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Polizei aufgehalten

Audi 80 B3/89
Themenstarteram 16. Februar 2010 um 21:26

Hallo

habe zwei fragen die polizei hat mich mit einem autoanhänger aufgehalten leergewicht 580kg, Darf 2500kg gezogen werden mit dem hänger, Hab aber nur einen b führerschein jetzt sagen sie das ich den nicht fahren darf mit meinen audi 90 2.3

aber es heist doch leergewicht des audis 1100 darf das leergewicht einen anhängers nicht überschreiten 580 da wäre ich weit drunter ??

Das nächste habe den führerschein mit 17 gemacht jetzt sagen di mir auch das die probezeit erst mit dem 18 lebensjahr beginnt was mir aber ganz anderes gesagt wurde, und zwar das die probezeit beginnt sobald ich den schein habe geschafft habe ich ihn am 17.5.2007 also wäre meine probezeit am 17.5.2009 beendet.

Könnt ihr mir anworten geben?

was passiert mir jetzt ??

danke schon mal

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38 Antworten

Sag mal, warum liest du es nicht selbst hier nach?

Das ist alle mal besser als verschieden Meinungen und Falschaussagen zu bekommen!

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von Samuel0815

Sag mal, warum liest du es nicht selbst hier nach?

Das ist alle mal besser als verschieden Meinungen und Falschaussagen zu bekommen!

und wo find nix

Gruß. Soweit mir das noch geläufig ist, darf die zulässige Gesamtmasse vom Auto u. Hänger nicht 3,5t überschreiten. Weiter darf die zulässige Gesamtmasse vom Hänger nicht die vom Auto überschreiten. Also wenn du jetz wirklich bis 2,5t zuladen darfst auf dem Hänger überschreitest du die zulässige Gesamtmasse vom Auto. Heist das du mit Führerscheinklasse B dieses Gespann nicht mehr fahrn darfst. Und das mit 17er Führerschein und ab 18 Probezeit ist totaler Käse. Allerdings mit überschreiten von der zulässigen Gesamtmasse wenn das so stimmt KÖNNTE eine Anzeige wegen fahrens ohne dafür gültigen Führerschein auf dich zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Samuel0815

 

Das ist alle mal besser als verschieden Meinungen und Falschaussagen zu bekommen!

wenn mans genau nimmt,sollte wenn jeder absatz 5.3 gelesen & verstanden hat,eh net soviel nachkommen :D

http://www.motor-talk.de/static/nb/nutzungsbedingungen.html#p5

Servus,

Du darfst mit deinem Klasse B Schein Maximal 3,5t bewegen.

d.h 1100Kg Auto + 2500kg Anhänger = zuviel.

Hierbei zählt nicht das Leergewicht des Anhängers sondern das Zulässige Gesamtgewicht,infolgedessen ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss.

Mist zu Langsam:D

naja.man darf ja auch keinen 7,5tonner fahren wenn man nur bis 3,5t nen schein hat.der 7,5t aber leer unter 3,5 wiegt.auch leer darf ma da net fahren.

es geht immer von der zulässigen gesamtmasse aus.

und ohne hängerschein is nix über 750kg und nur eine achse.auch keine tandemachse.

also autohänger auch ohne auto drauf darf ma nur mit hängerschein fahren,und das passende zugfahrzeug braucht ma auch,wegen der anhängelast.

es zählt doch immer das mögliche,und dafür muss ma nen schein haben.nen lkw fahrer darf noch lange keinen leeren bus fahren.

oder irre ich mich da?

Doch leerer Bus geht!!

Doch ein LKW-Fahrer darf einen LEEREN Bus fahren bzw. auch voll wenn er nachweisen kann das er mit all den Insassen verwannt ist.

Mfg

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 21:46

ok was kann nun auf mich zukommen also fahren ohne fahrerlaubnis haben die mir auch gesagt ist da der schein gleich weg ???

Wenn das mit der Probezeit wegfällt glaub ich´s nich.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von Raketenhelmut

Wenn das mit der Probezeit wegfällt glaub ich´s nich.

ja aber fängt ja mit 17 an oder

Ich bin mir ziemlich sicher das mit 17 anfängt.

also ich bin mir auch sicher das die probezeit mit 17 beginnt sobald du den führerschein in der hand hast

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