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Preisnachlass wegen fehlender Hutablage
Hallo,
ich habe letzte Woche meinen Golf verkauft. Der Käufer hat sich das Auto genau angesehen und auch eine Probefahrt gemacht.
Am nächsten Tag hat er sich jedoch gemeldet, weil ihm erst jetzt aufgefallen ist, dass die Hutablage fehlt. Ich habe Zuhause nachgesehen, ob ich sie irgendwo verstaut habe. Jedoch glaube ich inzwischen, dass sie garnicht dabei war, als ich das Auto selbst gekauft habe. Der Käufer sagt, dass die Hutablage einiges kostet und möchte für den Preis einen Preisnachlass auf das Auto. Ist er damit im Recht? Hätte ich auf die fehlende Hutablage hinweisen müssen?
VG Schwong
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@classicweiss schrieb am 10. April 2018 um 21:53:59 Uhr:
Na ja .... also wenn der TE nicht wissentlich den Mund gehalten hat das ein Teil der Innenausstattung fehlt dann war es wohl ein Versehen - und für den Käufer ärgerlich / ich persönlich hätte mich entschuldigt und ihm 25€ also die mutmaßliche Hälfte angeboten - hängt natürlich auch vom Gesamtpreis ab - nen Golf 3 für 500€ ist klar was anderes als zb nen Golf 5 für 5000€....
Beides nicht.
Denn im Kofferraum lagen ja die Winterräder.
Ich gehe davon aus, dass in so einem Fall 8 von 10 Menschen (ich schließe mich da ein), keinen Gedanken an die demontierte Hutablage verschwenden.
(Ich habe im Winter beim Aufräumen des Kellers bemerkt, dass dort die Gepäckraumandeckung meines letzten Autos (Ford S-max) hängt. War ein Leasingauto, an dieses Teil habe vor 4 Jahren bei der Rückgabe weder ich noch der ansonsten akribische Gutachter gedacht. Immerhin ein 300€ Teil.
Wurde einfach vergessen und nun liegts halt hier herum.
Hätte sich nun der Leasinggeber ein paar Tage später bei mir gemeldet und gefragt wo denn die Ablage sei, hätte ich ihn sicher nicht als "Abzocker" bezeichnet.
Denn allgemeinen Tenor habe ich schon verstanden. Man braucht natürlich nicht zu sagen wenn Serienteile ausgebaut wurden.
Der Käufer ist schuld, er hätte es ja sehen können.
Löst den Konflickt aber nicht.
Abar TE, über was streitet iht hier?
Was für ein Golf isses denn, im Onlinehandel werden saubere Hutablagen für 20-50 € verkauft, beim Verwerter werden sie noch weniger kosten.
Ist es (mal eine 50:50 Teilung mit der beide leben können unterstellt) die Zeit wert, wegen 20€ zu streiten?
Wenn ich sowas lese
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. April 2018 um 19:55:59 Uhr:
Entweder der Käufer hat bei der Besichtigung den Kofferraum nicht aufgemacht oder er war blind.
In beiden Fällen: PP (persönliches Pech) von ihm. Die Menschen lassen sich immer wieder was neues einfallen um andere noch nachträglich ab zu zocken.
geht mir ohnehin die Hutablage ähm Hutschnur hoch.
Kunde Arsch kauft ein Auto, Serienteile wurden demontiert (wenn hier auch unabsichtlich) und
Kunde Arsch ist dann der Abzocker weil ers erst zu Hause merkt.
Seltsame Moralvorstellungen 2018.
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19 Antworten
Nächste Brillenstärke: Blindenhund?!
Eine fehlende Hutablage hätte dem Käufer bei der Besichtigung des Autos auffallen müssen
(wenn diese für ihn relevant ist!)
Hast du die Hutablage irgendwie angepriesen, sei es im Inserat, durch Bilder, im Vertrag oder mündlich?
Wenn nein, hat er Pech. Wenn du oben irgendwo ja sagst, muss man mal genauer hinsehen, ob es ein "zugesicherte Eigenschaft" war.
Sehe ich auch so.
Hätte man vorher sehen müssen. Gib ihm die Empfehlung, bei Ebay oder beim Verwerter nachzuschauen. Gerade Gölfe gibt es wie Sand am Meer.
Zu nem "kompletten" Auto gehört nunmal auch eine Hutablage. Klar sollte einem das beim Besichtigen auffallen, aber auch der Verkäufer sollte doch wohl wissen, ob er je eine besessen hat und wenn nicht, dann schon im Inserat darauf hinweisen.
Ja, prinzipiell würde ich da schon zustimmen. Aber hier wurde auch genauso wenig was verschwiegen (das unterstelle ich jetzt einfach mal).
Und da eine Hutablage auch nicht wirklich klein ist und einem Interessenten direkt auffallen sollte, dass diese fehlt, sehe ich hier kein Problem.
Ideal ist natürlich anders, man könnte sich einigen und sich mit 10€ oder so dran beteiligen (eine gebrauchte kostet nicht viel, eine neue ist beim Gebrauchtwagen sicherlich nicht zu erwarten.)
Da würde ich die Bedingung stellen, dass die Rechnung oder Quittung vorgezeigt wird, damit auch die Motivation da ist und nicht nur das schnelle Geld gesucht wird.
50 € kostet i.d.R. eine Gebrauchte.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 10. Apr. 2018 um 15:59:54 Uhr:
Zu nem "kompletten" Auto gehört nunmal auch eine Hutablage.
Zu einem kompletten Auto gehört zunächst mal Motor, Getriebe, Fahrwerk, Lenkrad und Bremsen. Ferner dann noch das, was man sieht bzw. sehen kann. Ist zB der Knopf für die Klima vorhanden, sollte auch der Klimakompressor vorhanden sein, selbst wenn man diesen nur sehen kann, wenn man den Motor ausbaut.
Was du und ich dann weiterhin unter komplett verstehen ist erstmal egal und muss im Zweifel vom Käufer hinterfragt werden.
Sonst kommt der nächste und behauptet, dass x,y zu einem Auto gehört
Zitat:
Der Käufer sagt, dass die Hutablage einiges kostet und möchte für den Preis einen Preisnachlass auf das Auto. Ist er damit im Recht?
Sowas klären Gerichte. Aber intuitiv: nein.
Zitat:
Hätte ich auf die fehlende Hutablage hinweisen müssen?
Nein.
Erst Mal danke für die vielen Antworten! Der Käufer meinte, dass er nicht auf die Hutablage geachtet hat, weil die Winterräder im Kofferraum waren. Aber in der Anzeige wurde die Hutablage nirgends erwähnt und auf den Bildern war sie logischerweise auch nicht.
Ich würde einfach die Füße stillhalten, mit dem Käufer nicht mehr diesbezüglich kommunizieren. Wenn er etwas durchsetzen will ist er am Zug. Wenn du dich natürlich in irgendeiner Art moralisch verpflichtet fühlst, kannst du ihm entgegenkommen, Ich würde es nicht tun, bei einer so offensichtlichen Sache.
Interessant wäre mal zu wissen: war die Hutablage bei dem Wagen Serie, oder aufpreispflichtiges Extra?
Die sog. Hutablage heißt beim Golf Gepäckraumabdeckung. Die sieht man sofort wenn man den Kofferraum auf macht. dann hat man die direkt vor der Nase.
Entweder der Käufer hat bei der Besichtigung den Kofferraum nicht aufgemacht oder er war blind.
In beiden Fällen: PP (persönliches Pech) von ihm. Die Menschen lassen sich immer wieder was neues einfallen um andere noch nachträglich ab zu zocken.
Wenn Ihm diese Abdeckung wirklich so essentiell wichtig ist, soll er zu den Ludolfs oder einem Schrottplatz in der Nähe fahren. Die haben solche Abdeckungen Stapelweise in 100 verschiedenen Ausführungen und Farben da liegen. Das kostet dann max. 20€ und das wars.
Na ja .... also wenn der TE nicht wissentlich den Mund gehalten hat das ein Teil der Innenausstattung fehlt dann war es wohl ein Versehen - und für den Käufer ärgerlich / ich persönlich hätte mich entschuldigt und ihm 25€ also die mutmaßliche Hälfte angeboten - hängt natürlich auch vom Gesamtpreis ab - nen Golf 3 für 500€ ist klar was anderes als zb nen Golf 5 für 5000€....
Zitat:
@classicweiss schrieb am 10. Apr. 2018 um 21:53:59 Uhr:
also wenn der TE nicht wissentlich den Mund gehalten hat das ein Teil der Innenausstattung fehlt
Und selbst wenn. Der Käufer hat die Pflicht den Gegenstand des Kaufes auf seine Beschaffenheit zu überprüfen. Bis zu einem gewissen Bereich muss er solche offensichtlichen Sachen eben akzeptieren. Andersherum ist der Verkäufer nicht in der Pflicht auf alle Sachen, die der Wagen nicht hat welche aber der Meinung des Käufers nach dazugehören, hinzuweisen.
Der Verkäufer preist eine Ware mit der Eigenschaft x,y an, das hat er zu liefern. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
@classicweiss schrieb am 10. April 2018 um 21:53:59 Uhr:
Na ja .... also wenn der TE nicht wissentlich den Mund gehalten hat das ein Teil der Innenausstattung fehlt dann war es wohl ein Versehen - und für den Käufer ärgerlich / ich persönlich hätte mich entschuldigt und ihm 25€ also die mutmaßliche Hälfte angeboten - hängt natürlich auch vom Gesamtpreis ab - nen Golf 3 für 500€ ist klar was anderes als zb nen Golf 5 für 5000€....
Beides nicht.
Denn im Kofferraum lagen ja die Winterräder.
Ich gehe davon aus, dass in so einem Fall 8 von 10 Menschen (ich schließe mich da ein), keinen Gedanken an die demontierte Hutablage verschwenden.
(Ich habe im Winter beim Aufräumen des Kellers bemerkt, dass dort die Gepäckraumandeckung meines letzten Autos (Ford S-max) hängt. War ein Leasingauto, an dieses Teil habe vor 4 Jahren bei der Rückgabe weder ich noch der ansonsten akribische Gutachter gedacht. Immerhin ein 300€ Teil.
Wurde einfach vergessen und nun liegts halt hier herum.
Hätte sich nun der Leasinggeber ein paar Tage später bei mir gemeldet und gefragt wo denn die Ablage sei, hätte ich ihn sicher nicht als "Abzocker" bezeichnet.
Denn allgemeinen Tenor habe ich schon verstanden. Man braucht natürlich nicht zu sagen wenn Serienteile ausgebaut wurden.
Der Käufer ist schuld, er hätte es ja sehen können.
Löst den Konflickt aber nicht.
Abar TE, über was streitet iht hier?
Was für ein Golf isses denn, im Onlinehandel werden saubere Hutablagen für 20-50 € verkauft, beim Verwerter werden sie noch weniger kosten.
Ist es (mal eine 50:50 Teilung mit der beide leben können unterstellt) die Zeit wert, wegen 20€ zu streiten?
Wenn ich sowas lese
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. April 2018 um 19:55:59 Uhr:
Entweder der Käufer hat bei der Besichtigung den Kofferraum nicht aufgemacht oder er war blind.
In beiden Fällen: PP (persönliches Pech) von ihm. Die Menschen lassen sich immer wieder was neues einfallen um andere noch nachträglich ab zu zocken.
geht mir ohnehin die Hutablage ähm Hutschnur hoch.
Kunde Arsch kauft ein Auto, Serienteile wurden demontiert (wenn hier auch unabsichtlich) und
Kunde Arsch ist dann der Abzocker weil ers erst zu Hause merkt.
Seltsame Moralvorstellungen 2018.