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Preiserhöhung obwohl schon bestellt?

Audi

Hatte heute ein Tel. mit meinem Freundlichen. Wollte mal nachfragen wegen Liefertermin etc. Dabei hat er mir erzählt, dass wenn das Auto 4 Wochen nach der im Januar anstehenden Preiserhöhung nicht gebaut wird, dass dann der Preis mit angepasst wird. Das kann doch nicht sein oder?

Wäre ja mehr als ne Frechheit..

Was meint ihr dazu?

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25 Antworten

NEEEEEEEEEE oder???

Das wäre ne echte Frechheit!

Bestellt ist bestellt! Du hast doch im Vertrag den Preis drinstehen! Da kann doch nachträglich nicht einfach die Zahl geändert werden!

Der Meinung war ich auch. Hat mich vorhin fast vom Stuhl gehauen. Was kann ich dafür das die Helden in I. meine Kiste nicht rechtzeitig zusammenbauen.

Deswegen wollt ich auch mal nachfragen ob des überhaupt geht. Anderseits steht in den Bedingungen drin, dass sich Audi vorbehält "Änderungen" vorzunehmen insoweit sie zumutbar sind..Aber der Begriff zumutbar ist sehr dehnbar...

Also Vertrag ist Vertrag die können nicht einfach den Preis ändern.

Nur wenn er einen neuen Kaufvertrag dir gibt und du unterschreibst. Aber ich glaub so dumm sind wir nicht.

Hast du eine Bestätigung bekommen von deiner Bestellung??

Ich habe mal was von einer viermonatigen Preisbindung ab Bestelldatum gehört.

Zitat:

Original geschrieben von A3-Stefan

Also Vertrag ist Vertrag die können nicht einfach den Preis ändern.

Nur wenn er einen neuen Kaufvertrag dir gibt und du unterschreibst. Aber ich glaub so dumm sind wir nicht.

Hast du eine Bestätigung bekommen von deiner Bestellung??

Ja die habe ich ich.

Aber vielleicht habe ich das mit den vier Wochen falsch verstanden und er meinet die 4 Monate wie es Franzi_A3 sagte. Weil bestellt ist das Auto am 30. Sept. Und Im Februar wären die dann vorbei...

HAbe gerade nochmal mit meinem Händler gesprochen!

In Deutschland hat man nach Vertragsunterzeichnung eine 4 monatige Preisgarantie! Das heißt bestellt man heute, so ist der Preis bis zum 19.04.2004 Garantiert.

@GSeppo

Bei Dir könnte es ja knapp werden, wenn dein Auto im Januar nicht fertig wird.

 

Gruss scoty81

Wenn zwischen Kaufvertrag und Lieferung mehr als 4 Monate liegen, ist eine ein entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Also schau mal in die Allgemeinen Geschäfstbedingungen deines Händlers. Hat er dort eine derartige Klausel, dann ist eine Preiserhöhung tatsächlich möglich. Aber ich denk mal, ne lieferzeit von mehr als 4 Monaten ist recht unwahrscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von GSeppo

Deswegen wollt ich auch mal nachfragen ob des überhaupt geht. Anderseits steht in den Bedingungen drin, dass sich Audi vorbehält "Änderungen" vorzunehmen insoweit sie zumutbar sind..Aber der Begriff zumutbar ist sehr dehnbar...

...bezieht sich nicht auf den Preis, sondern auf auf geringfügige Veränderungen des Herstellers bezüglich Form, Farbe etc.

Ich habe mir bei meiner A3-Bestellung in NL eine "Preisgarantie" geben lassen. Weiß aber nicht, ob es sowas in D auch gibt.

Gruß

Stephan

Zitat:

Original geschrieben von Spartako

ne lieferzeit von mehr als 4 Monaten ist recht unwahrscheinlich.

Da wäre ich mir nicht so sicher! Ich warte auf meinen heute auf den Tag genau 14 Wochen. Und ob ich ihn dann am Dienstag abholen kann, glaube ich erst, wenn ich ihn habe.

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von Spartako

Aber ich denk mal, ne lieferzeit von mehr als 4 Monaten ist recht unwahrscheinlich.

Naja so ganz unwahrscheinlich ist das wohl doch nicht. Bisher würde mein Auto noch mitm "STERN" im Rechner stehen. Ich soll wohl nimmer mit Lieferung im Januar rechnen.....alles Mist...Andere haben das DSG später bestellt und bekommen das Auto früher...ich dreh echt durch

Hi Leute,

das ist echt seltsam. Der Freundliche von mir hat mir erzählt dass die Preiserhöhung am 12.01.2004 kommt. Das stimmt !

Danach hat er mir erzählt, dass ich dass Auto nach der Bestellung innerhalb von 3 Monaten abnehmen bzw. ausgeliefert werden muss. Ansonsten wird die Preiserhöhung fällig.

Da ich hier mehrfach gelesen habe, dass es angeblich 4 Monate sind, frag ich mich, wer hat denn nu recht!!??

Mir kommen die 4 Monate natürlich auch entgegen.

Habt ihr sichere Informationen, dass es sich dabei um eine Preisstabilität von 4 Monaten handelt ab dem Bestelltermin ?

Dann kann ich meinem mal auf den Zahn fühlen....

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Spartako

Schau mal hier:

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0305.htm#309

Was aber nur bedeutet, daß eine etwaige Klausel in AGB´s, die diese Frist von vier Monaten zu Gunsten des Verkäufers unterschreitet, nichtig ist. Diese Klausel muß aber überhaupt erstmal in den AGBs drinstehen. Wenn da dann was von drei Monaten oder so stehen würde, könnte man sie direkt vergessen und sich freuen. Ist diese Klausel aber korrekt Bestandteil der AGBs, so ist sie auch gültig.

@handi

ich habe eben nochmal die agbs meines kaufvertrages durchgelesen. da steht u.a. drin, daß man sechs wochen nach überschreitung des unverbindlichen liefertermins dem vk eine angemessene frist zur leistung setzen kann. Leistet er dann nicht, befindet er sich nach fruchtlosem ablauf der frist im verzug. mit den positiven folgen für dich. ausserdem solltest du so die preiserhöhung auf jeden fall umgehen können. wenn sich der vk im verzug befindet, wird man wohl kaum die preiserhöhung durchsetzen können, selbst wenn die vier Monate überschritten sind und es tatsächlich zu einer preiserhöhung kam. du müsstest allerdings mal überprüfen, ob das in deinen agbs auch drinsteht.

gruß, testsieger

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