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Polizei macht Stress wegen Fahrwerk

Opel Corsa B
Themenstarteram 27. April 2004 um 17:56

Hallo Leute bin neu hier,

also, ich fahre einen Tigra 1.6 16V und habe ein Sportfahrwerk drin. Der Wagen ist aber so tief vorne, das er 50 cm Abstand vom Boden zur Spiegelkante unterschreitet. (43-45cm). Die Polizei hat mir darauf eine Mängelkarte geschrieben.

In einer Meisterwerkstatt wurde mir gesagt, das ich von irgendjemandem eine Sondergenehmigung (Kopie) brauche, um weiterhin fahren zu können.

 

Bitte bitte helft mir.

Danke.

euer Bajo

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56 Antworten

gutachten

 

hi!

das was du da meinst gibt leider nicht..du must unterkante 50cm haben und 11cm bodenfreiheit an der tiefsten stelle unterm auto..alles andere ist nun mal leider nicht erlaubt..eine sondergenehmigung gibt es für sowas nicht..es geht nun mal alles übr den lieben tüv..

Hi bajo82!

Willkommen im Club ;-)

Hhhmm, da muss ich mich vauxhall leider anschließen, da wird es sicherlich kein drumherum-kommen für dich geben...

Themenstarteram 27. April 2004 um 18:02

so ein mist aber auch, mein Tigi ist mit eingebautem Fahrwerk gekauft worder, ist auch eingetragen... ;-(

Ist aber doch schon recht tief oder???

Haste mal ein Pic von dem Tigra???

Ist es ein Gewindefahrwerk, dann könnstest du vielleicht was dran drehen

fahrwerk

 

hi!

das ist es ja immer der eine trägst ein der nächte wieder aus der ander legt dir die karre still usw..also eins steht fest wenn du unterkante 50cm oder mehr hast und 11cm bodenfreiheit hast du deine ruhe und dir kann keiner was..

Themenstarteram 27. April 2004 um 18:11

Gewindef.

 

Ja, leider kein Gewinde, bloß ein Sportfahrwerk, weiß auch nicht ob das irgendwie hochdrehbar ist.

Stimmt aber ist schon recht tief ( 70/30) glaub ich.

will mir unbedingt ein KW Variante 3 anschaffen, ist aber seht teuer.

Wenn es kein Gewindefahrwerk ist, dann geht wohl nichts mehr, dann wird dir leider nur der Ausbau übrig bleiben...echt schade

Themenstarteram 27. April 2004 um 18:20

ja, echt schade, er ist jetzt schon seit einem Monat abgemeldet, halt Fahtwerk, auch der TüV läuft jetzt ab. Ich versuche auf jeden Fall für dich ein Pic draufzuladen, sieht aber auch echt krass aus...

das mit der bodenfreiheit ist nur n richtwert der nicht eingehalten werden MUSS, sind übrigens 8 cm

Sind 11cm, die standen auch in meinem Vogtland Gutachten drin.

Wieso willst du dir ein Gewinde kaufen, wenn du's eh nicht viel tiefer als 40/40 einstellen kannst?.. :)

also, afaik gint es in textform kein gesetz dass besagt, dass du min. 11cm bodenfreiheit haben musst, ist halt so n allgemeiner richtwert den der tüv gern veranschlagt, aber es gibt glaub ich nix schriftliches (lasse mich aber gern eines besseren belehren). aber unter 11cm geht die nutzbarkeit eines auto wohl eh ziemlich flöten :D

das mit den 50cm zur scheinwerferunterkante steht allerding irgendwo niedergeschrieben, also wohl no chance so weiterzufahren.

warum darf man nicht weniger als 11cm bodenfreiheit haben? meines wissens nach, ist das eine empfehlung. es gibt da keine explizite grenze. was zählt ist der abstand von scheinwerferunterkante bis zum boden. wenn der geringer als 50cm beträgt, hast du schlechte karten.

Also, ich habs rausgefischt.

In meinem Vogtland Gutachten heisst es:

"[...] soll die ausreichende Bodenfreiheit von 110mm nach DIN 70020 berücksichtigt werden"

So, jetzt?

DIN Normen sind nur empfehlungen, müssen nicht eingehalten werden. ausserdem steht da "soll" und net "muß". solange du keinen entsprechenden gesetzestext hast, der besagt du müsstest min 11 cm bodenfreiheit haben, kannste den auch komplett aufn boden legen, liegt dann im ermessen des prüfers.

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