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PKW Einbruch Radiosystem und PKW beschädigt! was nun ???
Hallo,
vor ca. einer woche wurde auf einem parkplatz nachts mein PKW aufgebrochen.
Als ich zum PKW ging und ins Auto wollte merkte ich das die Tür nicht mehr verschlossen war. Ich bemerkte das das Türschloss verbogen war und kratzer an der Tür waren den schlüssel konnte man schwer in das schloss reinstecken. Ich stieg in mein Auto und sah das mein RadioNAVI entwendet war, auch sah ich am Armatur das mit gewalt das RadioNavi herausgenommen wurde und dadurch auch beschädigungen am cockpit entstanden. Ich fuhr mit meinen PKW anschlissend sofort zur Polizei und meldete den schaden. Die Polizei gab mir eine bescheinigung zur vorlage für die versicherung und meldet auch anschlissend den schaden meiner versicherung.Die versicherung teilte mir mit zur einen der partner werkstädte das pkw dorthin zu bringen.Ist es nicht möglich das man per Gutachten abrechnen kann ohne den PKW zu reparieren?
Ich sollte schonmal für das PKW einen Kostenvoranschlag machen lassen teilte mir die versicherung mit, darauf hin antwortete ich der versicherung wieso sie nicht sofort einen Gutachter schicken, die wiederum sagen das ein gutachter erst ab einen schaden von ca.2500€ rauskommen. mir wurde von einem bekannten mitgeteilt das der schaden über 3000€ liegt , da mein RadioNavi schon 700€ kostet! was meint Ihr und was könnt Ihr mir für einen rat geben.
Möchte den PKW nicht mehr reparieren lassen, sondern später verkaufen.
vielen Dank nochmal und das ist echt ein tolles board werde es weiter empfehlen.
gruss
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12 Antworten
Grundsätzlich ist es immer möglich per Gutachten abzurechnen.
Bei der Kaskoversicherung beauftragt die Versicherung den Gutachter und zahlt Dir den so ermittelten Schaden nach Abzug der Mehrwertsteuer aus.
Eine Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages wird bei Schäden deutlich über 1.000 EUR in aller Regel nicht erfolgen.
Die Aussage Deiner Versicherung "kein Gutachter unter 2.500 EUR" erstaunt mich sehr.
Welche Versicherung ist es?
Hast Du einen Rechtsschutz?
JA ! ich habe eine Rechtschutz! sollte ich die angelegenheit einen anwalt abgeben? möchte wie man das hier so sagt Fiktiv abrechnen lassen. Habe auch noch bemerkt das die rechte Tür auch noch vorsätzlich vom täter zerkratzt wurde . Kann ich das auch den gutachter melden?
bis jetzt habe ich noch nichts unternohmmen auser den schaden bei der versicherung gemeldet. sollte ich jetzt einen kostenvoranschlag machen lassen von einer Werkstatt oder direkt auf einen Gutachter bestehen? kann mir wahrscheinlich nicht einen eigenen Gutachter holen oder ?
was würdet Ihr mir empfehlen oder wie würdet ihr hier vorgehen?
Danke nochmal für die antworten
RA und RS.
Zitat:
Original geschrieben von prometis
Habe auch noch bemerkt das die rechte Tür auch noch vorsätzlich vom täter zerkratzt wurde . Kann ich das auch den gutachter melden?
Wenn die Schäden an der Tür durch den Einbruch verursacht worden sind, sind diese auch Bestandteil des Teilkaskoschadens. Anders sieht es bei mut- und böswilliger Beschädigung aus.
Einen Gutachter kannst du nur dann selbst beauftragen, wenn du auch bereit bist, dessen Kosten allein zu tragen.
In der Kasko entscheidet der Versicherer, welche Vorgehensweise erfolgt. Was spricht denn dagegen, einen entsprechenden KVA einzureichen? Anders als bei Unfallschäden ist hier mit versteckten Schäden kaum zu rechnen. Dann lass dir das Geld nach KVA auszahlen und fertig. Für das Navi solltest du entsprechende Nachweise einreichen.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Wenn die Schäden an der Tür durch den Einbruch verursacht worden sind, sind diese auch Bestandteil des Teilkaskoschadens.
Anders sieht es bei mut- und böswilliger Beschädigung aus.
Einen Gutachter kannst du nur dann selbst beauftragen, wenn du auch bereit bist, dessen Kosten allein zu tragen.
In der Kasko entscheidet der Versicherer, welche Vorgehensweise erfolgt.
Was spricht denn dagegen, einen entsprechenden KVA einzureichen? Anders als bei Unfallschäden ist hier mit versteckten Schäden kaum zu rechnen. Dann lass dir das Geld nach KVA auszahlen und fertig. Für das Navi solltest du entsprechende Nachweise einreichen.
Zustimmung zu allen drei Punkten.
Na dann! warte ich mal ab, der gutachter hat scih mit mir in verbindung gesetzt und einen Termin vereinbart.
schaun wir mal.
gruss
wie hoch ist der schaden ca?
Hi,
bin wieder Da! Gutachter kamm heute , und folgender schaden hat er aufgelistet :
Golf 4 BJ 2001
Linke Fahrer Tür lackieren u Schloss wechseln
Rechte Beifahrer Tür lackieren u. schloss wechseln.
Golf 4 Cockpit austauschen, beschädigt durch gewalt.
so das wars.
was meint Ihr wie hoch der schaden ist? kann es nicht abwarten bis ich das Gutachten bekomme
Musst Du wohl oder übel.
Problem mit Versicherung
Da ich für das Radio vor ca 6 Monaten 600 € bezahtl habe und keine rechnung mehr habe , macht die versicherung mir probleme.
Ich ging zu den laden hin wo ich das radio gekauft habe die gaben mir eine ersatz rechnung auf der rechnung steht mein name nicht, die können nur eine rechnung erstellen ohne namen, und das macht die versicherung skeptisch , die sagen rechnung ohne Namen können wir ihn nichts bezahlen! stimmt das ?
was soll ich jetzt machen??? die wollen nicht zahlen.
bitte um antwort
Für Radios gibt es eine Menge Unterlagen, die man üblicher Weise auch aufbewahrt.
Beispielsweise:
Gerätepass, Bedienungsanleitung, Garantiekarte etc.
Hat man keinerlei Dokumente, so muss sich eine Versicherung vollkommen zu Recht fragen, ob überhaupt ein solches Navi jemals legal erworben und verbaut war.
Hast du sonstige Unterlagen für das Gerät? Bedienungsanleitung, Codekarte o.ä. oder vielleicht den Originalkarton?
Ich kann die Reaktion der Versicherung nicht richtig nachvollziehen. Wenn man sich im Media Markt z.B. solch ein Gerät kauft, hat man doch in der Regel auch nur eine Quittung ohne Namen drauf oder irre ich mich da?
Eine Zweitschrift einer Rechnung sollte ein Händler ja auch nicht "blanko" ausstellen, sondern nur dann, wenn der Händler diesen Verkauf auch belegen kann. Ansonsten wäre es ein gefälschtes Dokument und diesen Vorwurf wird deine Versicherung dem Händler wohl nicht ernsthaft machen wollen.
Im Übrigen kann auch durchaus ein anderer Name als deiner auf der Rechnung stehen, da es sich ja auch um ein Geschenk handeln könnte. Unter diesen Umständen könnte die Versicherung die Zahlung ja auch nicht verweigern.
Biete doch dem Sachbearbeiter ansonsten an, mit dem Händler selbst zu telefonieren, um evtl. Unklarheiten zu beseitigen.
edit:
inzwischen war madcruiser schneller
hab die original rechung wieder gefunden!