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Preisreduzierung/-verfall ID 4-Pro zwischen Bestellung und Auslieferung

VW ID.5 ID.5 (E2)
Themenstarteram 9. Februar 2024 um 15:01

Ich habe den ID 4 Pro Ende 09/2023 bestellt. Geliefert werden soll er Ende Februar 24. Er ist also noch nicht geliefert. Bereits heute (Anfang 02/2024) liegt der Preis für das gleiche Fahrzeug über rd. 5.200 € unter dem Preis von 09/2023. Ende Januar habe ich VW um eine Rückmeldung gebeten, ob die heutigen Konditionen auf mich übertragen werden, da ich das Fahrzeug nach wie vor nicht ausgeliefert bekommen habe. Bislang habe ich keine Rückmeldung von VW erhalten, ob mir die neuen Konditionen auch eingeräumt werden, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wird. Kann sich VW so etwas erlauben? Gibt es bei Euch Erfahrungen dazu?

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14 Antworten

Zitat:

@Tom2024 schrieb am 9. Februar 2024 um 16:01:08 Uhr:

..... Kann sich VW so etwas erlauben? Gibt es bei Euch Erfahrungen dazu?

ja - ebenso. Und ja, können und machen Sie, auch auf meine Anfrage gibt es seit Wochen keine Rückmeldung. Man sitzt auf einem sehr hohen Ross.

Kurz nach Bekanntwerden der Übernahmeerklärung von VW , also als die Staatliche Umweltgeschichte am 16.12.23 eingestampft wurde , habe ich bereits gesagt....pass auf, die schieben jetzt die Autos alle in den April, dann müssen die nicht mal das zahlen. Und siehe da, bei mir gehts in die Richtung....von Lieferung im Januar zu Februar und nun auf die Woche vor Ostern. Da ist der April nicht mehr weit und Vorraussetzung für die Zahlung der Umweltprämie von VW war ja Zulassung bis Ende März. Die schaffen das noch.

Also sei froh wenn Du das überhaupt bekommst, die Differenz zu den Preisen jetzt....abschminken !

Wobei allein die Übernahme der Differenz reine Kulanz von VW war. Du hast zu Preis X bestellt, also zahlst du auch Preis X. In die andere Richtung würdest du es ja auch nicht akzeptieren, würde VW mit Verweis auf gestiegene Kosten seit 09/2023 5% mehr von dir fordern.

Und ne Lieferzeit von 6 Monaten ist im Automobilbau doch relativ normal?

Zitat:

@div_E schrieb am 9. Februar 2024 um 19:30:39 Uhr:

Wobei allein die Übernahme der Differenz reine Kulanz von VW war. Du hast zu Preis X bestellt, also zahlst du auch Preis X. In die andere Richtung würdest du es ja auch nicht akzeptieren, würde VW mit Verweis auf gestiegene Kosten seit 09/2023 5% mehr von dir fordern.

Und ne Lieferzeit von 6 Monaten ist im Automobilbau doch relativ normal?

natürlich aber ich empfehle Dir die offizielle Presseerklärung von VW zu dem Thema zu lesen ( kann man von da runter laden ) und da wird jeder normal Denkende zu der Erkenntnis gelangen....das ist quasi eine Übernahme - Garantierklärung...und zum Thema Lieferzeit...wenn in Deiner Auftragsbestätigung Januar 2024 steht...Mitte Januar die nächste AB mit Februar kommt...und Anfang Februar die nächste AB im Brifekasten liegt...März.....und die in Zwickau praktisch nichts zu tun haben....dann kommt man auch hier zu anderen Erkenntnissen wie 6 Monate

Ich habe Anfang November bestellt und ....tata und hurra ( seit heute im System stehend ) : er ist jetzt dann doch mal für ab 20. 02. 2024 in die Produktion eingeplant....dann klappt es vllt. doch noch mit Zulassung vor dem 31. März

Eine Presseerklärung ist doch kein rechtsverbindlicher Vertrag. Ob sich VW damit einen Gefallen tut, sei mal dahingestellt, aber du hast keinen Rechtsanspruch und erst Recht keine Handhabe, wenn VW dein Auto erst später baut. Wenn die Bänder stehen, weil ein Kabelbinder fehlt, dann ist das so.

Wenn das Auto nicht (warum auch immer) bis 31.3.24 übernommen ist, wird es keine Förderung geben. Da es eine freiwillige Leistung von Seitens der Autohersteller ist, hast du auch keinen Rechtsanspruch.

Zitat:

Wenn das Auto nicht (warum auch immer) bis 31.3.24 übernommen ist, wird es keine Förderung geben. Da es eine freiwillige Leistung von Seitens der Autohersteller ist, hast du auch keinen Rechtsanspruch.

Sorry aber so schlau bin ich auch

Dann ist doch alles geklärt.

Bei unverbindlichen Lieferterminen könnt ihr den Händler/Hersteller nach 6 Wochen in Verzug setzen. Dann gibt’s Schadensersatz oder ihr könnt ggf. Zurücktreten.

https://www.autozeitung.de/...verzug-neuwagen-ratgeber-201311.html?...

Nö. Schadenersatz gibt's nur, wenn man nachweisen kann, dass der Verzug vom VW verschuldet war. Das ist im Einzelfall so gut wie unmöglich.

Aktuell gibt es Probleme, weil die Huthi Rebellen Schiffe angreifen und viele daher uns Kap von Afrika fahren, was wesentlich länger dauert. So isses halt.

Zitat:

@div_E schrieb am 11. Februar 2024 um 12:12:28 Uhr:

 

Aktuell gibt es Probleme, weil die Huthi Rebellen Schiffe angreifen ...

das ist momentan bei Vw überhaupt kein Thema....die können aus Kassel defacto kaum E-Motoren liefern, das ist das Problem der Lieferverzögerungen

Aha. Und die Magnete für die PMSM, die Leistungselektronik, das Kupfer. Das wird alles direkt in Kassel und Umgebung gewonnen und hergestellt?

Zitat:

@div_E schrieb am 11. Februar 2024 um 13:32:52 Uhr:

Aha. Und die Magnete für die PMSM, die Leistungselektronik, das Kupfer. Das wird alles direkt in Kassel und Umgebung gewonnen und hergestellt?

bleibe doch bei der Sache :rolleyes: und lese den Artikel....da steht doch genau woran es liegt.

Zitat:

@div_E schrieb am 11. Februar 2024 um 12:12:28 Uhr:

Nö. Schadenersatz gibt's nur, wenn man nachweisen kann, dass der Verzug vom VW verschuldet war. Das ist im Einzelfall so gut wie unmöglich.

Aktuell gibt es Probleme, weil die Huthi Rebellen Schiffe angreifen und viele daher uns Kap von Afrika fahren, was wesentlich länger dauert. So isses halt.

So oder so sollte man VW in Verzug setzten. Ob man dann tatsächlich einen Schadensersatzanspruch hat sei mal dahingestellt. Zählen tut das Datum ab dem man den Brief geschrieben hat. Wer inaktiv bleibt hat gar keinen Anspruch.

Zitat:

@hohirode schrieb am 11. Februar 2024 um 13:50:38 Uhr:

bleibe doch bei der Sache :rolleyes: und lese den Artikel....da steht doch genau woran es liegt.

Dann poste bitte einen Link zu einer seriösen Nachrichtenquelle, ich lade kein PDF aus einem Internetforum runter und öffne es ;)

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