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Polizeikontrolle und Mängelkarte...(offene fragen)

Themenstarteram 8. Februar 2006 um 0:29

Moinsen,

Ich wurde mal wieder heute abend von der Rennleitung zu einem Boxenstopp gebeten,dies geschah gegen 22 uhr heute abend in Osnabrück.Die Beamten/in , hatten zu bemängeln das meine Kennzeichenbeleuchtung zu blau wäre und Meine Scheibentönung nicht zulässig wäre...

Nach kurzem hin und her ,ABE der Scheibentönung gezeigt,hatte sich das mit der scheibentönung erledigt,also soweit alles in ordnung.Obwohl meine vorderen seitenscheiben auch getönt sind :) .

Was sie mir jetz aber angeschrieben haben ist die blaue kennzeichenbeleuchtung.(habe ich schon wieder in orig. zustand zurück gebaut) . Sollte ansich 5 euro kosten und da vorsätzlich bla bla 10 € ...

Der Rennleiter meinte dann ich würde eine mängelkarte/schein..... die tage nach hause geschickt bekommen, ist das korrekt so ??? müssen die , die nicht gleich aushändigen ??? ich frage das, weil ich noch nie eine bekommen habe. Er meinte ich hätte dann so und so viel zeit(würde im brief stehen) um das zu ändern und vorzuführen bei der nächsten Polizestation,also bei uns in Diepholz.

 

Offene frage: Ist es normal das die karte/schein auch zugeschickt wird... oder liegt es daran das ich aus DH komme und in OS angehalten wurde. ???

Danke schonmal.

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40 Antworten
Themenstarteram 8. Februar 2006 um 0:31

Ach ja was mir grade einfällt, der knaller war ja noch das die mein Powercap für eine NOS anlage gehalten haben. :) :) :)

hi,

ham die mit mir auch schon gemacht.... soll laut eines bekannten anwaltes, soweit rechtens sein.....

 

bei mir war damals das pop off ventil aufgefallen und die felgen der streitpunkt.....

war ne menge rennerei.... nun läuft der opel :D offiziell

dafür is der golfi unverändert.... NOCH *g*

am 8. Februar 2006 um 5:11

ja das ist rechtens, weil du ja auch die annahme verweigern könntest, da kommt dann ein schreiben von der rennleitung mit aufforderung zur beseitigung und vorführung beim ordnungsamt bzw. zulassungstelle, wenn du da nicht hingehst, geht das soweit, dass das ordnungsamt dein auto von amts wegen still legen läßt, wegen erloschener betriebserlaubnis

so ist es mir jedenfalls ergangen, wegen vorderer scheibentönung, da war ich auch noch vor gericht, wegen der höhe der strafe (75€ und 3 Punkte), gebracht hats nichts, der richter war ein ..... und hat mir eigentlich nur das wort abgewürgt, mein einwand:

bei der fahrschule ist der schulterblick ein unbedingtes muss, sonst fällt man durch die prüfung, und den schulterblick macht man später also auch durch eine getönte scheibe hinten, angeblich dürfen aber sicherheitsrelevante scheiben nicht getönt werden (laut so einem stvo-knigge), im gesetzesblatt gibt es kein verbot für scheibentönung vorne, vom ordnungsamt habe ich dann einen auszug mit anlehnung an die stvzo erhalten, in dem steht: aus sicht des fahrers und einem umkreis von 180 crad darf nicht getönt werden

was soll ich sagen, alles scheiße außer mutti

H + h

am 8. Februar 2006 um 5:14

so sah er mal aus:

apopro stress mit der rennleitung.....

wäre mal interessant was die hier bekommen würden in good old germany....

die ham hier doch eh ein anna latte....... es gibt sachen inna stvo die echt nich wirklich so schlimm wären wenn man se doch tun dürfte...... in diesem sinne

salü

Hi

wenn du bei uns von den Grünen auf grund der scheiben vorne rausgezogen wirst bekommst du punkte. Ich glaub es waren bei meinem Bruder 3 stück.

Ist das rechtens?? Würd mir auch gern vorne verspiegeln, kann mir vielleicht einer sagen ob die einem punkte geben dürfen.

Ach ja wenn du dann vorfährst bei den Grünen würde ich dir raten die scheiben runter zu machen. Net das die sagen "HEy du darfst nochmal kommen" :D .

mfg

Ist aber doch schon immer klar, dass Front- und vordere Seitenscheiben nicht getönt werden dürfen. Glaube auch, dass das unter anderem mit dem Crashverhalten vom Glas zu tun hatte bei der Frontscheibe. Wenn es euch das wert ist müßt ich halt mit den Punkten rechnen...

am 8. Februar 2006 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Viper666

Ist das rechtens??

Ist absolut einwandfrei rechtens...

Also die vorderen Seitenscheiben sowie die Frontscheiben dürfen überhaupt nicht nachträglich getönt werden. Wenn von Haus aus eine Tönung vom Hersteller besteht dann ist das ok. (siehe neuere Autos, S-Klasse etc.)

Wollte mir das auch machen lassen, mich hat dann allerdings der Scheibentöner meines Vertrauens eines besseren belehrt. Der wurde nämlich wegen einer geringfügigen Tönung der vorderen Scheiben angehalten und musste Sie dann in den original Zustand zurückversetzen. Punkte etc. weis ich nicht mehr ob er da was bekommen hat.

In diesem Sinne....

Ludacris1985

Zitat:

Original geschrieben von Viper666

Hi

wenn du bei uns von den Grünen auf grund der scheiben vorne rausgezogen wirst bekommst du punkte. Ich glaub es waren bei meinem Bruder 3 stück.

Ist das rechtens?? Würd mir auch gern vorne verspiegeln, kann mir vielleicht einer sagen ob die einem punkte geben dürfen.

Ach ja wenn du dann vorfährst bei den Grünen würde ich dir raten die scheiben runter zu machen. Net das die sagen "HEy du darfst nochmal kommen" :D .

mfg

man man man,

wie oft wollen wir das thema scheibentönung noch druchkauen?

Legal ist:

- Hinten tönung bis 100%, sodass der sichtradius von 180grad erhalten bleibt

- vorne maximal 20%, dies ist von werksseite aus zu 99% heute schon der fall

Illegal der Rest!

@4shizzel es kann sein, das die gute dame sich nochmals wegen deiner Tönung bei VW erkundigt, VW wird sagen Golf IV von werksseite auch 20% Tönung. dann wird sie dir ne schöne mängelliste schreibe und die Folien werden mit drin stehen! Zudem wirst du 3Punkte und 75€ bussgeld wegen der beleuchtung kriegen.

So um hier nochmal klarzustellen, wie man eine Tönung aller SCheiben bekommt:

Der einzig in deutschland legale weg, sowas durch ne sonderabnahme zu bekommen ist ein "Personenbegleitschein"! was der kostet, wie man sowas bekommt und wie hoch die anforderungen sind, will mir mein werkstattkollege bis heute net sagen (der hat so einen). Nachteil ist dann, die einzelabnahme kostet 400euro und es dürfen nur personen mit dem begleitschein fahren!

mfg

Wenn so ein kleiner dummer Typ mit getönten Scheiben auf der Autobahn fährt, keinen Schulterblick macht und mir dann vor die Karre fährt.....

Wenns kracht ich glaube ich bekomme nen Anfall, solltest von Glück reden wenn mir dann die Hand nicht ausrutscht.

Wenns nicht kracht wirds ne freundliche Nachricht an die Aufpasser.

Es gibt viel zu viele Autofahrer die scheinbar den Führerschein auf der Nähmaschine gemacht haben und nen IQ von 3m Feldweg haben!

weiss doch jeder das man vorne net tönen darf. wir leben doch noch in D!

und gegen ihn zu lästern und ihn anzumachen hilft ja nix. manche leute kaufen auch ein auto und das is aus der BE getunt(:D) und die fahren dann damit rum und werden angehalten, die wissen es einfach net besser.

würde keiner frau über 50 unterstellen ihr auto mutwillig tiefergelegt zu haben bis das gummi an den radkästen schleift.

so ist das im leben, viele sind nunmal unwissend aber unwissenheit schützt einen net.

in diesem sinne!

dante

am 8. Februar 2006 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6

Wenns kracht ich glaube ich bekomme nen Anfall, solltest von Glück reden wenn mir dann die Hand nicht ausrutscht.

Abgesehen davon, dass diese Scheibentönung sicherlich nicht legal ist, finde ich eine solche Äußerung nicht gerade sehr intelligent.

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6

Es gibt viel zu viele Autofahrer die scheinbar den Führerschein auf der Nähmaschine gemacht haben und nen IQ von 3m Feldweg haben!

Wenn Du so "drauf" bist, dann bist Du ja auch nicht besser als manch anderer...

MfG!

Ich meine ja auch nicht alle, sondern die die noch vor Kurven überholen oder ähnlichen misst machen, also die die ihr Auto und sich selbst überschätzen. Ganz besonders toll finde ich es auch wenn die auf der Autobahn auf 2 m bei 180 - 200 hinten dran kleben. Und dann kommt Lichthupe usw. NeNe die Aussage trifft auf einige zu!

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