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Pkw-Verkauf von Privat Käufer will nachträglich Rechnung des Zahnriemens
Guten Tag,
Ob ich richtig bin, weiss ich nicht, ich versuche es trotzdem mal:
Ich habe am Mittwoch meinen Golf Plus verkauft, der Käufer gab sich als Privatperson aus, im Nachhinein stellte sich heraus, dass er einen KFZ-Service betreibt und dort Geschäftsführer ist. Soweit so gut! Ich habe mein Geld erhalten und der Käufer das Auto.
Nun will der Käufer aber die Rechnung des durchgeführten Zahnriemenwechsels haben (das steht so im Serviceheft). Angeblich hätte ich gesagt, die Rechnung liegt im Handschuhfach. Ich habe nie über diese Rechnung gesprochen, da ich diese auch nicht habe. Nun will er den Zahnriemen wechseln und ich soll mich an den Kosten beteiligen, alternativ schaltet er seinen Anwalt ein.
Im Kaufvertrag (von Mobile.de) wurde nichts von Rechnungen vereinbart. Welche Möglichkeiten habe ich?Kennt sich hier jemand aus und kann mir helfen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GrandPas schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:08:20 Uhr:
...und mal ganz am Rande: Wer kriegt denn als Privatperson heutzutage tatsächlich ne Rechnung von einer KFZ-Werkstatt ...
Antwort: ICH!
Darf ich fragen, wo Du wohnst? In Deutschland sicher nicht - außer vielleicht in Berlin, da ist das wahrscheinlich der Normalzustand.
ICH will immer ne Rechnung, ICH zahle ehrlich meine Steuern und je mehr Menschen das nicht tun, umso mehr muss ich zahlen.
Deswegen achte ich darauf, dass mein Vertragspartner MICH !!! nicht bescheißt.
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46 Antworten
Paßt eher in den Bereich "Recht", würd eich sagen.
Aber unabhängig davon, würde ich der Sache gelassen entgegensehen. Im Serviceheft steht, dass der Wechsel durchgeführt wurde. Das ist als Nachweis ja wohl ausreichend, bzw. wenn es ihm nicht ausreicht, hätte er die Rechnung VOR Vertragsabschluß anfordern können und ggf. vom Kauf Abstand nehmen.
Nicht jeder hebt jede Rechnung ewig und säuberlich abgeheftet auf und niemand ist dazu verpflichtet.
Die Absprache "Rechnung liegt im handschuhfach" ist mündlich und wertlos, kann jeder behaupten.
Also wenn er den ZR wechseln will, kann er es tun. Auf seine Kosten halt. Wenn er einen Anwalt einschalten will, kann er das ebenfalls tun, ebenso auf seine Kosten. Zu befürchten hast du meienr Meinungf nach nichts.
Hallo ich sehe das etwas anders als der Thread Teilnehmer vor mir und weiß ehrlich gesagt nicht, weshalb man überhaupt hier einen Thread deswegen auf machen muss.
Wenn der Zahnriemen tatsächlich gewechselt wurde und das auch im Scheckheft bestätigt ist, dann fahr ich in der Werkstatt vorbei, die es abgestempelt hat, ( diese muss ja 10 Jahre die Rechnung aufbewahren ) und lasse mir da eine Kopie der Rechnung ausdrucken. So einfach wäre das ganze, wenn alles mit rechten Dingen gelaufen ist.
Wenn natürlich der Zahnriemen nicht gewechselt wurde und ein Bekannter den Stempel nur rein gemacht hat, dann klar, kann man keine Rechnung dafür haben. Was Fakt ist weiß nur der Thread Ersteller und wenn alles rechtens ist, dann klar kann ihm nichts passieren. Wenn nicht ( scheint ja wohl so zu sein wenn der Zahnriemen defekt ist ) dann denke ich hat er schlechte Karten.
Aber insgesamt können wir das alle nicht beurteilen, das weiss nur der Thread Ersteller und daher sagte ich ja frage mich für was den ganzen Thread wenn es alles rechtens ist und man sich nur Rechnungskopie holen muss.
Lass den Käufer reden - da wird nichts passieren.
Eine Wegwerf Handy Nr. wäre jetzt gut gewesen...
Vertragsmäßig verkauft. Wenn ZR ordnungsgemäß gewechselt, dann alles i.O.
Mit angeblich "im Handschuhfach" und ich gehe zum Anwalt will er dich nur einschüchtern.
Sag ihm, dass er dich in Ruhe lassen und sich um seine Sachen kümmern soll.....
Es muss doch überhaupt nicht zwingend eine Rechnung geben. Das kann auch der Freund des TE oder der TE selber gewechselt haben. Soooo kompliziert ist das auch wieder nicht. Das kann auch der Vorbesitzer veranlasst haben und keine Rechnung beim Verkauf rausgerückt haben usw usw.
Der Datenschutz verbietet es der Werkstatt sogar derartige Rechnungen an Fremde rauszugeben und mal ganz am Rande: Wer kriegt denn als Privatperson heutzutage tatsächlich ne Rechnung von einer KFZ-Werkstatt
Die einzig relevante Frage ist hier am Ende. Wenn als Nachweis hierfür eine Rechnungskopie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart wurde, dann ist es die Aufgabe des TE diese zu besorgen. Anscheinend wurde dies aber nicht schriftlich fixiert und dann ist es das Problem des Käufers diese Vereinbarung zu beweisen.
Der mobile.de Kaufvertrag beinhaltet hierzu die Standardklausel "Dieser Vertrag gibt alle Vereinbarungen und Zusicherungen der Parteien abschließend wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht."
Also ich würde mich hier nicht einschüchtern lassen und auf den Kaufvertrag verweisen.
So gelassen sehe ich die Sache nicht. Meiner Meinung nach gehört das Serviceheft, sofern es gemeinsam mit dem Auto veräußert wurde, sehr wohl zum Vertragsgegenstand. Und es darf auch nicht jeder einfach eintragen was er will. Schließlich soll man sich als Käufer auch auf vorhandene Einträge verlassen können. Falsche Einträge können durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das kommt dann auf den genauen Einzelfall an.
Also einfach dem Käufer eine Rechnungskopie aushändigen. Schließlich kann man ja als Leistungsempfänger eine Rechnungskopie auch noch nachträglich anfordern. Oder Alternativ falls es keine Rechnung gibt (wie es hier der Fall zu sein scheint), dem Käufer erklären wieso dem so ist. Wenn beispielsweise kein Firmenstempel beim Eintrag vorhanden ist wird möglicherweise eine Privatperson dies gemacht haben.
Der Käufer geht bei bestätigtem ZR-Wechsel ja davon aus, dass dieser auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies kann auch Einfluss auf den Kaufpreis haben. Und ein Geschäftsführer einer Autowerkstätte ist durchaus auch berechtigt Fahrzeuge als Privatperson zu kaufen. Ob dies allerdings sinnvoll ist (Siehe Haftungsfragen unter Privatleuten, etc.), ist natürlich eine andere Frage.
Die Herausgabe der Rechnung wird hier der Käufer letztlich nicht erwirken können. Sollte ihm allerdings der Nachweis gelingen, dass das Scheckheft fehlerhafte Einträge aufweist, kann der Verkäufer hier sicher in Erklärungsnot gelangen.
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:36:33 Uhr:
So gelassen sehe ich die Sache nicht. Meiner Meinung nach gehört das Serviceheft, sofern es gemeinsam mit dem Auto veräußert wurde, sehr wohl zum Vertragsgegenstand. Und es darf auch nicht jeder einfach eintragen was er will. Schließlich soll man sich als Käufer auch auf vorhandene Einträge verlassen können. Falsche Einträge können durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das kommt dann auf den genauen Einzelfall an.
Mit meinem Serviceheft mache ich was ich für richtig halte.
Ich sähe die Sache als Verkäufer ganz gelassen, denn der neue Käufer hat mit dem ursprünglichen Verkäufer kein Vertragsverhältnis.
Wo wurde der Zahnriemen gewechselt? In einer VW Werkstatt? Wenn ja, dann können die anhand der FIN die Reparaturhistorie abrufen und das bestätigen, das er gewechselt wurde.
Sag den Käufer daß du schon immer sehr enttäuscht bist über die Situation daß Leute einen Handel betreiben dürfen, die keine Ahnung vom Rechtssystem haben. Dann machst du ihn darauf aufmerksam daß er dich nicht mehr belästigen soll ansonsten macht er Bekanntschaft mit deinem Anwalt wegen Belästigung.
Das wäre ja das Gleiche wenn ich ein Auto ohne Klima Verkauf , nirgends ist etwas von Klima zu lesen und er hinterher eine Klima will. Im Vertrag steht nicht von Rechnung.
Zitat:
@GrandPas schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:08:20 Uhr:
...und mal ganz am Rande: Wer kriegt denn als Privatperson heutzutage tatsächlich ne Rechnung von einer KFZ-Werkstatt ...
Antwort: ICH!
Darf ich fragen, wo Du wohnst? In Deutschland sicher nicht - außer vielleicht in Berlin, da ist das wahrscheinlich der Normalzustand.
ICH will immer ne Rechnung, ICH zahle ehrlich meine Steuern und je mehr Menschen das nicht tun, umso mehr muss ich zahlen.
Deswegen achte ich darauf, dass mein Vertragspartner MICH !!! nicht bescheißt.
Ich komme aus dem schönen Bayern und keine Sorge ich brauche auch immer eine Rechnung schon aus steuerlichen Gründen. Aber ich habe die Erfahrung gemacht das man in einer normalen Werkstatt (keine großen Vertragswerkstätten) geradezu danach betteln muss weil das halt in der Praxis eher die Ausnahme ist. Die Steuermoral ist in diesen Bereichen erschreckend.
Ich vermute hier liegt auch irgendwo das Problem in diesem konkreten SV
Warum sollte man ins Scheckheft nicht selber Einträge machen dürfen? Das ist doch kein offizielles Dokument in welches nur Vertragswerkstätten reinschreiben dürfen?
Es geht doch auch nicht um gefälschte Einträge, aber weswegen sollte es verboten sein zu vermerken ich habe selber den Zahnriemen gewechselt oder einen Ölwechsel durchgeführt bei KM Stand .... am ...
Natürlich darfst dann keinen Werkstattstempel dahinter hauen.
Also, ich habe es so verstanden, der TE hat den ZR-Wechsel wirklich durchführen lassen. Ihm fehlt lediglich die Rechnung, warum auch immer. Ich gehe hier nicht davon aus, dass er das selber angekreuzt hat im Serviceheft (und selbst das wäre zulässig, ist ja sein Eigentum, damit kann er machen, was er will, er müßte dann nur den Käufer darüber in Kenntnis setzen, dass es angekreuzt ist, aber nicht gemacht wurde, also relativ sinnlos).
Die Musterkaufverträge sind in der Hinsicht sehr wasserdicht, was mündliche Nebenabreden betrifft. Ich würsd emich da ganz entspannt zurücklehnen und warten.....oder nicht warten, es passiert eh nix.
Ich danke für euren zahlreichen Antworten. Den Zahnriemen (und alle anderen Inspektionen) hat ein guter Freund von mir durchgeführt und abgestempelt. Er ist nicht-selbständiger Kfz-Meister. Alle Arbeiten wurden durchgeführt und abgestempelt, allerdings wie gesagt, ohne Rechnung.
Na hoffentlich hat dein Meister nicht den Stempel der Firma benutzt wo er arbeitet.....sonst könnte er doch bald Selbstständig sein....das gab es schon öffters....