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Preiserhöhung auch für bereits bestellte Cupras?

CUPRA Formentor KM
Themenstarteram 11. Januar 2022 um 21:34

Nabend zusammen.

Bin gerade etwas geschockt. Habe in meinem Kaufvertrag den Passus gefunden, dass die aktuell durchgeführte Preiserhöhung offensichtlich durch den Händler an mich weitergegeben werden kann.

Hat evtl. jemand schon diesbezüglich was von seinem Verkäufer vernommen? Bei vergangenen Erhöhungen z.B.?

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24 Antworten

Soll denn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen? Oder: Wann ist als Übergabetermin im Vertrag vermerkt? Wenn der schon 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt- hast Pech ansonsten gilt die Klausel nicht. Ist bei andern Marken aber auch so - Augen auf beim Autokauf ;)

Ne, "soll" bedeutet wenn du ihn später willst, wird er aber wegen dem Produktionsengpass später geliefert, kannst du ja nix dafür, du würdest ihn sicher auch schon morgen nehmen.

 

Solltest du allerdings auf Leasing und zu einem bestimmten Datum (später als 4 Monate) bestellt haben, kannst Pech haben.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 7:56

Na ja, das mit den 4 Monaten und evt. Preiserhöhung wird so gut wie alle betreffen, die ihren Formentor, sagen wir mal, später als ca. Juni/Juli bestellt haben. Ich denke mal, dass die wenigsten davon einen ULT noch in 2021 im Kaufvertrag stehen haben. Klar, gibt natürlich Ausnahmen. Und evtl. haben diese Klausel auch gar nicht alle in ihren Verträgen stehen. Und muss ja auch gar nicht sein, dass der Händler, selbst wenn er es vertraglich dürfte, die Preisanpassung an den Käufer weiter gibt.

Na ja, muss ich mal abwarten, ändern kann ich es eh nicht...

Es hängt auch immer davon ab wann dein Händler das Auto wirklich bestellt.

Angenommen du hast deinen Kauf-/Leasingvertrag am 20.12.2021 unterschrieben und dein Händler bestellt das Fahrzeug erst heute (12.01.2022) dann fällt die Bestellung ja unter die neue Preisliste, die seit gestern gilt. Dann wird er die Möglichkeit nutzen um die Mehrkosten an dich weiter zu geben.

Hat dein Händler das Auto schon am 10.01.2022 bestellt und auch von Seat/Cupra bestätigt bekommen, dann gilt der alte Preis.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 11:29

Zitat:

@olivermilan schrieb am 12. Januar 2022 um 12:01:43 Uhr:

Es hängt auch immer davon ab wann dein Händler das Auto wirklich bestellt.

Angenommen du hast deinen Kauf-/Leasingvertrag am 20.12.2021 unterschrieben und dein Händler bestellt das Fahrzeug erst heute (12.01.2022) dann fällt die Bestellung ja unter die neue Preisliste, die seit gestern gilt. Dann wird er die Möglichkeit nutzen um die Mehrkosten an dich weiter zu geben.

Hat dein Händler das Auto schon am 10.01.2022 bestellt und auch von Seat/Cupra bestätigt bekommen, dann gilt der alte Preis.

Du hast aber schon gelesen, was in z.B. meinem Kaufvetrag drinsteht oder? Da steht ganz klar, dass wenn der UVL länger als 4 Monate nach der Bestellung angegeben ist, dann hat der Händler das Recht, die Preiserhöhung an den Kunden weiter zu geben, völlig unabhängig davon, wann er das Fz. bestellt hat.

Natürlich nur, wenn man diesen Passus überhaupt im Vertrag stehen hat, dass scheint nicht bei allen so zu sein.

Ah, das habe ich mir nicht genau durchgelesen.

Habe den passus bei mir nicht im Vertrag.

Es gilt aber trotzdem was ich geschrieben habe.

Falls dein Händler mehr Geld von dir haben möchte würde ich mir von ihm nachweisen lassen welche Mehrkosten er hat.

Da für ihn, sofern er das Auto schon bestellt hat, normalerweise keine Preisanpassung seitens Seat/Cupra kommt.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 13:08

Zitat:

@olivermilan schrieb am 12. Januar 2022 um 13:52:15 Uhr:

Ah, das habe ich mir nicht genau durchgelesen.

Habe den passus bei mir nicht im Vertrag.

Es gilt aber trotzdem was ich geschrieben habe.

Falls dein Händler mehr Geld von dir haben möchte würde ich mir von ihm nachweisen lassen welche Mehrkosten er hat.

Da für ihn, sofern er das Auto schon bestellt hat, normalerweise keine Preisanpassung seitens Seat/Cupra kommt.

Klar, das wäre natürlich auch mal interessant zu wissen. Also wann ein Händler das Auto beim Hersteller bezahlen muss. Bei Bestellung oder bei Auslieferung. Und wenn bei Auslieferung, ob er dann den angepassten Preis zahlen muss, oder den bei Bestellung gültigen.

Wenn das so bei mir kommt, werde ich auf jeden Fall einen Rücktritt in Betracht ziehen. Aber die 5% Hürde tut schon weh. Bei 4,9% wäre das bei mir eine Erhöhung von mehr als 2000€.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 17:08

Zitat:

@Driver79 schrieb am 12. Januar 2022 um 17:49:11 Uhr:

Wenn das so bei mir kommt, werde ich auf jeden Fall einen Rücktritt in Betracht ziehen. Aber die 5% Hürde tut schon weh. Bei 4,9% wäre das bei mir eine Erhöhung von mehr als 2000€.

Verstehe ich jetzt nicht. Du kannst doch selbst rausfinden, wieviel der Preis jetzt höher liegt. Brauchst doch nur dein Fahrzeug nochmal 1:1 konfigurieren, wie Du ihn bestellt hast.

Zitat:

Verstehe ich jetzt nicht. Du kannst doch selbst rausfinden, wieviel der Preis jetzt höher liegt. Brauchst doch nur dein Fahrzeug nochmal 1:1 konfigurieren, wie Du ihn bestellt hast.

Das war nur das worst-case Szenario mit den 4,9%

Hab ich den letzten 10 Jahren 5-6 neuwagen bestellt und bei allen war die Lieferzeit über 4 Monate und nie wurde am Preis was verändert.

Nur weil der Passus in den AGB steht heißt es ja noch nicht, dass er tatsächlich Anwendung findet. Sprich am Besten mal mit deinem Händler was der dazu sagt. Lies mal hier was dazu steht.

Wie hier steht, und der Meinung bin ich auch, sind solche Zusätze nicht allein über die AGB abzudecken sondern bedürfen einer gesonderten Erwähnung im Kaufvertrag.

Passend dazu 309 BGB Ziffer 1

Wieviel würden die Preise erhöht? Hatte da etwas mitbekommen, aber hat sich bei mir nichts geändert. Zumindest habe ich nichts festgestellt. Plug in 204PS

Zitat:

@olivermilan schrieb am 12. Januar 2022 um 13:52:15 Uhr:

Falls dein Händler mehr Geld von dir haben möchte würde ich mir von ihm nachweisen lassen welche Mehrkosten er hat.

Der Händler kann demnach nur Preiserhöhungen seitens des Herstellers oder Importeurs geltend machen.

Und eben nur max 4.9%. Eigene Mehrkosten kann der Händler nicht geltend machen.

Da muss der Händler nichts nachweisen. Falls Cupra eine Preiserhöhung auch für bereits bestellte Fahrzeuge vornimmt, muss der Käufer ggfls. mehr bezahlen.

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