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Preiseinschätzung VW T5 Cali Beach

Themenstarteram 14. August 2018 um 11:23

Hallo zusammen,

ich möchte eventuell unseren T5 Cali Beach verkaufen.

Die Ausstattung ist nicht sehr ergiebig, das Nötigste eben:-)

4-Motion, Standheizung, AHK, Zuziehhilfe Heckklappe und was die Cali's eben sonst so Serienmäßig haben.

EZ 2012, 2. Besitzer, Farbe weiß

SR neu, WR 1 1/2 Winter gefahren, 110.000 Kilometer TÜV/AU würde neu gemacht werden.

War ein EU-Fahrzeug.

Hatte leider letztes Jahr zwei Unfälle (nicht selbstverschuldet). Einmal ist uns jemand in den parkenden Bus gefahren, was nicht ganz so schlimm war. Beim zweiten Unfall wurde Rechts vor Links nicht beachtet und hier ist meiner Frau jemand auf Fahrertürhöhe in die Seite gefahren 12.500 Euro Schaden :-( Wurde aber alles in einer Fachwerkstatt (Rechnung vorhanden) repariert.

Nun meine Frage was man hier noch verlangen kann?

Falls ihr mehr Daten für eine Einschätzung benötigt, einfach fragen:-)

Danke schon mal

Gruß

Svenson

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3 Antworten

Zitat:

@Svenson7 schrieb am 14. August 2018 um 13:23:01 Uhr:

...

EZ 2012, ...

Hatte leider letztes Jahr zwei Unfälle (nicht selbstverschuldet). ...

1. für die Wertminderung/den Unfallwagen-Status macht es keinen Unterschied, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet ist ;)

2. damit solltest Du ZWEI relativ aktuelle Gutachten vorliegen haben, was der Wagen letztes Jahr jeweils vor dem Unfall für einen Wiederbeschaffungswert hatte ... und welche Wertminderung jeweils abzuziehen war ...

--> wenn Du die Bewertungen extrapolierst, solltest Du den aktuellen Händlerverkaufspreis abschätzen können!

--> 10 bis 15 % abziehen für fehlende Gewährleistung usw. = Dein Zielpreis?!

Themenstarteram 15. August 2018 um 7:15

Zitat:

1. für die Wertminderung/den Unfallwagen-Status macht es keinen Unterschied, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet ist ;)

Wollte hier nur andeuten, dass wir, bzw. meine Frau (ist meistens damit unterwegs) keine Verkehrsrowdys sind und mords viele Unfälle verursachen ;-)

Zitat:

2. damit solltest Du ZWEI relativ aktuelle Gutachten vorliegen haben, was der Wagen letztes Jahr jeweils vor dem Unfall für einen Wiederbeschaffungswert hatte ... und welche Wertminderung jeweils abzuziehen war ...

Das stimmt. Beim zweiten Unfall (11/2017) wurde der Wiederbeschaffungswert auf 36000 Euro geschätzt/ermittelt. Wertminderung waren 1000 Euro.

 

Zitat:

--> wenn Du die Bewertungen extrapolierst,

was meinst du damit? extrapolierst?

Zitat:

@Svenson7 schrieb am 15. August 2018 um 09:15:36 Uhr:

...

@Svenson7 schrieb am 15. August 2018 um 09:15:36 Uhr:

Zitat:

--> wenn Du die Bewertungen extrapolierst,

was meinst du damit? extrapolierst?

angenommen, das Auto wurde im Mai = vor 1. Crash mit 41 T€ bewertet abzüglich 3 T€ Wertverlust ...

(sorry, ohne Kenntnis des 1. Gutachtens kann ich nur mit Phantasiewerten rechnen)

... und im November mit 36 T€ abzüglich 1 T€ weiterer Wertverlust

--> 38 T€ - 36 T€ = 2 T€ Wertverlust in 6 Monaten

dann würde ich für weitere 9 Monate Nutzung (November 2017 bis jetzt) noch mal 3 T€ abziehen - von den 35 T€ nach 2. Crash-Restwert

--> also sollte der aktuelle Wiederbeschaffungswert (marktüblicher HändlerVERKAUFSpreis) bei 32 T€ liegen

und davon musst Du noch abziehen, was dem Käufer die Gewährleistung/Sicherheit eines Händlerkaufs/VW Bank-Finanzierung/usw. wert ist

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