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Preisnachlass fehlender Baifahrerairbag....
Ich hatte ja einen Volvo V70 erworben bei dem serienmäßig kein Beifahreraurbag verbaut war.
In der Anzeige war der Beifahrerairbag neben all den anderen Ausstattungsmerkmalen aufgeführt.
Ein Nachrüsten des Beifahrerairbags ist definitiv nicht möglich.
Hardwaremäßig (Steuergerät, Airbag selbst, Amaturenbrett etc.) ist kein Problem nur von der Software (bzw. Volvo direkt) nicht möglich.
Das hat sicher mit der Haftung zu tun.
Das ist nun geklärt.
Jetzt stellt sich die Frage was zu machen ist.
In 2 Wochen hab ich einen Termin mit dem Händler um das zu besprechen bzw. eine alternative Lösungsmöglichkeit zu besprechen.
Unbedingt brauchen tue ich den Beifahrerairbag nicht da meist ein Kind (8 Jahre) vorne fährt.
Andererseits fährt natürlich auch meine Frau häufig vorne mit.
Abgesehen von der Notwendigkeit einen Beifahrerairbag zu haben sit natürlich ein V70 ohne Beifahrerairbag weniger Wert und sicher auch nur schwer wieder verkäuflich.
Alternative:
1. Wertminderung (aber welcher Betrag?)
2. Rückgabe des Fahrzeugs (mit Wertausgleich für gefahrene Kilometer - ca. 5000km)
3. Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs mit Beifahrerairbag
Ich bin ja ansonsten sehr zufrieden mit dem Fahrzeug.
Vom Gefühl/Verstand aber wäre mir natürlich ein Wagen mit Beifahrerairbag lieber.
Was meint ihr?
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Larsreinstroem
... Unbedingt brauchen tue ich den Beifahrerairbag nicht da meist ein Kind (8 Jahre) vorne fährt.
Andererseits fährt natürlich auch meine Frau häufig vorne mit ...
Necessity knows no laws !
Ist bereits eine Ehescheidung in Sicht ? Ohne Airbag koennte man natuerlich die Anwaltskosten sparen !
Falls die Ehe weitergehen sollte: Nur MIT BF-Airbag wirst Du ein weiterhin ein verhaeltnismassig ruhiges Leben fuehren koennen.
Tausch ihn um! Ohne wenn und aber.
Spätestens wenn du ihn mal verkaufen möchtest wird es sich rächen. So groß kann ein Preisnachlass gar nicht sein.
Mal abgesehen von dem Sicherheistrisiko für den/die Beifahrer/in. Meistens fährt man Volvo ja (auch) wegen der Sicherheit,
und so würde immer ein ungutes Gefühl mitfahren. (bei mir jedenfalls)
Gruß
Thorsten
Hallo,
ich würde ihn auch zurückgeben - ist es ein schwedisches Modell?
Ist eher selten Volvo ohne Beifahrerairbag.
Gruß der Fuchs
Hi,
meines Wissens hatten all meine Volvos seit 1996 serienmäßig einen Beifahrerairbag.
Geht es hier nur um die Option "abschaltbarer Beifahrerairbag"?
Ehrlich gesagt: Sollte ein Unfall passieren und du hast einen Beifahrer dabei - du wirst deines Lebens nicht mehr froh!
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hi,
meines Wissens hatten all meine Volvos seit 1996 serienmäßig einen Beifahrerairbag.
Schönen Gruß
Jürgen
Das stimmt so nicht ganz. Zwar war zumindest im 850 der Beifahrerairbag schon 1994 aufpreisfrei, musste aber auch noch 1999 beim V70-I ausdrücklich geordert werden. Standard war damals wegen der Anforderungen des schwedischen Marktes (Reboardsitz vorne montieren) die Ausführung "ohne Beifahrerairbag". Erst bei meiner 2003er Bestellung taucht der Punkt "Beifahrerairbag" nicht mehr ausdrücklich auf. Ich meine aber vom Herumspielen mit dem schwedischen Konfigurator zu wissen, dass für den schwedischen Markt noch länger Modelle ohne Beifahrerairbag produziert wurden, vermutlich bis die Option "abschaltbar" (Mj. 05 oder 06?) kam.
Gruß
Jörg
Es tauscht sich aber nicht so leicht, wie hier propagiert. Wenn in deinem KAUFVERTRAG steht, dass der Elch nen Beifahrerairbag hat, dann hast du ganz gute Chancen. Wenn das lediglich in der Fahrzeugbeschreibung beim Kauf stand hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit einfach mal Pech und sonst nix.
Allerdings wundert es mich sehr, dass in nem 2007er kein BF-Airbag verbaut ist. Kann ich kaum glauben aber is wohl so.
Viel Glück
der Hutte
In diesem Beitrag im Ursprungsfaden ist es erläutert, warum der Wagen verm. keinen Airbag hat.
Wegen Fehlern/Unstimmigkeiten in den Anzeigen schreiben viele deshalb "Tippfehler vorbehalten" o.ä. Pixel sind noch geduldiger als Papier.
Kurz vorab: Technisch kann man auf einen Beifahrerairbag gut und gerne verzichten. Die Synchronisation der Beifahrerairbags zur vermuteten Position des menschlichen Körper ist auch heute immer noch nicht ausgereift, so dass es angeblich immer noch vereinzelt Todesfälle wegen des Beifahrerairbags gibt. Der Nutzen ist minimal, denn anders als beim Fahrer kommt dem Beifahrer kein Lenkrad plus Lenksäule entgegen. Ok, sei's drum; dank meiner OHL darf ich ihn auch nicht abschalten
Aber, für Deinen Fall ist ja entscheidend, dass Du einen BFA (klasse Abkürzung, endlich macht das mal einen Sinn) wolltest und Du davon ausgegangen bist, dass einer dabei ist. An der Reaktionen hier sieht man ja auch deutlich, dass vielen Usern der BFA wichtig ist (obgleich er wenig Sinn macht).
Als erstes musst Du schauen, ob Du hier wirklich einen Sachmangel (§ 434 BGB) hast. War der BFA vereinbart? Wenn ja, dann wäre es einfach, den Sachmangel darzulegen. (Wenn Du Lust hast, lies mal hier. Da ging es zwar um eine fehlende Originallackierung, ist aber rechtlich sehr ähnlich.) Wenn nein, dann könnte es aber immer noch über § 434 Abs 1. Nr 2 BGB klappen. Wenn es ein Sachmangel ist, dann stehen Dir die Rechte nach § 437 BGB offen:
- Ok, technisch ist er nicht nachrüstbar, damit entfällt die Frage der Nachbesserung/Nacherfüllung.
- Rücktritt vom Kaufvertrag? Wäre eine Option.
- Minderung, § 441 BGB (auch § 442 BGB beachten). Das wäre wohl das Nächstliegende. Wird nur schwierig, hier einen objektiven Minderwert zu bestimmen.
Alles in allem, so auf die Ferne, schätze ich Deine Chancen als gut ein, wenn hier tatsächlich ein Sachmangel vorliegt. Aber auch der Sachmangel scheint mir tatsächlich möglich zu sein. Jetzt ein freundliches, aber bestimmtes Gespräch führen, mit dem Wissen, dass es rechtlich nicht schlecht für Dich aussieht. Wenn Du auf dem Wege einen akzeptablen Kompromiss erzielst, prima, denn das Recht nicht nur zu haben, sondern auch noch zu bekommen, kann vergleichsweise langwierig sein. Wenn der auf stur schalten sollte - na ja, jetzt weißt Du ja Bescheid.
Gruß
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Alles in allem, so auf die Ferne, schätze ich Deine Chancen als gut ein, wenn hier tatsächlich ein Sachmangel vorliegt. Aber auch der Sachmangel scheint mir tatsächlich möglich zu sein. Jetzt ein freundliches, aber bestimmtes Gespräch führen, mit dem Wissen, dass es rechtlich nicht schlecht für Dich aussieht. Wenn Du auf dem Wege einen akzeptablen Kompromiss erzielst, prima, denn das Recht nicht nur zu haben, sondern auch noch zu bekommen, kann vergleichsweise langwierig sein. Wenn der auf stur schalten sollte - na ja, jetzt weißt Du ja Bescheid.
Gruß
xc90er
Danke füe Eure/ Deine Antwort.
Ich möchte noch sagen das ich eher der Typ bin der solche Dinge in einem Gespräch regelt und nicht gleich mit dem Anwalt.
Kommt aber auch darauf an mit wem man da zu tun hat.
Ich hatte vor 3 Jahren einen ähnlichen Fall bei dem ich ein Auto erworben hatte bei dem in der Anzeige ein RPF (Ruspartikelfilter) verbaut war...der Wagen aber tatsächlich keinen hatte und mit vertretbarem Aufwand auch nicht nachzurüsten war.
Die Wandlung war kein Problem und stressfrei.
Ich bin ja mitlerweile auch ein wenig der Meinung das ein Beifahrerairbag nicht zwingend notwendig ist....
Ich hab natürlich ordentlich im Internet rechecheriert und eine eindeutige Meinung nicht gefunden.
Klar ist das 99% aller Käufer darauf Wert legen.
Mal sehen was das Gespräch so ergibt...
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
Hallo,
ich würde ihn auch zurückgeben - ist es ein schwedisches Modell?
Ist eher selten Volvo ohne Beifahrerairbag.
Gruß der Fuchs
Ja. Ist ein schwedisches Modell (classic).
Soweit ich weiss ist es ein (kostenloses) Extra den Beifahrerairbag abzubestellen - zumindest in Schweden.
Es gibt ja auch die Meinung das der Beifahrerairbag nicht den Schutz bietet bzw. Nützlichkeit hat wie die anderen Airbags.
Ich hab dazu allerdings keine wissenschaftlichen Abhandlungen oder Tests im Netz gefunden.