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Poser auf dem Kurfüstendamm, Berlin
Jedes WE dasselbe Spiel:
Die Kfz-Besitzer von besonders teuren Automobilen wollen das Objekt ihrer Begierde natürlich auch zur Schau stellen. Der Kurfüstendamm in Berlin ist dafür eine "Paradestrecke". So drehen sie also ihre Runden vom Henriettenplatz bis zum Tauentzien (KaDeWe) und wieder zurück.
Das Problem ist, dass ihnen dafür nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die zweite ist für Busse, Taxis und Fahrräder vorgesehen, auf der dritten dürfen i.d.R. Kfz parken.
So richtig voran kommt man als Autofahrer mit seinem übermotorisierten Fahrzeug also nicht.
Einige meinen also daher, sich für einen "Schnellstart" auf der Bus-/Taxi-/Fahrradspur aufzustellen, um die paar Meter bis zur nächsten roten LZA die Nase vorne zu haben.
An solchen Posern fahre ich gerne vorbei und stelle mich direkt vor ihnen an der Haltelinie auf. Mache ich da irgendetwas verkehrt?
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93 Antworten
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Juli 2024 um 17:04:33 Uhr:
Mache ich da irgendetwas verkehrt?
§ 240 StGB
Man nennt es Nötigung, was Du machst.
Wie kann ich jemanden nötigen, der auf dieser Verkehrsfläche (eigentlich) nichts zu suchen hat?
Das Besondere an "Posern" ist das diese ihre Minderwertigkeitskomplexe mangels Verstand mit einer Schw.....Verlängerung ausgleichen müssen.
Gilt auch für die "Rennfahrer" unter diesen Typen.
Beim ersten Erwischen Führerschein weg, beim zweiten Karre einziehen.
Klappt in anderen Ländern ganz gut.
Das gute an einer Flaniermeile einspurig mit dreizig ist doch,
man wird länger gesehen als mit fuffzig. ;)
Sind auf dieser Strecke noch mehrere Ampeln die den Verkehr
nochmals verlangsamen um so besser.
Intelligente Sportwagenfahrer warten bei grün etwas mit dem losfahren
und können einen kleinen Sprint von Null auf dreizig bis zur nächsten
Ampel hinlegen. :D
Tom
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Juli 2024 um 17:25:37 Uhr:
Wie kann ich jemanden nötigen, der auf dieser Verkehrsfläche (eigentlich) nichts zu suchen hat?
Bei uns herrscht die Gewaltenteilung und danach steht es einem einfachen Bürger Verkehrsteilnehmer nicht zu, den Verkehr zu regeln oder andere Verkehrsteilnehmer an irgendwas zu hindern oder sie zu etwas zu zwingen. Wenn man das trotzdem macht, handelt es sich um Nötigung.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 22. Juli 2024 um 17:27:53 Uhr:
Das gute an einer Flaniermeile einspurig mit dreizig ist doch,
Auf dem Ku´Damm ist 50 km/h erlaubt, solange es nicht wegen einer Baustelle anders geregelt ist.
Sorry, aber ich glaube, da liegst du mit deiner Interpretation des Tatbestandes Nötigung ein wenig falsch.
Da glaubst du falsch.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Juli 2024 um 17:31:44 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 22. Juli 2024 um 17:27:53 Uhr:
Das gute an einer Flaniermeile einspurig mit dreizig ist doch,
Auf dem Ku´Damm ist 50 km/h erlaubt, solange es nicht wegen einer Baustelle anders geregelt ist.
Bin kein Berliner
war auch nur so ein Gedankengang ;)
Tom
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Juli 2024 um 17:37:49 Uhr:
Da glaubst du falsch.
Bist du Jurist, oder woher nimmst du die Sicherheit in deiner Aussage?
Wird das jetzt das wöchentliche Stopfen des Sommerlochs hier auf MT? Radfahrer gegen Autofahrer. Der TE ist ja nicht ganz unbekannt dafür :rolleyes:.
Hallo
Glaube jetzt nicht dass das Verkehrsaufkommen dich die Poser derart erhöht wird das deswegen Staus auftreten.
Würd mir lieber Sorgen um die Drogensüchtigen um den Bahnhof rum machen. Da sind die Poser wohl das kleinste Problem.
Gruß
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Juli 2024 um 17:19:29 Uhr:
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Juli 2024 um 17:04:33 Uhr:
Mache ich da irgendetwas verkehrt?
§ 240 StGB
Man nennt es Nötigung, was Du machst.
Nein, nennt man es nicht. Da fehlen dann doch noch einige Faktoren.
Und @Nabendynamo
Du machst da überhaupt nichts verkehrt.