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Prämienrückstand von 2004.. HILFE

Themenstarteram 30. September 2010 um 11:04

Hallo Zusammen,

ich bin echt total verzweifelt und wende mich nun an Euch. 2004 habe ich bei der Volksfürsorge (jetzt Generali Versicherungen) ein Auto zugelassen. Monatlich wurden die Prämien von meinem Konto abgebucht. Leider war 3 mal mein Konto nicht gedeckt und die Versicherung wurde mir zum 01.01.2005 gekündigt. Klar ich muss diese Rechnung auch nach 6 Jahren begleichen (verjährt das nie) aber die Generali möchte nun alle Prämien bis einschliesslich 01.01.2006 bezahlt haben obwohl das Auto am 16.02.2005 abgemeldet wurde.

Frage: Ist das rechtens? Die berufen sich auf einen § den es aber seit 2 Jahren nicht mehr gibt (lt. Generali)

Ich bin ganz neu hier und hoffe wirklich einer von Euch kennt sich mit sowas aus. Die können doch keine 1100€ verlangen für eine Dienstleistung die sie nicht gebracht haben.

Vielen Dank schon mal im vorraus.

Verzweifelte

Beste Antwort im Thema

Und du meinst das wüssten die Versicherungen nicht?

Wenn die ihre Forderungen stellen, werden die schon wissen warum.

Und da das ganze auch schon über einen Anwalt läuft, ist das nicht das erste Schreiben was im Hause der Familie eintrudelt.

Und ganz ehrlich - wenn man nicht weiß ob man schonmal angemahnt wurde oder nicht, sollte man sein Aktenablagesystem mal überarbeiten.

Mfg Zille

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Ich fasse mal zusammen:

- Irgendwann in 2004 aufgehört die Raten zu zahlen

- Darauf Kündigung von der Versicherung zum 1.1.05

- Auto abgemeldet am 16.2.05

Logisch wäre jetzt wenn du das ganze Jahr 2004 mitzahlen müsstest. Wie die Versicherung auf 2005 kommt, wo sie dich selber doch rausgeschmissen hat, ist mir ein Rätsel.

Das würde aber auch heißen, dass du 2 Monate ohne Versicherungsschutz und somit illegal unterwegs warst.

Wäre mal spannend was für ein Paragraf das genau ist und den genauen Wortlaut in dem Schreiben.

Auch finde ich es sehr ungewöhnlich, dass sich eine Versicherung angeblich erst 5 (!) Jahre später meldet um offene Forderungen einzutreiben.

Mfg Zille

Themenstarteram 30. September 2010 um 11:25

Genau das verstehe ich ja auch nicht. Ich habe 1 Jahr später wieder ein Auto bei der Versicherung angemeldet und da gab es bis vor einem halben Jahr keine Probleme, keine Mahnungen usw. Erst jetzt wo ich mir ein neues Auto gekauft habe und zu einer anderen Versicherung gewechselt bin machen die so nen Aufstand.

Wie gesagt, die offenen Beträge würde ich ja Zahlen aber warum soll ich bis zum 01.01.06 Zahlen obwohl die mir zum 02.2005 gekündigt haben? Habe nun schon Post vom Anwalt und weis echt nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Verzweifelt123

...obwohl die mir zum 02.2005 gekündigt haben? Habe nun schon Post vom Anwalt und weis echt nicht weiter.

Ich dachte zum 1.1.2005 jetzt plötzlich zum Februar 2005?

Das mit dem Anwalt passiert auch nicht von jetzt auf gleich. Da musst du aber schon das ein oder andere Schreiben ignoriert haben.

Mfg Zille

Themenstarteram 30. September 2010 um 11:45

Passt schon 01.01.05 hab mich nur verschrieben. Das ganze Problem ist das das Auto über meinen Papa versichert war. Ich muss jetzt aber schauen das ich das kläre bzw. bezahle. Ich muss nur wissen ob die wirklich die Prämien bis 01.2006 verlangen dürfen obwohl die 12 Monate vorher das Vertragsverhältnis gekündigt haben bzw. das Auto 02.05 abgemeldet wurde.

Meine Eltern wissen Heute nicht mehr ob 2005 ne Mahnung von denen kam. Vorallem haben wir ja bis 02.2010 noch weiter bei denen Versichert und die haben nie ein Wort gesagt bzw. geschrieben.

Bist du sicher, dass es eine Prmienrechnung ist? oder eher eine Geschäfstgebühr.

Mit dem Nachweis der Abmeldung sollte ansonsten eine tagegenaue Abrechnung erfolgen.

Zitat:

Original geschrieben von Verzweifelt123

Die berufen sich auf einen § den es aber seit 2 Jahren nicht mehr gibt (lt. Generali)

Wenn es diesen § gab kann es durchaus sein, dass du noch immer dafür haftbar bist, auch wenn der § zwischenzeitlich nicht mehr existiert.

Zum Zeitpunkt deines Verschuldens galt dieser dann eben noch und auf diesen beruft sich nun die VS.

Bist du beim ADAC? ruf die Rechtsabteilung an und lass dir das von denen erklären.

Themenstarteram 30. September 2010 um 11:54

Ja bin mir sicher, das hat mir auch die Dame von der Versicherung gesagt. Sie berufen sich auf einen §14 bla bla (kenn mich leider nicht aus) und weis auch nicht welches Gesetzbuch. Auch soll diesen § seit 2 Jahren nicht mehr geben.

Ist die Forderung nicht sowieso verjährt?

Afaik verjähren nicht gerichtlich titulierte Forderungen doch nach drei Jahren zum Jahresende.

Vermutlich meinst du § 14 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

 

Alt:

(1) Der Versicherer kann sich für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers die Befugnis ausbedingen, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

(2) Das gleiche gilt für den Fall, daß die Zwangsverwaltung des versicherten Grundstücks angeordnet wird.

 

Neu:

(1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.

(2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können.

(3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam.

 

Das betrifft nach deiner Schilderung jedoch nicht deinen Fall!

 

 

Was mich jedoch erstaunt, ist der späte Zeitpunkt der Forderung.

 

Wichtig ist erstmal der der Nachweis des Kündigungstermins von der Versicherung.

Dann solltest du noch die 2004er Vertragsbedingungen der Volksfürsorge haben,

um dort die Regelung im Falle der Ausbleibenden Prämienzahlung nachzusehen.

 

 

Nach §195 BGB (seit 01.01.2002) beträgt die Verjährungsfrist grds. 3 (drei) Jahre.

Sie beginnt mit dem Ablauf des Jahres der Forderung.

 

Forderungsjahr 2004

Anspruch in 2005, 2006 und 2007, Verjährt am 01.01.2008

 

Forderungsjahr 2005

Anspruch in 2006, 2007 und 2008, Verjährt am 01.01.2009

 

Mir sind keine Sonderregelungen für Versicherungsverträge bekannt.

Aber ich bin auch kein Volljurist.

 

GruHS

Richard

 

Und du meinst das wüssten die Versicherungen nicht?

Wenn die ihre Forderungen stellen, werden die schon wissen warum.

Und da das ganze auch schon über einen Anwalt läuft, ist das nicht das erste Schreiben was im Hause der Familie eintrudelt.

Und ganz ehrlich - wenn man nicht weiß ob man schonmal angemahnt wurde oder nicht, sollte man sein Aktenablagesystem mal überarbeiten.

Mfg Zille

Zitat:

Und du meinst das wüssten die Versicherungen nicht?

Wenn die ihre Forderungen stellen, werden die schon wissen warum.

 

 

 

 

Die wissen das ganz genau, was sie da fordern. Auch, ob sie dazu berechtigt sind oder nicht.

Nur, das hilft dem TE nicht weiter.

 

Einige Gesellschaften lassen es auch bei unberechtigten Forderungen auf ein Urteil ankommen, 

weil ein verlorener Prozeß immer noch billiger ist, als die 10 zu unrecht kassierten Forderungen.

Ob die Versicherung dazu gehört, weiß ich nicht.....aber

 

Wo kein Kläger, da…..klingelt die Kasse.

 

GruHS

Richard

 

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

 

Einige Gesellschaften lassen es auch bei unberechtigten Forderungen auf ein Urteil ankommen, 

weil ein verlorener Prozeß immer noch billiger ist, als die 10 zu unrecht kassierten Forderungen.

Wenn Du solche Thesen aufstellst, kannst Du die ja sicher belegen.

Andernfalls wäre es wirkluch schön, wenn Du  nicht versuchen würdest, den Lesern hier irgendwelche Horrorgeschichten einzusingen, die Du Dir aus den Fingern saugst.

 

Das Mahnverfahren ist geregelt und standardisiert.

Wenn beim TE bereits eine Kanzlei mit der Titulierung beauftragt wurde, habe ich an der Fälliglkeit der Forderung keinen Zweifel, zumal der TE hier doch fortwährend zeigt, dass es ihm nicht so genau ist mit dieser Sache.

 

Sorry, aber ich persönlich wüsste, wenn mir jemand diverse qualifizierte Mahnungen und eine Kündigung schickt, weil ich die Prämie nicht bezahlt habe.

 

Ob hier etwas verjährt, können wir aufgrund der lückenhaften Schilderung nicht beurteilen.

Bei Dauerschuldverhältnissen unterliegen aber nur die einzelnen Teilfoderungen der Verjährung, also jede einzelne Rate.

 

Vermutlich hat der Versicherer aber schon einen Titel.

 

Hafi

 

 

Zu diesem Thema habe ich vor längerer Zeit mal einen TV-Beitrag gesehen.

Der Link dazu ist derweil nicht mehr auffindbar. Aber ein ähnliches Thema geht noch.

www.captain-huk.de/.../

 

Unbestritten ist, dass jeder seinen Verpflichtungen nachkommen muß.

Dazu gehört für die andere Seite jedoch auch die Einhaltung von Fristen…

Darauf habe ich hingewiesen, weil da der Knackpunkt liegen könnte.

 

Original geschrieben von Verzweifelt123

Meine Eltern wissen Heute nicht mehr ob 2005 ne Mahnung von denen kam. Vorallem haben wir ja bis 02.2010 noch weiter bei denen Versichert und die haben nie ein Wort gesagt bzw. geschrieben.

 

Von zwischenzeitlichen, gar qualifizierten Mahnungen habe ich vom TE nichts gelesen.

Mag auch an meiner Leseschwäche liegen….

 

GruHS

Richard 

Moin,

Da du offenbar bereits Kontakt mit entweder der Rechtsabteilung oder einem externen Anwalt der mit der Eintreibung der Forderungen hast ...

Ist die einzige SINNVOLLE Empfehlung die dir hier gegeben werden kann - wende dich an DEINEN Anwalt des Vertrauens mit der Prüfung - welcher Teil der Forderungen noch heute einforderbar sind - und welche nicht einforderbar sind.

Dazu wird er deinen damaligen Vertrag benötigen - alles was in irgendwelchen Gesetzen steht, wird er entsprechend recherchieren können. Hinzu kommt - er kann alles was irgendwo an Schriftverkehr ist einsehen.

Wichtig - du solltest dich mit anwaltlicher Beratung hierum kümmern - sonst kann es dir passieren, das die Tage ungebetener Besuch auf der Matte steht.

Gruß Kester

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