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Poller/Begrenzungspfosten - rechtliche Bedeutung?

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 13:58

Hallo!

Ich habe eine Frage zu den Metallenen Pfosten (wie man sie z.B. auch auf Privatparklpätzen findet. Folgender Sachverhalt:

Ich fuhr mit meinem neuen Polo ganz glücklich über das Land, auf der suche nach einer schönen Fotolocation, da bin ich dann in ene sehr schmale Straße eingebogen weil ich mir dort schöne Fotomotive erhoffte später wurde die Straße unasphaltiert (Feldweg).

Nach weiteren ca. 200m waren auf dem weg 2 Begrenzungspfosten (Rot-Weiß gestreift, i.d.R. um das passieren von Fahrzuegen physikalisch zu verhindern.)

Diese waren allerdings schätzungsweise 2,5m voneinander entfernt, sodass ich mit meinem Polo dort locker durchgepasst habe.

Es gab ein stück weiter auch eine schöne Fotolocation wo ich friedlich meine Bilder machte. Dann kam eine (freundliche) Joggerin und fragte mich, ob ich denn hier mit dem Auto fahren dürfe, in dem Moment war ich dann selbst verunsichert und sagte "Ja, da war kein Schild". Das hat ihr als begründung gereicht und Sie Joggte von dannen.

Meine Frage ist jetzt: Darf ich durch diese Pfosten fahren, sofern mein Auto durchpasst? Es gab deifinitiv keine Schilder oder andere Verkehrstechnische hinweise dass die Durchfahrt verboten ist, Privatgrund war es auch nicht.

Vielen Dank im vorraus! :)

MfG,

Kristian

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2014 um 16:47

Sei mal ehrlich...

...ist es dir nicht peinlich eine solche frage zu stellen?

es gibt dinge, die sollte einem eigentlich der gesunde menschenverstand (sofern vorhanden) sagen... :rolleyes:

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nun in der Regel stehen die Pfosten nicht aus Spaß da.

Wenn es ein Feldweg war, könnte schon die örtliche Gemeindeordnung Dir das Fahren dort verbieten. Wenn es privater Grund war, könnte es der Eigentümer.

Ein rechtliches Durchfahrtsverbot begründen die Pfosten allerdings nicht.

am 9. Mai 2014 um 14:37

Das kommt darauf an, wo sich der Feldweg befindet.

Zitat:

Nutzungsbeschränkung

In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.

In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.

Quelle

In den übrigen Bundesländern gibt es diese Reglung wohl nicht, daher sind Straßen frei befahrbar, wenn kein Schild etwas anderes anordnet.

Ein Pfosten kann auch vor einem schlecht sichtbaren Graben o.ä. warnen und begründet kein Durchfahrtverbot. Wenn also derer zwei im Abstand von 2,5 m stehen, wird dort die Fahrbahn auf 2,5 m begrenzt, sonst nix.

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 16:23

Das ganze spielt sich in Bayern ab.

Danke für die Antworten, ich gehe davon aus dass meine Fotolocation also "Legal" erreichbar ist :)

am 9. Mai 2014 um 16:47

Sei mal ehrlich...

...ist es dir nicht peinlich eine solche frage zu stellen?

es gibt dinge, die sollte einem eigentlich der gesunde menschenverstand (sofern vorhanden) sagen... :rolleyes:

am 9. Mai 2014 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...ist es dir nicht peinlich eine solche frage zu stellen? es gibt dinge, die sollte einem eigentlich der gesunde menschenverstand (sofern vorhanden) sagen... :rolleyes:

Warum soll das peinlich sein? Die Straßenverkehrsordnung hat absolut nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, daher ist die Frage völlig berechtigt.

am 9. Mai 2014 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

...daher ist die Frage völlig berechtigt.

also wenn ich sehe, da sind zwei poller auf der straße dem feldweg - heißt das wohl, das man dort nicht durchfahren kann/darf/soll/was-auch-immer...

...aber das bestätigt mich wieder darin, bei feuerwehrübungen und einsätzen die jüngeren kameraden immer und immer wieder darauf hinzuweisen, bei absperrmaßnahmen die hütchen so eng zu stellen, das unter keinen umständen ein smart o.ä. klein(st)wagen zwischen den hütchen durchpasst....weil ist der abstand größer packt es auch irgendein idiot mit seinem smart, fährt da durch und steht mitten in der einsatzstelle!

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

? Die Straßenverkehrsordnung hat absolut nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun,

Der ist nicht schlecht, muss ich mir merken:-))

Soviel hat das mit der StVO nicht mehr zu tun...

Und ja, in Bayern ist es von den sonstigen Gesetzen her eher so, daß ein Schild her muß.

In BaWü in Feld und Wald braucht es keine Schilder.

Das sind dann so die Feinheiten die man aus kleinstaatlichen Straßen, Wege, Wald, Naturschutz - Gesetzen rauslesen darf... Und aus noch lokaleren Satzungen unter Umständen. ;)

StVO ist nicht alles.

Und BaWü kennt auch außerhalb der StVO die Halterhaftung...

Bayern ist noch human...

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...aber das bestätigt mich wieder darin, bei feuerwehrübungen und einsätzen die jüngeren kameraden immer und immer wieder darauf hinzuweisen, bei absperrmaßnahmen die hütchen so eng zu stellen, das unter keinen umständen ein smart o.ä. klein(st)wagen zwischen den hütchen durchpasst....weil ist der abstand größer packt es auch irgendein idiot mit seinem smart, fährt da durch und steht mitten in der einsatzstelle!

Dafür hast du da in Bayern wiederum ein viel schärferes Schwert aus dem BayFwG gegenüber so jemand. :D

am 9. Mai 2014 um 18:16

Gibt man die Stichwörter "bayern wald motor-talk.de gesetz" in google ein, kommt man recht schnell auf diesen Thread:

http://www.motor-talk.de/forum/im-wald-schwarzfahren-t4764210.html?

Das erklärt im Grunde genommen auch, warum immer mehr Poller durch (abschließbare) Schranken ersetzt werden...

Diesen Spaß mit den Pollern mit , für PKW, ausreichendem Abstand gibt es bei mir in der Umgebung zu genüge. Soll in der Regel einfach verhindern das LKW oder zu breite Fahrzeuge die Straße befahren. Der Weg hinter den Pollern ist einfach zu eng für die.

Normalerweise steht ein Schild ">2,30m<" oder ähnlich dabei.

Sehe kein Problem, wenn kein Schild da steht das du nicht durch darfst, ist es einfach eine "Verengung" der Straße...

Und denk doch mal an zweirädrige Kraftfahrzeuge.

Poller selbst sperren nicht direkt.

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