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Polo 1,2 TDI nur mit T-Reifenkennung !?

Themenstarteram 9. November 2009 um 12:16

In der neuen AMS ist ein umfangreicher Test des neues Polos mit der 1,2 TDI Maschine.

Durchaus gute Bewertungen, jedoch ist die Serienbereifung auf 190 km/h (T) beschränkt, ob zwar der Wagen durchaus schneller

laufen würde. Dieses regelt man offenbar durch einen Eingriff in die Motorsteuerung.

Ich denke, falls man breitere Reifen bestellt läuft man ebenfalls in diese Beschränkung, auch wenn H klassifiziert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW hier bzgl. der Motorsteuerung unterscheidet. Was meint Ihr ?

Finde diese Bevormundung jedenfalls vollkommen unpassend.

Hatten uns eigentlich schon für diesen Zweitwagen entschieden. Einen Diesel, vorher 1,9 TDI, wollten wir nicht mehr unbedingt.

Beste Antwort im Thema
am 12. November 2009 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von Blade007.2

KEINE ANGST, UNSERE POLOS ( außer irgendwann der Polo R ) WIRD DIE 250 iger MARKE JE ZU SEHEN BEKOMMEN!!!!!!!!!!!!

DANKE DANKE

--------------------------------------------

Wofür dankst DU? Daß ein Polo jemals die 250 kmh Marke sehen wird, hat doch niemand behauptet.

Wenn Du die Beiträge richtig gelesen hättest, brauchtest Du keinen Popanz aufbauen um dann darauf einzuschlagen...(-schon gar nicht mit 12 Ausrufezeichen und falscher Grammatik!) :rolleyes:

MfG Walter

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du meinst doch sicherlich tsi oder?

Wie oft wirst du in den Genuss kommen über 190 auf deutschen Autobahnen zu fahren?? :confused: Und solange man einen T-Reifen nicht dauerhaft über die zulässige Geschwindigkeit prügelt, wird auch nichts passieren. Ich denke nicht, dass der Polo mittels Motorsteuerung wirklich abgeriegelt ist ;)

@klikklak85

ich gehe mal davon aus, dass er den TSI meint ;)

Serienwinterreifen?

T-Sommerreifen wären allein vom Gestzgeber her verboten!

ich weiß auch nicht inwiefern das relevant ist, aber ich glaube, dass die Angabe im Fahrzeugschein eh 189km/h sein wird....

Zitat:

Original geschrieben von -Pepper-

ich weiß auch nicht inwiefern das relevant ist, aber ich glaube, dass die Angabe im Fahrzeugschein eh 189km/h sein wird....

ja, aber selbst dann muss aufgrund einer Tolleranz der Sommerreifen noch mehr aushalten, mein aktueller hat 184km/h im Schein und hat U als Mindestgeschwindigkeitsindex für Sommereifen drin stehen!

Themenstarteram 9. November 2009 um 14:55

Sorry, natürlich meinte ich TSI !!

Wenn die Beschränkung wie bei anderen Marken, z.B. Porsche, BMW usw., in der Software des Steuergerätes programmiert ist (wo sonst?) und damit bei denen auf Kundenwunsch herausgenommen werden kann, dann wüßte ich nicht, warum das bei VW nicht gehen sollte.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die so vernagelt sind, das unwiderrufbar zu blockieren.

MfG Walter

Die Disskusion ist ja mal wieder der Hammer. Ein Polo mit Endgeschwindigkeitsbegrenzung!!:D:D Und jetzt der punkt auf dem i dieser ganzen sache ist der, dass ihr denkt es liegt an den reifen!!!! Der Hammer. Vielen dank dafür, mein eher schlechter tag ist geredet. Habe lange nicht mehr soooo gelacht.

Fakten!!: Kein Polo, egal ob TSI,TDI o. MPI ist mit einem Begrenzer " gefangen " genommen. Porsche, Bmw usw. sind wegen einem gentlemen aggreement zwischen den autoherstellern auf 250 km/h begrenzt, um die sicherheit zu gewährleisten. Diese vereinbarung ist fast 15 jahre alt.

KEINE ANGST, UNSERE POLOS ( außer irgendwann der Polo R ) WIRD DIE 250 iger MARKE JE ZU SEHEN BEKOMMEN!!!!!!!!!!!!

DANKE DANKE

Zitat:

Original geschrieben von Blade007.2

Die Disskusion ist ja mal wieder der Hammer. Ein Polo mit Endgeschwindigkeitsbegrenzung!!:D:D Und jetzt der punkt auf dem i dieser ganzen sache ist der, dass ihr denkt es liegt an den reifen!!!! Der Hammer. Vielen dank dafür, mein eher schlechter tag ist geredet. Habe lange nicht mehr soooo gelacht.

:rolleyes: ... oh, ein Wissender!

 

Das mit der Begrenzung "denkt" sich hier niemand so frei von der Leber weg, der Ansatz bezieht sich vielmehr - wie oben beschrieben - auf einen Artikel in der A-M-S!

 

Kannst Du Deine "FAKTEN" in Bezug auf den neuen Polo irgendwie konkret belegen?

 

Trotzdem: Schön, dass es gelungen ist, mit einem einfachen Thread Deinen Tag zu retten. :D

am 12. November 2009 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von Blade007.2

KEINE ANGST, UNSERE POLOS ( außer irgendwann der Polo R ) WIRD DIE 250 iger MARKE JE ZU SEHEN BEKOMMEN!!!!!!!!!!!!

DANKE DANKE

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Wofür dankst DU? Daß ein Polo jemals die 250 kmh Marke sehen wird, hat doch niemand behauptet.

Wenn Du die Beiträge richtig gelesen hättest, brauchtest Du keinen Popanz aufbauen um dann darauf einzuschlagen...(-schon gar nicht mit 12 Ausrufezeichen und falscher Grammatik!) :rolleyes:

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Serienwinterreifen?

T-Sommerreifen wären allein vom Gestzgeber her verboten!

Nochmal, per Gesetz kann der 1,2TSI, selbst wenn er eine Geschwindigkeistabriegelung hat, nicht mit T-Sommerreifen ausgerüstet sein!

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Serienwinterreifen?

T-Sommerreifen wären allein vom Gestzgeber her verboten!

Nochmal, per Gesetz kann der 1,2TSI, selbst wenn er eine Geschwindigkeistabriegelung hat, nicht mit T-Sommerreifen ausgerüstet sein!

Hallo,

da es ja im Netz zugang zur STVZO gibt, könntest du mal den entsprechenden § nennen, ich komm da zu einem anderen Ergebnis, die Karre läuft 190, der T Reifen ist für 190 zugelassen, also wo liegt das Problem????

105 PS TDI ist jedenfalls (bei Cartagena-Felgen zumindest) mit einem H-Reifen ausgestattet...

Castro hat Recht.

STVZO §36

Abs(1)

 

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

 

 

--> Da steht nix von irgendeiner Toleranz. D.h. wie schon gesagt:

Die Karre läuft 190, der Reifen darf bis 190 gefahren werden. Wo ist das Problem?

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