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Porsche Cayenne Turbo S Facelift (549 PS)

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 18:22

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange der Porsche Cayenne Turbo S Facelift (549 PS) vom Band lief, oder das letzte Herstelldatum dieses Wagens?

Ich habe mir einen Neuwagen gekauft (darf ja max. 12 Monate alt sein) mit EZ 05-2010, ich denke das kann fast nicht sein.

Oder weiß jemand (ausser anhand der Fahrgestellnummer ist beim mir MJ 09) wie ich das genaue Herstelldatum heraus bekomme, Porsche antwortet zum 3. Male nicht auf meine Anfrage, ist doch schon komisch.

Die Reifen haben z.B. DOT 3808, sind also fast 2 Jahre alt und das als Neuwagen, also ich weiß nicht :-(

Dann kommt noch dazu, dass der Porsche nach 900 Km und eine Fahrzeit von 2 Wochen einen Service in 3.000 km fordert laut Bordcomputer.

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen....... :-)

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11 Antworten
am 1. Juni 2010 um 20:34

Erstzulassung und Herstellung müssen ja nicht zwangsläufig gleichzeitig erfolgen. EZ dieses Jahr kann durchaus sein, wenn der Wagen letztes Jahr (oder so) hergestellt wurde.

Allerdings würde mich diese Boardcomputerwarnung auch stutzig machen..

Hast du den Wagen von privat gekauft?

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 3:44

Hallo,

nein, den Wagen habe ich im PZ gekauft.

Zwischen Herstelldazum und EZ dürfen max. 12 Monate liegen, sonst ist es laut BGH kein Neuwagen.

Wenn du zum Service musst, hängt das nicht immer von den KM ab, der BC zählt ja auch die Tage!

lass' Dir doch "einfach" über Deinen Serviceberater die komplette Ausstattungsliste des Wagens inkl der Serienausstattung ausdrucken, dort ist auf Seite 1 gelistet, welches Produktionsdatum etc der Wagen hatte!

am 2. Juni 2010 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von Martin1007

Hallo,

nein, den Wagen habe ich im PZ gekauft.

Zwischen Herstelldazum und EZ dürfen max. 12 Monate liegen, sonst ist es laut BGH kein Neuwagen.

Ist das Auto überhaupt noch eine Neuwagen, wenn inzwischen das Modell komplett überarbeitet wurde ? Man kauft ja dann praktisch ein altes Auto. Ich glaube es gab sogar mal ein Urteil, das wenn der Händler nicht darauf hinweist, das der Wagen inzwischen überarbeitet wurde, vom Kauf zurückgetreten werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Zitat:

Original geschrieben von Martin1007

Hallo,

nein, den Wagen habe ich im PZ gekauft.

Zwischen Herstelldazum und EZ dürfen max. 12 Monate liegen, sonst ist es laut BGH kein Neuwagen.

Ist das Auto überhaupt noch eine Neuwagen, wenn inzwischen das Modell komplett überarbeitet wurde ? Man kauft ja dann praktisch ein altes Auto. Ich glaube es gab sogar mal ein Urteil, das wenn der Händler nicht darauf hinweist, das der Wagen inzwischen überarbeitet wurde, vom Kauf zurückgetreten werden kann.

ja, es ist dann immer noch ein Neuwagen. Dabei kommt es nicht darauf an ob der Wagen schon ein FL oder die kommende Modellgeneration hinter sicht hat. Es gibt zudem auch eigene rechtliche Defintionen zum Thema: Was ist ein Gebrauchtwagen, was ist eine Tageszulassung, was ist ein Vorführwagen und eben was ist ein Neuwagen.

@TE: Ich denke mit dem Service solltest Du wirklich klären lassen. Auch wenn der BC nicht nur die gefahreren KM anzeigt, sondern auch das Zeitfenster, so ist da ein "geschmäckle". Bei meinem Auto stimmten die Motorwerte nicht, sodass ich nach 12 tsd KM zum Service musste/sollte. Der Intervall lag bei 20.000. Kosten für diesen Service habe ich nicht getragen. Sollte Dein PZ Dir nicht weiterhelfen (kurzfristig) droh an in ein anderes PZ zu gehen. Evtl. kommt dann ja Bewegung rein. Das Die Reifen 2 Jahre alt sind kann sein, sofern der Wagen schon Ende 2009 vom Band lief (meine Meinung). Eine Einschätzung unsererseits, wann der Wagen ungefähr gebaut wurde wird Dir ja auch nicht weiterhelfen.

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 18:18

Hallo zusammen,

ich habe heute über ein anderes Porschezentrum heraus bekommen, das mein Neuwagen 15 Monate alt war bei der Auslieferung.....

Na mal sehen was nun passiert.

Dazu sage ich nur :

Hier gibt es ein Urteil aus dem Jahr 2003 des Bundesgerichtshofs, was ganz klar und auch zur Rechtssicherheit aller festgelegt hat, dass ein Neufahrzeug maximal zwölf Monate als solches gilt. Steht es also zwölf Monate auf Halde, ist es nach zwölf Monaten und einem Tag automatisch ein Gebrauchtfahrzeug und darf durch den Händler nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.

Das ich so abgezogen werde von einem Porschezentrum, finde ich echt super peinlich.........

am 4. Juni 2010 um 18:46

Porsche-Zentren sind GEWÖHNLICH nicht das Maß aller Dinge.

Siehe die Bewertung des PZ Bonn mit "ungenügend minus " vor ein paar Jahren.

am 4. Juni 2010 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von Heiliger01

Porsche-Zentren sind GEWÖHNLICH nicht das Maß aller Dinge.

Siehe die Bewertung des PZ Bonn mit "ungenügend minus " vor ein paar Jahren.

6- ?? Lol, was haben die gemacht? Kundenfahrzeuge zerstört? :D

Wer bewertet denn sowas? Stiftung Warentest oder irgendwelche Autozeitungen?!

Zitat:

Original geschrieben von Martin1007

Hallo zusammen,

ich habe heute über ein anderes Porschezentrum heraus bekommen, das mein Neuwagen 15 Monate alt war bei der Auslieferung.....

Na mal sehen was nun passiert.

Dazu sage ich nur :

Hier gibt es ein Urteil aus dem Jahr 2003 des Bundesgerichtshofs, was ganz klar und auch zur Rechtssicherheit aller festgelegt hat, dass ein Neufahrzeug maximal zwölf Monate als solches gilt. Steht es also zwölf Monate auf Halde, ist es nach zwölf Monaten und einem Tag automatisch ein Gebrauchtfahrzeug und darf durch den Händler nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.

Das ich so abgezogen werde von einem Porschezentrum, finde ich echt super peinlich.........

arrangiere Dich mit dem Wagen....wenn nicht, dann gib ihn doch zurück!

Ich verstehe i.M. Deine Frage......bzw. Deine Wünsche nicht.

Mal interessenhalber gefragt, was steht denn im Kaufvertrag drin?

am 11. Juni 2010 um 23:27

hallo te,

also laß uns das mal nachvollziehen:

du kaufst einen cayenne turbo s fl im pz.

weisst auch bescheid, daß neuwagen nur 12 monate alt sein dürfen.

und dir fällt _nach!_ dem kauf auf, daß die reifen 2 jahre alt sind und das auto 15 monate?

ich denke dir geht es wahrscheinlich um abschreibung/absetzbarkeit des fahrzeuges wg dem neuwagen status.

im kaufvertrag steht üblicherweise ein erstzulassungsdatum, allermeistens auch am verkaufsschild. gab es das nicht?!?!?

klingt alles very strange was du da schreibst, sorry.. so etwa klingen fake threads und irgendwann kommt keine meldung mehr vom ersteller.

falls echt, dann wende dich direkt an porsche wäre mein tip oder schreibe das pz über einen anwalt an.

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