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Polizei Kontrolle

Themenstarteram 13. August 2013 um 22:25

Hallo, ich hatte gestern eine Polizeikontrolle wegen meiner Aprilla Sr50.

Es gab drei Gründe warum sie mich anhielten, und daher hab ich 3 frage .

1: Mein Haupstender ist weg gebrochen, jetzt ist die frage ob ich weiterhin vom Gesetz aus fahren darf?

2: Meine Blinkgläser sind blau, ist das verboten? ( Ich denke ja aber wollt noch sicher gehen.

3: Mein Spritzschutz ist hinten etwas kürzer als bei Normalen, ist das nicht in Ordnung?

Wäre sehr dankbar auf 100% richtige Antworten! Bitte keine Vermutungen.

Beste Antwort im Thema

Blaue Blinker Gläser =

Verboten, da eine Bauartveränderung :o = fahren ohne Betriebserlaubnis!

Ohne Hauptständer =

Verboten, da eine Bauartveränderung :o = fahren ohne Betriebserlaubnis!

Ohne Spritzschutz =

Verboten, da eine Bauartveränderung :o = fahren ohne Betriebserlaubnis!

 

Drei Straftaten auf einmal :eek: da gibt es sicherlich einige Punkte und eine Geldstrafe.;)

 

Außerdem gibt es eine Polizeiliche Mängelkarte die ein zurückrüsten, deines Rollers in einer Roller Werkstatt verlangt, die das auch erledigen und abstempeln muss, für das wieder vorfahren bei der Polizei.

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Also das mit dem hauptständer weiß ich nicht

Bei den blikergläser musst du schauen ab sie ein e prüfzeichen haben. Wenn ja steht es auf dem glas drauf.

Man braucht einen spritzschutz also geht dein gekürzter nicht.

Themenstarteram 13. August 2013 um 22:50

Zitat:

Original geschrieben von gileraroller123

Also das mit dem hauptständer weiß ich nicht

Bei den blikergläser musst du schauen ab sie ein e prüfzeichen haben. Wenn ja steht es auf dem glas drauf.

Man braucht einen spritzschutz also geht dein gekürzter nicht.

Ja aber beim spritzschutz, ich seh tausende leute rum fahrn ohne. Und gerade mich wo wirklich nichts verbockt hat werd angehalten...

Blaue Blinker Gläser =

Verboten, da eine Bauartveränderung :o = fahren ohne Betriebserlaubnis!

Ohne Hauptständer =

Verboten, da eine Bauartveränderung :o = fahren ohne Betriebserlaubnis!

Ohne Spritzschutz =

Verboten, da eine Bauartveränderung :o = fahren ohne Betriebserlaubnis!

 

Drei Straftaten auf einmal :eek: da gibt es sicherlich einige Punkte und eine Geldstrafe.;)

 

Außerdem gibt es eine Polizeiliche Mängelkarte die ein zurückrüsten, deines Rollers in einer Roller Werkstatt verlangt, die das auch erledigen und abstempeln muss, für das wieder vorfahren bei der Polizei.

stimmt nicht!!!!!

wenn du die blinker aus denm zubehör hast und sie ein e prüfzeichen besitzen ist alles in ordnung, sie müssen aber orange blinken (hast du auch dann die birnen gewechselt??).

hauptständer brauchst du nicht unbedingt, wenn du den seitenständer hast.

hast du jetzt keine möglichkeit die karre abzustellen, ausser an einen zaun, ist es verboten.

ohne spritzschutz oder abgeänderten spritzschutz darfst du nicht fahren, es sei denn es ist vom tüv abgesegnet. denn dadurch veränderst du das spritzverhalten und gefährdest den verkehr hinter dir (steinschlag).

punkte glaub ich nicht unbedingt, kommt aber auf die polizisten an und in eine werkstatt musst du den roller nicht bringen.

reicht wenn du das reparierst und zurückrüstest und dann bei der polizei wieder vorführst.

Zitat:

Original geschrieben von DominicDaytona

stimmt nicht!!!!!

wenn du die blinker aus denm zubehör hast und sie ein e prüfzeichen besitzen ist alles in ordnung, sie müssen aber orange blinken (hast du auch dann die birnen gewechselt??).

hauptständer brauchst du nicht unbedingt, wenn du den seitenständer hast.

hast du jetzt keine möglichkeit die karre abzustellen, ausser an einen zaun, ist es verboten.

ohne spritzschutz oder abgeänderten spritzschutz darfst du nicht fahren, es sei denn es ist vom tüv abgesegnet. denn dadurch veränderst du das spritzverhalten und gefährdest den verkehr hinter dir (steinschlag).

punkte glaub ich nicht unbedingt, kommt aber auf die polizisten an und in eine werkstatt musst du den roller nicht bringen.

reicht wenn du das reparierst und zurückrüstest und dann bei der polizei wieder vorführst.

Von wegen Erlaubt!!!!

Hier: http://www.ebay.de/.../400423897509?...

steht es sogar, (Ganz unten, unter Zahlung PayPal) das die keine ABE/Zulassung haben!

 

Zitat:

ABE - Straßenzulassung

Alle Artikel, wenn nichts in der Artikelbeschreibung steht, ohne ABE, Benutzung auf eigene Verantwortung.

 

Setz den Ahnungslosen hier nicht solche Flausen in den Kopf!

Es gibt für Roller keine blauen Blinker Gläser mit (E) Nummer oder TÜV/ABE!!!

 

P.S. und bei jeder nicht eingetragenen Bauartveränderung, erlischt die Betriebserlaubnis!!!

 

Aber das ist doch keine Straftat. So ein Schmarrn!

Richtig,ne Straftat ist es nicht .

Genau genommen kann es aber die Betriebserlaubnis erlöschen lassen .

Wird aber meist mit ner Mängelkarte aus der Welt geschafft.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Aber das ist doch keine Straftat. So ein Schmarrn!

Nein,

eine Straftat ist es natürlich, wörtlich genommen nicht. :o

Das man hier immer jedes Wort :mad: einzeln auf die Waagschale legen muss :confused: :rolleyes:

 

Aber das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO),

die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird.;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Rockstarrx3

Hallo, ich hatte gestern eine Polizeikontrolle wegen meiner Aprilla Sr50.

Es gab drei Gründe warum sie mich anhielten, und daher hab ich 3 frage .

1: Mein Haupstender ist weg gebrochen, jetzt ist die frage ob ich weiterhin vom Gesetz aus fahren darf?

2: Meine Blinkgläser sind blau, ist das verboten? ( Ich denke ja aber wollt noch sicher gehen.

3: Mein Spritzschutz ist hinten etwas kürzer als bei Normalen, ist das nicht in Ordnung?

Wäre sehr dankbar auf 100% richtige Antworten! Bitte keine Vermutungen.

Zu 1. mit Seitenständer: o.k. / ohne : schlecht!

Zu 2. ohne e-Prüfzeichen: nicht erlaubt!

Zu 3. Spritzschutz etwas kürzer: o.k. - ist keine bauartliche Änderung!

Bring den Hauptständer wieder in einen ordentlichen Zustand-

Bring die Blinker wieder in den originalen Zustand -

wenn nicht noch andere Komponenten am Roller verändert worden sind (was ich vermute!!??)

sollte es keine weiteren Probleme geben...

Spritzschutz darf nicht fehlen oder gekürzt sein. Warum überhaupt kürzen? Sieht das "cool" aus?..

Blaue Blinkergläser, Ich glaub dazu braucht man nichts schreiben:D

Mit Seitenständer ok, würde trotzdem den Hauptständer in Ordnung bringen.

Ich habe auch schon daran gedacht, bei meiner SH den Spritzschutz zu kürzen. Der hat hinten einen abesetzten "Bürzel" dran welcher nicht gerade ein optischer Bringer ist :D

Ich kann mir nicht vorstellen das das Kürzen nicht erlaubt ist. Wenn ich bedenke das man bei Motorrädern nur Metallrahmen als Kennzeichenhalter montieren darf (mit ABE). Da ist dann nur noch das Kennzeichen selbst der Spritzschutz.

Es muss ein Reflektor angebracht sein, das ist mir bekannt.

Hier noch die Gesetzeslage dazu:

Hinreichend ist es, wenn die Hinterradabdeckung maximal 150 Millimeter oberhalb der waagerechten Radmittelebene endet - gemessen bei abgebocktem, unbelastetem und aufrecht stehendem Motorrad. So dürfen werksmäßig »zu lange« Abdeckungen ganz legal selbst gekürzt werden

Quelle: http://www.motorradonline.de/archiv/spritzschutz/183125

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom

Hier noch die Gesetzeslage dazu:

Hinreichend ist es, wenn die Hinterradabdeckung maximal 150 Millimeter oberhalb der waagerechten Radmittelebene endet - gemessen bei abgebocktem, unbelastetem und aufrecht stehendem Motorrad. So dürfen werksmäßig »zu lange« Abdeckungen ganz legal selbst gekürzt werden

Quelle: http://www.motorradonline.de/archiv/spritzschutz/183125

hat nichts mit der gesetzeslage zu tun. mag sein das vielleicht in der zulassungsverordnung dies so enthalten ist aber das kraftrad hat eine zulassung bekommen wie diese auch dann vom band läuft. daher sind änderungen nur mit segen des tüv oder teilen mit e prüfzeichen, abe oder teilegutachten möglich. ebenso steht im gestz drinnen das kleinkrafträder keine blinker brauchen. sind die kleinkrafträder aber so produziert und haben beim kba so ihre zulassung und betriebserlaubnis bekommen kannst du auch nicht einfach die blinker abmontieren. streng genommen ist das kürzen illegal. kannst dir aber im zubehör eine kurzes im entsprechenden mass mit abe bestelllen und anbauen. das kurzen wenn gewisse maße eingehalten werden wird oft bei einer kontrolle gedultet, mehr nicht

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000

...streng genommen ist das kürzen illegal. kannst dir aber im zubehör eine kurzes im entsprechenden mass mit abe bestelllen und anbauen. das kurzen wenn gewisse maße eingehalten werden wird oft bei einer kontrolle gedultet, mehr nicht

Hä?

nobbi one, dein link funktioniert nicht!!!

der einzige der hier plan hat ist rollingandtumblin.

diese sind z.b verboten

http://www.ebay.de/.../121041745224?...

 

es sind aber keine e zeichen darauf vorhanden.

hier mal welche mit e zeichen und damit erlaubt, sind aber nicht blau, sondern schwarz/grau

 

http://www.ebay.de/.../281150970965?...

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