1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Plötzlich Leistungsverlust und starker Qualm aus linkem Auspuff?!?

Plötzlich Leistungsverlust und starker Qualm aus linkem Auspuff?!?

Kawasaki KZ 440
Themenstarteram 19. Juli 2014 um 20:29

Hallo liebe Bikerfreunde,

hab mir heute nach 15 Jahren Pause endlich wieder ein Motorrad zugelegt eine KAWASAKI KZ440 LTD Beltdrive soweit so gut . Zur Sache: Heute bei der Überführung mit Kurzzeitkennzeichen von Osnabrück nach Krefeld(gute 200 Km) ist sie kurz vor Gelsenkirchen verreckt also nach etwa 140 km Autobahnfahrt!? Symptome plötzlicher starker Leistungsverlust und starker hellblauer Qualm kam aus dem linken Auspuff ich bin mit der Maschine max.100-120 km/h gefahren ! Dann ging sie aus und ich stand auf der Autobahn auf der Standspur. Ich versuchte sie noch mal zu starten aber sie orgelte nur sprang nicht mehr an dabei kam qualm auch aus Richtung Vergaser? Gut das ich Mitglied beim ADAC bin also ADAC angerufen die kamen gleich mit Schlepper und haben mich nach Hause gebracht. Zu Hause angekommen wunderte sich der ADAC Mann und ich das unter der KAWA auf der Ladefläche eine kleine Ölpfütze war. Beim genauen betrachten stellten wir fest das auch der rechte Zylinder von außen verölt war ,darauf meinte der ADAC Mann es sieht so aus als wäre es die Kopfdichtung die kaputt gegangen ist, war ja sehr heiss heute und die 440 LTD Beltdrive hat ja nur Luftkühlung .Ich muss noch dazu sagen das die Maschine 5 Jahre gestanden (abgemeldet war). Der Verkäufer hat vor dem Verkauf neues Motoröl incl. Filter gemacht ,neue Zündkerzen,neue Membranen im Vergaser eingebaut diesen gereinigt und synchronisiert. Bremsflüssigkeit wurde ebenfalls erneuert und die Batterie.Ach ja,was mir noch aufgefallen ist wenn ich manchmal beim beschleunigen den Gashahn voll auf gedreht habe vibrierte und rasselte die Maschine sehr stark?

Also liebe Biker Freunde jetzt bin gespannt was ihr zu der Geschichte meint? Ist nur die Kopfdichtung hin oder könnte noch was anderes kaputt sein? bin über jede Antwort dankbar .Wenns nur die Kopfdichtung ist was kostet so ne Reparatur ? Tolle Wurst Bike noch nicht mal angemeldet und schon Reparatur!

LG Poloblackdragon

Zylinderkopf-kz-440-defekt
Ähnliche Themen
16 Antworten

Hört sich mehr nach verbranntem Ventiel oder kaputten Kolbenringen an.

Kopfdichtungen schwitzen meistens ein wenig aus wenn sie alt sind, wegen auch der rechten seite.

Am besten mal die Komrpession messen lassen, oder den Kopf mal runternehmen und nachschauen.

Jap, die Maschine hat Öl verbrannt. Nun ist die Frage, wo das Öl her kam. Entweder über die Kolbenringe oder über die Ventile. Da hilft nur, aufmachen und schauen.

Das Rasseln deutet aber auf die Ventile hin, ist aber nur ins blaue von mir geraten.

Grüße

Forster

am 20. Juli 2014 um 8:26

Nach 5 Jahren ist das ganz normal das du Standspuren in der Zylinderbüchse hast. In den seltesten Fällen hat der Z-Kopf die Ventile alle komplett geschlossen sodas du durch Feuchtigkeit Rostansätze in der Büchse bekommst. Nun Scheuert der Ölabstreifring darüber und bekommt sein Fett ab bzw. Brechen sogar, damit gelangt Ol im Brennraum etc etc. Mach ein Übermaß an Kolben rein, Schleif die Ventile u. dann hast wieder ein frischen Motor u. Spaß. Kosten ca. 600 € wenn du es selbst machst, kannst das nicht ca. 1000 €

Themenstarteram 22. Juli 2014 um 17:04

Hallo liebe Biker Freunde,

 

na Ihr macht mir ja Mut? Also selber machen kann ich nicht! Da ich weder Ahnung noch Werkzeug dafür habe. Ok, den Zylinderkopf runterbauen das kriege ich hin, aber der Rest ? Wenn ein Kolbenring gebrochen wäre,dann hätte der Motor doch festhängen müssen oder sehe ich das falsch? Als der Motor anfing zu Qualmen aus dem linken Auspuff konnte ich aber noch einige 100 Meter mit ca. 50 km/h weiterfahren mit Vollgas. Dann bin ich rechts ran und der Motor ging aus .Wenn jetzt nur die Ventilschaftdichtungen und die Zylinderkopfdichtung kaputtgegangen sind ? Reicht es da wenn ich nur den Kopf runternehme um es zu sehen oder muss der Zylinderfuß auch ab? Ich hoffe der bekannte von mir kennt jemand der mir helfen kann, den in die Fachwerkstatt kommt nicht in Frage zu teuer 1000 Euro???? Habe gerade 950 Euro für das Bike bezahlt!Auf jeden Fall freue ich mich weiter über Eure Hilfe hier .Danke an Alle Ihr seid die besten .

 

Grüsse Poloblackdragon

am 22. Juli 2014 um 17:12

Mein bester Rat den ich Dir geben kann ist....

Maschine zurück geben und das Geld verlangen... oder Anwalt beauftragen...

Du hast Dir ein Faß ohne Boden gekauft. . .

Zitat:

Original geschrieben von foxafrica

Mein bester Rat den ich Dir geben kann ist....

Maschine zurück geben und das Geld verlangen... oder Anwalt beauftragen...

Du hast Dir ein Faß ohne Boden gekauft. . .

Wenn es Privat gekauft ist, wird es nicht gehen. Denn, außer der Verkäufer war doof, war gekauft, wie gesehen. Und Garantie wird er doch auch ausgeschlossen haben.

Sonst haste recht ;-)

Grüße

Forster

am 22. Juli 2014 um 17:19

Privatverkauf

 

Mangel arglistig verschwiegen....

Sollte das Motorrad tatsächlich im Sinne des § 434 BGB bei Übergabe bereits mangelhaft gewesen sein, so stünden dem Käufer die Rechte nach § 437 BGB zu. Er könnte vorrangig grundsätzlich Nacherfüllung und so dann Schadensersatz verlangen, Minderung oder Rücktritt geltend machen.

mach Dir mal Gedanken drüber

Brauch ich nicht. Denn es kommt, wie schon geschrieben auf den Vertrag an. Wenn das wirklich ein Kurbelwellen, bzw. Kolbenschaden ist, muss das der Käufer dem Verkäufer erstmal beweisen, dass dieser es wirklich nicht wusste. Das gleiche gilt für andere Sachen.

Und wenn die Garantie und Gewährleistung etc. explizit im Vertrag herausgeschrieben ist, dann hat der Verkäufer nichts mehr zu befürchten. Da kann der Käufer machen was er will.

Grüße

Forster

am 23. Juli 2014 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von Forster007

Brauch ich nicht. Denn es kommt, wie schon geschrieben auf den Vertrag an. Wenn das wirklich ein Kurbelwellen, bzw. Kolbenschaden ist, muss das der Käufer dem Verkäufer erstmal beweisen, dass dieser es wirklich nicht wusste. Das gleiche gilt für andere Sachen.

Und wenn die Garantie und Gewährleistung etc. explizit im Vertrag herausgeschrieben ist, dann hat der Verkäufer nichts mehr zu befürchten. Da kann der Käufer machen was er will.

Grüße

Forster

Dies zu beweisen wird für ein Zweiradmechaniker oder Gutachter kein ding sein. ES ist eindeutig das die Maschine schon beim Kauf einen Schaden hatte. Der hatte ein Pleuelschaden und am Schluss hat´s ein Ventil verbogen.

Erkennbar durch abnormale Geräusche und schlechte Gasannahme im kalten zustand.

Mit einer Ölanalyse bei Motul (kostet nicht viel), kannst es auch nachweisen.

 

Ne Frage: Was ist daran nicht zu verstehen, das ein Privatverkäufer, sofern es im Vertrag drin steht, an nichts haftet? Als Händler, ist es was anderes. Wir reden hier aber von Privatverkäufern. Da können die beweisen was sie wollen. Wenn der Verkäufer explizit gesagt hat, "die Kurbelwelle ist heile, hab ich kontrolliert" dann hast du recht. Aber das wird er entweder bewusst oder weil er es wirklich nicht wusste, nicht gemacht haben. Und wenn der Käufer keine Probefahrt gemacht hat und selbst diese Geräusche nicht richtig interpretiert hat, ist er auch selber schuld. Also, was bringt dem Käufer nun dieser Beweis beim Privatverkauf? Nichts. Weil es, zumindest wenn der Vertrag ein Standardvertrag ist, im Vertrag ausgeschlossen ist. Nämlich keine Garantie, keine Gewährleistung und keine Rücknahme...

Grüße

Forster

Edit: hab in meinen vorrangegangenen Test probleme mit der doppelten Verneinung gehabt. Meinte natürlich:

"Wenn das wirklich ein Kurbelwellen, bzw. Kolbenschaden ist, muss das der Käufer dem Verkäufer erstmal beweisen, dass dieser es wirklich wusste. "

am 23. Juli 2014 um 12:40

http://www.it-recht-kanzlei.de/...e-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

http://www.t-online.de/.../...aehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

 

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

§ 307 Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1.

mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2.

wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Ein guter Anwalt wird es schon Regeln....

Kann nicht sein das der arme Kerl nach 140 km ein Motorschaden hat und dafür 950 Euro bezahlt.

 

Ich zitiere mal den einen Satz von it-recht-kanzlei:

"Tipp: Ein Sachmangel liegt in erster Linie vor, wenn die Sache nicht wie vereinbart geliefert wird. Das heißt, dass immer dann keine Mängelansprüche gegeben sind, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder kennen musste (§ 442 BGB) . Der Verkäufer sollte daher seine Kunden immer möglichst vollständig über den Funktionsumfang der Kaufsache aufklären."

Und genau das ist ja hier das Problem. Der Käufer hat das Motorrad ja selbst abgeholt und hat es gekauft, wie gesehen. Der Mangel war beim Kauf also schon vorhanden oder ist erst in dieser Fahrt entstanden. Nun müsste der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der von dem Schaden wusste und dieses Verschwiegen hat. Dann kann er eine Rücknahme in Betracht ziehen. Sonst nicht.

Also, wie ich ja schon die ganze Zeit schrieb, es kommt drauf an, wie die den Vertrag abgeschlossen haben.

Grüße

Forster

am 23. Juli 2014 um 13:35

Gewährleistung oder Garantie ist ganz was anderes als Mängelanspruch....

Alle Privatverträge schließen eine Gewährleistungsanspruch aus... hat aber mit Mängelanspruch nix zu tun

am 23. Juli 2014 um 13:36

und nach 140 km Motorschaden ist eindeutig... Der wollte das ding einfach nur loswerden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen