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PKW-Ummeldung versäumt. Seit längerer Zeit...
Hallo zusammen,
mein Problem ist zwar kein Versicherungsthema, aber vielleicht kann ja trotzdem jemand etwas beitragen.
Und zwar geht es darum, dass ich die Ummeldung meines PKW versäumt habe. Nicht nur ein paar Wochen oder Monate, sondern 4 Jahre...
Wir sind nur ein paar Straßen weiter gezogen, also alles innerhalb der gleichen Stadt.
Kann jemand sagen oder abschätzen mit einem wie hohen Bußgeld ich zu rechnen habe? Mögliche Kulanzzeiten oder Fristen habe ich wohl vollends ausgeschöpft...
Ich werde diese Woche noch zum Bürgerbüro zwecks Ummeldung gehen, möchte mich aber trotzdem schon einmal seelisch drauf vorbereiten.
Danke für jede Meinung!
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19 Antworten
Meld einfach um und alles wird gut. Ich glaube nicht das das Bürgerbüro da was sagt oder Stress macht.
Lass dich aber solange nicht von der anderen Ordnungsbehörde erwischen, wenn sie das überhaupt außer einem DU DU ahnden wollen.
hab ich auch hinter mir. Bei mir war es ein Jahr. Wurde erst bemerkt, nach dem eine Lampe zugestelt werden sollte.
Dann ging es fix, 2 Wichen Frist und dann zwei Wochen Nachfrist. Danach hätten Sie angeblich eine Zwangsabmeldung in die Wege geleitet..........
Ja, wenn es auffällt musst du reagieren. Aber Strafen in Geldform sind doch eher unüblich.
Da schreit eigentlich kein Hahn danach,solange Du auf Post reagierst und fällige Zahlungen einhältst.Unserer Tochter ihr Auto läuft immer noch auf unsere Adresse,Zulassung und Versicherung,dabei hat sie auch schon seit mehreren Jahren eine andere Meldeanschrift.
Zitat:
@X555 schrieb am 23. September 2019 um 19:31:21 Uhr:
Da schreit eigentlich kein Hahn danach,solange Du auf Post reagierst und fällige Zahlungen einhältst.Unserer Tochter ihr Auto läuft immer noch auf unsere Adresse,Zulassung und Versicherung,dabei hat sie auch schon seit mehreren Jahren eine andere Meldeanschrift.
Dann soll sich deine Tochter sich mal blitzen lassen.
Sollst mal sehen, wie schnell da ein Hahn kräht...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. September 2019 um 19:37:15 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. September 2019 um 19:37:15 Uhr:
Zitat:
@X555 schrieb am 23. September 2019 um 19:31:21 Uhr:
Da schreit eigentlich kein Hahn danach,solange Du auf Post reagierst und fällige Zahlungen einhältst.Unserer Tochter ihr Auto läuft immer noch auf unsere Adresse,Zulassung und Versicherung,dabei hat sie auch schon seit mehreren Jahren eine andere Meldeanschrift.
Dann soll sich deine Tochter sich mal blitzen lassen.
Sollst mal sehen, wie schnell da ein Hahn kräht...
Ne ne,es kamen schon mehrfach Strafzettel,Blitzer und Falschparken ,an wurden bezahlt und gut ist/war!
solange sie quasi als 2 wohnsitz eure adresse hat wird da auch nix nachkommen. nur wehe nen brief geht zurück als unzustellbar. dann zack und bumms gehts los
@X555
Ne ne,es kamen schon mehrfach Strafzettel,Blitzer und Falschparken ,an wurden bezahlt und gut ist/war!
dann frage ich mich, wie die mich gekriegt haben......
Zitat:
@PayDay schrieb am 23. September 2019 um 20:06:59 Uhr:
solange sie quasi als 2 wohnsitz eure adresse hat wird da auch nix nachkommen. nur wehe nen brief geht zurück als unzustellbar. dann zack und bumms gehts los
jep... das wird es sein. Mein Nachsendeantrag ist abgelaufen, die Lampe ging wohl zurück.
Zitat:
@PayDay schrieb am 23. September 2019 um 20:06:59 Uhr:
solange sie quasi als 2 wohnsitz eure adresse hat wird da auch nix nachkommen. nur wehe nen brief geht zurück als unzustellbar. dann zack und bumms gehts los
Ist zwar nicht als Zweitwohnung gemeldet,aber wie Du und ich auch schon geschrieben haben,solange auf Schreiben und entsprechenden Zahlungsaufforderungen reagiert wird passiert gar nichts.
Hi, gemerkt habe ich es als ich geblitzt wurde und das Schreiben danach erfolgloser Zustellung noch mal mit neuer Adresse verschickt wurde. Gezahlt wurden Steuern und der Blitzer aber immer.
Dann war die Postzustellung schuld!
Zitat:
@Soupman schrieb am 23. September 2019 um 15:07:16 Uhr:
Kann jemand sagen oder abschätzen mit einem wie hohen Bußgeld ich zu rechnen habe?
Bußgeldkatalog Nummer 180:
Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeuges oder Veräußerung verstoßen
Regelsatz 15 Euro Verwarngeld.
Ok, das geht ja noch, ich hätte im Internet von Beträgen bis 500 Euro gelesen...