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Privat-Autoverkauf arglistige Täuschung
Guten Abend zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ihr seid zwar (wahrscheinlich) keine Anwälte, aber eventuell hat schon jemand etwas ähnliches erlebt.
Person A verkauft ein Auto von privat an privat.
Person A hat das Fahrzeug seit einem Jahr (beim Kauf TÜV neu etc..).
Bis auf einen "kleinen Blechschaden" lt. Kaufvertrag (beim Händler gekauft) hat/hätte das Fahrzeug keinerlei Schäden.
Nach einen Jahr verkauft Person A das Fahrzeug weiter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (ADAC Mustervertrag) und vergisst den "kleinen Blechschaden" zu erwähnen.
Seit dem Kauf ist Person A gut mit dem Fzg. umgegangen und bis auf ein paar kleine Kratzer hat sich am Zustand des Fzg. nichts geändert.
Nach ein paar Tagen meldet sich der Käufer, welcher das Fahrzeug ausführlich begutachtet und Probe gefahren hat und teilt mit, dass er mit dem Fahrzeug beim ADAC zum durchchecken war.
Dort wurde festgestellt, dass das Fahrzeug einen Vorschaden hätte in unbekannter Höhe. Des weiteren sei die Kupplung stark verschlissen, div. Schutzbleche nicht mehr vorhanden sind, der Sitz locker sei und das Fahrzeug in einem "nicht verkehrssicheren" Zustand sei.
Der Käufer fordert nun eine Rücknahme des Fzg. bzw. eine 4-stellige Schadenersatz-Summe und droht mit Anwalt etc.
Hat der Käufer eine Chance mit so etwas durchzukommen?!
Person A hat keine Ahnung von Autos, sondern ist froh, dass sie Auto fahren kann und war sich bis auf den "Vorschaden" über keinerlei Mangel bewusst.
Im Mustervertrag des ADAC garantiert Person A, dass das Fzg., während es in ihrem Besitz war, keinen Schaden hatte.. Mehr nicht!
Kann jemand Person A weiterhelfen, was Sie nun tun kann/zu erwarten hat?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
2 Besitzer zurück... schonmal praktiziert??
an den Vor-Vorbesitzer musst du erstmal rankommen (vielleicht mittlerweile umgezogen... viel Spaß mit der Adress-Suche, Tel-Nummer etc.) und selbst wenn, der hebt doch nicht jahrelang den Kaufvertrag auf, die Kiste ist für den ja längst weg
Warum selber? Wenn der Käufer zum Rechtsanwalt geht wird sich in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft darum kümmern ;-)
Da ist auch Zugriff auf Meldedaten usw.. vorhanden. In Zeiten wo alle möglichen Leute Rechtschutzversicherungen haben sollte man das nicht ausschließen.
Da wird auch mal in der Gegend des Vorbesitzers bei Lackierern oder Sachverständigen angefragt ob was vorlag usw.. Das ist gar nicht so viel Arbeit. Am Ende geht es aber auch darum ob und wie weit ein evtl. Rechtsstreit getrieben wird, wie hoch die vermeintliche Schadenhöhe ist usw..
Mit dem "ich wusste von nix" sind schon viele Privatverkäufer auf die Nase gefallen was Unfallschäden betrifft. Bei technischen Mängeln ist die Ausrede gut wirksam "ich nix Ahnung, ich nix wissen".
Und "Person A" wusste von dem Schaden:
Zitat:
verkauft Person A das Fahrzeug weiter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (ADAC Mustervertrag) und vergisst den "kleinen Blechschaden" zu erwähnen.
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13 Antworten
Da Person A der Vorschaden bekannt war, hätte diesen den Schaden auch bekannt geben müssen. Dies sollte man im Kaufvertrag festhalten.
Das die Kupplung verschlissen und der Fahrersitz locker ist, ist für Person A nicht von Belang, wenn diese Schäden nicht bekannt waren. Da Person B das Auto ja nach Besichtigung gekauft haben sollte, hätte Person B die Schäden bemerken müssen.
Der Verkauf geschah ohne Gewährleistung (sollte im Kaufvertrag stehen). Also kein Rückgaberecht und keine Haftung für nachträglich entdeckte Schäden. Gekauft wie gesehen.
Was Kupplung, Sitz usw. angeht, hat Person A nicht wirklich was zu befürchten.
Aber der bekannte Unfallschaden hätte zwingend angegeben werden müssen, da dieser Schaden bekannt war. Der Ausschluss der Gewährleistung befreit hier nicht von eventuellen Schadenersatz- oder Rücknahmeansprüchen von Person B.
Aber das kann abschließend nur ein Gericht beurteilen. Die Chancen des Käufers stehen hier allerdings gar nicht so schlecht, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Was Kupplung, Sitz usw. angeht, hat Person A nicht wirklich was zu befürchten.
Aber der bekannte Unfallschaden hätte zwingend angegeben werden müssen, da dieser Schaden bekannt war.
Meines Wissens nach eben NICHT, denn bei einem Privatverkauf gelten andere Massstäbe als wenn ein Händler ein Auto weiterverkauft. Fragt der Käufer nicht explizit nach Unfallschäden, Vorschäden soweit bekannt, dann ist er selber Schuld daran, nicht gefragt zu haben. Der Verkäufer muss keineswegs alle ihm bekannten Vorschäden ungefragt auflisten.
Allerdings ist höchst ungewiss, wie anschließend die Gerichte entscheiden, je nach Lust und Laune und Tagesform des Richters kann das Urteil mal so und mal ganz anders ausfallen, vor Gericht wird ja bekanntlich kein Recht gesprochen, man bekommt lediglich ein Urteil.
Da wir hier wie auch in allen anderen ähnlichen Fragestellungen nur jeweils die eine Seite der Medaille sehen, nicht aber die Meinung der Gegenseite dazu, kann man hier an dieser Stelle unmöglich zu irgendwas raten. Am besten wird sein, der Fragesteller sucht sich umgehend einen Fachanwalt für Vertragsrecht und trägt ihm den Fall vor, nach einigen klärenden Briefen zwischen den Anwälten beider Parteien sieht dann die Sache schon anders aus.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Was Kupplung, Sitz usw. angeht, hat Person A nicht wirklich was zu befürchten.
Aber der bekannte Unfallschaden hätte zwingend angegeben werden müssen, da dieser Schaden bekannt war.
Meines Wissens nach eben NICHT, denn bei einem Privatverkauf gelten andere Massstäbe als wenn ein Händler ein Auto weiterverkauft. Fragt der Käufer nicht explizit nach Unfallschäden...
Grüße
Udo
Der Käufer braucht nicht fragen, das macht bereits der Kaufvertrag (Mustervertrag ADAC, wie erwähnt). Hier das "falsche" Kreuz gesetzt und man kann dem VK praktisch nur noch Vorsatz unterstellen.
Zumal ja durch den Ankaufsvertrag seinerseits der Vorschaden bekannt war.
Und dann immer die tollen Entschuldigungen: VK kennt sich nicht mit Autos aus, bla, bla, bla...
Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Meines Wissens nach eben NICHT, denn bei einem Privatverkauf gelten andere Massstäbe als wenn ein Händler ein Auto weiterverkauft. Fragt der Käufer nicht explizit nach Unfallschäden, Vorschäden soweit bekannt, dann ist er selber Schuld daran, nicht gefragt zu haben. Der Verkäufer muss keineswegs alle ihm bekannten Vorschäden ungefragt auflisten.
na das seh ich aber ein bißchen anders!
Natürlich muss der Verkäufer Unfallschäden benennen, wenn sie ihm tatsächlich bekannt sind. Denn so eine wichtige Info kann schließlich kaufentscheidend sein.
Alle andere wäre in der Tat arglistige Täuschung!
Dass der Kunde erst danach fragen muss: woher hast du das??
Das Problem dürfte viel eher sein, dem Verkäufer in diesem Fall die Kenntnis darüber nachzuweisen. Es ist nicht verboten, mit einem Vorschaden am Fahrzeug herumzufahren, ohne sich dessen bewusst zu sein
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Das Problem dürfte viel eher sein, dem Verkäufer in diesem Fall die Kenntnis darüber nachzuweisen.
Das geht oftmals recht fix, Vor-Vorbesitzer kontaktieren, mit Glück Kopie vom Kaufvertrag bekommen und der Drops ist gelutscht. Dann ist es gleich Vorsatz wissentlich einen Unfallschaden zu verschweigen.
Hier kann es u.U. günstiger kommen den Wagen zurückzunehmen eh man sich auf Anwaltskosten, Gerichtskosten usw.. einlässt im Wissen man hat den Unfallschaden "vergessen".
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Das geht oftmals recht fix, Vor-Vorbesitzer kontaktieren, mit Glück Kopie vom Kaufvertrag bekommen und der Drops ist gelutscht. Dann ist es gleich Vorsatz wissentlich einen Unfallschaden zu verschweigen.
sorry.. aber eine ziemlich naive Vorstellung
2 Besitzer zurück... schonmal praktiziert??
an den Vor-Vorbesitzer musst du erstmal rankommen (ist vielleicht mittlerweile umgezogen... viel Spaß bei der Adress-Suche, Tel-Nummer etc.) und selbst wenn, der hebt doch nicht jahrelang den Kaufvertrag auf, die Kiste ist für den ja längst weg - ausn Augen ausm Sinn.. ich würde sowas auch nicht länger als ein Jahr aufheben.
Und eine mündliche Auskunft "ja, von dem Unfallschaden hab ich dem Typ damals erzählt, stand im Kaufvertrag drin" dürfte dir auch nicht viel bringen, das kann der andere locker abstreiten.
Und der direkte Vorbesitzer kann den Vertrag "ganz zufällig" natürlich "gerade nicht finden"..
und nu???
Ne, irgendwen nachträglich noch in Regress zu nehmen, kann man meiner Meinung nach vergessen.
Man muss es, wie immer, lückenlos aufklären und nachweisen können! Das wird hier sehr schwer, damit durchzukommen. Man muss es erst einmal nachweisen können. Zudem sind hier so viele Personen beteiligt, dass es noch schwerer wird.
Anzugeben sind lediglich Unfallschäden oder Ähnliches sowie technische Eingriffe - alles auch nur, sofern es bekannt ist, und wenn jemand es abstreitet und sagt "ich weiß aber von nichts", steht meist oder zumindest oft Aussage gegen Aussage. Das ist dann dessen Glück, der ggf. bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht hat.
Beim zweiseitigen Privatkauf von Person A und dem Käufer gibt es sowieso keinerlei Garantieleistungen oder nachträgliche Regressansprüche!
Person A hat wohl wirklich nichts gewusst, und das Gegenteil dessen muss man ihr erst mal beweisen. Das ist sehr schwer bis kaum möglich. An den Händler, von dem sie das KFZ einmal erworben hatte, kann man kaum gehen; der wird sicher auch sagen, dass er "nix weiß" und es "schon so lange her ist". Vielleicht hat er den Wagen auch aus einem Paket, einer Auktion etc. bekommen, 300 Kilometer rangekarrt und weiß noch weniger - das ist beim heutigen bundesweiten Tagesgeschäft ein Nachteil: Früher, als im Autohaus XYZ fast alle Verkaufsangebote aus dem eigenen Kundenkreis bekannt waren, konnte man das einfacher und präziser sagen.
Das Gegenteil dessen, was dieser gewerbliche Verkäufer über den Wagen erklärt hat, muss man erst mal beweisen. Da steht ganz sicher Aussage gegen Aussage, wie in 99 Prozent aller Fälle: Er wird sagen, dass er nicht gewusst hat oder die Angaben von Dritten erhielt. Person A ist insofern aus dem Schneider, weil man ihr nicht nachweisen kann, dass sie von den Mängeln wusste, da sie ggf. selbst (wenn auch ggf. unbewusst) vom Händler nicht korrekt unterrichtet wurde, und der Käufer bleibt sicher auf dem Wagen und auf dem Ärger sitzen.
Wenn erst einmal so viele Leute da mitgemischt haben, ist es nochmals schwerer, etwas nachzuweisen. Es ist im Grunde aussichtslos; ein Kampf gegen Windmühlen.
Viel Glück euch.
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
2 Besitzer zurück... schonmal praktiziert??
an den Vor-Vorbesitzer musst du erstmal rankommen (vielleicht mittlerweile umgezogen... viel Spaß mit der Adress-Suche, Tel-Nummer etc.) und selbst wenn, der hebt doch nicht jahrelang den Kaufvertrag auf, die Kiste ist für den ja längst weg
Warum selber? Wenn der Käufer zum Rechtsanwalt geht wird sich in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft darum kümmern ;-)
Da ist auch Zugriff auf Meldedaten usw.. vorhanden. In Zeiten wo alle möglichen Leute Rechtschutzversicherungen haben sollte man das nicht ausschließen.
Da wird auch mal in der Gegend des Vorbesitzers bei Lackierern oder Sachverständigen angefragt ob was vorlag usw.. Das ist gar nicht so viel Arbeit. Am Ende geht es aber auch darum ob und wie weit ein evtl. Rechtsstreit getrieben wird, wie hoch die vermeintliche Schadenhöhe ist usw..
Mit dem "ich wusste von nix" sind schon viele Privatverkäufer auf die Nase gefallen was Unfallschäden betrifft. Bei technischen Mängeln ist die Ausrede gut wirksam "ich nix Ahnung, ich nix wissen".
Und "Person A" wusste von dem Schaden:
Zitat:
verkauft Person A das Fahrzeug weiter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (ADAC Mustervertrag) und vergisst den "kleinen Blechschaden" zu erwähnen.
Zitat:
verkauft Person A das Fahrzeug weiter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (ADAC Mustervertrag) und vergisst den "kleinen Blechschaden" zu erwähnen.
Wer sich für Fahrzeuge nicht interessiert, dem ist das durchaus schon zuzutrauen, dass er so etwas einfach vergisst. Das Auto lief ja offenbar auch prima.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
2 Besitzer zurück... schonmal praktiziert??
an den Vor-Vorbesitzer musst du erstmal rankommen (vielleicht mittlerweile umgezogen... viel Spaß mit der Adress-Suche, Tel-Nummer etc.) und selbst wenn, der hebt doch nicht jahrelang den Kaufvertrag auf, die Kiste ist für den ja längst weg
Warum selber? Wenn der Käufer zum Rechtsanwalt geht wird sich in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft darum kümmern ;-)
Da ist auch Zugriff auf Meldedaten usw.. vorhanden. In Zeiten wo alle möglichen Leute Rechtschutzversicherungen haben sollte man das nicht ausschließen.
Da wird auch mal in der Gegend des Vorbesitzers bei Lackierern oder Sachverständigen angefragt ob was vorlag usw.. Das ist gar nicht so viel Arbeit. Am Ende geht es aber auch darum ob und wie weit ein evtl. Rechtsstreit getrieben wird, wie hoch die vermeintliche Schadenhöhe ist usw..
Mit dem "ich wusste von nix" sind schon viele Privatverkäufer auf die Nase gefallen was Unfallschäden betrifft. Bei technischen Mängeln ist die Ausrede gut wirksam "ich nix Ahnung, ich nix wissen".
Und "Person A" wusste von dem Schaden:
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Zitat:
verkauft Person A das Fahrzeug weiter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (ADAC Mustervertrag) und vergisst den "kleinen Blechschaden" zu erwähnen.
der Vor-Vorbesitzer hat mit dieser Sache schonmal rein garnichts mehr zu tun, egal in welcher Hinsicht. Der ist aus der Nummer völlig raus. Da bestehen von Seiten des Drittkäufers überhaupt keine Ansprüche irgendwelcher Art, weil schlicht und einfach überhaupt kein Vertragsverhältnis zu dem existiert. Demjenigen mit dem Staatsanwalt zu kommen, ist daher illusorisch und völlig aussichtslos. Wird dir jeder RA bestätigen. Wäre auch schlimm, wenns anders wäre...
Wenn ich jemandem mein Auto verkaufe und der Käufer verübt ein halbes Jahr später einen Banküberfall damit, bin ich dann automatisch "Mittäter" ??
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Warum selber? Wenn der Käufer zum Rechtsanwalt geht wird sich in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft darum kümmern ;-)
Großes Gelächter ........ wieso sollte sich hier eine Staatsanwaltschaft einschalten? Die wird nur tätig bei Offizialdelikten, also Strafsachen, hier geht es aber um das Zivilrecht, jemand will etwas von jemand anderem oder fühlt sich benachteiligt, also eine Sache zwischen 2 betroffenen Parteien. Der Staat und mithin die Staatsanwaltschaft hält sich aus solchen Sachen fein raus.
Anders wäre es, wenn es einen Unfall mit Personenschaden oder gar Todesfällen gegeben hätte, der ursächlich darauf zurückzuführen war, dass ein gerade eben erst erworbenes Gebrauchtauto einen vom Verkäufer verschwiegenen erheblichen technischen Mangel gehabt hatte .......... was aber hier ganz eindeutig nicht der Fall ist.
Grüße
Udo
Was steht dann in Pkt. 2.1 des ADAC - Kaufvertrages?
Pkt.2.1:
"Verkäufer (Person A) erklärt, dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keine Unfallschäden/lediglich folgende Unfallschäden hatte".
Wenn hier Vorschaden nicht angegeben, ist es arglistige Täuschung, da der Person A der Schaden vom Vorbesitzer (Händler) angezeigt wurde.
O.