- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 1er
- 1er E81, E82, E87 & E88
- Points of Interesst beim Navi
Points of Interesst beim Navi
Weiss jemand ob man auch beim Navi im 1er die PoI einfuegen kann?
jemand aus dem 3er Forum hats wohl geschaft! Was ist davon zu halten?
Link
Ähnliche Themen
38 Antworten
interessant, aber mir wäre der aufwand zu gross. hast du dir das mal kompl. durchgelesen??
die poi´s die die einfügen möchtest sind hier eh "VERBOTEN". ( oder willst du nur wissen wo der nächste mcd ist )
{ einfach zu viel bastelei}
Zwei Probleme sehe ich:
1. Man braucht eine Liste der ganzen PoIs, die man dort einfügen kann.
2. Läuft das Navi mit einer Kopie der DVD? Ich wollte es immer testen, bin aber noch nicht dazu gekommen.
Wenn 2. mit ja beantwortet werden kann und die Liste aus 1. da ist, sollte es relativ einfach machbar sein. Kommt auf die Datenstruktur an, die das Navi an der Stelle gerne hätte.
Gruss
Stefan
habe die anleitung zum poi einfügen gefunden:
http://www.zen102337.zen.co.uk/nav/addingpoi.htm
{ist natürlich nur zu testzwecken und in D VERBOTEN }
bei ebay hatte ich eine fertige navi dvd mal gesehen, ist aber wohl rausgeflogen.
Hallo,
wieso soll das verboten sein?
Verboten sind nur Radarwarner, die aktiv messen.
Ob ich die PoI's im Navi habe, oder eine handgeschriebene Liste auf dem Beifahrersitz liegen habe, dürfte keinen Unterschied machen.
In meinem TomTom habe ich natürlich ein Overlay mit allen bekannten stationären Anlagen drin, und lasse mich rechtzeitig mit Sirenengeheul warnen.
Gruß
Rainer
Zitat:
"Nicht nur...[Radarwarngeräte etc.]... werden von dem Verbot erfaßt, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und standortbezogen ab."
http://www.pocketnavigation.de/board/tid87577-sid.htm
ob es jetzt definitiv verboten ist, kann ich nicht sagen. diese poi´s sind halt für mich aktive radarwarner für stationäre anlagen.
Hi,
jegliche Geräte die vor "Radarfallen" warnen sind in D
verboten. Egal wie.
Das Hinzufügen von POIs auf die BMW DVD ist ebenfalls
verboten.
Ich kenne die Anleitung und es werden Originaldateien
geändert. Genau dann werden wird der Urheberschutz verletzt.
Steht übrigens auch in den Lizenzbedingungen, die der DVD
beiliegen.
Ich will das hier aber nur mitteilen. Soll keinen von
irgendetwas abhalten oder den Spass verderben .
Gurss,
Jens
Hallo,
die Anleitung liest sich interessant. Hat das schon mal jemand mit deutschen Daten ausprobiert?
Verboten oder nicht sei mal dahingestellt. Ich stimme hier roadrunner1802 vollkommen zu (das mit der handgeschriebenen Liste). Und was die Urheberrechte angeht, ist das aus meiner Sicht so zu verstehen, dass BMW, sobald an der Software etwas manipuliert wurde, keine Haftung mehr für das Gerät trägt. Das hat man aber bei jedem Gerät - selbst bei einem Mixer in der Küche. Mir ist es auch schon mal passiert, dass ich aus Unachtsamkeit (war in Gedanken woanders) statt 50km/h 58km/h gefahren bin und geblitzt wurde. Da ärgert man sich doch schwarz, weil man ja kein Raser ist Und solche POI's tragen eher zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Es gibt doch auch diese Blitzwarnsendungen im Radio - dann müssten diese ja auch verboten werden! Aber wir haben sowas ja sowieso nicht nötig und fahren immer brav nach der StVO
BMW DVD:
Habe zwar jetzt die Lzienbestimmungen nicht vorliegen,
aber jegliches Verändern von Daten ist verboten und wir dauch bestimmt untersagt sein.
Auch die Verwendung der POI`s Radarwarnern ist verboten.
Besonders in der Schweiz würde ich nicht gerne damit erwischt werden.
Gruß
Das mit Lizenzbestimmungen würde mich mal interessieren. Ich meine, wenn ich mir ein Gerät kaufe, bin ich sein Eigentümer und kann damit tun und lassen, was ich möchte. Mir kann niemand verbieten, die Software nach meinen persönlichen Bedürfnissen zu verändern bzw. zu ergänzen, solange ich dieses Gerät mit veränderter Software nicht weiterverkaufe. Also, so eindeutig ist das für mich nicht, auch wenn wir uns da auf sehr dünnem Eis bewegen. Bei Bedarf kann man alles so auslegen, dass es auf einmal erlaubt bzw. nicht mehr verboten ist.
Wenn allerdings diese Blitzwarnsoftware, sobald sie installiert und betriebsbereit ist, den richtigen Radarwarnern gleichgesetzt wird, hat man ein Problem. Dabei muss man die Software nicht einmal in Benutzung gehabt haben, um eine saftige Geldstrafe zu kassieren (gilt ja auch für betriebsbereite Radarwarner). Insofern, liegt es an jedem selbst, ob man die Software manipuliert oder nicht.
Hi;
hatte die Tage mal die DVD-Hülle von meinem Navi Business in der Hand, dort ist außer von BMW noch ein kleines Heftchen von Navteq, dort steht etwas in der Art von jegliche Veränderungen an der Software sind verboten. Du hast zwar dafür bezahlt, aber es gehört Dir nicht Soweit isses halt schon in Deutschland bzw. weltweit.
Zum Thema POIs, es dient nur der Verkehrssicherheit, dass Blitzer etc. nicht per PDA, Navi gewarnt werden dürfen
Eine Landkarte mit eingetragenen Blitzern soll dagegen erlaubt sein. Also schmeißt die PDAs etc. weg und klebt wieder Landkarten aufs Lenkrad, zwar lenkt das ein bisschen ab, aber für die Verkehrssicherheit tut man ja alles. *Ironie aus*
Gruß
Ralf
Armes Deutschland - ein Opfer der Bürokratie und Widersprüche...
Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Das mit Lizenzbestimmungen würde mich mal interessieren. Ich meine, wenn ich mir ein Gerät kaufe, bin ich sein Eigentümer und kann damit tun und lassen, was ich möchte. Mir kann niemand verbieten, die Software nach meinen persönlichen Bedürfnissen zu verändern bzw. zu ergänzen, solange ich dieses Gerät mit veränderter Software nicht weiterverkaufe...
Hallo,
nein das stimmt nicht! Im Regelfall erwirbt man nicht die Software selbst, sondern nur das Recht, sie zu nutzen (die Lizenz). Auch für das Windows auf dem PC hat man nur das Nutzrecht, darf die Software aber nicht verändern.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Armes Deutschland - ein Opfer der Bürokratie und Widersprüche...
Wo siehst du da einen Widerspruch? Die gesetzliche Regelung ist doch eindeutig.