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PKW ohne HU - besser abmelden?

Hier eine Situation aus dem Freundeskreis, wo ich trotz einiger Erfahrung mit solchen Sachen etwas unsicher wurde.

Vorab: Es geht darum welches das _kleinere Übel_ ist. Dass es besser ist, stets rechtzeitig die HU zu machen ist schon klar ;)

Also, ein PKW hat(te) HU bis 10.2013, was der Halter, ggf. abgelenkt von seiner jungen Familie, nicht so richtig im Kopf hatte. Nun kam es zu einem Auffahrunfall, die Fronthaube dabei leicht verformt.

Das Auto steht im öffentlichen Parkraum (Anwohnerausweis), bekam aber nun ein Knöllchen wegen abgelaufener HU.

Es soll nun verkauft werden, und jetzt geht es um die Frage der Abmeldung:

- Mein Argument: Wenn der Wagen angemeldet bleibt, kann der Interessent damit wenigstens noch eine Probefahrt machen (Motor, Getriebe etc sind einwandfrei). Außerdem darf er dann parkrechtlich auf öffentlichem Grund stehen (riskiert natürlich eine weitere Knolle wegen HU).

- Gegenargument (eines Freundes): Wegen der abgelaufenen HU besteht kein Versicherungsschutz mehr, daher sollte man ohnehin niemandem mehr damit fahren lassen. Außerdem kann ohne Kennzeichen auch keine Knolle wegen abgelaufener HU kommen.

Wie sieht das aus - verliert ein Auto ohne HU wirklich den (Haftpflicht-) Versicherungsschutz?

 

Beste Antwort im Thema

Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:

- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt

- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen

- Erinnerung

- Ankündigung der Zwangsstillegung

- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder

- dann kommt der rote Aufkleber

- und dann erst der Abschleppwagen

So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.

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Hallo,

ist zwar keine konkrete Antwort auf deine Frage, aber besteht denn eine Abstellmöglichkeit auf einem Privatgelände? Du schreibst, das Fahrzeug steht im öffentlichen Parkraum, und da darf es AFAIK ohne Kennzeichen keinesfalls stehenbleiben.

nein.

Dennoch würde ich davon ausgehen, dass nach dem Knöllchen auch eine Aufforderung eintrudelt, das FZ mit neuem TÜV vorzuführen. Sonst kommt es zur Zwangsstillegung.

Daher ist es besser, das Auto abzumelden. Exporthändler, die solche Autos kaufen, haben eh Anhänger und rote Kennzeichen, da würde ich das Auto eh nicht angemeldet übergeben.

Hallo,

ohne eine gültige HU darf ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen !

Ist das Fahrzeug bereits schon wegen der fehlenden HU auffällig geworden, wird das zuständige Verkehrsamt sowieso darüber informiert. Es erfolgt dann die Aufforderung eine neue HU vorzulegen. Bei permanenter Missachtung kann es bis zur zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeuges kommen.

Der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt nicht, nur weil die HU abgelaufen ist. Was ggf. passieren kann ist, dass wenn er weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt und es z.B. zu einem Unfall käme, er Ärger von seiner Versicherung bekommen könnte, wenn ein tech. Mängel am Fahrzeug vorliegt, der bei der regelmäßigen HU-Untersuchung aufgefallen wäre und die rechtzeitige Beseitigung dieses Mangel vielleicht den Unfall verhindert hätte.

Zitat:

Original geschrieben von bvdb

 

Wie sieht das aus - verliert ein Auto ohne HU wirklich den (Haftpflicht-) Versicherungsschutz?

Ganz klar nein.

Zitat:

Original geschrieben von bvdb

- Mein Argument: Wenn der Wagen angemeldet bleibt, kann der Interessent damit wenigstens noch eine Probefahrt machen (Motor, Getriebe etc sind einwandfrei). Außerdem darf er dann parkrechtlich auf öffentlichem Grund stehen (riskiert natürlich eine weitere Knolle wegen HU).

Und dann? Wer zahlt das Knöllchen wenn der Interessent auf der Probefahrt mit der abgelaufenen HU erwischt wird? Und das nächste Knöllchen wenn der weiterhin ohne HU auf öffentlichem Grund steht? Die Kosten der ggf. folgenden Zwangsstillegung?

Abmelden und Verkauf an "Was letzte Preis"-Händler oder gucken was für eine neue HU noch investiert werden muss und den Wagen dann ggf. zu vernünftigem Kurs mit frischer HU verkaufen.

am 6. Februar 2014 um 15:11

Der Versicherungsschutz und Steuerpflicht erlischt nicht mit abgelaufener HU. Das Fahrzeug muss trotzdem öffentlichen Raum verlassen, egal ob mit abgelaufener HU oder abgemeldet, oder eben die HU bestehen.

Sollte das Fahrzeug weiter im öffentlichen Verkehrsraum stehen gelassen werden, kommt ein weiteres Knöllchen bzgl. abgelaufener HU dazu, wenn das Ordnungsamt wieder auf der Runde ist. Bei weiterer Missachtung kommt dann ein hübscher gelber Aufkleber auf die Frontscheibe ins Sichtfeld des Fahrers. Und wenn dann nicht reagiert wird, wird das Ding irgendwann unter Polizeiaufsicht auf einen Abschleppwagen verfrachtet und in die Aufbewahrungsstelle verfrachtet.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Der Versicherungsschutz und Steuerpflicht erlischt nicht mit abgelaufener HU. Das Fahrzeug muss trotzdem öffentlichen Raum verlassen, egal ob mit abgelaufener HU oder abgemeldet, oder eben die HU bestehen.

Sollte das Fahrzeug weiter im öffentlichen Verkehrsraum stehen gelassen werden, kommt ein weiteres Knöllchen bzgl. abgelaufener HU dazu, wenn das Ordnungsamt wieder auf der Runde ist. Bei weiterer Missachtung kommt dann ein hübscher gelber Aufkleber auf die Frontscheibe ins Sichtfeld des Fahrers. Und wenn dann nicht reagiert wird, wird das Ding irgendwann unter Polizeiaufsicht auf einen Abschleppwagen verfrachtet und in die Aufbewahrungsstelle verfrachtet.

Sorry, ich kann zwar nicht sagen wie das bei Euch so läuft, aber m.E. bist Du da ein wenig über das Ziel gegangen. ;)

am 6. Februar 2014 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Der Versicherungsschutz und Steuerpflicht erlischt nicht mit abgelaufener HU. Das Fahrzeug muss trotzdem öffentlichen Raum verlassen, egal ob mit abgelaufener HU oder abgemeldet, oder eben die HU bestehen.

Sollte das Fahrzeug weiter im öffentlichen Verkehrsraum stehen gelassen werden, kommt ein weiteres Knöllchen bzgl. abgelaufener HU dazu, wenn das Ordnungsamt wieder auf der Runde ist. Bei weiterer Missachtung kommt dann ein hübscher gelber Aufkleber auf die Frontscheibe ins Sichtfeld des Fahrers. Und wenn dann nicht reagiert wird, wird das Ding irgendwann unter Polizeiaufsicht auf einen Abschleppwagen verfrachtet und in die Aufbewahrungsstelle verfrachtet.

Sorry, ich kann zwar nicht sagen wie das bei Euch so läuft, aber m.E. bist Du da ein wenig über das Ziel gegangen. ;)

So geschehen auf der Straße direkt vor meiner Haustür und ich glaube kaum, dass man irgendwo anders ein Auto über ein halbes Jahr und länger im öffentlichen Verkehrsraum mit abgelaufener HU parken lassen kann.

Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:

- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt

- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen

- Erinnerung

- Ankündigung der Zwangsstillegung

- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder

- dann kommt der rote Aufkleber

- und dann erst der Abschleppwagen

So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen

- Erinnerung

- Ankündigung der Zwangsstillegung

Der Teil ist i.d.R. eins. "Lieber Halter, du Depp hast die HU vergessen. Sieh zu dass du das binnen 14 Tagen nachholst sonst kriegst was auf den Sack. Machst du Ignorant das nicht wird die Zwangsstillegung veranlasst. Dann isse wech deine Karre"

Vielleicht nicht wörtlich, aber so in etwa ... :p

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:

- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt

- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen

- Erinnerung

- Ankündigung der Zwangsstillegung

- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder

- dann kommt der rote Aufkleber

- und dann erst der Abschleppwagen

So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.

So ist es, nur bei mir ist der Aufkleber gelb. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Wer zahlt das Knöllchen wenn der Interessent auf der Probefahrt mit der abgelaufenen HU erwischt wird? Und das nächste Knöllchen wenn der weiterhin ohne HU auf öffentlichem Grund steht?

Der Fahrer zahlt dann, man hat ihn ja vorher drauf hingewiesen. Und wenn er es dann bei sich abstellt und wieder eine Knolle kriegt, natürlich auch.

Praktisch wird der Interessent das vermeiden, indem er nur ein kurze Probefahrt macht, das reicht ja auch um wesentliche Funktionen festzustellen.

am 6. Februar 2014 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:

- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt

- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen

- Erinnerung

- Ankündigung der Zwangsstillegung

- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder

- dann kommt der rote Aufkleber

- und dann erst der Abschleppwagen

So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.

Oder der Halter ist nicht mehr greifbar. Und der Aufkleber ist definitv gelb und ich habe den hier schon auf zwei Fahrzeugen gesehen, einem alten VW und einem relativ jungen BMW. Und beim alten VW weiß ich definitiv, dass der abgeholt wurde, weil es ein riesen Trara hier in der Straße war, weil die Polizei den Halter unter der Meldeadresse nicht ermitteln konnte. Und bei beiden Fahrzeugen war der gelbe Aufkleber definitv unter einem halben Jahr drauf und die Autos weg.

Aber es dauert ja auch, bis der Aufkleber erst mal drauf ist. Und die Farbe ist nicht vorgeschrieben, somit völlig egal ;) Bei uns ist er rot. Aber bis es soweit kommt, ist ja vorher schon ein Verwaltungsverfahren gelaufen. Dem Ganzen entkommt man nur, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird und dann auf Privatgrund steht...

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