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Polizeikontrolle Felgen nicht eingetragen

Themenstarteram 26. Juni 2007 um 18:31

Hallo!

Wurde am Wochenende in Nürnberg von der Polizei kontrolliert. Meine Frontstoßstange und meine Felgen waren noch nicht eingetragen. Hatte aber einen Termin beim TüV. Hab ne Mängelkarte und eine Anzeige Bekomme. Fahrzeug wurde aber nicht stillgelegt. Was erwartet mich jetzt? Butte um Antwort!

Dankd

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11 Antworten

hi.

dumm gelaufen....

ich denke mal du bekommst ein verfahren an den hals wegen fahren ohne versicherungsschutz / ohne betriebserlaubnis.

dazu noch punkte, kannst ja mal hier nachfrage und nachschauen, dazu wird noch bußgeld kommen.

oder du hast glück zwecks tüv termin, was rechtlich nicht zählen dürfte.....gnade vor recht...?

hoffe mal das glimpflichste für dich

gruß christian

am 26. Juni 2007 um 19:53

hi.

ähm, ne anzeige auch, wofür??

ich habe das gesetzbuch nicht gelesen, aber soweit ich weiß, geben die dir ne Mängelkarte mit und wenn dus eingetragen hast, muß du mit dieser Mängelkarte und dem Tüv-Bericht dem nächsten Polizei-Revier vorstellig werden.

so wars bei mir damals, als ich nebler an hatte, auspuff, felgen, fahrwerk nicht eingetragen und sie dann einzigst das fehlende Warndreieck bemängelten.

aber: wenn du sagst, du würdest es bald eintragen und man kann erkennen, daß du schon seit monaten mit den dingern uneingetragen herumfährst, ist die anzeige berechtigt.

denn jeder weiß, daß er mit solchen dingen baldmöglichst zum TÜV muß...

mfg

florian

am 26. Juni 2007 um 21:01

also meine freundin hat nen 3er golf mit klarglasrückleuchten bei denen der rückstrahreflektor fehlt

die dinger sind schon seit dem sie das auto gekauft hat (vor 3 jahren) am auto und auch so eingetragen im schein und brief

vor nem halben jahr wurde ich angehalten auf der autobahn von der rennleitung die das bemängelt das keine rückstrahler dran sind mir ne mängelkarte mit und ne anzeige zwecks bußgeldverfahren an den halter des fahrzeugs (angehende schwiegermutter :)

ich direkt am selben abend in baumarkt 2 dinger gekauft

freundin nächsten tag zur rennleitung vorgezeigt, mängelkarte abgegeben

ende vom lied war das ich die paar euro für die dinger gezahlt hab, von ner anzeige bis heute noch nix gehört hab

und ich denk wenn du deine sachen die woche eintragen lässt

alles vorzeigst dann wirst du auch keine probleme haben

am 27. Juni 2007 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von TLarysch

also meine freundin hat nen 3er golf mit klarglasrückleuchten bei denen der rückstrahreflektor fehlt

die dinger sind schon seit dem sie das auto gekauft hat (vor 3 jahren) am auto und auch so eingetragen im schein und brief

Also wenn die Dinger eingetragen sind, kann Dir die pozilei doch gar nichts, oder? Da hat der TÜV doch schon mal sein OK für gegeben, also kannst Du zwar mit einer Mängelkarte rechnen, aber mehr auch nicht, oder sehe ich das jetzt falsch?

 

Viele Grüße

Marco

Zitat:

Original geschrieben von BioMarco

Also wenn die Dinger eingetragen sind, kann Dir die pozilei doch gar nichts, oder? Da hat der TÜV doch schon mal sein OK für gegeben, also kannst Du zwar mit einer Mängelkarte rechnen, aber mehr auch nicht, oder sehe ich das jetzt falsch?

 

Viele Grüße

Marco

Hi Marco,

jupp, Du siehst das falsch ;) Die Polizei kann Dir jederzeit die Plakette abkratzen wenn was mit dem Auto nicht stimmt. Ob ein Teil eingetragen ist oder nicht, spielt da nicht die grosse Rolle. Es gibt ja zu Hauf Eintragungen die nicht rechtens sind (z. B. Xenonumbauten).

ciao

am 27. Juni 2007 um 7:53

Sicher kann die Polizei die Mängelkarte ausstellen (habe ich doch oben auch geschrieben) und im Extremfall wahrscheinlich auch die Plakette abkratzen. Das wäre dann eben die Feststellung, dass das Fahrzeug nicht entsprechend der StVO unterwegs ist.

Aber mit "mehr" meinte ich ja eigentlich eine Strafanzeige und da sehe ich die Sache schon ein bissl anders. Der TÜV hat schliesslich die Sache abgenommen und dem Autofahrer bestätigt, dass das Auto so fahren darf. Kein Gericht der Welt kann von einem normalen Autofahrer ohne Sachverstand erwarten, dass er die Richtigkeit der Zulassung vom TÜV anzweifelt und die Regeln selbst noch mal nachliest. Der Autofahrer ist also in "gutem Glauben" mit dem Auto unterwegs gewesen, dass alles in Ordnung ist. Und ob DAS dann reicht, um eine Strafanzeige (erfolgreich) durchzubringen, bezweifle ich.

 

Viele Grüße

Marco

Für eine Strafanzeige wirds sicher nicht reichen. Allerdings hat der Fahrzeugführer in so einem Fall dann das Problem, sich mit dem TÜV auseinandersetzen zu müssen. Der TÜV wird dann darauf verweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Eintragung STVZO-konform war und dass der Eigentümer des Fahrzeugs die Änderungen nachträglich herbeigeführt hat. So schiebt man sich den schwarzen Peter hin und her.

Wegen ein paar nciht eingetragener Felgen gibts sicher KEINE Strafanzeige.

ciao

am 27. Juni 2007 um 17:05

Wenn du eine ABE für die Felgen hast,dann brauchst du sie noch nicht einmal eintragen lassen.ABE bei den Udels vorzeigen und ok.

am 27. Juni 2007 um 17:18

ABE´s können aber auch erlöschen wenn man noch andere Teile am Fahrzeug verändert hat, meist gelten die nur wenn der Rest des Wagens im original Zustand ist. ABE für ein Lenkrad erlöscht z. B. bei nicht originalem Fahrwerk, oder Felgen, Reifen und umgekehrt. War damals bei meinem Golf so und das steht auch in den ABE´s.

am 29. Juni 2007 um 22:57

Re: Polizeikontrolle Felgen nicht eingetragen

 

Leute, ihr driftet ab.....

Zitat:

Original geschrieben von HeinoB_V6

Hallo!

Wurde am Wochenende in Nürnberg von der Polizei kontrolliert. Meine Frontstoßstange und meine Felgen waren noch nicht eingetragen. Hatte aber einen Termin beim TüV. Hab ne Mängelkarte und eine Anzeige Bekomme. Fahrzeug wurde aber nicht stillgelegt. Was erwartet mich jetzt? Butte um Antwort!

Dankd

Wenn du nen Termin hast, ist das kein Freifahrtschein für rumdüsen vor dem Termin.

Die Möhre muss stehen bleiben, bis du den Termin hast und dann

darfste nur vom Standort den kürzesten Weg zum TÜV fahren. basta.

Ansonsten 3 Punkte und ~ 150 Ocken.

Und der Halter (wenn du das nicht bist) kriegt auch noch was vorn Koffer.......

am 30. Juni 2007 um 16:17

Ich werfe zu dem Thema nur mal kurz drei Sachen ein, dann muss ich weg.

Fahrer hat nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig war - Nr. 108 BKatV 75€ + 3 Points.

Halter hat den Betrieb eines unvorschriftsmäßigen Fahrzeugs zugelassen - Nr. 189.1.2 BKatV 50€ + 3 Points.

Wenn du schlau bist, regelst du die Angelegenheit mit dem TÜV und gibt's die Mängelkarte innerhalb einer Woche (selten 2 Wochen) ab, ansonsten wird's noch ärgerlicher. (Zwangsstillegung)

Besonders mit der bayrischen Polizei ist in so Angelegenheiten nicht gut Kirschen essen. Und in Nürnberg schon gar nicht mehr, seit dem tödlichen Unfall am Zeppelinfeld.

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