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Preis bei Andienungsrecht nach Unfall
Hallo zusammen,
Ich lease aktuell einen BMW 530i Touring. Leasingende ist Juli 2024.
In meinem Leasingvertrag ist ein risikoloses Andienungsrecht vermerkt, ich kann den Wagen am Leasingende für knapp 34.000 Euro übernehmen.
Jetzt hatte ich grade einen Unfall, Gegner ist schuld. Schaden ist Frontstoßstange, Scheinwerfer rechts,
Parksensoren, ich schätzte ca. 4000-5000 Euro Schadenssumme (?).
Wenn ich den Wagen reparieren lasse so steht dem Besitzer (Leasinggeber) ein Wertminderungsausgleich zu. Wenn ich nun die Kaufoption am Ende des Leasing ziehen will (was bei den aktuellen Gebrauchtwagenpreisen und Leasingraten mein Plan war), habe ich dann Anrecht darauf, dass der im Leasingvertrag angegebene Preis für die Übernahme reduziert wird auf Grund des Vorschadens?
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20 Antworten
Da müsste man doch nach solch einem Vorfall nochmal die Bedingungen anpassen können, denn die vorher ausgemachte Übernahmesumme wurde doch ohne Vorschaden berechnet. Da das Fahrzeug nun aber einem Vorschaden hat, müsste man über den Kaufspreis nochmal sprechen können
Schaue dir die Marktsituation am Leasingende wenn der Preis dann gut ist pfeif drauf wenn nicht gib ihn zurück.
Bei 5k Schadensumme gibt es 500 Euro Wertverlust. Und der wird dann auch noch abgeschrieben bis zur Rückgabe.....
Zitat:
@htaylor schrieb am 19. März 2023 um 12:00:53 Uhr:
Hallo zusammen,
Ich lease aktuell einen BMW 530i Touring. Leasingende ist Juli 2024.
In meinem Leasingvertrag ist ein risikoloses Andienungsrecht vermerkt, ich kann den Wagen am Leasingende für knapp 34.000 Euro übernehmen.
Jetzt hatte ich grade einen Unfall, Gegner ist schuld. Schaden ist Frontstoßstange, Scheinwerfer rechts,
Parksensoren, ich schätzte ca. 4000-5000 Euro Schadenssumme (?).
Wenn ich den Wagen reparieren lasse so steht dem Besitzer (Leasinggeber) ein Wertminderungsausgleich zu. Wenn ich nun die Kaufoption am Ende des Leasing ziehen will (was bei den aktuellen Gebrauchtwagenpreisen und Leasingraten mein Plan war), habe ich dann Anrecht darauf, dass der im Leasingvertrag angegebene Preis für die Übernahme reduziert wird auf Grund des Vorschadens?
Bei mir wurde mal der Heckstoßfänger + Rückfahrkamera nach Unfall getauscht - der merkantile Wertverlust wurde vom Gutachter mit 150 EUR angesetzt, also nicht der Rede wert.
Ist doch nur Plastik, das fachgerecht ersetzt wurde. Macht das überhaupt einen Wertverlust aus? Gilt er denn nach einer solchen Bagatelle als Unfallwagen?
@TE: Risikoloses Andienungsrecht bedeutet, dass BMW das Recht, aber nicht die Pflicht hat, Dir das Fahrzeug anzudienen, d.h. zum Kauf anzubieten. Das wird BMW nach Marktlage entscheiden. Wenn's angedient wird, kannst Du ablehnen oder kaufen. Das ist mit risikolos gemeint. Risikolos ist es in Wirklichkeit nur für BMW, denn Du kannst nicht sicher sein, das Fahrzeug rauskaufen zu können.
Zitat:
@BoernyOnAir schrieb am 19. März 2023 um 21:01:10 Uhr:
Ist doch nur Plastik, das fachgerecht ersetzt wurde. Macht das überhaupt einen Wertverlust aus? Gilt er denn nach einer solchen Bagatelle als Unfallwagen?
Hast du den Scheinwerfer gesehen?
Also auf dem Bild wird neu aufgeschrieben:
- Stoßfänger
- Plastikteile
- Scheinwerfer
- Kotflügel
- Motorhaube angeschürft würde mich nicht wundern
Das können ganz schnell mehr als 5.000 eur sein
Ich kann mir nicht vorstellen das die Summe extrem runtergesetzt wird denn das würde ja auch schwarzen Schafen einen super Spielraum geben…man kennt nen Gutachter und der setzt irgendeinen Wert an oder man baut absichtlich nen Unfall und lässt sich eine falsche Schadenssumme attestieren usw wenn man in eine Werkstatt der Wahl darf
Oder muss man nach einem Schadensfall in die Werkstatt des Leasingpartners oder der den Schaden vorher selber begutachten?
Kenne mich bei Leasing nicht aus
Zitat:
@BoernyOnAir schrieb am 19. März 2023 um 21:01:10 Uhr:
Ist doch nur Plastik, das fachgerecht ersetzt wurde. Macht das überhaupt einen Wertverlust aus? Gilt er denn nach einer solchen Bagatelle als Unfallwagen?
Dann mach dich bezüglich der Schadenssummen ectr. nochmal schlau, das kann erheblich teurer werden als du denkst und die Wertminderung beträgt i.d.R. zwischen 10-20% der Schadenssumme.
Und ja Unfallfrei entfällt bei einer solchen Sache definitiv!
https://www.anwalt.de/.../...was-heisst-das-eigentlich-201280.html?...
Ich glaube sogar das wird eher über 5000 Euro liegen, der Scheinwerfer allein kostet schon ein paar Cent. + alles andere drum rum, wird bestimmt unschön.
Zitat:
@BoernyOnAir schrieb am 19. März 2023 um 21:01:10 Uhr:
Gilt er denn nach einer solchen Bagatelle als Unfallwagen?
Ja, nach dem Schaden ist das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei.
Zum Vergleich….. 6.700 Euro, der Scheinwerfer alleine kostet fast 3.000 Euro,
Gruß Stef
Zitat:
@stef24 schrieb am 20. März 2023 um 13:40:12 Uhr:
Zum Vergleich….. 6.700 Euro, der Scheinwerfer alleine kostet fast 3.000 Euro,
Gruß Stef
Oh verdammt, tut mir leid für dich.
Schon wieder repariert, ein Reh hat mich gerammt, ich habe fast gestanden.
Gruß stef
Ja man konnte gut erkennen das es etwas "Haariges" war.
Ich hatte vor Jahren mal eines im wahrsten Sinne auf der Motorhaube konnte aber vorher schon früh genug bremsen sodass den Wagen und den Reh nichts passierte. Flaches Coupé sei dank, bei einem höheren Auto wäre es wohl anders ausgegangen.
Zitat:
@htaylor schrieb am 19. März 2023 um 12:00:53 Uhr:
Wenn ich den Wagen reparieren lasse so steht dem Besitzer (Leasinggeber) ein Wertminderungsausgleich zu.
Wenn Du das Fahrzeug kaufst, steht Dir die Wertminderung zu. Siehe: BGH Urteil 30.09.2020, Az.: VIII ZR 48/18