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PKW von privat mit Schaden
Hallo liebe Community,
wahrscheinlich suche ich nur etwas Trost und Erfahrungsberichte. Aber nun zum Thema
Ich habe letzte Woche (27.8.2024) einen Mazda CX-5 BJ 2012 2.2 L Diesel von privat gekauft. TÜV aus dem Januar. Berichte liegen auch vor. Ölwechsel bei 136.000 km, bei Kauf hatte der PKW knappe 148.000 km.
Nach dem Kauf habe ich den Wagen einmal zum durchgucken in meine Werkstatt gebracht, da ist ein "leicht ölfeuchter Motor aufgefallen". Termin für Ölwechsel etc für in 2 Wochen gemacht.
Gestern nach circa 300 km Fahrt seit Kauf, dann rote Kontrollleuchte "Öldruck niedrig", hat mitten auf der Autobahn das Tempo reduziert und konnte nur noch in niedrigen Drehzahlen fahren. Sofort angehalten und den Motor abgestellt. Abschleppdienst hat ihn zu meiner Werkstatt gebracht. Die versuchen jetzt Ölwanne und Ölfilter usw zu erneuern so wie ich das verstanden habe. Er hat aber auch gesagt, dass es sein kann, dass wir "Schrott" gekauft haben... Motor läuft auch unrunder... Ölstand etc wurde bei dem Check von meiner Werkstatt überprüft, war okay...
Kann es sein, dass der Fehler von Verkäufer irgendwie vertuscht worden ist? Löschung des Fehlerspeichers? Probefahrt haben wir 4 Tage vor Kauf gemacht, da bestand das Problem noch nicht.
Ich habe von Injektorproblemen und so weiter beim CX-5 aus diesem Baujahr gelesen. Ob mein PKW an der Rückrufaktion teilgenommen hat weiß ich nicht.
Tja, wer günstig kauft und so. Bin aber etwas verzweifelt, weil das für mich alles im allen einfach wirklich viel Geld ist und ich mich übers Ohr gehauen fühle und nicht wie's, ob das sein kann.
Danke für das Lesen!
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10 Antworten
Lass bitte auch das Ölsieb prüfen.
Das könnte dicht sein.
Zitat:
@H.Tidus schrieb am 5. September 2024 um 18:58:16 Uhr:
Kann es sein, dass der Fehler von Verkäufer irgendwie vertuscht worden ist? Löschung des Fehlerspeichers? Probefahrt haben wir 4 Tage vor Kauf gemacht, da bestand das Problem noch nicht.
Ich hatte 3 Jahre lang sporadisch Probleme mit dem Öldruck (kein Mazda). Es wurde mehrfach geprüft ohne Befund und der Öldruckschalter mehrfach gewechselt. Dann starb der Motor am mangelnden Öldruck.
Es kann sein, dass der Fehler auch beim Vorbesitzer aufgetreten ist. Wie willst du das beweisen? Wurde Gewährleistung ausgeschlossen im Kaufvertrag?
In der Schweiz muss jede private Person, die etwas verkauft, eine Garantie gewähren, auch wenn nichts im Kaufvertrag steht. Das ist Gesetz.
Ich hatte 3 Jahre lang sporadisch Probleme mit dem Öldruck (kein Mazda). Es wurde mehrfach geprüft ohne Befund und der Öldruckschalter mehrfach gewechselt. Dann starb der Motor am mangelnden Öldruck.
Es kann sein, dass der Fehler auch beim Vorbesitzer aufgetreten ist. Wie willst du das beweisen? Wurde Gewährleistung ausgeschlossen im Kaufvertrag?
Ja leider wurde die Gewährleistung ausgeschlossen... Ich hatte überlegt ob es möglich wäre im Fehlerspeicher nachzuvollziehen, ob diese Meldung schon öfter vorkam...
Ich geh mal davon aus das deine Flammdichtung undicht ist. Und dadurch entsteht wohl Ölkohle und die verstopft das Ölsieb. Hatte ich leider bei meinem Alten M6 Diesel.
Ölstand war glaube ich damals auch gut. Geholfen hat dann nur neue Flammdichtungen und Reinigung des Ölsieb. Dann war Ruhe. Bloß die frage ist wie lange das schon war bei dir kann wohl keiner sagen. Es könnte auch sein das die Meldung erst bei dir angezeigt wurde. Wenn der Verkäufer ehrlich war.
Sprich doch mit dem fMH des Vorbesitzers. Sollte aus den Unterlagen heraus zu kriegen sein. Dann weißt du wenigstens, ob dort ein Vorschaden oder Kenntnis der Motorstörung bekannt war.
Würde alle Hebel und Mittel in Bewegung setzen, ein Motorschaden bei einem 12 Jahre altem Auto könnte ein Totalschaden werden.
s.
-Ölpumpe fest
-Kette der Ölpumpe gerissen
-Noch nicht weiter geschaut
-nur weiter schauen 400 bis 500 Euro
-je nach schaden 4000 bis 5000 Euro vermuten sie
Hat jemand Erfahrung damit? Motor wurde nach Meldung sofort ausgeschaltet, kann so etwas "vertuscht" werden?
Werkstatt des Vorvorbesitzers, wo der letzte Service gemacht wurde hat alles bestätigt, dass es okay war. Meine Werkstatt hatte auch drüber geschaut nach dem Kauf und nichts dergleichen festgestellt.
Mit dem Vorbesitzer habe ich noch nicht gesprochen. Rechtsberatung sagt höchstens arglistiges Verschweigen wäre eine Möglichkeit. Das müssten wir aber nachweisen...
Jetzt ist die Frage: Fahrzeug mit Schaden versuchen zu verkaufen, oder erstmal gucken lassen und evtl ist der schaden nicht zu groß? Was würdet ihr tun?
Zitat:
@stheist schrieb am 6. September 2024 um 00:35:12 Uhr:
Sprich doch mit dem fMH des Vorbesitzers. Sollte aus den Unterlagen heraus zu kriegen sein. Dann weißt du wenigstens, ob dort ein Vorschaden oder Kenntnis der Motorstörung bekannt war.
Würde alle Hebel und Mittel in Bewegung setzen, ein Motorschaden bei einem 12 Jahre altem Auto könnte ein Totalschaden werden.
s.
Was ist fMH? ??
freundlicher Mazdahändler
Zitat:
@Marcel Mesnil schrieb am 5. September 2024 um 19:51:50 Uhr:
In der Schweiz muss jede private Person, die etwas verkauft, eine Garantie gewähren, auch wenn nichts im Kaufvertrag steht. Das ist Gesetz.
Ohne garantie wie gesehen. Als privater in der ch kannst du es ausschliessen