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Privat an Privat, RE Import, anfechtbar ?

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 1. Mai 2018 um 13:11

Guten Tag,

 

habe ein mehr oder weniger großes Problem, und zwar hab ich am 02.05.2017 (morgen in einem Jahr) einen Mercedes CLA 200 verkauft. Wir haben den aus Russland geholt, TÜV gemacht, bei Mercedes prüfen lassen und dann guten Gewissens verkauft.

Beim Verkauf kam der Käufer mit auslese Gerät, hat alles geschaut. Wir haben uns dann Preislich geeinigt. Der Preis lag dann bei 22.800€ , was für ein 2 Jahre alten CLA schon damals sehr günstig war.

 

Jetzt kommt der Fehler meinerseits, den Kaufvertrag hat der Käufer ausgefüllt und dabei Import mit Nein angekreuzt. Ich hab da garnicht drauf geachtet, nur während des Handels habe ich es erwähnt das es aus Russland kommt und ich es hier noch 1 Jahr gefahren bin.

 

Heute genau nach 355 Tagen bekomme ich einen Anruf das dieses Auto aus Russland ist, er den Anwalt einschalten will oder ich soll das auto zurück kaufen soll.

 

Jetzt meine Frage wie seht ihr das ganze. Liege ich im Unrecht, ist der Vertrag anfechtbar ?

Im Kaufvertrag steht Import „Nein“, im Grunde ist es doch ein Re-Impor. Das ärgerliche ist halt das das Auto von mir 1 Jahr gefahren wurde und in einem absoluten Top Zustand war, ich ihn aber dennoch für einen relativ geringen Preis verkauft hab da Russland Auto...

 

Könnt ihr mir da helfen ?

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zwozehn schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:49 Uhr:

Du hast den doch privat verkauft unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung!

ja und?

was interessiert das in diesem Fall???

das Problem ist, dass eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft fehlt!

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Hui, hui, hui!

Also nochmal langsam!

Du hast letztes Jahr, am 2.Mai, deinen Mercedes an Privat verkauft.

Diesen Mercedes hast du selbst ein Jahr vorher, also 2016, aus Russland nach Deutschland Importiert.

Soweit Richtig?

Wurde das Fahrzeug, bevor es in Russland zugelassen wurde, in Deutschland zu gelassen oder war die erste Zulassung in Russland? Wenn dem so ist, ist es kein Re-Import.

Waren bei dem Fahrzeug den alle notwendigen Papiere dabei?

Sprich Bordbuch und ähnliches? Da muss doch so einiges in kyrillisch gestanden haben?

Auch muss du doch von deinem Import noch die Unbedenklichkeitserklärung des Zolls haben. Hast du die dem Käufer nicht mitgegeben?

Gruß,

der_Nordmann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

Naja, vielleicht hast Du ja selber einen Kaufvertrag von jemanden für das Fahrzeug wo Import Nein angekreuzt ist, in sofern hast Du die Angabe nach gutem Gewissen gemacht und bist dafür nicht angreifbar. So Leuten wie den Käufern sollte man direkt den Wind aus den Segeln nehmen, die wollen nur Kohle machen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

Themenstarteram 1. Mai 2018 um 14:59

@der_Nordmann

Das Fahrzeug hatte ich ehrlich gesagt ohne Bordbuch gekauft, da ich es in Deutschland nicht brauchte und der Offizielle Mercedes Händler in Sankt Petersburg gefragt hat ob er es haben dürfte gegen Rabatt...

 

Ich habe die Zoll Bescheinigung, die CoC Papiere, einen Tüv Bericht und Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Verkauft habe ich das Fahrzeug mit 2 Vorbesitzern, da halt der erste Besitzer in Sankt Petersburg gelebt hat und es dort angemeldet hat und der zweite war ich. Im Fahrzeugbrief steht allerdings ich sei der erstbesitzer, da das Auto halt nie in Deutschland angemeldet wurde.. Hätte ich jemanden veraschen wollen würde ich sagen hab ich neu gekauft und Ende...

Die Unbedenklichkeitserklärung vom Zoll habe ich nicht mitgegeben, wofür auch ist ja mittlerweile ein Legales „Deutsches Auto“

 

 

@audi4never Nein wir hatten 2x den Blanko Vertrag von Mobile.de runtergeladen, unsere Kontaktdaten angegeben und das wars den Rest hat der ausgefüllt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

am 1. Mai 2018 um 15:10

Ich sehe das Problem nicht. Das Auto ist offiziell "deutsch" Sogar mercedes hat den geprüft. OK das Bordbuch liegt nicht vor aber ich denke das Du mittlerweile ein Deutsches hast?

Was will der Käufer denn erreichen? Preisnachlass? Dann ist die sache klar. Dem ist das Auto zu teuer geworden.

Vpr allem? Nach einem jahr? was soll der Mist? Du bist kein Händler, somit giebt es auch keinerlei gewährleistungsansprüche seinerseits. Er kannst doch die Vorgeschichte des Autos und Du bist preislich ja auch entsprechend nachgekommen.

Tipp: warte ab was er will. Solang Du von seinem anwalt nix bekommst, laß das ganze im Sande verlaufen. Solche, oder so ähnlcihe Geschichten hört und ließt man fast täglich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

Da kann man recht wenig machen ... Geld wirst du dabei auf jeden Fall einbüßen. Also eine Kilometerentschädigung wäre bei Rücknahme normal, ebenso könntest du dich noch auf einen nachträglichen Preisnachlass einigen.

Also würde ich mal mit dem Käufer reden und man versucht sich so zu einigen. Je nach derzeitigem Zustand kann der nämlich auch ordentlich Geld verlieren. Bei einem Rechtsstreit gewinnen nur die Anwälte.

Na ja, wenn der Käufer den Kaufvertrag ausgefüllt hat und einfach "Nein" ankreuzt, wider besseres Wissen (mündlich oder aus VK-Anzeige) oder ohne zu fragen, das geht natürlich auch nicht. :mad:

Schlauer Fuchs, das riecht nach Absicht.

Jedenfalls lässt sich das anhand einer Schriftprobe sicher beweisen. Am Ende kommt es auf ALLE Details an, was hat in der Anzeige gestanden, welche Dokumente waren dabei, Bordhandbuch in welcher Sprache?

Ich könnte mir vorstellen, dass der Käufer nachträglich leer ausgeht, aber ganz sicher kann man da nie sein.

Themenstarteram 1. Mai 2018 um 15:31

@StephanRE Ja was heißt „Deutsch“. Natürlich erfüllt er alle Normen sowohl technisch als auch Ausstattung. Also Serienmäßig ist ein Deutsches und Russisches Auto absolut identisch.

Aber wie gesagt wenn man Juristisch betrachtet ist es ja so das er es nicht wusste das es ein Import ist, und im Kaufvertrag ja auch steht das es kein Import ist.

Was mich halt sehr wundert, der Käufer kam mit seinem Bruder der angeblich ein Autohändler ist, mit OBD auslese Gerät, Lackmessprüfer und einen auf Experten gemacht hat.

 

Und jetzt auf den Tag genau nach einem Jahr bekomme ich einen Anruf das er warum auch immer bei Mercedes war, und sie ihm gesagt hätten es wäre ein Russisches Auto.

Ich würde wohl am Donnerstag zum Anwalt gehen (Termin steht bereits angeblich) oder ich solle das Auto zurückkaufen. Ich habe mal nur Interesse halber gefragt wieviel er gelaufen hat und er sagte 10.000KM... Ich will ja nichts falsches sagen und auch niemanden beleidigen aber wenn ein Türkischer „Autohändler“ mir mit solchen Aussagen kommt könnte ich kotzen. Wer weiß ob der in dem Jahr ein Unfall hatte, den KM stand gedreht hat oder sonst was damit angestellt hat.

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

Es ist egal wer den Vertrag ausgefüllt hat, der Verkäufer hat ebenso unterschrieben. Es ist nicht pauschal der aus dem Schneider, der den Vertrag nicht ausfüllt! Da braucht es auch keine Schriftprobe oder ähnlichen Quatsch ... zumal ich als Verkäufer einen Gang vors Gericht in diesem Fall garantiert vermeiden würde. Was da rauskommt, ist nämlich absolut ungewiss. Lieber dem Käufer nochmals 1000 € in den Rachen werfen anstatt noch viel mehr dabei vielleicht einzubüßen.

Themenstarteram 1. Mai 2018 um 15:38

Naja, in der Anzeige stand es nicht, habe davor im Internet gelesen das man es nicht in eine Anzeige schreiben muss und ich es nicht gemacht hab da es für viele abschreckend wirkt obwohl es das identische Fahrzeug ist.

Bordhandbuch ist von vorne rein in Russland geblieben habe ich nie gebraucht und das Mercedes Autohaus in Sankt Petersburg wollte es behalten..

 

Es geht halt darum das dieser Käufer mit seinem Bruder kam der angeblich Autohändler ist. Das Fahrzeug ausgelesen hat, Lackfehler oder unfallschäden gesucht hat und auf den Tag genau nach einem Jahr mit Anwalt droht oder ich soll das Auto zurück kaufen...

In diesem Sinne steht ja Aussage gegen Aussage, nur das im Kaufvertrag steht das es kein Import ist.

am 1. Mai 2018 um 15:42

Dann warte mal ab ob da was vom Anwalt kommt, dann kannst (und mußt) du reagieren.

Bis dahin U-Boot spielen und abtauchen.

Dieser angebliche "Experte" hätte aufgrund der ausgelesenen Daten und der Fahrgestell Nr. sofort erkennen müssen, das es ein russisches Auto ist. Die Hersteller können auch 100% Auskunft geben wohin das jeweilige Auto geliefert wurde.

Und zivilrechtlich gilt: Mängel sind UNVERZÜGLICH (nach Entdeckung) zu melden. Woher weiß er jetzt erst das es ein Auto aus Rußland ist? Hat ihm das sein "Bruder" gesteckt?

Sollte es tatsächlich nach einem langen Rechtsstreit dazu kommen, das Du das Auto zurückkaufen mußt (was ich für extrem unwahrscheinlich halte), dann werden natürlich erhebliche Abstriche vom Kaufpreis gemacht werden, da er das Auto ja 10.000km gefahren hat und die Kratzer und Schrammen waren ja schließlich vorher noch nicht da...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

Hmm!

Du hast das Fahrzeug ohne irgendwelche schriftlichen Hinweise auf die russische Herkunft verkauft!

Wenn im/am Fahrzeug keine Hinweise auf diese Herkunft sind.

Die Frage ist, ob du jetzt beweisen kannst, ob du ihm es wirklich gesagt hast.

Ich denke, das einzige was dir bleibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt!

Das er nach einem Jahr ankommt, finde ich nicht wunderlich.

Wahrscheinlich ist er beim Service drauf gestoßen, oder abr er wollte den Wagen verkaufen, und sein Käufer hat die VIN gecheckt!

Wie auch immer, ein Gang zum RA wird für dich das Beste sein!

 

Gruß,

der_Nordmann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

Über OBD kann ich doch nicht checken , für welchen Markt das Fahrzeug gebaut wurde, bzw. wo die Erstzulassung war.

Oder irre ich mich da?

Gruß,

der_Nordmann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privat an Privat Verkauf bei Import' überführt.]

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