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PKW mit UK Kennzeichen und Anhänger mit D Kennzeichen

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 19:38

Ich wohne im Vereinigten Königreich und fahre mit meinem in UK (seit Brexit nicht mehr EU!) zugelassenen/versicherten PKW häufig nach D zwecks Verwandtenbesuchen usw. Ich möchte mir zwecks Möbeltransport nur in D bei Verwandten einen in D zugelassenen/versicherten PKW-Anhänger borgen und mit meinem PKW mit UK Kennzeichen dann ziehen.

Ist diese Vorgehensweise zB. nach StVO oder anderen relevanten Gesetzen/Verordnungen möglich bzw. erlaubt.

Günter Zimmer

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20 Antworten

Warum sollte das nicht erlaubt sein ?

Mir ist auch nichts Gegenteiliges bekannt.

In der EU kein Problem aber frage mal in UK wegen evtl. steuerlichem Problem für den ausländischen Anhänger.

Wenn die Versicherungen in - U - und - D - ihre Leistungen in den jeweils anderen Ländern vertraglich zusagt sehe auch ich keine Probleme.

MfG kheinz

Wenn ich den TE richtig verstehe, möchte er nur in D mit dem in D zugelassenen Anhänger fahren. Dann ist das gar kein Problem.

Schon mal beobachtet, wieviele LKW mit Anhängern aus anderen Ländern rumfahren - oder umgekehrt?

Wieso sollte das demnach verboten sein?

Ist natürlich nicht verboten innerhalb der EU. Aber möglicherweise in UK.

"zwecks Möbeltransport nur in D"

Wenn die nicht 007 auf ihn ansetzen, bekommen die das in UK gar nicht mit.

Moin Moin !

Es geht nicht darum , ob da möglicherweise jemand etwas nicht "mitkriegt"!

Es geht darum , dass (spätestens )im Falle eines Unfalles der Anhänger nicht versichert ist!

Deshalb bislang nur eine einzige richtige Antwort bis jetzt:

Zitat:

Wenn die Versicherungen in - U - und - D - ihre Leistungen in den jeweils anderen Ländern vertraglich zusagt sehe auch ich keine Probleme.

Wobei die deutsche Versicherung des Anhängers uninteressant ist, weil die nur in Kraft tritt, wenn der Anhänger ohne Zugfzg unterwegs ist. Logischerweise ist es dabei völlig egal , in welchem Land das nicht vorhandene Zugfzg zugelassen ist :D

Sobald der Anhänger angehängt ist , tritt im Schadensfall die Versicherung des Zugfzges ein , und eben das muss der TE in GB mit seiner PKW-Versicherung klären!

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Mai 2024 um 10:12:43 Uhr:

..

Wobei die deutsche Versicherung des Anhängers uninteressant ist, weil die nur in Kraft tritt, wenn der Anhänger ohne Zugfzg unterwegs ist. ..!

Was für ein Schmarrn!

Naterürlich ist der Anhänger versichert und deshalb hat er ja eine eigene Versicherung.

Ob ich den am Pkw oder am Traktor ziehe ist uninteressant.

Warum muss der Anhänger versichert werden? Weil er selber rumfährt?

Das möchte ich sehen - wie ich auf der Deichsel den Berg runtersause! Tolles Bild! Und welchen Führerschein brauche ich dafür?

Aber die Antwort deinerseits wird interessant.

Schreyhalz hat hier völlig recht. Sobald der Anhänger angekuppelt ist, tritt im Schadensfall die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs ein. Die separate HP des Anhängers tritt nur in den seltenen Fällen ein, wo der nicht angekuppelte Hänger - auf welche Weise auch immer - einen Schaden verursacht. Deswegen ist eine Anhänger-HP aich preislich immer sehr viel günstiger als die HP für ein Kraftfahrzeug.

Ob die in UK ansässige Versicherung des Zugfahrzeugs das auch weiß, sollte User Günter Zimmer vielleicht mal im Vorfeld mit seiner Versicherung in UK absprechen.

Zitat:

@bimota schrieb am 30. Mai 2024 um 10:42:24 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Mai 2024 um 10:12:43 Uhr:

..

Wobei die deutsche Versicherung des Anhängers uninteressant ist, weil die nur in Kraft tritt, wenn der Anhänger ohne Zugfzg unterwegs ist. ..!

Was für ein Schmarrn!

Warum muss der Anhänger versichert werden? Weil er selber rumfährt?

Das möchte ich sehen - wie ich auf der Deichsel den Berg runtersause!

Gut. Den Ritt auf der Deichsel habe ich verpasst, aber vor einigen Wochen miterlebt, wie ein übereifriger Markthändler seinen Verkaufswagen händisch in den Verkaufsstand des Nachbarn geschoben hat. Dafür ist die Anhängerversicherung da. Wie das das bei der Fahrt geregelt ist, sollte sich der TE bei seiner britischen Versicherung schlau machen, denn in GB werden die Anhänger meist mit Wiederholungskennzeichen bewegt. Der Rennleitung wird es in Deutschland egal sein, aber bei einem Unfall könnte es mit der britischen Versicherung Probleme geben. Vielleicht muss man das deutsche Kennzeichen mit dem britischen während der Fahrt überdecken.

Es geht hier weniger um eine versicherungsrechtliche Frage als vielmehr um eine steuerrechtliche oder zulassungsrechtliche Frage. Da das Fahrzeug aus UK nur gelegentlich in D verweilt ist es in dieser Hinsicht unproblematisch. Der Anhänger mit Zulassung in D ist bei Nutzung in D eh unproblematisch. Was nicht gestattet ist, dass der TE sein UK-Fahrzeug an einen in Deutschland ansässigen Bekannten verleiht. So wie ich den Eingangspost verstanden habe, ist das aber auch nicht geplant. Grundlage dafür ist die EU Richtlinie 83/182/EWG bzw. deren Umsetzung in das nationale Recht.

Moin Moin !

Zitat:

Es geht hier weniger um eine versicherungsrechtliche Frage

Doch , nur darum gehts.

Zitat:

So wie ich den Eingangspost verstanden habe, ist das aber auch nicht geplant

Schön , dass du , nachdem du deinen sicher völlig richtigen Artikel geschrieben hast, dir auch durchgelesen hast, was der TE wissen wollte und erkannt hast, dass deine Antwort überhaupt nicht zu seiner Frage passt.

Aber warum hast du dann deine Antwort noch abgeschickt?

 

Zitat:

Der Rennleitung wird es in Deutschland egal sein,......

Nicht unbedingt. Es besteht ja die Möglichkeit, dass das mit der Anhängerversicherung in GB anders geregelt ist , und dann würde hier in D der Anhänger ev. ohne gültige Versicherung bewegt.

MfG Volker

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