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Privat-Leasing
Habe mitbekommen, dass der eine oder die andere von euch sich einen 1er über Privat-Leasing angeschafft haben.
Ich habe keinerlei Erfahrung mir Privat-Leasing und war auch bisher immer eher abgeneigt. Aber mittlerweile wird das Privat-Leasing ja schon lukrativer als es noch früher der Fall war.
Ich hätte Fragen zum Leasing eines 1er. Vielleicht kann mir die ein oder andere beantwortet werden.
1. Geht die Berechnung der Leasingraten immer vom Listenpreis aus oder kann man beim Leasing auch Rabatte aushandeln?
2. Haben die Händler Spielraum bei den Leasing-Konditionen oder sind die Konditionen von der AG zentral festgesetzt?
3. Kann man nur Neuwagen leasen oder auch Gebrauchtwagen?
4. Wie lange least man am sinnvollsten? 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre?
5. Gibt es bei BMW die Option den Wagen nach Ablauf des Leasing zu übernehmen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann sowas in den Leasingvertrag mit aufgenommen werden?
6. Ist bei BMW eine Autoversicherung beim Leasing mit drin? Habe heute festgestellt, dass meine Versicherung (HUK24) in meinem Fall einen Aufschlag von 259,22 Euro jährlich nimmt (konkret beim M135i) wenn das Fahrzeug geleast ist anstatt bar bezahlt oder kreditfinanziert.
7. Habe überhaupt keine Orientierung wie hoch so eine Leasingrate bei welchem Kaufpreis ist. Hätte jmd. Lust mal ganz grob die Leasingkonditionen für seinen 1er mitzuteilen?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Muss es immer gleich das Wort "Schwachsinn " sein?
Sorry, aber das ginge auch anders ...
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32 Antworten
Vorab: Ob Privat-Leasing nun lukrativer ist als früher, weiß ich nicht. Neutral betrachtet ist es sicherlich weiterhin ein eher teurer Weg mobil zu sein. Im Bezug auf das Mobilsein mit einem Neuwagen ist es dagegen ein mMn gangbarer Weg. Ich selbst lease momentan meinen zweiten BMW und bin damit sehr zufrieden. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Privat-Leasing willst du aber bestimmt nicht anstoßen. Was man als "Neuling" aber unbedingt wissen sollte ergibt sich schon aus der juristischen Einordnung eines Leasingvertrages: es handelt sich letztlich um einen (atypischen) Mietvertrag. Dementsprechend wird man nie Eigentum erwerben, weshalb man 1. stets wie mit einer Mietsache (also pfleglich) mit dem Fahrzeug umgehen sollte und 2. man am Ende der Leasingzeit ohne einen bleibenden Gegenwert zurückbleibt, das Fahrzeug ist dann nämlich grundsätzlich weg. Dazu später mehr...
1. Man kann und sollte Rabatte aushandeln! Diese sind teilweise sogar höher als bei einem Barkauf, weil die Banken (letztlich die Muttergesellschaft) Leasingverträge (insbesondere bei BMW) häufig zusätzlich subventionieren.
2. Die BMW-Bank kauft das Fahrzeug von deinem ausliefernden Händler. Dieser kann genauso wie bei einem Barkauf den Kaufpreis höher oder niedriger ansetzen, er ist dabei genauso stark oder auch wenig frei wie bei einem Kauf.
3. Geht beides. In meiner Erfahrung haben sich Gebrauchtwagen allerdings nie rentiert, weil dort die Subvention bzw. der Rabatt nicht derart groß ausfällt. Noch dazu schneidet man sich damit einen mE großen Vorteil des Leasings ab: das Fahren eines Neuwagens mit den damit verbundenen Annehmlichkeiten (Garantie, keine hohe Reparaturnotwendigkeit, „neues“ Fahrzeug, etc.)
4. Standard dürften 36 Monate sein. Faustformel: Je kürzer die Laufzeit, desto höher die Rate.
5. Standardmäßig ist ein sog. risikoloses Andienungsrecht vereinbart. Bereits an Tag 1 weißt du also, dass du nach der Laufzeit den Wagen zum dort genannten Preis erwerben kannst. Die Preise sind aber meistens eher unattraktiv. Niemand hindert dich gleichwohl daran, den Wagen regulär nach der Rückgabe deinem Händler abzukaufen.
6. Ist normalerweise nicht inkludiert bei BMW. Die Versicherung dürfte etwas teurer sein wegen der sinnvollen GAP-Deckung. Mit den Konditionen kenne ich mich aber nicht ausreichend aus.
7. Ein guter Indikator ist der sog. Leasingfaktor. Bei einem Listenpreis von EUR 100.000 würde eine monatliche Rate (bei 36 Monaten und ohne Anzahlung) von EUR 1.000 einem Leasingfaktor von 1,0 (=1%) entsprechen. Beim aktuellen 1er sind Leasingfaktoren unter 1,0 derzeit soweit ich es beurteilen kann normal. Alles über 1,0 würde ich als schlechtes Angebot ansehen. Tipp: Bemühe das Leasingforum, dort werden viele Angebote für den F40 im entsprechenden Thread gepostet, die man als Anhaltspunkt nehmen kann.
Hoffe das hilft dir vorerst.
Gruß
Zitat:
@OpelOhneDach schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:32:59 Uhr:
3. Kann man nur Neuwagen leasen oder auch Gebrauchtwagen?
bei BMW direkt kann man nur Neufahrzeuge leasen. Über Drittanbieter ist natürlich alles möglich.
zu 6. (zur korrektur meines Vorredners):
Du musst einen Leasing BMW nicht extra GAP versichern.
Beim BMW Leasing ist das durch den Leasingvertrag abgedeckt - steht dick in der Police.
Eine Vollkaskoversicherung ist bei BMW-Leasing verpflichtend und wird seitens BMW nicht angeboten. Bei anderen Herstellern ist dies zum Teil anders.
Zitat:
@chero90 schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:10:26 Uhr:
Zitat:
@OpelOhneDach schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:32:59 Uhr:
3. Kann man nur Neuwagen leasen oder auch Gebrauchtwagen?
bei BMW direkt kann man nur Neufahrzeuge leasen. Über Drittanbieter ist natürlich alles möglich.
zu 6. (zur korrektur meines Vorredners):
Du musst einen Leasing BMW nicht extra GAP versichern.
Beim BMW Leasing ist das durch den Leasingvertrag abgedeckt - steht dick in der Police.
Eine Vollkaskoversicherung ist bei BMW-Leasing verpflichtend und wird seitens BMW nicht angeboten. Bei anderen Herstellern ist dies zum Teil anders.
Eine eigene GAP Absicherung ist deshalb sinnvoll, weil jene von BMW nur dann greift, wenn man wieder einen BMW least. Mit einer eigenen Deckung hält man sich insofern mehr Optionen offen. Oder täusche ich mich da?
Ergänzung:
bei Privatleasing hast Du grundsätzlich ein Andienungsrecht. D.h. im Vertrag steht der Kaufpreis, zu dem das Fahrzeug ausgelöst bzw. erworben werden kann. Soweit ich weiß, ist diese Angabe Pflicht beim Privatleasing.
Nach mehrfachem Lesing kann ich folgende Empfehlung geben:
- ein Leasingfaktor von 1 ost ok - darunter gut, über 1 eher schlecht (hängt vom Modell und der allgemeinen Marktlage ab). Leasingfaktor wird zur besseren Vergleichbarkeit immer wie folgt angegeben: 36 Monate Laufzeit, 0,00€ Anzahlung, 15.000km pro Jahr. So solltest Di die Fahrzeuge auch immer anbieten lassen. Ist der beste Faktor erreicht, kann man die Monatrate mit Anzahlungen oder den Kilometerleistungen anpassen.
- Angebote eines Herstellers vergleichen! ein 1er mit LF 1,0und einem Listenpreis von 40t€ ist monatlich teurer, als ein 3er für 50t€ mit einem LF von 0,7! Generell sind Volumenmodelle mit Standartmotorisierungen günstiger als "Exoten"
- Kosten: man kann sich die Kosten für jede Finanzierungsart schönrechnen. Barkauf, Finanzierung oder Leasing haben jeweils Vor- und Nachteile. Rechnet man alle Faktoren ein (speziell den tatsächlichen Wertverlust beim Kauf) liegt man mit dem Leasing oftmals nicht schlechter als beim Kauf. Zusätzlich hat man kein Verwertungsrisiko - d.h. ich muss mir in 3 Jahren keinen Kopf machen, ob ich den vormals kalkulierten Kaufpreis für das Auto bekommen (Dieselfahrer können ja ein Lied davon singen, wie schnell sich die Preise ändern können.
Zitat:
@aolbernd schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:38:19 Uhr:
Ergänzung:
bei Privatleasing hast Du grundsätzlich ein Andienungsrecht. D.h. im Vertrag steht der Kaufpreis, zu dem das Fahrzeug ausgelöst bzw. erworben werden kann. Soweit ich weiß, ist diese Angabe Pflicht beim Privatleasing.
Das Andienungsrecht sollte auf keinen Fall verbindlich sein - dann muss man das Fz. nach Leasingende zu dem ausgewiesenen Preis kaufen! Ist aber bei BMW Bank nicht üblich.
Der üblicherweise im BMW-Leasingvertrag ausgewiesene optionale Andienungspreis ist i.d.R. schwer überzogen.
Vielen Dank für eure wirklich sehr aufschlussreichen Antworten. Das hat mich schon sehr weitergebracht.
Ich habe folgende Rückfragen:
A. Wie errechnet man einen Leasingfaktor? Also wann ist der LF eine 1 und wann z.B. eine 0,7?
B. Warum ist der Andienungspreis oft übertrieben? (Warum) will BMW nicht, dass ich die Karre nach Leasingende behalte?
C. Nach welchen Kriterien errechnet sich der Andienungspreis?
D. Wie ist das Verhalten von BMW bei Leasingrückläufern? Wer prüft den Leasingrückläufer und entscheidet ob er für gut befunden wird?
E. Sind die Policen der BMW-Bank fair und transparent und vor allem bundesweit einheitlich oder kann jeder Händler individuelle Klauseln einbauen?
F. Kann es also sein, dass ich bei verschiedenen BMW-Vertragshändlern verschieden hohe Leasingraten angeboten bekommen könnte obwohl die BMW-Bank eigentlich zentral für das Leasing verantwortlich ist?
Tut mir leid, falls manche Fragen in euren Ohren möglicherweise völlig bescheuert klingen sollten aber Leasing ist für mich wirklich Neuland und ich hab Sorge da ordentlich was falsch zu machen.
A: Listenpreis : (Monatsrate x 100)
B: Natürlich gibt es keine Pflicht bezüglich Andienungsrecht. In keinem meiner letzten 5 BMW-Verträge stand ein Restwert drin. Wer sagt Dir dass der Preis übertrieben ist? Dein Bauchgefühl?
C: Schätzung
D: Dekra oder TÜV. Gibt kein Gut oder schlecht sondern es wird die Wertminderung durch festgestellte Schäden ermittelt. Ist sehr fair, was ich jeweils zu zahlen hatte war immer deutlich weniger als wenn ich es in einer Hinterhofwerkstatt hätte beseitigen lassen
E: Teile sind fix, zum Beispiel Zinsen, Restwert, Prämien seitens der AG. Variabel ist vor allem der Nachlass.
F: Natürlich. Siehe E. Du bekommst ja auch höchst unterschiedliche Kaufpreis angeboten. Heißt nicht umsonst UPE.
A: ohne Anzahlung
(Rate : Bruttolistenpreis) X 100 = Leasingfaktor.
A: mit Anzahlung
(Rate + (Anzahlung : Laufzeit) ) : Bruttolistenpreis x 100 = Leasingfaktor
Im Bild ist es besser dargestellt
Hier gibt es einen Leasingfaktorrechner
https://www.leasingmarkt.de/ratgeber/leasingfaktor
Zitat:
@chero90 schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:10:26 Uhr:
Zitat:
@OpelOhneDach schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:32:59 Uhr:
3. Kann man nur Neuwagen leasen oder auch Gebrauchtwagen?
bei BMW direkt kann man nur Neufahrzeuge leasen. Über Drittanbieter ist natürlich alles möglich.
Natürlich kann man auch gebrauchte bei BMW leasen,insbesondere Geschäftsfahrzeuge der BMW AG ,Vorführwagen oder ex Mietwagen
Unser 1er war 11 Monate alt und hatte 11000km gelaufen.Geleast beim BMW Händler mit Premium Selection und Euro Plus bis zum 5ten Jahr.LF 0,47 (gegenüber Neupreis)bei 25000km per anno
Zitat:
@MurphysR schrieb am 30. Dezember 2019 um 23:11:07 Uhr:
B: Natürlich gibt es keine Pflicht bezüglich Andienungsrecht. In keinem meiner letzten 5 BMW-Verträge stand ein Restwert drin. Wer sagt Dir dass der Preis übertrieben ist? Dein Bauchgefühl?
Danke dir für deine ausführliche Antwort.
Nein, nicht mein Bauchgefühl. Hab ja noch kein Leasingangebot. Hab das nur im Internet gelesen und hier im Thread wurde das auch schon so angedeutet mit den überzogenen Andienpreisen.
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 31. Dezember 2019 um 00:11:19 Uhr:
Hier gibt es einen Leasingfaktorrechner
Die Seite ist super, hat mir sehr geholfen. Danke für den top Link!
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:18:18 Uhr:
Natürlich kann man auch gebrauchte bei BMW leasen,insbesondere Geschäftsfahrzeuge der BMW AG, Vorführwagen oder ex Mietwagen
Unser 1er war 11 Monate alt und hatte 11000km gelaufen.Geleast beim BMW Händler mit Premium Selection und Euro Plus bis zum 5ten Jahr.LF 0,47 (gegenüber Neupreis)bei 25000km per anno
Dachte auch schonmal an eine Tageszulassung oder einen Vorführwagen. Wobei ich Vorführwagen eher kritisch sehe weil gerade auch bei so sportlichen Modellen die Probefahrten in der Regel wohl nicht mit Fingerspitzengefühl erfolgen...
Zitat:
@OpelOhneDach schrieb am 31. Dezember 2019 um 13:07:14 Uhr:
Dachte auch schonmal an eine Tageszulassung oder einen Vorführwagen. Wobei ich Vorführwagen eher kritisch sehe weil gerade auch bei so sportlichen Modellen die Probefahrten in der Regel wohl nicht mit Fingerspitzengefühl erfolgen...
Ich würde auch zur Tageszulassung oder zum Lagerwagen tendieren. Mit einen Vorführer kannst Du nochmal mehr sparen, aber je nach Alter kommt noch ein weiterer Service dazu der den Preisvorteil wieder auffrisst.
Die Sache mit dem Andienungsrecht wird hier durchweg falsch verstanden. Es keine Kaufoption zu Gunsten des Leasingnehmers ("wenn ich das Auto nachher kaufen will, darf ich das"), sondern das Recht des Leasing-GEBERS, dem Leasingnehmer das Auto am Ende der Laufzeit anzubieten - und der MUSS es dann kaufen. Ist also eher unattraktiv in den meisten Fällen.
Quellen, u.a.:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 7. Januar 2020 um 13:04:34 Uhr:
Die Sache mit dem Andienungsrecht wird hier durchweg falsch verstanden. Es keine Kaufoption zu Gunsten des Leasingnehmers ("wenn ich das Auto nachher kaufen will, darf ich das"), sondern das Recht des Leasing-GEBERS, dem Leasingnehmer das Auto am Ende der Laufzeit anzubieten - und der MUSS es dann kaufen. Ist also eher unattraktiv in den meisten Fällen.
Quellen, u.a.:
Sorry, aber das ist - zumindest im Falle von Privatleasingverträgen bei der BMW Bank - Schwachsinn! Es handelt sich um ein AndienungsRECHT des Leasingnehmers, was so auch im Vertrag festgehalten ist. Es besteht definitiv keine Pflicht, den Wagen abzunehmen.
Muss es immer gleich das Wort "Schwachsinn " sein?
Sorry, aber das ginge auch anders ...