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Polizeikontrolle

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 10:08

Hallo und Guten Tag

Ich habe eine Frage zu einer Polizeikontrolle

Ich wurde vor 2 Wochen Abend angehalten und die Polizei hat sich dann gründlich mein Auto angesehen

Es kam heraus das ich meine 19 Zoll Felgen nicht mit meinem gewindefahrwerk fahren darf da nur 17 Zoll oder original Felgen eingetragen sind (das Fahrwerk ist eingetragen)

Dann hat die Polizei von allem Fotos gemacht und meinten das ich jetzt eine Strafe von 90 Euro und einen Punkt bekomme weil mein Fahrzeug so nicht Verkehrs sicher ist also meine Betriebsergebnis ist erloschen

10 min später nach dem ich weiter fahren durfte (nur bis nach hause und zum TÜV) rief mich der poliezist an und meinte das ich ihm bitte die Bezeichnung meines Fahrwerk zu kommen lassen soll per Email weil er an dem Tag sein letztenhate und dann in denn Urlaub geht das habe ich aber nicht getan

Heute hat er sich dann wieder gemeldet auf mein privat Handy und sagst das er das brauch weil er das sonst nicht abschicken kann

Ich habe ihm darauf hin gesagt das ich das Auto letzten Freitag abgemeldet habe wegen winter Pause und er so soder so Anfang des Jahres zum TÜV geht

Meine Frage ist jetzt ob ich ihm die Bezeichnung von meinem Fahrwerk zukommen lassen muss oder nicht?

Ich mein er kann mir ja denn nicht weil sein Bericht dann nicht vollständig ist was er mir am Telefon auch gesagt hat

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen

Danke schonmal für die Antwort :)

Beste Antwort im Thema

Hier gilt wohl auch der alte Spruch "Wie man in den Wald hineinruft...".

Wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführt oder hinter mir fährt und mich zum Anhalten auffordert, weil sie mich kontrollieren wollen, dann leiste ich dem Folge. Die Atemalkoholkontrolle wird meines Wissens durchgeführt, wenn ein Verdacht besteht, dass Alkohol konsumiert wurde. Bei mir wurde jedenfalls nach der Frage, ob Alkohol oder Drogen konsumiert wurden (was von mir wahrheiutsgemäß verneint wurde) nichts weiter veranlasst. Natürlich kann man die Atemalkoholkontrolle ablehnen, aber die Blutuntersuchung auf Alkohol nicht. Und wer nichts zu verbergen hat und sie trotzdem ablehnt, der ist einfach auf Stunk aus, so einfach ist das.

Aber das ist ja heuzutage nunmal so, dass schon Kindern beigebracht wird, dass man Amtspersonen nicht mit Respekt behandeln muss, dass sie nur stören und die persönlichen Freiheiten einschränken wollen usw. Und wenn die sich tatsächlich erdreisten sollten, einen zu kontrollieren, dann ruft man natürlich noch während der Kontrolle den Anwalt an.....

Es gibt Länder, da kann die Polizei oder der Staat generell schalten udn walten, wie es gefällt. Da knüppelt dich ein Polizist nieder, weil ihm deine Nase nicht gefällt oder er nen schlechten tag hat. Solche Verhältnisse will wohl keiner haben. Aber wenn ich höre und lese, wie Amtspersonen hier von Bürgern behandelt werden, das ist dann wiederum das genaue Gegenteil. Das kann so auch nicht richtig sein.

Ich kenne einige Leute und mir ist nicht bekannt, dass jemand mal in eine Polizeikontrolle geraten ist und schlecht behandelt wurde oder das Gefühl hatte, schikaniert zu werden. Andere Leute erleben das scheinbar häufiger. Allein das sollte einem doch zu denken geben. Siehe obiges Sprichwort...

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Hi. Also...ich sage dir...NEIN musst du Nicht....Mit der Polizei Spricht man nicht...und man macht auch keine Angaben( AUSSAGE MEINES ANWALTS) ERKLÄRUNG DAZU.

 

Alles was du sagst...kann und wird gegen dich verwendet werden. Wenn du nicht (die Betonung liegt auf NICHT) über deine Rechte aufgeklärt wurdest.. (was im übrigen auch zu einer Pobligen Polizeikontrolle gehört...) wird JEDER gute Anwalt die Strafe abwenden können... Die Rennleitung hat Ihren Job nicht korrekt ausgeführt...du bist nicht Verpflichtet mitzuwirken...genauso wenig wie du deinen Perso mitführen musst...

PS: Eine Kontrolle mit Leuchten in die Augen ist Körperverletzung..Auf dem Strich Laufen ist Nötigung...und Eine Blutabnahme kannst du auch abwenden..weil es ein Eingeiff in deine Körperliche unversehnheit ist...

Gehört zwar nicht zu deiner Frage...Wollte ich aber dennoch mal gesagt haben weil das ganz wenige Leute wissen

Ich würd dem Gar nichts geben...hat er Pech. Nummer Blockieren...fertig werden.

Beste Grüsse

Du mußt in keinster Weise bei der Polizei irgendwelche Einlassungen machen, schon gar nicht am Telefon. Du mußt nicht einmal mit der Polizei reden oder deren Ladung auf die Wache Folge leisten.

Und Du mußt der Polizei in keinster Weise bei ihren "Ermittlungen" helfen, noch dazu nicht als derjenige, dem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

Du kannst Dich der Polizei gegenüber also quasi "totstellen".

Man verstehe mich bitte nicht falsch, ich habe überhaupt nichts gegen die Polizei und ich finde sie als Menschen und deren Arbeit auch ehrenwert und wichtig. Aber leider machen auch Polizisten nicht immer alles richtig und ich habe es schon ein paarmal erlebt, daß mangelhafte oder gar regelwidrige Polizeiarbeit zu Problemen für und zu ungerechtfertigten Sanktionen von Bürgern geführt hat.

Dennoch empfehle ich Dir, Dich mal bei unabhängiger Stelle kundig zu machen, ob Deine Reifenkonstellation tatsächlich auf Deinem modifizierten Fahrzeug zulässig ist. Wenn ja - ok. Wenn nein - dann würde ich mich schon aus den eingangs von Dir genannten Gründen der Betriebserlaubnis (und damit der Haftungsproblematik) davon verabschieden.

Schließlich definierst Du Dich doch sicher nicht nur über Dein Auto, oder...?

Mit der Abmeldung des Fz bist du, bewusst oder unbewusst, fürs Erste schon mal ggf. teuren behördlichen Zwangsmaßnahmen zuvorgekommen - insofern ein geschickter Schachzug.

Zur beabsichtigten Wiederzulassung nach der Winterpause, evtl. auch zur Verbesserung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den angekündigten Flensburger Punkt wirst du um die Offenlegung geforderter technischer Unterlagen, zumindest gegenüber TÜV und Verwaltungsbehörde, ohnehin nicht herumkommen. Welchen Vorteil versprichst du dir also davon, sie jetzt gegenüber der Polizei zurückzuhalten?

Wenn er das KFZ wieder Neu anmeldet....wird er bestimmt nicht von der Zulassungsstelle gefragt welche Felgen er drauf hat...die Polizei kann den Vorgang so oder so nicht abschließen...also gibt es da keine Probleme..

Zum Tüv wird er sich..so wie die meisten..bestimmt andere eingetragene Felgen drauf packen...und nach bestandener Untersuchung wieder die Grossen Schlappen...so machen es die Meisten...

Ist natürlich auch ein Sicherheitsaspekt den kaum einer Betrachtet...zu verhindern ist es aber nie

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 11:23

Also ich hatte vor das Auto so umzubauen mit denn Felgen das es alles legal ist weil ich nicht so darauf stehe jedesmal weiche knie zu bekommen wenn vor mir ein polizei auto ist

Ich will das jetzt alles über denn Winter erledigen und anfang des jahres geht er zum TÜV damit die mir das abnehmen

Jedoch stelle ich mir noch die frage ob der poliezist mir irgendwie was kann wenn ich ihm die papiere nicht zu kommen lasse

Kann er mich da irgendwie belangen für?

Nein, Du kannst von niemandem belangt werden, wenn Du als Betroffener/Beschuldigter/Verdächtigter der Polizei kein (möglicherweise für Dich nachteiliges) Material zur Verfügung stellst.

Es wäre ja wohl ein Witz, wenn man von Dir verlangt, der Gegenseite auch noch die fehlenden Beweise zu liefern...

am 24. Oktober 2019 um 12:04

Normalerweise hätte er eine Mängelkarte ausstellen müßen. Vorallem wenn er etwas zu benastanden hat. Ebenso, hätte er das recht den Wagen stillzulegen bzw. eine TÜV-Vorführung wegen der beanstandten Sachen. Das war wohl ein junger Polizist der noch keine richtige Ahnung hatte und die ganze sachen vergessen hat und von seinem Vorgesetzen ermahnt wurde und versucht jetzt sein Fehler auszubügeln.

Zitat:

@MoJoe3bg schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:23:37 Uhr:

 

Jedoch stelle ich mir noch die frage ob der poliezist mir irgendwie was kann wenn ich ihm die papiere nicht zu kommen lasse

Kann er mich da irgendwie belangen für?

Nein, kann er nicht. Wohl aber dürfte es in seinem 'plichtgemäßen Ermessen' liegen, der Zulassungsstelle Hinweise zu geben, aufgrund derer die beispielsweise vor Wiederzulassung aktuelle techn. Gutachten samt TÜV-Stellungnahme dazu bis - ärgstenfalls - hin zur kompletten Neuabnahme des FZ, verlangen könnte.

Na wenn da durch die Betriebserlaubnis erlischt und somit auch der Versicherungsschutz und das vielleicht bei einem folgenschweren Unfall, das ist bestimmt nicht zu unterschätzen

Zitat:

@MoJoe3bg schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:23:37 Uhr:

Also ich hatte vor das Auto so umzubauen mit denn Felgen das es alles legal ist weil ich nicht so darauf stehe jedesmal weiche knie zu bekommen wenn vor mir ein polizei auto ist

Ich will das jetzt alles über denn Winter erledigen und anfang des jahres geht er zum TÜV damit die mir das abnehmen

Jedoch stelle ich mir noch die frage ob der poliezist mir irgendwie was kann wenn ich ihm die papiere nicht zu kommen lasse

Kann er mich da irgendwie belangen für?

Ne das kann er nicht. Er hätte seinen Job korrekt ausführen müssen und gut wäre...hat er nicht...sein Problem...wenn der selbe dich in Zukunft nochmal anhalten sollte...wird er dich sowieso nackig machen...aber wenn dann alles eingetragen ist...kannste sagen..sehen sie...war es damals auch...frohes schaffen;)

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 17:05

Also der der Polizist war ein oberkommissar laut seiner Aussage und der zweite war wohl in der Ausbildung oder sowas weil er ihm alles gezeigt hat deswegen haben sie bzw er wohl so genau nach gesehen

Er meinte auch das er das der zulassungsbehörde schreiben wird aber wenn ich neu TÜV mache bevor ich ihn anmelde ist doch alles schick oder nicht?

Zitat:

@MechanikerAusEssen schrieb am 24. Oktober 2019 um 12:24:02 Uhr:

 

PS: Eine Kontrolle mit Leuchten in die Augen ist Körperverletzung..Auf dem Strich Laufen ist Nötigung...und Eine Blutabnahme kannst du auch abwenden..weil es ein Eingeiff in deine Körperliche unversehnheit ist...

...

Beste Grüsse

Dir wäre es dann wohl lieber, dass man Deinen Alkoholgehalt im Blut im Falle einer Kontrolle schätzt? Und Du deswegen Deine Punkte kassierst und dEINEN Lappen abgeben kannst? Auch eine Einstellung...

Woher kommen denn Deine Aussagen über Körperverletzung und Nötigung? Bin zu faul zum googeln für sowas.

t.

am 25. Oktober 2019 um 9:14

Vom Anwalt direkt...aus vertrauenswürdiger Quelle so Zusagen. Man muss sich da nur selbst mal drüber Schlau machen.

Nein es wäre mir nicht Lieber den Alkoholgehalt zu schätzen...zum einen ...NO DRINK AND DRIVE...nichtmal n Fahrrad...zum anderen...ist mir so ne nummer des öfteren passiert. .weil es reine Willkür ist...so Aktionen zu machen..aber ich denke da scheiden sich die Geister..

Ich schrieb ja bereits, daß man niemandem Beweise liefern muß. Deshalb kann man die Frage nach einer Atemalkoholkontrolle ("Pusten") durchaus ablehnend beantworten.

Normalerweise bedarf es bei einer Blutentnahme zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung eines richterlichen Beschlusses. Bei hinreichendem Tatverdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr/Gefahr im Verzug kann ausnahmsweise auch ohne richterlichen Beschluß eine Blutabnahme im Krankenhaus oder sogar auf der Wache erfolgen. Das muß aber immer ein Arzt machen, da die strengen Hygienebestimmungen einzuhalten sind und das Ergebnis sonst auch nicht gerichtsfest wäre.

Da das alles aber mit recht hohem Aufwand und eben mit einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte verbunden ist, stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Macht die Polizei das ganze Brimborium nämlich ohne Grund oder nur zur Schikane bzw. Einschüchterung, gibt's richtig Ärger. Körperverletzung im Amt ist kein Pappenstiel!

Das Beste ist natürlich, nicht unter dem Einfluß unerlaubter Substanzen zu fahren und sich vor Basteleien an seinem Fahrzeug von deren Legalität sicher zu überzeugen. Dann kann man sich bei Verkehrskontrollen selbstsicher, aber auch kooperativ zeigen. Denkt einfach mal nur daran, daß die Polizisten eigentlich auch nur in Ruhe und ohne Ärger und Vorkommnisse ihren Job machen wollen...

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