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Polizei rausgezogen: verdunkelte Scheinwerfer und Winterreifen nicht eingetragen!!

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 21:24

Hallo, ich bin echt verzweifelt, ich weiß nicht was ich machen soll. :rolleyes:

Ich wurde am Freitag auf der Autobahn von der Polizei rausgezogen. Der Polizist hat sich gewundert

und gleichzeitig ein Lob ausgesprochen, dass so viel im Fahrzeug ordnungsgemäß eingetragen ist.

Aber wie von Zauberhand hat er gleich zwei Sachen gesehen, die angeblich nicht eingetragen sind!! :(

Die Winterreifen und die verdunkelten Scheinwerfer.

Ich habe mich sehr gewundert, weil der Vorgänger mir hoch und heilig versprochen hat, dass wirklich alles

eingetragen ist und die Winterreifen inklusive Felgen habe ich von Ihm ja zusätzlich zu den Sommerreifen

die schon dran waren, bekommen. Deswegen war ich so überrascht. :eek:

Also das sind die Scheinwerfer mit Kreuz:

http://250kb.de/u/110501/j/oXdT8dFuXPWn.jpg :p

http://250kb.de/u/110501/j/Zf5pPr8Hyhn9.jpg

Den Hersteller kenn ich leider nicht, ich kann euch nur aufschreiben was auf den Scheinwerfern steht:

HCR

00

( E9 ) 12

1217

YO 2-1020

Ist das vielleicht auf dem Fahrzeugschein irgendwo doch drauf?

http://250kb.de/u/110501/j/yNE3JFaX2Q7m.jpg

Brauch ich ein ABE? Wo finde ich so etwas? :rolleyes: :)

-

Und dann die Winterreifen. Die sind tatsächlich nicht eingetragen wie mir der Polizist erklärt hat. :p

Es handelt sich hier um:

Krisalp HP Kleber

195/50 R15

82H

Brauch ich da ein Gutachten? Wo bekomme ich so etwas?

Ich komme aus dem Raum Stuttgart.

-

Das ist mein Auto:

VW Golf II (19E) 1.8

# PS: 90

# Motor: Benzin

-

Bitte Bitte hilft mir, ich muss bis Freitag mein Auto und das Fahrzeugschein dem Polizisten wieder herzeigen.

Was soll ich jetzt machen? Bitte hilft mir :(

Ich habe Angst :rolleyes:

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2011 um 4:00

Zitat:

Original geschrieben von schlang

bist du eine frau? gegen fotos helfe ich dir (bin auch aus stuttgart) :cool:

Wie primitiv bist du gespuhlt? Ærmer gehts nicht.

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am 1. Mai 2011 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von Patricia_Golf2

Was soll ich jetzt machen?

hast du eine mängelkarte bekommen?!

wenn ja, dann fahr damit zum tüv, der wird dir alles weitere sagen...

am 1. Mai 2011 um 21:38

Hi,

bin mir jetz nicht ganz sicher aber die Scheinwerfer haben ein E-Zeichen also eintragungsfrei!

Bei den Felfgen würde ich einfach den Hersteller kontaktieren und nach der ABE oder dem Teilegutachten fragen.

Hoff das hilft dir wen weiter

Gruß Tom

am 1. Mai 2011 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von Boratom

bin mir jetz nicht ganz sicher aber die Scheinwerfer haben ein E-Zeichen also eintragungsfrei!

was wir aber nicht wissen, ist, ob der scheinwerfer nachträglich "lasiert" wurde...dann ist zwar ein e-zeichen drauf aber das hat keine gültigkeit mehr...

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 21:41

Nein, ich habe keine Mängelkarte bekommen. Ich war mir so sicher, dass irgendwo eine ABE für die Scheinwerfer ist,

weil ich so viel Papierkramm von dem Vorgänger bekommen habe.. aber da ist leider keine dabei.

Und die 2-3 Tüv Stellen die ich angerufen habe, wollen ohne Gutachten nichts anfassen. Wo finde ich solche Gutachten?

Ich habe mir jetzt extra Morgen freigenommen, in der Hoffnung das endlich hinter mir zu bringen. :rolleyes:

Es wäre schön wenn Ihr mir helfen könnt. :)

am 1. Mai 2011 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von Patricia_Golf2

Wo finde ich solche Gutachten?

a. hersteller von dem zeugs...

b. händler von dem zeugs...

c. mittels prüfnummer jede tüv/dekra prüfstelle und das kba...

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Boratom

bin mir jetz nicht ganz sicher aber die Scheinwerfer haben ein E-Zeichen also eintragungsfrei!

was wir aber nicht wissen, ist, ob der scheinwerfer nachträglich "lasiert" wurde...dann ist zwar ein e-zeichen drauf aber das hat keine gültigkeit mehr...

Ich habe den Polizisten wegen dieser E-Sache angerufen, aber er meint,

dass ihm das "E" alleine nicht reicht. Er will ein ABE.

am 1. Mai 2011 um 21:52

Hi,

alles wird gut :)

zu den Scheinwerfern: Sie haben eine korrekte ece- Kennzeichnung. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Das ist eine EG-Bauartgenehmigung. Es gibt keine ABE-Papiere dazu und die brauchst Du auch nicht! Wenn er meint, daß Du die brauchst, soll er Dir zeigen wo, das steht, beruf Dich auf meine Zeilen! Zulässig? Ja, mit einer Einschränkung: Ich kenne die Erstzulassung Deines Autos nicht. Wenn sie nach dem 01.01.1990 liegt, müssen Deine Scheinwerfer eine Leuchtweitenregulierung haben, sonst sind sie leider nicht zulässig!

zu den Winterreifen 195/50 R15: Auf was für Felgen sind die denn montiert? Serie? Bei den Typschlüsseln 700, 664 und 613 ist dieser Reifen auf Serienfelge Teil der Betriebserlaubnis und muß nicht eingetragen werden. Bei 612 oder 698 mußt Du sie eintragen lassen. Die Serienreifen/- felgen, die Du fahren darfst, verrät Dir wahlweise ein freundlicher VW- Händler oder die nächste Prüfstelle von TÜV o.ä. und druckt Dir das auch aus. Serienbereifung taucht bis auf Ziffer 15.1 und 15.2 nicht mehr im Schein auf und muß auch nicht eingetragen sein und auch nicht gegenüber der Polizei oder beim TÜV nachgewiesen werden, wir können anhand der Typschlüssel Abfragen machen. Die Polizei auch..

Grüße: zinnenberg

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Hi,

alles wird gut :)

zu den Scheinwerfern: Sie haben eine korrekte ece- Kennzeichnung. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Das ist eine EG-Bauartgenehmigung. Es gibt keine ABE-Papiere dazu und die brauchst Du auch nicht! Wenn er meint, daß Du die brauchst, soll er Dir zeigen wo, das steht, beruf Dich auf meine Zeilen! Zulässig? Ja, mit einer Einschränkung: Ich kenne die Erstzulassung Deines Autos nicht. Wenn sie nach dem 01.01.1990 liegt, müssen Deine Scheinwerfer eine Leuchtweitenregulierung haben, sonst sind sie leider nicht zulässig!

Hallo, danke für deine Antwort.

Mein Auto hat auf jedenfall ein Leuchtweitenregulierung, :D das habe ich schon ein paar mal benutzt.

Hat sich das dann mit den Scheinwerfen erledigt? :)

Arbeitest du beim TÜV?

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

zu den Winterreifen 195/50 R15: Auf was für Felgen sind die denn montiert? Serie? Bei den Typschlüsseln 700, 664 und 613 ist dieser Reifen auf Serienfelge Teil der Betriebserlaubnis und muß nicht eingetragen werden. Bei 612 oder 698 mußt Du sie eintragen lassen. Die Serienreifen/- felgen, die Du fahren darfst, verrät Dir wahlweise ein freundlicher VW- Händler oder die nächste Prüfstelle von TÜV o.ä. und druckt Dir das auch aus. Serienbereifung taucht bis auf Ziffer 15.1 und 15.2 nicht mehr im Schein auf und muß auch nicht eingetragen sein und auch nicht gegenüber der Polizei oder beim TÜV nachgewiesen werden, wir können anhand der Typschlüssel Abfragen machen. Die Polizei auch..

Grüße: zinnenberg

Oh ich versteh nur Bahnhof :confused:

Also ich habe gerade in der Garage gekuckt, auf den Reifen steht:

BBS

24

6Jx15H2

Germany

ein VW Zeichen ist drauf

Zn25B

375ET35

165601025

 

Ist das in Ordnung? Ich habe das Gefühl, dass an dem Auto alles okay ist, weil es mir der Vorgänger versprochen hat

und er selber immer sehr genau darauf geachtet hat.. nur der Polizist hat vielleicht keine Ahnung und macht mir unnötig stress.

am 1. Mai 2011 um 22:24

Hi,

ja, damit die Scheinwerfer sind legal und sie brauchen keine Papiere.

Die BBS sind eine VW- Serienfelge für bestimmte Gölfe. Typschlüssel bedeutet: Ziffer 2.2 im neuen Fahrzeugschein, erste drei Stellen. Mußt Du mal schauen, was bei Dir drin steht. Poste das mal.

Wie schon gesagt: Bei 700, 613 und 664 darfst Du sie fahren, bei 612 oder 698 mußt Du sie von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) eintragen lassen (was kein Problem ist).

Und: ja, ich bin PI beim TÜV Rheinland.

Grüße: zinnenberg, erst Abends wieder online

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 22:41

Hey vielen Dank, das ist echt lieb von dir :p

dann wäre das ja mit den Scheinwerfern geklärt, oder?

Auf dem Schein ist leider 612 drauf. Aber du hast gemeint bis Ziffer 15.2 .... ?!?!

Hier der Schein: http://250kb.de/u/110502/j/qtISgcb28qP5.jpg

Kannst du irgendetwas Positives erkennen? Oder muss ich die Reifen jetzt eintragen lassen?

bist du eine frau? gegen fotos helfe ich dir (bin auch aus stuttgart) :cool:

am 1. Mai 2011 um 23:03

Mal ne blöde Frage: Was wär wenn du mit den Sommerreifen bei der Polizei vorfährst soweit alles eingetragen. Würde das nich auch gehn?

am 1. Mai 2011 um 23:09

nur, um einer konfrontation mit der polizei aus dem weg zu gehen? die sollen mal ihre arbeit ordnungsgemäss machen,

die schnittlauchs. :rolleyes:

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 23:13

Zitat:

Original geschrieben von Boratom

Mal ne blöde Frage: Was wär wenn du mit den Sommerreifen bei der Polizei vorfährst soweit alles eingetragen. Würde das nich auch gehn?

Ja, das wäre auch ne Möglichkeit :) aber dann hätte ich im Winter wieder das gleiche Problem!

Ich muss das jetzt erledigen, weil die Reifen sehen noch sehr Neu aus und ich habe mir wie gesagt extra Heute frei genommen.

Außerdem hoffe ich, dass es nicht schlimm ist, dass ich immer noch mit Winterreifen fahre. Ich hatte nämlich die Dinger noch nie so lang drauf

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