst es machen, benötigst auf der Zulassung dafür ne Meldebescheinigung des Zweitwohnsitzes.
Grüße
Schreddi
jo man braucht nur die meldebescheinigung, habe ich auch gemacht, spart fast 100 eur inner vers.
Sehr schön!
Diese Frage hatte ich nämlich auch noch im Hinterkopf. Wollte schon einen Thread erstellen... aber sieh da.... gibet scho'
Bei mir ist es so das aus meinem Hauptwohnsitz der Nebenwohnsitz wird und mein jetziger Nebenwohnsitz wird abgemeldet da ich umziehe und an der neuen WOhnung dann meinen Hauptwohnsitz melden werden...
Alles Verstanden ?!?!?!?!
Es ist aber glaube ich so, das das Auto "offiziel" da angemeldet werden muss wo es am häufigsten genutzt wird, oder ?
Egal ob das der Neben- oder Hauptwohnsitz ist....
nicht vergessen:
Zweitwohnungssteuer !!
wird mittlerweilse fast überall erhoben ... gerne auch nachträglich ...
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
nicht vergessen:
Zweitwohnungssteuer !!
wird mittlerweilse fast überall erhoben ... gerne auch nachträglich ...
Diese Steuer wird per Satzung der jeweiligen Gemeinde geregelt und da is nix möglich mit nachträglich (sprich rückwirkend).
Erzähl hier nicht immer so einen Käse!
Anmeldung
Zitat:
Original geschrieben von ChrisB
Es ist aber glaube ich so, das das Auto "offiziel" da angemeldet werden muss wo es am häufigsten genutzt wird, oder ?
Egal ob das der Neben- oder Hauptwohnsitz ist....
Glaube ich auch, da streng genommen der "Standort des Fahrzeugs" für die Auto-Zulassung entscheidend sein dürfte !
Also bei mir hat alles geklappt. Ich habe einfach die Meldebescheinigung meines Zweitwohnsitzes mitgenommen und konnte den Wagen ohne Probleme dort zulassen.
Noch mal vielen Dank für Eure Hilfe :-)
Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz.
Zitat:
Original geschrieben von hgerike
Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz.
Genau richtig, seit dem geht das nicht mehr, und wer es trotzdem macht riskiert eine OWI
Zu klären wäre noch was mit bestehenden Anmeldungen ist... muss man sich jetzt auf den Hws ummelden?
Zitat:
Original geschrieben von hgerike
Zu klären wäre noch was mit bestehenden Anmeldungen ist... muss man sich jetzt auf den Hws ummelden?
Ja, muss man für sowas gibt es keinen Bestandsschutz, wird man erwischt kostet es Geld
Auffällig ist eben wenn man Kennzeichen aus einem anderen Kreis hat, ist es identisch mit dem vom Erstwohnsizu dann wird keiner drauf kommen
Zitat:
Original geschrieben von Berndkalb
Ja, muss man für sowas gibt es keinen Bestandsschutz, wird man erwischt kostet es Geld
Wie begründest Du diese Meinung?
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Wie begründest Du diese Meinung?
Durch das Gesetz das ab dem 01.03.2007 in Kraft getreten ist
Das ist genauso wie Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Handy verbot am Steuer... da gibt es auch keinen Bestandsschutz