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Polizei hat Auto beschlagnahmt

VW
Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 21:31

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos und bräuchte eure Hilfe. Vor einem Monat habe ich mir einen VW Golf 7R mit Akrapovic-Auspuffanlage gekauft (Baujahr 10/2017, also ohne OPF). Der Verkäufer (privat) hat mir versichert, dass das Fahrzeug nicht modifiziert ist. Am vergangenen Samstag geriet ich jedoch in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich habe nichts falsch gemacht, es handelte sich einfach um eine Routinekontrolle.

Nach meinem Wissen ist das Fahrzeug original, lediglich etwas lauter aufgrund der Auspuffanlage. Die Beamten haben das Fahrzeug gründlich überprüft, aber nichts Verdächtiges gefunden. Anschließend wurde die Lautstärke des Fahrzeugs gemessen – erlaubt sind 80 Dezibel, bei mir wurden 82 gemessen, also noch innerhalb der Toleranz.

Das Problem der Beamten war, dass das Auto beim Abtouren ab 3700 Umdrehungen ein „Blubbern“ von sich gibt. Da ich mich mit Autos nicht auskenne, sagten mir die Polizisten, dass möglicherweise die Software verändert worden sei. Als Laie glaubte ich ihnen und erklärte, dass ich das Fahrzeug kürzlich erworben habe. Daraufhin beschlagnahmten sie das Auto und kündigten eine Begutachtung an.

Nun habe ich einige Fragen:

• Wie lange kann es dauern, bis ich mein Auto zurückbekomme?

• Sollte tatsächlich eine Veränderung an der Software vorgenommen worden sein, welche Kosten kommen auf mich zu (Abschleppkosten, Gutachten, Strafe, Mängelbeseitigung, etc.)?

• Kann man aus dem Gutachten entnehmen, wann die Änderungen vorgenommen wurden, um meine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen? Mein Anwalt meinte, das wäre entscheidend.

• Falls keine Veränderungen festgestellt werden, welche Kosten kann ich gegenüber der Polizei geltend machen?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Freundliche Grüße ???

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44 Antworten

Das solltest du dann am besten alles mit deinem Rechtsanwalt besprechen!

 

Er ist an deiner Seite mit seinem Wissen.

 

Gruß

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 22:05

Zitat:

@Senfkugel schrieb am 5. Oktober 2024 um 23:53:25 Uhr:

Das solltest du dann am besten alles mit deinem Rechtsanwalt besprechen!

Er ist an deiner Seite mit seinem Wissen.

Gruß

Danke für deine Antwort. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, weshalb ich es nicht riskieren möchte jetzt unnötig in ein Rechtsstreit zu gehen, sollte man in den Gutachten sehen können wann eine Änderung vorgenommen worden ist, ist die Sache Eigntl sicher, wenn nicht dann habe ich Pech gehabt. :)

Darf die Polizei das Auto wegen solcher Sachen überhaupt beschlagnahmen? In der Regel wird bei groben Mängeln das Fahrzeug stillgelegt und man muss es auf eigene Kosten abtransportieren lassen. Oder man darf weiterfahren, muss aber vom TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beschaffen und dann bei der Polizei vorlegen. Beschlagnahmung dürfte nur bei einer vermuteten Straftat infrage kommen.

Das Auto ist lediglich zur Beweissicherung sichergestellt. Sobald der Gutachter drübergeschaut hat, bekommst Du es zurück. Wenn gravierende Mängel vorliegen, wird es allerdings stillgelegt und muss in die Werkstatt geschleppt werden.

Das ganze heisst Sicherstellung um Mängel rechtssicher feststellen zu können.

Eine Beschlagname ist eine andere Sache, die wird gerichtlich angeordnet.

Zitat:

@moooo030 schrieb am 6. Oktober 2024 um 00:05:51 Uhr:

Zitat:

@Senfkugel schrieb am 5. Oktober 2024 um 23:53:25 Uhr:

Das solltest du dann am besten alles mit deinem Rechtsanwalt besprechen!

Er ist an deiner Seite mit seinem Wissen.

Gruß

Danke für deine Antwort. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, weshalb ich es nicht riskieren möchte jetzt unnötig in ein Rechtsstreit zu gehen, sollte man in den Gutachten sehen können wann eine Änderung vorgenommen worden ist, ist die Sache Eigntl sicher, wenn nicht dann habe ich Pech gehabt. :)

Da widersprichst du dir einwenig selbst.

 

Du sagst, du hättest keine RSV, aber meinst, dass dein Anwalt sagte, das ein gewisser Ausgangspunkt entscheidend ist.

 

 

Besorge dir am liebsten eine RSV, kostet nicht viel.

 

Die nützt ihm in dem Fall aber nichts mehr.

Das ganze Rumgeiere von wegen Vorbesitzer kannst du dir sparen.

Als Halter (und auch nur als Fahrer) bist du für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich. Der Vorbesitzer interessiert in deinem Fall überhaupt nicht.

Wenn du von der Technik keine Ahnung hast musst du halt Fachleute fragen. Wenn die Polizei schon hört das dein Fahrzeug offensichtlich zu laut ist wird das auch von dir erwartet. Dazu sind keine Fachkenntnisse erforderlich.

Vom Vorbesitzer kannst du auch keinen Teil deiner möglichen Strafe einfordern.

Den kannst du höchstens zivilrechtlich verklagen, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht dem Kaufvertrag entsprach. Das musst du aber beweisen (nicht nur behaupten). Ein deutlicher Minuspunkt für dich ist dabei, das der mögliche Mangel in deinem Fall akkustisch deutlich wahrnehmbar war. In dem Fall auf eine eventuell nur mündliche Zusicherung zu verweisen ist aussichtslos. Das ist ja das direkte Gegenteil eines versteckten Mangels.

Themenstarteram 6. Oktober 2024 um 16:14

Zitat:

@Senfkugel schrieb am 6. Oktober 2024 um 17:26:10 Uhr:

Zitat:

@moooo030 schrieb am 6. Oktober 2024 um 00:05:51 Uhr:

 

 

Danke für deine Antwort. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, weshalb ich es nicht riskieren möchte jetzt unnötig in ein Rechtsstreit zu gehen, sollte man in den Gutachten sehen können wann eine Änderung vorgenommen worden ist, ist die Sache Eigntl sicher, wenn nicht dann habe ich Pech gehabt. :)

Da widersprichst du dir einwenig selbst.

Du sagst, du hättest keine RSV, aber meinst, dass dein Anwalt sagte, das ein gewisser Ausgangspunkt entscheidend ist.

 

Besorge dir am liebsten eine RSV, kostet nicht viel.

Die Erstberatung ist kostenlos

Themenstarteram 6. Oktober 2024 um 16:15

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:05:21 Uhr:

Das ganze Rumgeiere von wegen Vorbesitzer kannst du dir sparen.

Als Halter (und auch nur als Fahrer) bist du für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich. Der Vorbesitzer interessiert in deinem Fall überhaupt nicht.

Wenn du von der Technik keine Ahnung hast musst du halt Fachleute fragen. Wenn die Polizei schon hört das dein Fahrzeug offensichtlich zu laut ist wird das auch von dir erwartet. Dazu sind keine Fachkenntnisse erforderlich.

Vom Vorbesitzer kannst du auch keinen Teil deiner möglichen Strafe einfordern.

Den kannst du höchstens zivilrechtlich verklagen, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht dem Kaufvertrag entsprach. Das musst du aber beweisen (nicht nur behaupten). Ein deutlicher Minuspunkt für dich ist dabei, das der mögliche Mangel in deinem Fall akkustisch deutlich wahrnehmbar war. In dem Fall auf eine eventuell nur mündliche Zusicherung zu verweisen ist aussichtslos. Das ist ja das direkte Gegenteil eines versteckten Mangels.

Wie schon gesagt, das Auto hört sich für mich Normal an. Und die Klage wäre so oder so Zivilrechtlich.

Hi

Ein Gutachter kann gar nicht erkennen ob dein Golf ein Chiptuning erhalten hat.

Ausser der Gutachter zieht einen fundierten Chiptuner hinzu der den Datenstand

deines Golf mit einen werksbelassenen Golf ( selbes Steuergerät ) vergleicht.

Du selbst kannst das aber auch bei einem fundierten Chiptuner.

Ich meine nicht die Tuner die nur drauf flashen sondern die selbst

Hand am Datensatz anlegen.

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:26:48 Uhr:

 

Du selbst kannst das aber auch bei einem fundierten Chiptuner.

Wie das, wenn er derzeit keinen Zugriff auf das Fahrzeug hat?

Themenstarteram 6. Oktober 2024 um 16:49

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:31:22 Uhr:

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:26:48 Uhr:

 

Du selbst kannst das aber auch bei einem fundierten Chiptuner.

Wie das, wenn er derzeit keinen Zugriff auf das Fahrzeug hat?

Die Polizei sagte mir ich würde das Auto in 1 bis 2 Wochen das Auto wieder erhalten, vlt nachdem ich das Auto zurückkriege.

Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass du deinen Wagen ganz schnell wieder zurück bekommst. Für MrMurphy bist du zwar schon so gut wie schuldig, aber davon würde ich mich nicht beeindrucken lassen.

Die Akrapovic-Anlage ist für den 7R zugelassen und die ist nun mal etwas lauter. Gerade das DSG-Furzen wird dadurch lauter.

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