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Preiserhöhung ab August 2011

Audi Q5 8R
Themenstarteram 6. Juli 2011 um 18:04

Hallo zusammen,

Audi plant die Grundpreise auch für den Q5 ab August zu erhöhen - siehe hier

Da wir ja bei der momentanen Lieferzeitstrategie noch einige Monate warten müssen, stellt sich mir die Frage ob wir dann auch noch nachträglich zur Kasse gebeten werden ?

Ich habe Anfang April bestellt, vorraussichtlicher Liefertemin: November 2011

Wie seht ihr das, kann man sich dagegen wehren ?

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20 Antworten
am 6. Juli 2011 um 18:10

ich denke da wird man schlechte Karten haben.

Auch ich wurde bei meiner Bestellung darauf hingewiesen, das Preiserhöhungen bis zu einem bestimmten Termin vor Auslieferung noch drauf geschlagen werden können :(

Also ich denke wenn man vor dem 1.August seine Bestellung aufgegeben hat kann man nicht nachträglich zur Kasse gebeten werden. Man Unterscheibt ja schl. einen Vertrag in dem der Preis festgehalten wird. Was sein kann ist das man nach dem 1. August noch zusätzlich an Extras einfliesen lassen möchte einen anderen Preis für die Extras bekommt.

Habe im April 2011 Bestellt, und bis heute 10% billiger, Grund Euro-CHF

Zitat:

Original geschrieben von bender_Q5

Wie seht ihr das, kann man sich dagegen wehren ?

Ich denke nicht. Ich habe letztes Jahr meinen Q5 im April vor der Sommer-Preiserhöhung (im Juni/Juli) bestellt und ihn im August abgeholt. Trotzdem musste ich den erhöhten Preis zahlen. Aber die paar Prozent kann man verkraften ;)

Gruß

Denis

am 6. Juli 2011 um 20:14

Der Gesetzgeber hatte mal ursprünglich festgelegt, daß bis 4 Monate nach Bestellung der Preis fix ist, Preiserhöhungen nach diesem Termin , muss der Kunde "schlucken". Meines Wissens gilt dies, solange der Verkäufer diese Frist in seinen AGB nicht ändert. Bei mir wurde der Preis 2010 nicht erhöht, obwohl eine Preiserhöhung stattfand und ich 5,5 Monate auf meine Quh warten musste.

Zitat:

Original geschrieben von phoenix06

Also ich denke wenn man vor dem 1.August seine Bestellung aufgegeben hat kann man nicht nachträglich zur Kasse gebeten werden. Man Unterscheibt ja schl. einen Vertrag in dem der Preis festgehalten wird. Was sein kann ist das man nach dem 1. August noch zusätzlich an Extras einfliesen lassen möchte einen anderen Preis für die Extras bekommt.

Hallo

Wenn man den Kaufvertrag unterschrieben hat bekommt man eine Kopie mit der AGB, im kleingedruckten steht in einem Absatz was über der Preiserhöhung während der Lieferzeit!

Als ich 2009 kaufte, wurde auch die viermonatige Frist überschritten. Damals sagte Audi einen verlängerten Preisschutz zu. Einfach mal bei Audi nachfragen!

Spartako

Da bei den Zulassungszahlen im Juni 2011 der BMW X 3 den Audi Q 5 überholt hat, setzt Audi halt noch eins drauf. Irgendwie muss man die Zulassungen doch reduzieren können...........

am 9. Juli 2011 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von HGHarry

Da bei den Zulassungszahlen im Juni 2011 der BMW X 3 den Audi Q 5 überholt hat, setzt Audi halt noch eins drauf. Irgendwie muss man die Zulassungen doch reduzieren können...........

Diese Zahlen haben nix zu sagen, da jetzt noch die ganzen Vorbestellungen abgearbeitet werden, das wird sich relativieren. In der Regel gibts die Preiserhöhungen in zeitlicher Nähe zu Lohnsteigerungen bei Audi, deshalb ist es nicht verwunderlich. Und nächstes Jahr gibts die obligatorische Preiserhöhung auch bei BMW, da bin ich mir sicher....

Zitat:

Original geschrieben von phoenix06

Also ich denke wenn man vor dem 1.August seine Bestellung aufgegeben hat kann man nicht nachträglich zur Kasse gebeten werden. Man Unterscheibt ja schl. einen Vertrag in dem der Preis festgehalten wird. Was sein kann ist das man nach dem 1. August noch zusätzlich an Extras einfliesen lassen möchte einen anderen Preis für die Extras bekommt.

Wie schon ausgeführt, gilt der bei Vertragsabschluß im Vertrag aufgeführte Preis, Details regeln im Zweifelsfall die AGB oder der :).

ABER: wenn man noch ein Extra dazu bestellt ändert man den kompletten Kaufvertrag und somit sind dann die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preise drin... Da ist auch oft das Autohaus machtlos, denn die Bestellung muss ja auch bei AUDI geändert werden. zusätzlicher Nachteil: der Wagen wandert wieder ans Ende der Bestellschlange...

d.h.: Spätestens am 31.7. (o.k. ist ein Sonntag...) den finalen Kaufvertrag abschließen, und sicher sein, dass man die Quh so haben will.

 

MfG

Q555

(hatte am 28.2.09 bestellt und ab 1.3. gab's ne Preiserhöhung... nicht für mich :) )

am 10. Juli 2011 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von bender_Q5

Hallo zusammen,

Audi plant die Grundpreise auch für den Q5 ab August zu erhöhen - siehe [url=http://www.pkwradar.de/news/audi/audi-preiserhohung-

Wie seht ihr das, kann man sich dagegen wehren ?

Hi,

dazu habe ich folgendes gefunden:

Rechtstipp: Preiserhöhungen beim Neuwagenkauf

Preiserhöhungen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Auslieferung des Fahrzeuges sind jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Kaufvertrag keine entsprechende Vereinbarung enthält.

Befindet sich im Vertrag hingegen eine formularmäßige Preisanpassungsklausel, ist diese zwar grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass eine vertraglich vorgesehene Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart wurde. Die viermonatige Frist beginnt mit Vertragsschluss und nicht schon mit Unterzeichnung der Bestellung, wenn die Annahme, wie beim Neuwagenkauf üblich, erst später erfolgt. Eine Preiserhöhung kann vom Verkäufer jedoch dann nicht gefordert werden, wenn die ursprünglich vereinbarte kurze Lieferfrist von weniger als 4 Monaten nachträglich verlängert wird. Zudem muss die Klausel nach der Rechtsprechung des BGH die Kriterien für die Preiserhöhung möglichst genau bezeichnen und dem Käufer ab einem bestimmten Erhöhungssatz (z.B. 5 % des Kaufpreises oder ein fester Betrag) ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag einräumen.

Der Verkäufer darf die Preiserhöhung nur dann an den Käufer weitergeben, wenn die Umstände, auf denen die Preissteigerung beruht, nach Vertragsschluss eingetreten sind und für den Verkäufer nicht voraussehbar waren. Wenn die Preiserhöhung hingegen voraussehbar war, darf er diesen Nachteil nicht durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Käufer überwälzen, sondern muss dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbaren.

ADAC e.V. , Juristische Zentrale

 

tot ziens

PeNe99

Zitat:

Original geschrieben von PeNe99

Eine Preiserhöhung kann vom Verkäufer jedoch dann nicht gefordert werden, wenn die ursprünglich vereinbarte kurze Lieferfrist von weniger als 4 Monaten nachträglich verlängert wird.

Da ist Audi eh auf der sucheren Seite, da die Lieferfristen erst einmal unverbindlich sind. Dass eine verbindliche Lieferfrist nachträglich von Audi verlängert wird, ist wohl die absolute Ausnahme. Oder ist dieser Fall bei irgend jemanden hier eingetroffen?

Zitat:

Wenn die Preiserhöhung hingegen voraussehbar war, darf er diesen Nachteil nicht durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Käufer überwälzen, sondern muss dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbaren.

Auch wenn die Preiserhöhungen regelmäßig sind und mit Sicherheit kommen werden, sind sie damit nicht zwangsläufig vorhersehbar.

Zitat:

Original geschrieben von Q555

(hatte am 28.2.09 bestellt und ab 1.3. gab's ne Preiserhöhung... nicht für mich :) )

Für keinen damals. Die gabs damals nicht einmal, wenn die Lieferfrist die 4 Monate übrschritt. Audi sicherte eine Preisbindung von 6 Monaten zu und in dier Zeit hat eigentlich jeder seinen Q5 bekommen.

Übrigens habe ich im Januar bestellt und relativ spät Änderungen vorgenommen. Auch dafür galten die alten Preise. Meiner wurde Anfang Juli ausgeliefert.

Spartako

Themenstarteram 10. August 2011 um 16:22

Hallo,

wurde denn mittlerweile schon jemand von uns Langzeitwartenden über die im August

in Kraft getretene Preiserhöhung informiert ??

Mein Freundlicher schickte Ende Juli nur eine neue AB, auf der ganz allgemein stand, dass eine

eventuelle Preiserhöhung von mir zu entrichten wäre. Wie scheinheilig !!:rolleyes:

Hätte dann eigentlich Anfang August damit gerechent, das ich einen neuen Preis von denen erhalte.

Wahrscheinlich wollen sie uns aber aufgrund der suboptimalen Lieferzeit nicht noch mehr verägern und warten mit dem Nachschlag bis zur Auslieferung.

am 11. August 2011 um 7:16

Zum Thema Preiserhöhung kann ich folgendes beitragen:

Fahrzeug bestellt: Am 7.2.2011 mit gewünschtem Liefertermin 07.2011.

Auftragsbestätigung: Am 21.02.11 mit Lieferzeit/Termin unverbindlich August 2011

Auslieferung bzw. Abholung: Am 16.08.2011

Ab 01.08.2011 hat nun Audi den Grundpreis für das Fahrzeug erhöht. Darauf habe ich nachgefragt ob für mich die Preiserhöhung zutrifft. Antwort des Händlers und mittlerweile auch auf der Rechnung bestätigt, dass der im Kaufvertrag ausgewiesene Preis zu bezahlen ist.

Fazit: Ich glaube, dass dies in der Kulanz des Händlers liegt, ob er den Preis hält oder erhöht. Natürlich wird dies aber nur in einem begrenzten Zeitrahmen möglich sein.

Also dann, am nächsten Dienstag nach IN zur Abholung. Den Q5 kriegt übrigens meine Frau und ich darf vielleicht auch mal damit fahren??

Es grüßt alle Q5-ler

Emmzi

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