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Pocket bike darf/darf nich

Themenstarteram 4. Februar 2005 um 15:00

Hi

Also darf ich mit nem pocket bike auch auserhalb abgesperten gebiete fahren....?

Ist da ne altersbeschränkung drauf???

Ist das tunen von pocket bikes illegal?

 

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chris5000

und was ist mit geh weg

Kein Problem. Einfach untern Arm klemmen und weg gehen :D

Gruß, rainman

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Re: Pocket bike darf/darf nich

 

Zitat:

Original geschrieben von chris5000

Hi

Also darf ich mit nem pocket bike auch auserhalb abgesperten gebiete fahren....?

Ist da ne altersbeschränkung drauf???

Ist das tunen von pocket bikes illegal?

 

danke

Nein, Pocketbikes sind nicht straßenzugelassen und deshalb darf damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Deshalb "darf" man auch tunen, weil man ja eh nur auf privatem gelände fahren darf.

Themenstarteram 4. Februar 2005 um 15:35

und was ist mit geh weg

Du bist nicht irgendwie "auf-den-Kopf-gefallen" ?

Ciao,

Tom

Zitat:

Original geschrieben von chris5000

und was ist mit geh weg

Kein Problem. Einfach untern Arm klemmen und weg gehen :D

Gruß, rainman

Müsste theoritisch auf dem Gehweg erlaubt sein. Da es kein Verkehrsmittel ist, müsste es als Spielzeug anerkannt werden. Somit wäre es das gleiche, als wenn du Bobbicar fährst. Natürlich darfst du dann in deinem Verhalten niemanden gefährden, oder stören; aber das darfst du ja nie, egal, wie du unterwegs bist.

Diese Angaben sind ohne Gewähr ;)

am 5. Februar 2005 um 4:48

schwallhalla, die haben auf dem gehweg nix verloren. ab einem gewissen alter (ich glaube 8 jahre) hat man auch mit einem fahrrad nichts mehr auf dem gehweg verloren. "spielzeug" hin oder her...

am 5. Februar 2005 um 9:31

Hey Jungs,

Nix für ungut, aber denkt doch mal nach. Da braucht man kein Paragraphenreiter zu sein, sondern nur mal kurz scharf überlegen um zu wissen, dass das nicht hinhauen kann.

Grundsatz der StVZO ist, dass alle für den öffentlichen Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge (und Fahrzeuge die dazu bestimmt sind hinter Kfz hergezogen zu werden) dafür zugelassen sein müssen.

Ein Pocketbike ist zunächst mal ein Kraftfahrzeug, weil es mit einem selbständigen Antrieb ausgestattet ist. Daher kann der Vergleich mit dem Spielzeug garnicht angehen. Im übrigen sind auch diese Spielzeugautos mit E-Motor auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen nicht zugelassen, aus eben diesem Grund.

Und die Gehweg-Frage ist sozusagen "Ab-"Wegig ;), weil Gehwege ganz klar zum öffentlichen Strassenverkehr gehören.

Kleiner Spass am Rande: natürlich könnte man ja mal versuchen, eine Einzelbetriebserlaubnis für so ein Pocketbike zu erlangen, aber da wird's schon bei den vorgeschriebenen Mindest-Anbauhöhen für die Beleuchtungseinrichtungen eng werden ... ;)

 

Ciao,

kawa

Zitat:

Original geschrieben von kawa1962

Ein Pocketbike ist zunächst mal ein Kraftfahrzeug, weil es mit einem selbständigen Antrieb ausgestattet ist. Daher kann der Vergleich mit dem Spielzeug garnicht angehen.

Ok, das mit dem Motor ist einleuchtend. Das wäre dann aber auch das einzige Argument dagegen. Denn mit dem Bobbicar darf ich ja "rumheizen" - auf dem Gehweg. Auch wenn ich älter bin als acht.

Moment ... mit dem Motor ist doch nicht so einleuchtent. Was ist mit den Rollstuhlfahren mit ihreren Elektromotoren. Die brauchen schließlich auch einen Mofa Führerschein. Heißt das nicht wenn man ein "gedrosseltes" Pocketbike, das zum Beispiel nicht schneller als ein Rollsthul fahren kann, könnte dann doch erlaubt sein.

Täusche ich mich? Bin irgend wie nach längerem Nachdenken drauf gekommen.

So auf in Runde II der Diskusion ^^

am 5. Februar 2005 um 16:18

Ein Pocketbike ist doch nicht mit einem Fahrzeug von einem Behinderten zu vergleichen! Nur weil du einen Mofaschein hast, bedeutet es nicht das du alles was ca. 25 km/h fährt auf der Straße fahren kannst! Es ist unmöglich ein Minibike durch den Tüv zu bekommen. Ein Midibike könnte vielleicht noch durchkommen.

Also Leute ihr könnt schreiben was ihr wollt, ein Minibike darf man nicht auf der Straße fahren.

am 5. Februar 2005 um 18:16

@mitsumichi

Zitat:

Täusche ich mich? Bin irgend wie nach längerem Nachdenken drauf gekommen.

Gratuliere. Wenn Du jetzt noch meine Nachricht aufmerksam zuende liest, kommst Du auch noch auf die Antwort auf Deine Frage ...

 

In diesem Sinne,

kawa

Ich kann dir nicht ganz folgen.

am 5. Februar 2005 um 21:26

Minibikes dürfen nur auf Privatgrundstück gefahren werden. Immer dort wo die stvo gilt ist es verboten. Bei Parkplätzen wird da manchmal eine Ausnahme gemacht.

am 5. Februar 2005 um 23:04

für einen elektrischen rollstugl braucht man keinen mofaschein. das ist eine gehhilfe, kein verkehrsmittel.

den mofaschein bracuhst du für krankenfahrstühle... die aok-chopper...

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