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  7. Polo schreit nach weniger Bodenfreiheit !!!

Polo schreit nach weniger Bodenfreiheit !!!

VW Derby 86
Themenstarteram 7. Oktober 2003 um 12:31

Hoi,

schaut unten nach was ich fahren werde....naja Auto hat noch 40er Federn auf Orginal Dämpfern drin.

Wollte mir demnächst nen Fahrwerk holen. Was habt ihr für Erfahrungen in Sachen Tiefe etc.

Dachte mir nen 80er Weitec Komplettfahrwerk zu holen mit Nutenverstellung hinten und Härteeinstellung rundrum, aber ist das nicht zu tief. Schließlich ist das Rohr vom Fächerkrümmer ziehmlich Suizietgeil und hängt tief unten wie bei jedem 2f.

Schreibt mir mal bitte wie tief ihr gehen würdet, Hersteller und eigene Meinung. Gleich 3 Wünsche auf einmal ;)

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17 Antworten
am 7. Oktober 2003 um 12:58

nen 80er ist bei nem 86c schon böse tief.

ich hab nen 60 er mit 10 er federteller.

komme ganau auf 50 cm vom boden bis untere Lichtaustrittskante.

Tiefer darfste nicht.

hab gehört das polos eingezogen wurden obwohl sie nen 80er fahrwerk eingetragen hatten. genau wegen den 50 cm, hatten halt nur 48 oder so!

Gruß Chris

am 7. Oktober 2003 um 13:12

Hallo!

fahre einen 3er Polo 86c

habe bei mir ein k&w 60/40 komplettfahrwerk mit Nutenverstellung drin!

und ne bastuck komplettanlage!

Na ja, habe vom Auspuff zum Boden noch stolze 25 mm freiheit!

ALso könntest bei mir ein 80/80 ziemlich kicken *lol*

am 7. Oktober 2003 um 13:17

komme mit meinen 60/40 auch schon ziemlich tief!

hab auch noch 13zöller drauf, und meinen haben se auch schon zwangsabgemeldet,

weil ich nämlich auch nur noch 46cm bis zur unteren Lichtaustrittskante habe!

also kannst 80/80 wohl kicken!

am 7. Oktober 2003 um 13:20

25 mm Abstand von Auspuff zu Boden wird dir keiner von tüv/dekra abnehmen! :p

am 7. Oktober 2003 um 13:25

wie gesagt habe eine bastuck komplettanlage, eingetragen ist aber nur der endschalldämpfer!

tüv habe ich ja noch! und wenn dann schraub ich ihn hinten eh wieder hoch! und dann passt des schon!

am 7. Oktober 2003 um 13:28

Ich fahr auch nen Polo, noch ohne Fahrwerk und hab ma ne Frage, welche Fahrwerke gibts denn dann überhaupt noch bei denen der Polo noch einigermaßen alltagstauglich bleibt? hab nur eins von Billstein gefunden mit 40/25, gibts eigentlich ein Gewindefahrwerk für den Polo? hab so auf anhieb nix gefunden ;)

am 7. Oktober 2003 um 13:49

empfehlen kann man k&w, h&r, weitec, .......

gewindefahrwerke gibts natürlich auch!

sind aber teurer für ein gewinde zahlst so 800€aufwerts

und für ein komplettfahrwerk ab 400€aufwerts,

natürlich gibts auch billigere varianten

Themenstarteram 7. Oktober 2003 um 14:15

hmm...alles klar dann nehm ich echt lieber nen 60mm fahrwerk, weil sonst kann ich tüv vergessen. nebenfrage, wie mess ich nach ob ich noch "hoch" genug bin für den tüv? also das mit der lichkante was ihr meintet. auto ist stillgelegt und wird über winter bis hin zum nächsten sommer fertig gemacht, deshalb würd ich dann so basteln das er durch kommt. Wie sieht das aus mit dem Auspuffrohr, also was ich schon meinte vom Fächerkrümmer, der hängt ziehmlich tief, was würdet ihr mir da raten? ehm...ich glaub federwegbegrenzer müssen dann eh noch reinkomm, wenn hinten 195er pellen drauf kommen!?

zu der frage mit der alltagstauglichkeit, hol dir einfach 40er federn sowie ich sie jetzt drin hab. der wird ist schon ziehmlich niedrig und du wirst da schon ein spaß mit auf und abfahrten haben.

Themenstarteram 7. Oktober 2003 um 14:16

achja, ergänzung....

wie ist das mit der nutenverstellung. du meintest ja hast 60/45.....sind die 45mm von der obersten nut, sodass wenn man die 5 nuten runter geht er tiefer wäre oder genau umgekehrt, also von unterster nut 45mm....ist ja sone sache wegen der vw krankheit hinten tiefer als vorne

@POLO_86c#blue

hi

von weitec gibt es kein gewinde für den 86C (leider)

@LoneWolf

hi

ich hab nen 60/60 von weitec drin mit 7 und 8x14 ET26/20 mit 195 45 14 (Mein Polo ). ist echt gut. härteverstellung kannst du dir sparen. bringt beim polo nicht viel da er zu leicht ist. er wird immer hart sein. Mehr würd ich aber auch nicht gehn, wenn dir dein auto lieb ist.

mfg

cassius

hi

die bodenfreiheit bei einem auto sollte 10cm betragen! das ist aber ermessensspielraum des tüv-prüfers! er kann dir ein fahrwerk eintragen, auch wenn dein auto dadurch keine 10cm bodenfreiheit mehr hat!! der prüfer kann dir das eintragen aber auch verweigern, wenn er meint, dass der wagen dadurch viel zu tief ist!

was aber gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der mindestabstand der frontscheinwerfer unterkante zum boden! der muss mindestens 50cm betragen!

mit 175/50 R13 und einem 80/80 fahrwerk wirst du diesen mindestabstand nie erreichen! ich hab mit meinem 60/60 fahrwerk schon keine 50 cm mehr!

und die bodenfreiheit bei einem 60/60 fahrwerk mit 175/50 R13 ist so gut wie nicht vorhanden! der scheiß mitteltopf und die schelle, mit dem der endtopf mit dem rest der abgasanlage befestigt ist, schleifen bei jeder überfahrt über einen bordstein!

bei 14 zoll felgen mit 195/45 könnte ein 80/80 noch möglich sein!

gruß

am 7. Oktober 2003 um 16:20

Also das mit den 10cm ist Schwachsinn. Es gibt kein Gesetz zur Bodenfreiheit. halt nur das mit den 50cm. Diese 10cm sind ein richtwert, den man einhalten sollte, damit das Auto nicht zur Behinderung anderer im Strassenverkehr wird. Allerdings müssen die 10cm nicht eingehalten werden. Wenn du willst, kannst du auch 40er Federn einbauen und ne böse Frontlippe dran, dann hast du auch keine 10cm Bodenfreiheit mehr.

Der TÜV-Mann darf dir die Eintragung also nicht deswegen verweigern. Allerdings findet ein TÜV IMMER einen Grund irgendetwas nicht einzutragen, wenn er keinen Bock drauf hat. Es gibt so ein paar schwarze Schafe unter denen... vielleicht auch ein paar mehr... Ist halt Bürokratenstaat Deutschland...

@s.latuski:

Ich muß dir recht geben, das mit den 10cm Bodenfreiheit ist Schwachsinn. Es ist nur ein "Richtwert".

Nun zu der Sache mit dem Auspuff, wie jeder weiß ist das eine Polokrankheit, das der soweit runter hängt. Deswegen wird ein Sportauspuff in der Regel auch mit dem Vermerk:

Verminderte Bodenfreiheit beachten

eingetragen, vorrausgesetzt es passt alles andere.

Nun zu den anderen Mindestmaßen. Es gibt 3 Mindestmaße die man einhalten muß.

1. Scheinwerferhöhe, bis unterkante 50cm

2. Kennzeichen vorne, bis unterkante 20cm

3. Kennzeichen hinten, bis unterkante 30cm

Allerdings gibt es bei der Scheinwerferhöhe auch wieder eine Ausnahme. Denn das Gesetz ist erst ca. 1987 (weiß das genaue Jahr jetzt gerad nicht, müßte aber so in dem Dreh gewesen sein) eingeführt worden. Das heißt das alle Fahrzeuge die nach 1987 gebaut worden sind, diese 50cm Scheinwerferhöhe einhalten müssen. Die Fzg. die vor 1987 gebaut worden sind, müssen sich nicht an die Scheinwerferhöhe halten.

Nach meinen Informationen soll angeblich diese Gesetz mit der Scheinwerferhöhe von 50cm geändert werden, da einige neuere Fahrzeuge, z.B. Opel Speedster usw. schon ab Werk keine Scheinwerferhöhe von 50cm haben und trotzdem vom TÜV eine Zulassung erhalten haben.

Gruß Stefan

Das geänderte Gesetz ist schon raus !!!!!!

Für alle Fahrzeuge mit deutscher Zulassung gillt noch die 50cm Grenze.

Aber für alle neuen Fahrzeuge, die schon eine volle E-Zulassung haben gibt es diese GRenze nicht mehr.

Das neue Gesetzt müsste so um 2000 rausgekommen sein.

Das heist aber nicht, dass jeder Wagen nach 2000 eine E-Zulassung hat.

Die bekommt ein Wagen nur, wenn er z.B. modellbestimmte Umbauten hat ( natürlich nur ab Werk ) wo der komplette Wagen eine neue Zulassung bekommen muss.

Aber alle neuen Modelle ( keine bestehenden, die noch gebaut werden ) werden mit E-Zulassung ausgeliefert.

Weiteres Manko: Felgen dürfen nicht mehr über stehen.

Bei alter Zulassung muss nur das Profil des Reifens untern Radhaus verdeckt sein, aber die Flanke des Reifens oder die Felge selbst darf überstehen.

Nach der E-Norm ist selbst dass überstehen der Felge nicht mehr zulässig.

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