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Polo 86C LKW umbau Finanzamt spinnt

Themenstarteram 26. März 2005 um 15:02

Hallo

habe mir vor 2 Moaten einen Polo 86C umgebaut vom PKW zum LKW. Habe sämtliche TÜV eintragungen abnahmen und sonst was. Selbst die Zulassungsstelle hat das Fahrzeug umgeschrieben zum LKW!

Nun habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und zu meinem Entsetzten musste ich feststellen das der Polo nach Hubraum besteuert wird und nicht nach Gewicht wie es bei LKW üblich ist.

Nach auskunft vom Finanzamt muss sich diese Behörde nicht an das Halte was die Zulassungsstelle macht!! UNd da das Fahrzeug von Werk ab als PKW konzipiert war wird er halt als PKW besteuert!

Nun meine Frage!

Hat irgendeiner die Schlusselnummern der von VW Original ausgelieferten Polo LKW`s bzw. Kastenwagen geschlossen (wie es richtig heist)?? Und kann mir irgendeiner vieleicht einen Tip geben wie ich beim Finanzamt einen einspruch gegen diesen Bescheid einreiche, insbesondere was darin drinn stehen muss damit es Funktioniert. Immerhin hat ein Freund aus Landkreis Stollberg/Erzgeb. seine Polos auch richtig besteuert bekommen nur bei mir im Landkreis Wunsiedel funktioniert es nicht!!!!

 

Danke Schonmal im vorraus!

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16 Antworten
am 26. März 2005 um 15:33

Moin Moin,

ich hab seit 2003 einen POLO 86 CF, der vorher in Plauen bei einem Kleinunternehmer mit PKW Zulassung lief.

Org. ab Werk LKW geschl. Kasten, der wurde auf Grund des KAT's als PKW umgeschrieben, weil der dortige Versicherungsmann die besseren Argumente hatte.

Den LKW Heim geholt, zum TÜV, die Umtragung gemacht und als LKW zugelassen ... dann kam das FA :o

Nach ca. 8 bis 9 Wochen Streit hate ich meine LKW Zulassung durch, nur weil der POLO vorher NICHT bei POST od. TELEKRUM angemeldet war. Mit einem Umbau eines PKW's hätte ich keinerlei Chance gehabt.

Seit 2005 sind die Bestimmungen weiter verschärft, bzw. mehr ins eigenvermessen des Beamten gelegt worden ... LEIDER

In 2004 bekam ich gerade noch einen VW (Fenster) Bus, mit Vorführung beim FA durch. Hier war eine Begründung u. Nachweis als landwitschaftl. Fzg. notwendig.

Ein Bekannter versuchte sein Glück, mit dem gleichen Umbau vergeblich.

Gruß

Michel

steuererspanis dur LKW zulassung gibt es nicht mehr.

einzige möglichkeit um steiern zusparen sind z.b. kaltlaufregler oder umbau auf bürofahrzeug, nur das wird beim polo schecht zu verwirklichen sein.

mfg

cassius

Doch, die gibt es schon - nur eben nicht mehr so einfach.

LKW-Zulassung mit entsprechender Besteuerung ist beim Caddy beispielsweise kein Problem...

nein das stimmt nicht. LKW zulassungen für PKWs (also das auflasten) wurde gerade abgeschaft. gibt es nicht mehr.

Wir reden aneinander vorbei. Caddys sind von der Herstellerkonzeption als LKW vorgesehen und haben u.a. das äußere Erscheinungsbild eines LKW. Daher ist auch die Besteuerung nach zul. GG kein Problem. Nur bei solchen Zwittern wie Postpolo oder Postgolf und sogar Polo Stadtlieferwagen (die nicht im Dienst der T-Kom oder Post standen) fällt das Urteil leider zu Ungunsten des Steuerzahlers aus.

nein gerade nich. du kansnt auch keinen T3 bus mehr auflassen lassen oder T4. das haben sie komplett gestrichen.

Wir sprechen immer noch aneinander vorbei!! Wer redet denn hier von auflasten? Auflasten tut man nur LKW mit zu geringem zul. GG, beispielsweise Geländewagen oder diese neumodischen SUV's. Dass das nicht mehr geht ist klar. Bei Fahrzeugen, die vom Hersteller als LKW konzipiert wurden und welche die Kriterien erfüllen (wie z.B. die erfoderliche Nutzlast) ist nach wie vor eine LKW-Besteuerng möglich - da braucht man ja auch nicht aufzulasten.

am 29. März 2005 um 11:24

Ich bin mit 78 € / Jahr als LKW besteuert worden !

Org. im CF von VauWeh verbaut: 1/2 hohe Trennwand, mit Gitter zum Dach.

Holzboden

Keine Gurtmöglichkeiten für hinten.

Seitenscheiben verblecht.

Lt. FA soll ich die Zulassung beibehalten.

nur dann müsste das doch ohne problem gehn beim z.b. T4? nur letztens war grad bei ich lgaub DSF ein bericht dadrüber das das mit den LKW zulassungen (um steuer zu sparen) nicht mehr geht. deshalb kann man jetzt seinen T4 zum Bürowagen umbauen lassen und dann steuern sparen.

deshalb versteh ich nich wieso du noch meinst das das noch geht??

mfg

cassius

Beim funky one hat der zuständige Finanzbeamte evtl. auch nur keine Lust gehabt, dass der Fall in Arbeit ausartet (OK, das sagt die Bezeichnung "Beamter" ja auch schon aus...). Bei meinem 86CF mit gleichen Spezifikationen hat mir das FA auch einen Strich durch die Rechnung gemacht und selbst der Steuerbescheid eines Bekannten mit dem gleichen Fahrzeug und LKW-Besteuerung hat keine Überzeugungskraft gehabt. Ganz im Gegenteil, die wollten sogar noch die Daten desjenigen haben und dort dem FA den Fehlentscheid aufzuweisen... habe ich denen aber nicht gegeben, weil warum soll ich denen helfen, wenn die mir nicht helfen? Glücklicherweise habe ich für meinen Teil eine andere Lösung gefunden, um nicht über 500,- Euro Steuern zahlen zu müssen.

"Geht" oder "geht nicht" ist also immer abhängig von den zuständigen Behörden, die haben es eben in der Hand. Denn wer schonmal vor dem Verwaltungsgericht geklagt hat, macht es nie wieder...

@Cassius: vorsicht mit den Fernsehberichten, ich habe auch schon Reportagen über das Thema und andere gesehen, bei denen ein Brei von Halbwissen ausgekotzt wurde. Was Du wahrscheinlich meinst ist das Schlupfloch des "auflastens", da sägen die momentan massiv dran weil die ganzen SUV's sonst als LKW laufen können (und das macht beim Touareg V10 TDI schon was aus).

am 29. März 2005 um 21:40

GuNaaabend ;-))

Ich hab die Umschreibung bereits im August 2003 vorgenommen!

Einfach war der Mist auch nicht.

das ganze Theater beruhte auf den Versicherungsheini, der dem Vorgänger geraten hat, den CF auf PKW umzuschreiben.

Bei einem Chrysler Jeep hatten wir Pech, den wieder verkauft und einen Chrysler Voujager zugelegt, Bestuhlung raus, Holzplatte rein, Gurthalter verschweisst und sind im November 2004 noch gerade so als Kombi-Fzg. durchgerutscht.

Im allgemeinen beruht der ganze Zirkus nur wegen dem ermessens Spielraum, der Zulassungsangestellten. Selbst bei verschiedenen Zulassungsstellen in einem Kreisbezirk gibt es grasse Unterschiede!

Zudem komm ich noch an Vergleiche in 3 verschiedenen Nachbar Kreisen.

am 30. Juli 2007 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von Gangelie

Hallo

 

habe mir vor 2 Moaten einen Polo 86C umgebaut vom PKW zum LKW. Habe sämtliche TÜV eintragungen abnahmen und sonst was. Selbst die Zulassungsstelle hat das Fahrzeug umgeschrieben zum LKW!

 

Nun habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und zu meinem Entsetzten musste ich feststellen das der Polo nach Hubraum besteuert wird und nicht nach Gewicht wie es bei LKW üblich ist.

 

Nach auskunft vom Finanzamt muss sich diese Behörde nicht an das Halte was die Zulassungsstelle macht!! UNd da das Fahrzeug von Werk ab als PKW konzipiert war wird er halt als PKW besteuert!

 

Nun meine Frage!

Hat irgendeiner die Schlusselnummern der von VW Original ausgelieferten Polo LKW`s bzw. Kastenwagen geschlossen (wie es richtig heist)?? Und kann mir irgendeiner vieleicht einen Tip geben wie ich beim Finanzamt einen einspruch gegen diesen Bescheid einreiche, insbesondere was darin drinn stehen muss damit es Funktioniert. Immerhin hat ein Freund aus Landkreis Stollberg/Erzgeb. seine Polos auch richtig besteuert bekommen nur bei mir im Landkreis Wunsiedel funktioniert es nicht!!!!

 

 

 

Danke Schonmal im vorraus!

 

ich hole den Thread mal wieder rauf...

Hat einer es im Jahre 2008 schon mal wieder hinbekommen, einen Polo, Fox oder Lupo (egal welcher Baureihe oder Alter) auf Klein-Lkw beim Finanzamt durchzubekommen?

Könnte günstig nen 99er Polo SDI bekommen und fahre zu 100% nur alleine damit. Ebenso brauche ich viel Kofferraum, da würde sich ein umbau auf Lkw praktisch aufdrängen.

Hi,

ich sehe da keine Chancen. Egal was du mit dem Wagen anstellt er behält in den Augen des Finanzamt´s seine PKW Optik.

Eine Zulassung als LKW kann man hin bekommen,das Finanzamt akzeptiert das jedoch nicht. Wobei das wohl von Amt zu Amt unterschiedlich ausgelegt wird.

Aber du kannst ja ruhig mal bei der örtlichen Zulassungsstelle und dem Finanzamt anfragen. Welche Auflage die dir machen würden. Falls es noch ne Möglichkeit gibt laß dir das schriftlich geben sonst stehst du hinterher mit leeren Händen da.

Gruß Tobias

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