ForumPolo 1 & 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 1 & 2
  7. Polo Diesel - LKW Steuer

Polo Diesel - LKW Steuer

Themenstarteram 15. November 2003 um 10:42

Hallo !!!

Ich habe mir vor 3 Wochen einen VW Polo 86C Diesel gekauft.

(35 KW, Baujahr 11/94, Coupe )

( ehemaliges Telecom-Fahrzeug - ist als LKW geschlossener Kasten eingetragen - schon vom Werk aus )

Ich habe es als LKW versichern lassen. Leider streikt jetzt das Finanzamt. Sie wollen den Polo als PKW versteuern !

Gibt es doch noch irgendwelche Möglichkeiten ?

( was ich habe: 2 Sitze, ebene Ladefläche, Trenngitter - alles orginal vom Werk )

Wie läuft es, wenn es mein Bekannter anmeldet, der ein eigenes Gewerbe hat ?

Ich hoffe das mir jemand helfen kann ! 78 € Steuern oder ca 530 @ ist dann doch schon ein gewaltiger Unterschied.

Stimmt es eigentlich mit 530 € Steuern ! Ich glaube , er hat hat den Euro 1 Kat.

Danke im vorraus

steppo

Ähnliche Themen
9 Antworten

Hallo steppo.

Die Zulassung als LKW oder PKW hängt, soviel ich weiss, davon ab, ob die Ladefläche grösser oder kleiner ist als die Sitzfläche. D.h. wenn die Ladefläche gösser ist, dann erkennt das FA die LKW-Zulassung an. So zumindest kenne ich das und habe das mal gelesen. Das sich das ändert, wenn Dein Bekannter das Auto anmeldet, kann ich mir nicht vorstellen, aber in diesem Land ist alles möglich. Davon habe ich mal was gehört (Man musste dann als Gewerbetreibender nachweisen, das man das Fahrzeug zum Transport braucht), aber kann da leider keine Rechtsgrundlage liefern, die Du dem FA schon liefern solltest.

Zum Thema Steuern kann ich Dir nur sagen, dass ich auch einen Polo Diesel habe (auch PoloIII, Bj,91) und an das FA € 322 Steuern latzen muss. Die Schadstoffklasse kann ich nicht aus dem Kopf sagen, aber bei Bedarf kann ich nachschauen. Ich denke aber, das Dein Polo Kat mäßig genauso ausgerüstest ist, wie meiner.

Grüsse

LKW

 

Mein Bruder hatte auch so ein Problem. Er hat sich einen Ford Courier gekauft. Als Diesel, ohne Fenster hinten drin, ohne Rücksitze, ohne Gurte,... . Das war ein Handwerkerfahrzeug. Er hat mit den Tanten vom Finanzamt auch erst längere Gespräche geführt. Ruf doch einfach mal an, oder geh vorbei. (Hat das Fahrzeug hinten Sitze? Nein, hat es nicht! Hat das Fahrzeug Gurte hinten???? Nein, da es keine Sitze hat, hat es auch kleine Gurte!!!! Ist die Ladefläche größer als das Fahrgasthaus????? Ja, wenn sie mir das nicht glauben, können Sie sich das Fahrzeug gern draußen mal anschauen. Dann werden Sie sehen, das es ein LKW ist und das man es auch nicht rückrüsten kann!!!)

Hi,

ich glaube aber, dass beim Fiesta Courier der Laderaum grösser ist als die Sitzfläche, aber beim Polo D ist das genau andersrum. Deswegen wirst Du an der PKW-Steuer nicht vorbei kommen.

Grüsse

Hallo,

ich selber kann Dir dabei jetzt nicht weiterhelfen aber ich rate Dir jetzt einfach mal, bei uns im Forum nachzufragen. Unser Clubmitglied Basti fährt auch einen 2F Diesel und hat die ganze Prozedur hinter sich! Das Finanzamt hat sich geweigert etc, soweit ich weiß hat er da jetzt ne Lösung gefunden.

www.polofans.de

 

Gruß

Alex

Hi,

hab mir auch einen Telekom Polo vor einem Jahr gekauft

und ein ähnlches Spiel wie du mitgemacht, sprich auch ich zahle 322€ PKW-Steuer.

Das Problem liegt wohl daran, dass jede Stadt selber Entscheiden kann ob sie LKW unter 2,8 t (?) Nutzlast als PKW oder LKW besteuert.

So meinten es jedenfalls die netten Herren vom Finanzamt nach laaanger (!) Diskussion und verweisen mich auf ein BGH-Urteil. Das Lustigste war, dass sie meinten den Wagen dürfte es so gar nicht geben und die T'kom aka BP würde wohl illegaler Weise diese LKW verwenden. Gab noch eineige lustige Dinge mehr, aber naja... :)

So nun aber aus der Erinnerung heraus das Wichtige: Weil das ein zugelassener LKW ist gelten für den keine Abgasgrenzwerte für PKW sondern eben für LKW. daher ist im Fahrzeugschein unter Schlüsselnummer 1 bei den letzten beiden Stellen eine '00' eigetragen und danach wird der Wagen auch als PKW versteuert. (Ist das irgendwie verständlich?) :) Aber eigentlich käme da eine '14' hin wenn der Wagen als PKW zugelassen wäre/würde. das steht nämlich im letzten Satz unten im Fahrzeugschein: FZ ENTSPR.RL 91/441/EWG*. Die Eintragung gibt die Nummer 14 für die Euro 1 Schadstoffklasse her.

So, weil die Finanzbeamten doch so freundlich waren, erkärten die sich "kulanterweise" (O-Ton!) bereit meinen Wagen in Euro 1 einzustufen wenn ich das nachweisen könne. Nach einiger hin und her Lauferei zwischen VW AG, TÜV FA und Strassenverkehrsamt ("Was wollen sie denn, das IST doch im Schein eingetragen") hat sich der Finazbeamte dann nach einer schriftlichen Bestätigung durch das Strassenverkehrsamt und einem Telefonat mit dem Leiter des StVA dann kulanterweise (s.o.) dazu bereit erklärt den Wagen als Euro 1 zu versteuern.

Leider ist PKW-Steuer und LKW-Versicherung (wegen der Zulassung) so ziemlich die teuerste Variante den Wagen zu fahren....

Hoffe das hilft dir weiter

Schöne Grüsse,

TP

Hier ein Urteil vom Finanzgericht München (Az. 4 K 4600/99):

PKW oder LKW?

Da der Laderaum eines Jeeps, Modell AMC CJ7 deutlich kleiner ist als die Fläche, die zur Fahrgastbeförderung vorgesehen ist, muß der Wagen bei der Kraftfahrzeugsteuer wie ein Pkw behandelt werden. Die Fläche über den Radkästen und die umklappbare Heckklappe können dabei ebenso wenig berücksichtigt werden wie die Reifengröße, die Auspuffgeräusche, die Höhe des Jeeps und die Verstärkung der Blattfedern.

Daher gehen die Aussichten für eine LKW-Besteuerung praktisch gegen Null.

postpolos und das Finanzamt

 

ich bin Studentin und fahr auch einen "LKW" von der Post. Jetzt ist dem lieben Finanzamt aber eingefallen, dass ich doch wohl lieber Dieselsteuer zahlen soll... Wenn ihc bald meinen guten Willen Zeige und hinten die Fenster mit Blech zu mache und auch wieder das Gitter reisetze um die Ladefläche abzutrennen, sind sie gnädig und cih muss nur ein Jahr nachzahlen und mein kleiner gilt dann wieder als LKW... Frag mich nur wie Die sich das vorstellen wo ein Student das Geld her bekommen soll...

Re: postpolos und das Finanzamt

 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von EvaSabine

ich bin Studentin und fahr auch einen "LKW" von der Post. Jetzt ist dem lieben Finanzamt aber eingefallen, dass ich doch wohl lieber Dieselsteuer zahlen soll...

Tja, wenn das jetzt auch schon in Dingolfing soweit ist...

Ich dachte die etwas ländlicheren Kreise wären da grosszügiger...

 

BTW: In GT ist eine LKW-Versteuerung noch üblich. Also wenn du da Verwandte oder Bekannte hast könnte sich das lohnen... :)

Zitat:

Wenn ihc bald meinen guten Willen Zeige und hinten die Fenster mit Blech zu mache

IMO reicht da nicht nur mit Blech zumachen sondern das muss richtig zugeschweisst werden. Mit Fenster später wieder

reinmachen ist da nicht. Das gleiche gilt übrigens für das Gitter. Nur für ein Wochenende ausleihen ist nicht genug. Das Ding muss drinbleiben.

Aber selbst das würde (laut eigener Aussage) das hiesige FA nicht anerkennen. Übrigens der TÜV hier hat bei der letzten HU auch das Gitter kontrolliert...

Zitat:

und auch wieder das Gitter reisetze um die Ladefläche abzutrennen, sind sie gnädig und cih muss nur ein Jahr nachzahlen und mein kleiner gilt dann wieder als LKW...

Naja, dann viel Erfolg. :)

Zitat:

Frag mich nur wie Die sich das vorstellen wo ein Student das Geld her bekommen soll...

Ja nun, ich bin auch Student und schaffe es auch. :)

Ich vermute mal du fährst einen Polo der neuer als Bj. '94 ist.Ist die Steur da auch 322€? Ich dachte der hätte ne bessere Schadstoffklasse...

Wenn ich aber mal die passenden hintern Sitze + komplette Hutablage finde mache ich nen PKW draus.

Ist dann billiger in der Versicherung.

Schönes Wochenende,

TP

ich habe mich letztens auch noch mit dem finanzamt über so einen fall unterhalten. Das für mich zuständige FA, deutet die gesetzlichen Vorlagen so:

Pkw, bei denen die fenster hinten zugeschweißt sind und die Rückbank entfernt, und und und und auch als LKW zugelassen sind, werden trotzdem als PkW versteuert.

Nur bei Caddys, Bussen oder ähnlichem genehmigen die noch die lkw steuer. Wenn das fahrzeug dann als lkw zugelassen ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen