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PKW Aufbruch

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 18. August 2011 um 9:31

Heute Nacht wurde in Köln mein Benz aufgebrochen, hintere kleine Seitescheibe rechts.

Entwendet wurden : 1 Damenjacke, 1 Handy und ein Tom Tom Navi.

Habe eine Teilkaskoversicherung bei der Huk mit Selbstbeteiligung.

Der Aufbruch wurde durch die Polizei festgestellt.

 

Wie gehe ich am besten vor um den Schaden zu regulieren ?

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2011 um 11:43

Ich sehe ja vieles ganz locker - doch manchmal kann ich nur mit dem Kopf schütteln :rolleyes:

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Die HUK anrufen? Könnte extrem nützlich sein ;)

Ob du bewegliche Sachen (Navi, Handy) von der TK ersetzt bekommst... ich bezeifele es.

am 18. August 2011 um 11:43

Ich sehe ja vieles ganz locker - doch manchmal kann ich nur mit dem Kopf schütteln :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Koh Lanta

Heute Nacht wurde in Köln mein Benz aufgebrochen, hintere kleine Seitescheibe rechts.

Entwendet wurden : 1 Damenjacke, 1 Handy und ein Tom Tom Navi.

Habe eine Teilkaskoversicherung bei der Huk mit Selbstbeteiligung.

Der Aufbruch wurde durch die Polizei festgestellt.

 

Wie gehe ich am besten vor um den Schaden zu regulieren ?

Da wirst du auf den Schaden sitzen bleiben,selber schuld wenn du die Sachen im Auto liegen lässt.

Themenstarteram 18. August 2011 um 13:59

Danke an die Klugscheißer,

das Handy und die Jacke sind verloren, mir ging es hauptsächlich um den Glasschaden. ( Abwicklung )

 

am 18. August 2011 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von stern07

Zitat:

Original geschrieben von Koh Lanta

Heute Nacht wurde in Köln mein Benz aufgebrochen, hintere kleine Seitescheibe rechts.

Entwendet wurden : 1 Damenjacke, 1 Handy und ein Tom Tom Navi.

Habe eine Teilkaskoversicherung bei der Huk mit Selbstbeteiligung.

Der Aufbruch wurde durch die Polizei festgestellt.

 

Wie gehe ich am besten vor um den Schaden zu regulieren ?

Da wirst du auf den Schaden sitzen bleiben,selber schuld wenn du die Sachen im Auto liegen lässt.

Sowas dummes habe ich noch nie gehört, seit wann ist man selber Schuld, wenn ein Auto aufgebrochen wird und daraus dann Gegenstände geklaut werden. Das Auto stand ja nicht offen rum.

Wenn in meiner abgeschlossenen Wohnung durch die Fenster ein Fernehgerät, oder ein Handy erkennbar sind, bin ich dann auch selbst Schuld wenn eingebrochen wird und die Dinge geklaut werden?

Beste Grüße

Junger Mann, du wirst noch viele Dinge in deinem Leben nicht gehört haben!

Wertgegenstände, die nicht mit dem Wagen fest verbunden, sind entweder

eigens zu versichern oder sie liegen auf eigenes Risiko im Wagen

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Und dem TE rufe ich zu:

Für 3 Minuten am Telefon mit der HUK haste keine Zeit, uns als Klugscheißer zu betiteln schon.

 

http://www.evbnr.de/.../...n-Kraftfahrt-AKB-Tarif-Stand-01-01-2011.pdf

Absatz: 2.1 Was ist versichert

und was nicht

A.2.1.6 Nicht versicherbar – soweit nicht unter A.2.1.3 bis A.2.1.5 genannt – sind

beispielsweise:

– Atlas

– Autodecke oder Reiseplaid oder Edelpelz

– Autokarten

– Autokompass

– Brillen

– Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut)

– Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)

– Fahrerkleidung

– Faltgarage, Regenschutzplane

– Faxgerät (soweit nicht fest eingebaut)

– Fotoausrüstung über 60 €

– Funkrufempfänger

– Garagentoröffner (Sendeteil)

– Heizung (soweit nicht fest eingebaut)

– Kühltasche

– Laptop

– Magnetschilder

– Maskottchen

– Mobiltelefon (Handy)

– Rasierapparat

– Staubsauger

– Ton- und Datenträger jeder Art

– Vorzelt

 

 

 

 

am 18. August 2011 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von Esprit ATP Tour

Junger Mann, du wirst noch viele Dinge in deinem Leben nicht gehört haben!

Wertgegenstände, die nicht mit dem Wagen fest verbunden, sind entweder

eigens zu versichern oder sie liegen auf eigenes Risiko im Wagen

"Auf eigenes Risiko" und "selbst Schuld" sind meiner Meinung nach zwei Grundsäztlich verschiedene Dinge.

Bsp.

Ich weiß, dass ich in einen Unfall beim Autofahren verwickelt werden kann, fahre aber trotzdem Auto

ergo: eigenes Risiko

Wenn mich nun ein betrunkener Fahrer mit überhöhte Geschwindigkeit zu Tode fährt, bin ich dann selbst Schuld, nur weil ich das Risiko kannte?

Themenstarteram 18. August 2011 um 15:04

Herr, lass Hirn regnen,

die Frage bezog sich auf die Abrechnung mit der Huk wegen der zerstörten Glasscheibe.

Das Handy und die Jacke zahlt mir kein Schwein.

Zitat:

Original geschrieben von dulez

Zitat:

Original geschrieben von stern07

 

Da wirst du auf den Schaden sitzen bleiben,selber schuld wenn du die Sachen im Auto liegen lässt.

Sowas dummes habe ich noch nie gehört, seit wann ist man selber Schuld, wenn ein Auto aufgebrochen wird und daraus dann Gegenstände geklaut werden. Das Auto stand ja nicht offen rum.

Wenn in meiner abgeschlossenen Wohnung durch die Fenster ein Fernehgerät, oder ein Handy erkennbar sind, bin ich dann auch selbst Schuld wenn eingebrochen wird und die Dinge geklaut werden?

Beste Grüße

Lies das mal was Esprit ATP geschrieben hat dann bist schlauer bevor du hier dumme Kommentare abgibst,beschäftige dich mal mit den Versicherungsbed. der Versicherer,bis auf den Glasschaden abzügl.der Selbstbeteiligung.bekommt der nichts.

Themenstarteram 18. August 2011 um 15:15

@ Stern 07

Bis auf den Glasschaden abzügl.der Selbstbeteiligung.bekommt der nichts.

Das ist eine klare Antwort, dann versuche ich mal etwas auf Kulanz zu erreichen, bin bei SFR von 30 %.

Bei einer Glasreparatur ( Steinschlag ) werden die Kosten ja auch übernommen.

Zitat:

Original geschrieben von Koh Lanta

Herr, lass Hirn regnen,

die Frage bezog sich auf die Abrechnung mit der Huk wegen der zerstörten Glasscheibe.

Das Handy und die Jacke zahlt mir kein Schwein.

Bei mir war es so zur Huk hingefahren die haben mir zur Schadensreg.eine bekannte Autoglaserei genannt die mit der Huk zusammenarbeitet,ich dahin Frontscheibe raus,neue rein SB dort bezahlt.Das war schon alles.

Themenstarteram 18. August 2011 um 15:25

Hallo Stern 07,

es handelt sich um die kleine Festverglasung hinten rechts, die Scheibe ist max. 20x35 cm groß und sitzt fest in einem Gummirahmen.

Der Beschaffungswert der Scheibe liegt weit unter der Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Wie schon geschrieben versuche ich mal die Kosten über den Kulanzweg abzuwickeln.

 

Freundliche Grüße

Gerd

am 18. August 2011 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Koh Lanta

 

Das ist eine klare Antwort, dann versuche ich mal etwas auf Kulanz zu erreichen, bin bei SFR von 30 %.

Bei einer Glasreparatur ( Steinschlag ) werden die Kosten ja auch übernommen.

Eine Glasreparatur zahlt die Versicherung ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung, weil es ganz einfach billiger für die Versicherung ist als ein Komplettaustausch mit Anrechnung der Selbstbeteiligung. Also hinkt hier der Vergleich.

Ansonsten kannste hier schreiben was Du willst - auch von mir aus was von Kulanz. Dir bringen aber 97 Meinungen nix. Ruf die Versicherung an und gut ist.

Wenn du Glück hast, zahlt die Hausratversicherung die gestohlenen

Sachen. Kannst ja mal versuchen.

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