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PKW privat oder geschäftlich?

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 23:48

Hallo,

habe jetzt schon viel im Forum gelesen und dadurch viele gute Tipps erhalten. Allerdings ist mein Fall ein wenig speziell, deshalb hoffe ich, dass sich hier jemand auskennt.

Ich bin als Freiberufler in zwei unterschiedlichen Berufsfeldern tätig und fahre insgesamt 40.000 km im Jahr. Mindestens 80% hiervon sind für eine Firma, bei der ich die Fahrtkosten mit 30 Cent/km erstattet bekomme, dafür, dass ich mein Privatauto zur Verfügung stelle. Die restlichen km sind auch fast ausschließlich beruflich (werden jedoch nicht erstattet) und die private Nutzung liegt bei weniger als 1%.

Aktuell gebe ich bei der Steuer die erstatteten Fahrtkosten weder als Einnahmen noch als Ausgaben an und vermerke dies als "Durchlaufposten" in einer Notiz.

Jetzt muss allerdings bald ein neues Auto her und ich möchte mich gerne informieren, welche Möglichkeit in meinem Fall die Beste wäre. Da ich einen Großteil meiner Fahrtkosten nicht nur mit 30 Cent absetzen kann, sondern sogar so ausbezahlt bekomme, ohne, dass dies als Einnahme gilt und die restlichen km fast komplett mit 30 Cent absetzen kann, vermute ich, dass es sich bei mir fast rentieren könnte, das Auto privat zu finanzieren. Die Alternative wäre eines geschäftlich zu leasen. Aber wenn ich das richtig verstehe muss ich dann die erstatteten Fahrtkosten als Einnahme verbuchen und kann dafür Leasingraten, Tankquittungen und sonstige Fahrzeugausgaben steuerlich geltend machen und muss ein Fahrtenbuch führen? Ist das so richtig oder hab ich da einen Denkfehler?

Habt ihr einen Tipp oder wozu würdet ihr mir raten in diesem Fall?

Falls es relevant ist: ich hätte gern einen Citroën DS3.

Hoffentlich hab ich das verständlich erklärt. Danke fürs Lesen und hoffentlich beantworten :-)

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12 Antworten

Aus meiner Sicht müssen die Einnahmen aus den Fahrtkosten sehr wohl als solche gebucht werden.

Im Gegenzug kannst du dir natürlich die 30 ct/km als Ausgabe verbuchen.

Dein Einkommen ändert sich also nicht.

Da du weniger als 1% privat fährst, muss dein Fahrzeug allerdings als Betriebsfahrzeug geführt werden.

Diese wenige private Nutzung würde ich allerdings nicht pauschal versteuern, sondern ein Fahrtenbuch führen.

Dann kaNnst du deinen tatsächlichen Privatanteil versteuern.

Der Mehraufwand eines Fahrtenbuches ist bei deiner Abrechnung der gefahrenen km wirklich gering.

Falls du deine Privatfahrten auf über 10% ausdehnen könntest, dann besteht tatsächlich die Möglichkeit einer Abrechnung auf Basis der 30Ct/km.

Das könnte sich bei einem preisgünstigen Auto gerade so ausgehen.

Es gibt hier einen User, der sicher noch melden wird, der angeblich einen Großteil seines Gewinnes erziehlt, in dem der sich selbst 30 Ct für die Fahrt in einem C1 erstattet.

ZAHN

... weniger als 1% private Nutzung? Bei einer Jahresfahrleistung von 40.000 km, wäre das eine Privatnutzung von weniger als 400 km p.a. oder weniger als 8 km pro Woche.

Sorry, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zumindest nicht, wenn nicht noch ein anderes Fahrzeug zur Privatnutzung im Haushalt ist.

Man fährt Einkaufen, man fährt mal zum Essen, ins Kino, Theater usw. Vielleicht sogar mal übers Wochenende weg oder für eine Urlaubsreise zum Flughafen usw. usw.

Die 400 Privat-km klopfe ich im Jahresschnitt locker pro Woche weg.

am 8. Juli 2014 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von Abigaijl

Da ich einen Großteil meiner Fahrtkosten nicht nur mit 30 Cent absetzen kann, sondern sogar so ausbezahlt bekomme, ohne, dass dies als Einnahme gilt

... zahlen Deine Auftraggeber Dir die 30 Cent schwarz aus? ... seltsam ...

Wenn Du diese allerdings nicht schwarz bekommst, dann solltest Du aufpassen, dass Dein Finanzamt nicht eine Kontrollmitteilung vom Finanzamt Deines Auftraggebers erhält und Deine nächste Steuererklärung entsprechend daraufhin prüft ...

Von der Sache her ist es klar und eindeutig: Wenn Dein Auftraggeber Dir Fahrtkosten bezahlt, dann sind dies für Dich Einnahmen. Üblicherweise stellt der Freiberufler diese zusammen mit seinem Honorar in Rechnung.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 8. Juli 2014 um 13:47

:DVielen Dank für die Antworten!!

@chaosmanager: Das Finanzamt selbst hat das bei mir so geändert. Ursprünglich hatte ich es als Einnahmen und dann wieder als Ausgaben verbucht, sie haben mir vorgeschlagen, es als Durchlaufposten zu deklarieren und nicht anzugeben... Soviel dazu.

@XF-Coupe: Und ja, ich bin tatsächlich wahrscheinlich sogar weniger als 400km im Jahr privat unterwegs. Einkaufen? Fahrrad. Urlaub.... da vermeide ich Auto wie die Pest (ich fahr schon so mehr als genug....). Da es mich fast nie "privat" gibt und mein Hobby mittlerweile auch mein Beruf ist mache ich schon länger fast nur "geschäftliches". Aber das ist ein anderes Thema und will ich auch dringend ändern, denn ein Privatleben und Freizeit wäre schon wieder schön.

Da ich genauso dachte (ich müsste das geschäftlich laufen lassen) zahle ich aktuell auch Kfz-Steuer für geschäftliche Nutzung.... Aber da ich bei der Firma mein "Privatauto" Stelle war das anscheinend völlig nutzlos, da ich nach wie vor die 30 Cent als Ausgaben angeben soll und alle KFZ Ausgaben privat trage. Oh Mann... ich blicke bei dem Steuerkram schon lange nicht mehr durch..... :-(

@Zahn: Danke für den Hinweis. Habe das schon ein wenig hin und her gerechnet und falls ich da nicht irgendeinen Punkt übersehen habe könnte das tatsächlich so hinkommen. Dann warte ich mal gespannt auf den Bericht des genannten Users :-)

am 8. Juli 2014 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Abigaijl

 

@chaosmanager: Das Finanzamt selbst hat das bei mir so geändert. Ursprünglich hatte ich es als Einnahmen und dann wieder als Ausgaben verbucht, sie haben mir vorgeschlagen, es als Durchlaufposten zu deklarieren und nicht anzugeben...

OK, verstehe. Du nutzt ja Deinen Privatwagen geschäftlich. Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Du mit Deinem Geschäftswagen fährst.

Dann wäre es so, dass Du die Kilometerpauschale von Deinem Auftraggeber als Einnahmen deklarierst, andererseits hast Du alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben. Ein Fahrtenbuch müsstest Du nicht führen. Du könntest es jedoch führen, um aufgrund Deines geringen Privatanteils den GWV nicht pauschal versteuern zu müssen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Und wieso geistern eigentlich immer noch diese 30 Cent pro Kilometer als Einheitssatz durch die Untiefen des Forums? Das ist lediglich der Höchstsatz, zu dem ein AG einem AN Fahrtkosten steuerfrei (!) erstatten kann, und es ist der Höchstsatz, den ein AN ohne weiteres steuerlich geltend machen kann.

Der TE ist kein Arbeitnehmer sondern Unternehmer.

ALs Unternehmer kann man mit seinem Kunden auch höhere Sätze aushandeln (welches "richtige" Auto lässt sich schon ernsthaft mit 30 Cent unerhalten), und das sind dann Einnahmen, die in die EÜR eingehen. Sämtliche Fz-bezogenen Kosten sind dann Ausgaben, die ebenfalls in die EÜR eingehen.

Übrigens führe ich auche rfolgreich Fahrtenbuch und komme auf etwa 4% Privatanteil bei meinem Geschäftswagen. 1% finde ich nicht unrealistisch. Allerdings wäre dann die Abrechnung per Fahrtenbuch sinnvoll, da die tatsächlichen Fahrzeugkosten in der Regel die genannten 30 Cent übersteigen dürften. 99% davon absetzen zu können ist dann schon eine feine Sache.

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder

Und wieso geistern eigentlich immer noch diese 30 Cent pro Kilometer als Einheitssatz durch die Untiefen des Forums? Das ist lediglich der Höchstsatz, zu dem ein AG einem AN Fahrtkosten steuerfrei (!) erstatten kann, und es ist der Höchstsatz, den ein AN ohne weiteres steuerlich geltend machen kann.

Der TE ist kein Arbeitnehmer sondern Unternehmer

......

....... der betriebliche Fahrten mit seinem Privat-PKW unternimmt.

Auch dort sind pauschal 30 Ct/km anzusetzten.

Selbstverständlich können auch mit Hilfe eines Fahrtenbuches die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.

Pauschalen dienen aber der Vereinfachung, oder aber bei C1-Fahren dem Geldverdienen.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

....... der betriebliche Fahrten mit seinem Privat-PKW unternimmt.

Auch dort sind pauschal 30 Ct/km anzusetzten.

Das ist nicht richtig. Den Kunden muss das nicht interessieren, wie ein Dienstleister sein Fahrzeug intern verrechnet. Gegenüber dem Kunden kann man und sollte man einen zutreffenden km-Satz verrechnen. Verstehst du, es geht mir jetzt nicht so sehr um die steuerliche Betrachtung gegenüber dem FA, sondern darum, dass man gegenüber dem Kunden völlig frei ist in der Gestaltung des km-Satzes. Eine obere Grenze setzt dabei der Markt, nicht das Finanzamt.

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder

 

ALs Unternehmer kann man mit seinem Kunden auch höhere Sätze aushandeln (welches "richtige" Auto lässt sich schon ernsthaft mit 30 Cent unerhalten), und das sind dann Einnahmen, die in die EÜR eingehen. Sämtliche Fz-bezogenen Kosten sind dann Ausgaben, die ebenfalls in die EÜR eingehen.

Bei 40.000km p.a. durchaus einige:

40.000 x 0,30 Euro= 12.000

Sprit und Unterhalt runter bleiben ca. 6000 für den Wertverlust bzw. 500 mtl. fürs Leasing. Da sind schon 5er oder A6 im Jahreswagenleasing drin. Natürlich keine Neuwagen. Und wenn der Satz endlich wieder angepasst wird siehts noch besser aus.

am 11. Juli 2014 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von f10-530d

 

Bei 40.000km p.a. durchaus einige:

40.000 x 0,30 Euro= 12.000

Sprit und Unterhalt runter bleiben ca. 6000 für den Wertverlust bzw. 500 mtl. fürs Leasing. Da sind schon 5er oder A6 im Jahreswagenleasing drin. Natürlich keine Neuwagen. Und wenn der Satz endlich wieder angepasst wird siehts noch besser aus.

Mein letzter BMW 520d E61 kostete mich (bei einer Jahresfahrleistung von 60.000 km) bei Vollkostenrechnung einschl. der Leasingrate (Neuwagen) exakt 0,30 €/km. Das war allerdings von 2009 - 2012 bei deutlich günstigeren Dieselpreisen in den Jahren 2009 und 2010.

Mit meinem jetzigen F11 dürfte ich bei ca. 0,35 €/km liegen.

Gruß

Der Chaosmanager

@Chaosmanager: das sind ja auch nochmal 50% mehr Kilometer im Jahr als beim TE und bei mir. Da kommst du natürlich auf den km bezogen nochmal etwas besser weg. Ich liege auch etwas bei 40.000 im Jahr und habe beim letzten Wagen 0,32 Euro ermittelt und beim jetzigen 0,38. Insofern berechne ich dem Kunden mittlerweile mindestens 0,45 Euro je km, teilweise erziele ich auch 0,60. Bei 0,30 bleibt das Auto fein in der Garage.

am 17. Juli 2014 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Abigaijl

@chaosmanager: Das Finanzamt selbst hat das bei mir so geändert. Ursprünglich hatte ich es als Einnahmen und dann wieder als Ausgaben verbucht, sie haben mir vorgeschlagen, es als Durchlaufposten zu deklarieren und nicht anzugeben... Soviel dazu.

Ist das denn tatsächlich rechtens? Bei geringer Nutzung (also <50% der jahreskilometer des Privat-PKW als geschäftliche nutzung) kann dem ja noch folgen.

Aber wenn der PKW für 40.000km im Jahr geschäftlich genutzt wird und da weniger als 1% private Nutzung on top kommen, verstehe ich nicht wie es ein Durchlaufender Posten sein kann - da man bei dem km-Verhältnis doch gar kein Wahlrecht mehr ob der ins Privat- oder ins Firmenvermögen gerechnet wird.

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