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Preiserhöhung?

VW
Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 18:15

Wann kommt die Preiserhöhung?

MFg

Alex

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24 Antworten

Wenn Du so fragst... MORGEN!

Ist doch klar...! :D

am 1. Oktober 2009 um 18:25

Was für ne Preiserhöhung??? :confused: 

Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 18:34

Witzig so welche aussagen kannst du dir sparen.

LAUT händler soll im nov okt. eine erhöhung kommen.

am 1. Oktober 2009 um 18:36

Du bist der erste der hier sowas sagt...hmm...keine Ahnung...trifft mich zum Glück nicht mehr, hab ja schon lange bestellt...müssen wir mal die Augen nach offen halten, nen Thread dazu gibts dann ja wenigstens schon! ;)

Zitat:

Original geschrieben von zyll

Du bist der erste der hier sowas sagt...hmm...keine Ahnung...trifft mich zum Glück nicht mehr, hab ja schon lange bestellt...müssen wir mal die Augen nach offen halten, nen Thread dazu gibts dann ja wenigstens schon! ;)

Irrtum!

Die Preisbindung besteht laut Kaufvertrag nur 4 Monate,danach muß der neue Preis gezahlt werden!

am 1. Oktober 2009 um 18:45

Ja, das ist ja schon ganz richtig.

Aber da VW diese extremen Wartezeiten aufgrund der Abwrackprämie ja selbst peinlich sind, geben sie die Erhöhungen in solch einem Fall normalerweise nicht an den Kunden weiter. Der kann ja nix dafür, dass die mit der Produktion nicht hinterher kommen...

Genauso hat VW es ja auch bei fast allen Kunden bie der Preiserhöhung im Juni gemacht. Da mussten nur die allerwenigsten am Ende was draufzahlen und die vermutlich auch nur, weil sie sich nicht beschwert haben.

Zitat:

Original geschrieben von zyll

Ja, das ist ja schon ganz richtig.

Aber da VW diese extremen Wartezeiten aufgrund der Abwrackprämie ja selbst peinlich sind, geben sie die Erhöhungen in solch einem Fall normalerweise nicht an den Kunden weiter. Der kann ja nix dafür, dass die mit der Produktion nicht hinterher kommen...

Genauso hat VW es ja auch bei fast allen Kunden bie der Preiserhöhung im Juni gemacht. Da mussten nur die allerwenigsten am Ende was draufzahlen und die vermutlich auch nur, weil sie sich nicht beschwert haben.

Kann ich nicht ganz glauben!

Habe damals (1992) im Januar einen Golf III bestellt welcher im Juni zur Auslieferung kam.

Das waren 5 Monate Wartezeit mit Preiserhöhung welche ich laut Kaufvertrag voll tragen musste!

am 1. Oktober 2009 um 18:59

Ende März bei Autowelt König bestellt. Auslieferung Ende September - also rund 6 Monate Lieferzeit. Keine Preiserhöhung

Zitat:

Original geschrieben von flieger65

Zitat:

Original geschrieben von zyll

Du bist der erste der hier sowas sagt...hmm...keine Ahnung...trifft mich zum Glück nicht mehr, hab ja schon lange bestellt...müssen wir mal die Augen nach offen halten, nen Thread dazu gibts dann ja wenigstens schon! ;)

Irrtum!

Die Preisbindung besteht laut Kaufvertrag nur 4 Monate,danach muß der neue Preis gezahlt werden!

Laut deinem Kaufvertrag vielleicht - dann wird das der Händler entsprechend festgelegt haben, denn die Vertragsbedingungen kann jeder Händler im gesetzlichen Rahmen modifizieren.

Der Kaufvertrag laut "Unverbindlicher Empfehlung der Volkswagen AG" (und den nutzen sicherlich die meisten Händler) sieht keine Preiserhöhungs-Weitergaben vor. Hab meinen Vertrag damals, als eine ähnliche Diskussion hier lieft, extra nochmal genau unter die Lupe genommen.

Dieser Hinweis steht auch nicht im Kaufvertrag, sondern in der AB. Aber du hast zumindest soweit recht, dass diese Klausel nicht bei jedem drin steht.

Zitat:

Original geschrieben von penti

Ende März bei Autowelt König bestellt. Auslieferung Ende September - also rund 6 Monate Lieferzeit. Keine Preiserhöhung

Ja dito bei 5,5 Monaten...

Zitat:

Original geschrieben von crysel

Dieser Hinweis steht auch nicht im Kaufvertrag, sondern in der AB. Aber du hast zumindest soweit recht, dass diese Klausel nicht bei jedem drin steht.

wenn ihr es nachlesen wollt, dann holt ein BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) raus (wenn ihr eins habt :-) )

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§309 Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist im Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:

 

I: Kurzfristige Preiserhöhung

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgeldes für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhlab von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll; ...

 

Das heisst, wie schon bereits von anderen Usern erwähnt, das Preiserhöhungen laut dem BGB durchaus legitim sind, wenn sie für den Zeitraum 4Monate plus sind.... leider......

Zitat:

Original geschrieben von michael_vallen

Zitat:

Original geschrieben von crysel

Dieser Hinweis steht auch nicht im Kaufvertrag, sondern in der AB. Aber du hast zumindest soweit recht, dass diese Klausel nicht bei jedem drin steht.

wenn ihr es nachlesen wollt, dann holt ein BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) raus (wenn ihr eins habt :-) )

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§309 Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist im Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:

 

I: Kurzfristige Preiserhöhung

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgeldes für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhlab von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll; ...

 

Das heisst, dass wie schon bereits von anderen Usern erwähnt, Preiserhöhungen laut dem BGB durchaus legitim sind, wenn sie für den Zeitraum 4Monate plus sind.... leider......

Ja legitim sind sie, aber dieser Passus muss dennoch im Vertrag (= den Geschäftsbedingungen) stehen!

Das BGB sagt in dem Fall schließlich nur aus, was nicht erlaubt ist (Erhöhungen innerhalb der ersten 4 Monate), aber nicht, dass Erhöhungen nach vier Monaten automatisch möglich sind.

Dass ein solcher Passus auf der AB "nachgeschoben" wird, wundert mich umso mehr, denn wenn man die erhält, ist der Deal im Grunde schon gelaufen...da kann man nicht einfach einseitig die Bedinungen ändern oder einschränken.

Ich kann nur von meiner AB reden: Das ist ein stinknormaler Vordruck mit Anschrift des Händlers, der Konfiguration, und den Bankdaten. Von vertraglichen Bedingungen oder sonstigem keine Spur.

Wieso zitierst du mich dann? Ich hab doch nichts gegenteiliges behauptet, sondern nur darauf hingewiesen, dass sich diese Klausel (wenn sie denn irgendwo steht) in der AB zu finden ist und nicht im Kaufvertrag. Mein Händler war so "nett" und hat auf die Preiserhöhung aus Kulanzgründen verzichtet, da ihm die lange Lieferzeit selbst sehr peinlich war.

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