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Pritschenwagen mit mobiler Tankstelle drauf, wie schnell darf ich fahren auf der Autobahn?
Ich habe auf meinem Firmen pritschenwagen eine mobile Tankstelle drauf die mit einem Gestell und spanngurten gesichert ist, dennoch frage ich mich ob ich deshalb jetzt evtl. Eine Höchstgeschwindigkeit einhalten muss da ich ja quasi gefahren gut transportiere (200liter diesel) da firmenwagen problemlos möglich wegen 1000punkten handwerkerregel. Auf der Autobahn geht er maximal 160kmh dann ist Schluss darf ich die denn noch fahren mit der Tankstelle hinten drauf?
Beste Antwort im Thema
Ich muss zugeben, dass ich vom Thema null Ahnung habe.
Wenn ich mir aber die konstruktiven kommentare einiger hier durchlese, scheint es mir sehr bedenklich, dass der TE sein Augenmerk rein auf die zul. Höchstgeschwindikeit legt.
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21 Antworten
wegen 1000punkten handwerkerregel
Was ist das?
Pritschenwagen,LKW,160 ,kläre mich mal auf.
B19
Vermutlich ist es eine 3,5t Pritsche.
Die Sicherung liest sich schon abenteuerlich und ich schätze die Sicherung ist unzureichend. Dann stellt sich die Frage ob überhaupt es für eine Mobile Zapfsäule eine Genehmigung gibt. Da gibt es bestimmt reichlich Auflagen.
...gem. ADR gilt alles bis 1000Punkte als Kleinmenge. Das können z.B. 1000 Liter Diesel oder Heizöl sein (1 Liter = 1 Punkt) oder 333Liter Benzin (1Liter = 3 Punkte).
Dabei ist zu beachten, dass ein nicht gereinigter leerer Behälter genau so zu behandeln ist als wäre er voll. Außerdem sind die Vorgaben nach ADR einzuhalten z.B. mitzuführende Feuerlöscher.
Außerdem sollte der Behälter / mobile Tankstelle, wie wir sie z.B. auch haben um unsere Baumaschinen zu betanken eine gültige Prüfung haben.
Einzig ein ADR-Schein und die Kennzeichung des Fahrzeuge mit den orangenen Warntafeln ist bis 1000Pkte nicht erforderlich.
vgl. z.B. http://www.svlfg.de/.../b29_gefahrgut_sicher_transportieren.pdf ... "1000-Pkte Regel" siehe ab Seite 13
Eine Höchstgeschwindigkeit musst Du deswegen nicht einhalten. Die gibt Dir nur der gesunde Menschenverstand vor.
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 29. April 2019 um 18:57:04 Uhr:
Vermutlich ist es eine 3,5t Pritsche.
Die Sicherung liest sich schon abenteuerlich und ich schätze die Sicherung ist unzureichend.
Woran machst du das fest?
Gestell mit Spanngurten gesichert hört sich für mich nicht schlecht an.
Da ich nichts von z.B. Antirutschmatten gelesen habe.
...wenn der Behälter formschlüssig verladen ist brauchste normalerweise auch keine. Bei der Ladungssicherung gibt es nicht die eine richtige Lösung, um eine Ladung vorschriftsmäßig zu sichern können einen Vielzahl verschiedener Maßnahmen ergriffen werden.
Nur um es erwähnt zu haben:
Ein Beitrag ist weg wegen Blabla, also überflüssig.
Dieses Thema hat aber mehr Potential bei der Moderation Aufzufallen.
Ich Lese also ............
Bin da, Moorteufelchen
Pritsche = Leicht-Lkw mit zgG >3,5 t bis max. 7,5 t = max. 80 km/h außerorts; siehe § 3 Abs.3 Nr.2 a)aa) StVO.
Die meisten Pritschen sind unter 3,5 to
Unabhängig von Fahrzeugkategorie oder -masse existiert bei Gefahrguttransporten (genauso wie bei Bussen mit Fahrgästen) ein eigener Bußgeldkatalog. Das es darin nicht billiger wird dürfte klar sein.
siehe: KBA Bußgeldkatalog Gefahrgut
edit: also auch unabhängig, ob "offener" ADR-Transport, oder "erleichterter" Transport z.B nach 1.1.3.6 ADR (ugs. Handwerkerregel, 1000-Punkte-Regel)