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Porsche 912 Bj 1968 Motor wecksel - Bekomme ich trotzdem ein H- Kennzeichen ????

Porsche
Themenstarteram 20. April 2008 um 21:08

Hallo,

habe einen Porsche 912 bj 1968 aber mit einem VW motor. Würde ich trotdem

einen Oldtimer kennzeichen bekommen ??? Sonst ist alles Orginal ausser Motor ???

 

Danke euch !

Gruß EMIL

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8 Antworten

Ließ doch den Oldtimerkatalog vom TÜV durch.

Wichtig ist, dass der Motor ebenfalls 30 Jahre alt ist und eigentlich vom selben Hersteller kommen soll, wie das aber bei VW / Porsche geregelt ist sollte man besser den TÜV fragen.

mfg Micha

am 21. April 2008 um 6:29

hallo

natürlich musst du zum tüv und zur zulassungsstelle. wenn es aber ein zeitgemäßer und damals verbauter motor ist, steht dem imho nichts im wege. selbst damals genutzt und verbaute tuning teile etc sind zulässig, wenn sie original (meines wissens auch "nachbau des originals" und zeitgemäß sind.

viele grüsse

xen

Moin,

Diese Sache ist etwas komplizierter als man auf den ersten Blick meinen würde ... denn es gibt da grundsätzlich 2 Dimensionen, die zudem noch von vielen Feinheiten leben ...

Also grundsätzlich darf man in ein Auto einen Motor nach Gusto einbauen, sofern dieser den Zulassungsvorschriften bei Erstzulassung des Fahrzeuges genügt (Abgas, Lautstärke etc.pp.) oder eben besser ist. Da würde dann gelten, einbauen, abnehmen lassen und glücklich werden. Das ist zuerst einmal das Zulassungsprozedere ...

Für eine Kombination mit einem H-Kennzeichen gilt im wesentlichen, dass Motoren für das H-Kennzeichen problemlos einzubauen sind, wenn sie EBENFALLS in dieser Baureihe verbaut wurden (z.B. 2L Diesel gegen 2.8L Benziner). Dies gefährdet die Einstufung als Kulturgut nicht, da das Fahrzeug prinzipiell ja auch mit dem anderen Motor vom Band hätte laufen können. Weiterhin ist es gestattet einen Motor der gleichen Familie zu verbauen. Im Fall z.B. eines Porsche 924 S dürfte man den 2.5L Motor mit 150 PS problemlos gegen selbigen mit 160 PS tauschen, da die Familie identisch ist.

Die letzte Variante die gestattet wäre, ist ... der Umbau ist zeitgenössisch. Wenn man nachweisen kann, dass solch ein Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre ab EZ von z.B. einem Tuner verbaut wurde (hier würde ein Zeitungsbericht ggf. reichen) ... sollte das H-Kennzeichen ebenfalls nicht gefährdet sein. Das Problem an der Stelle ist meistens der Nachweis, dass ein solcher Umbau zeitgenössisch ist/war. Eine Erweiterung dieser Regelung ist, dass eine Anerkennung als "Zeitgenösisch" ebenfalls erfolgt, wenn der Umbau mehr als 20 Jahre zurückliegend ist. Also ... wurde der Umbau auf einen Fremdmotor im Jahr 1988 durchgeführt und eingetragen, würde dies im Regelfall ebenfalls anerkannt werden.

Für dich wären also 3 Punkte wesentlich und zu prüfen ...

1.) Wurde dieser VW Motor nachweislich vor 20 oder mehr Jahren in den 912er gepflanzt.

2.) Ist es dir möglich nachzuweisen, dass dieser Motor typischerweise in den 912er eingebaut wurde, also dieser Umbau als zeitgenössisch betrachtet werden kann.

3.) Sind der VW Motor und der Porschemotor der ausgewechselt wurde, aus einer Motorenfamilie. Bei einem 912er aus der ersten Baureihe von 65 bis 69 wird dir dies nicht gelingen. Aber beim 912E aus dem Jahr 1976 hingegen schon ;) Denn der 2L Motor des 912E stammt von VW aus dem VW Porsche 914/4 2.0, der auch in einigen VWs verwendet wurde. Da dürfte das also ganz gut gelingen ;) Stellt sich die Frage ... folgt der TÜV Prüfer bei einem 68er Porsche 912 ... dieser Argumentation ;)

MFG Kester

am 21. April 2008 um 8:09

hallo

danke kester für deine, wie immer ausführlichen und aufschlussreichen infos, aber ich darf nochmals zusammenfassen, er muss mit den unterlagen und hintergrund infos, ggf mit der argumentationshilfe, zum TÜV und sich das offiziell absegnen lassen ;-)

wobei sich die zulassungsbehörde meines wissens nur an die tüv aussagen halten kann aber nicht muss, das heisst imho man kann einfach mal mit dem leiter der zulassungsbehörde sprechen, das sind zum teil echte menschen mit sachverstand. worauf sich das "echt" mehr bezieht, überlass ich dem geneigten leser ;-)

cu

xen

Moin,

Also ... wenn Du das Gutachten vom TÜV hast ... dann kann die Zulassungsstelle zumindest an der H-Einstufung nichts mehr machen, ausser dagegen zu klagen. Aber datt lohnt in der Regel den Aufwand nicht, diese Entscheidungsgewalt hatten sie ja bis zur Einführung der FZO beim 07er Kennzeichen. Da werden die eher an so Dingen wie Beleuchtung oder Schilder rummäkeln ... um dich zu ärgern :D

Ja ... bei eher seltenen Dingen ... kann sowas eine ganz gewaltige Papierschlacht bedeuten. Es hilft da schon, vieles an Unterlagen zu haben. Das Blöde dabei ist ... der TÜV Prüfer ... ist NUR verpflichtet die Dinge anzuerkennen, die in seinen Katalogen stehen ... bei allen anderen Dingen hat er verhältnismäßig VIELE Entscheidungskompetenzen. Allerdings kenne Ich kaum einen TÜV Prüfer der sich wirklich damit beschäftigt hat, der entsprechende Kataloge, Eintragungen, Zeitungsberichte etc.pp. nicht zumindest zur Kenntnis nehmen täte. Der hat schließlich nichts davon dir wegen vielleicht einem einzelnen marginalen strittigen Punkt die Abnahme zu verweigern. Wenn du also mit eher unüblichen 205er Reifen ankämst, aber 195er zeitgenössisch gewesen wären ... werden die meisten an so einem Punkt 5e grade sein lassen. Kommst du aber mit 19 Zoll Chrom-BlingBling Felgen auf nem 356er an ... sieht die Sache sicher aus gutem Grund anders aus :D

Hinzu kommt noch ... das der TÜV Prüfer auch Härtefallregelungen anwenden darf ... es gibt z.B. Autos... wo Motoren oder Getriebe schlicht nicht für Geld und gute Worte aufzutreiben sind ... Da werden dann auch schon mal beide Augen zugedrückt. Aber darauf sollte man in einfachen Fällen nicht bauen. Ich kenne so einen Fall von einem Cisitalia, wo schlussendlich aus reiner Verzweiflung ein NICHT überarbeiteter Fiatmotor eingebaut wurde.

MFG Kester

Themenstarteram 21. April 2008 um 11:00

ja , habe nochmal gefragt der Motor wurde letztes JAHR neu esetzt. Es ist ein VW transporter Motor.

Moin,

Ich würde vermuten ... das eine Anerkennung zumindest SEHR SEHR schwer werden wird. Ich möchte nicht unmöglich sagen ... weil man ja nie weiß. Also ich würde mich nicht auf das H-Kennzeichen verlassen ;)

MFG Kester

Hallo

bei der Kühluftverblechung wird der Typ 1 eh nicht alt werden....

keine 10 Minuten Dauervollgas und ein Auslassventil brennt durch.

OK es ist wahrscheinlich ein AS21 Block, der hält länger durch ;)

sieh dich schon mal nach einem Typ4 aus einem 68/69er VW 411 um ( früher Motor mit Magnesiumgehäuse ).

Denn kann man mit wenig umbauten (40er Solex vom 412S/914 ) auf knapp 80-85PS bringen.

( mehr ist bei dem MG-Gehäuse eh nicht sinnvoll )

Und er ist aus einem "korrekten" Modeljahr.

Porsche selbst hat das auch gemacht (Um die Typ4 für VW Serienreif zu entwickeln)

Motorverblechung vom 912E passt fast ( beim 2.0 sind die Kerzenlöcher versetzt )

In den 70ern wurden ab&an defekte 912/636 Motore durch Typ 4 ersetzt ( wie 912E )

und per Einzelabnahme eingetragen.

So ein "Bastard" ist in den 80ern mal auf einem Porsche Treffen aufgetaucht und hat die lahmen SC´s abgehängt

( mit einem 2,4L Oettinger, Willibald oder Klaus Motor und um 175PS bei 850Kg Kampfgewicht ;) )

Ich rate mal die bekannten Typ4 Tuner anzufragen wer schon und wann einen Typ4 in einen 912 versenkt hat.

Grüsse

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