1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Private LKW-Nutzung für Jugendveranstaltung

Private LKW-Nutzung für Jugendveranstaltung

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 17:36

Eine kurze "rechtliche" Fage:

Meine Kinder haben von der Kirche jährlich ein Zeltlager.

Ich transportiere dabei als Vater die Materialien und Zelte hin und her.

Normalerweise bekommen wir entweder von einer Autovermietug oder einer örtlichen Firma am Wochenende dafür einen 7,49 Tonner zur Verfügung gestellt.

In diesem Jahr brauchen wir dafür ggf. einen 12 Tonnen LKW.

Ich besitze einen gültigen CE-Führerschein (noch von der Bundeswehr umgeschrieben) und gerade mit Attest verlängert, da ich über 50 bin..

Ich bin aber selbst kein Berufskraftfahrer.

1) Darf mir eine Firma für diese private Nutzung (ca. 500 km Autobahn pro Strecke) einen LKW

zur Verfügung stellen?

2) Brauche ich dafür eine Fahrerkarte Ladepapiere oder Ähnliches?

Bei dem 7,49 Tonner, meist Europcar o.ä. läuft das Tachogerät immer ohne Karte.

3) Darf ich für diese private Nutzung am Wochenende mit dem LKW überhaupt auf der Autobahn fahren?

4) Wie sieht es mit Mauterhebung aus?

Muss ich die ggf. selbst zahlen? Kann die über die Firma laufen?

Entschuldigt bitte die dummen Fragen, aber ich bin halt nicht vom Fach und das was man so in den Foren liest ist ziemlich unterschiedlich.

Bert

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2012 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von bholmer

1) Darf mir eine Firma für diese private Nutzung (ca. 500 km Autobahn pro Strecke) einen LKW zur Verfügung stellen?

Natürlich darf ein Halter eines Nutzfahrzeuges sein Fahrzeug vermieten (auch wenn keine Miete fällig ist, nennt man das "vermieten").

Zitat:

2) Brauche ich dafür eine Fahrerkarte Ladepapiere oder Ähnliches?

Hier liegt @steini111 falsch! Eine private Nutzung gibt es bei Fahrzeugen über 7,5 t definitv nicht. Es wäre also ein Verstoß, den Tachogarfen auf OUT zu stellen (Fahren ohne Fahrerkarte - 250 €/Tag). Deine beabsichtigte Nutzung zählt nicht zu den Ausnahmen, bei denen der Tacho auf OUT gestellt werden darf, siehe § 18 FPersVO.

Der Tachograf bleibt an und es wird wie folgt verfahren:

Eine Fahrerkarte ist definitiv nicht nötig, wenn es sich um eine gelegentliche (also hier einmalige) Nutzung handelt. Die Benutzung funktioniert so, dass man vor Anritt der ersten Fahrt einen Ausdruck des digitalen Tachografen macht und ihn mit Datum unterschreibt. Das gleiche folgt dann am Ende der letzten Fahrt. Damit sind alle Akitvitäten zwischen den beiden Ausdrucken demjenigen zugeschrieben, der sie unterschrieben hat. Ladepapiere sind nicht nötig.

Eine Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) oder Ladepapiere sind auch nicht nötig, weil es sich um "die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke" (§ 2 Abs.1. Nr.1 GÜKG) handelt.

Zitat:

3) Darf ich für diese private Nutzung am Wochenende mit dem LKW überhaupt auf der Autobahn fahren?

Am Samstag ja, am Sonntag nein. Das hat nichts mit einer privaten oder gewerlichen Nutzung zu tun. Es gilt ein generelles Fahrverbot für Nutzfahrzeuge mit Anhänger (unabhängig vom Gewicht) und ein Fahrverbot für Solo-Nutzfahrzeuge ab 7,5 t.

Es wäre also für Sonntag eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die nach meinen Erfahrungen erteilt wird, weil es sich ja nicht um keine kommerzielle Fahrt handelt, sondern zu einer Jugend- und Freizeitveranstaltung gehört. Hierzu: eine Bescheinigung der Kirchengemeinde ausstellen lassen und zur unteren Verkehrsbehörde (von Bundesland zu Bundesland verscheiden) , meist das Regierungspräsidium um dort eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Zitat:

4) Wie sieht es mit Mauterhebung aus?

Wie schon beschrieben, Maut wird ab 12 t fällig. Deshalb darauf achten, dass es weniger als 12 t ZgM hat. Mautpflichtige Fahrzeuge haben in der Regel ein Mautgerät (On-Board Unit -OBU) eingebaut.

 

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

zu 1.) Ja, darf sie. Das ganze wäre für die Firma sicher einfacher bei einer Prüfung wenn du die Fahrerkarte hättest.

zu 2.) Bei einer Privatfahrt würde es reichen den Tacho auf OUT zu stellen, einfacher und ohne große Fragerei ist es mit Karte und der Einhaltung von Lenk und Ruhezeiten.

zu 3.) nur bis 7,5t darf man Sonntags ohne Genehmigung fahren. Anhänger hinter LKW generell auch nicht.

zu 4.) erst ab 12t ZgG braucht man Maut zu Zahlen.

Grüße

Steini

am 3. Juni 2012 um 19:59

Die Genehmigung, um das Sonntagsfahrbot umgehen zu können, ist unter solchen Vorraussetzungen, einfach zu bekommen..

Ferienlager/ Zeltlager, die von der Kirche, dem DRK veranstaltet werden, können oft nur mit Hilfe der Eltern stattfinden. Da die Helfer oft nur am Wochenende frei haben, ist der Konvoi, mit Kindern, Begleitern und Material an Bord der Fahrzeuge, mit Genehmigung, auch Sonntags problemlos zum Zielort zu bringen.

Das wichtigste du brauchst eine Fahrerkarte denn bei allem über 7,49 t gibt es keine Privatfahrten mehr also Nix mit Rache auf Out und ab geht's.

am 4. Juni 2012 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von bholmer

1) Darf mir eine Firma für diese private Nutzung (ca. 500 km Autobahn pro Strecke) einen LKW zur Verfügung stellen?

Natürlich darf ein Halter eines Nutzfahrzeuges sein Fahrzeug vermieten (auch wenn keine Miete fällig ist, nennt man das "vermieten").

Zitat:

2) Brauche ich dafür eine Fahrerkarte Ladepapiere oder Ähnliches?

Hier liegt @steini111 falsch! Eine private Nutzung gibt es bei Fahrzeugen über 7,5 t definitv nicht. Es wäre also ein Verstoß, den Tachogarfen auf OUT zu stellen (Fahren ohne Fahrerkarte - 250 €/Tag). Deine beabsichtigte Nutzung zählt nicht zu den Ausnahmen, bei denen der Tacho auf OUT gestellt werden darf, siehe § 18 FPersVO.

Der Tachograf bleibt an und es wird wie folgt verfahren:

Eine Fahrerkarte ist definitiv nicht nötig, wenn es sich um eine gelegentliche (also hier einmalige) Nutzung handelt. Die Benutzung funktioniert so, dass man vor Anritt der ersten Fahrt einen Ausdruck des digitalen Tachografen macht und ihn mit Datum unterschreibt. Das gleiche folgt dann am Ende der letzten Fahrt. Damit sind alle Akitvitäten zwischen den beiden Ausdrucken demjenigen zugeschrieben, der sie unterschrieben hat. Ladepapiere sind nicht nötig.

Eine Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) oder Ladepapiere sind auch nicht nötig, weil es sich um "die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke" (§ 2 Abs.1. Nr.1 GÜKG) handelt.

Zitat:

3) Darf ich für diese private Nutzung am Wochenende mit dem LKW überhaupt auf der Autobahn fahren?

Am Samstag ja, am Sonntag nein. Das hat nichts mit einer privaten oder gewerlichen Nutzung zu tun. Es gilt ein generelles Fahrverbot für Nutzfahrzeuge mit Anhänger (unabhängig vom Gewicht) und ein Fahrverbot für Solo-Nutzfahrzeuge ab 7,5 t.

Es wäre also für Sonntag eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die nach meinen Erfahrungen erteilt wird, weil es sich ja nicht um keine kommerzielle Fahrt handelt, sondern zu einer Jugend- und Freizeitveranstaltung gehört. Hierzu: eine Bescheinigung der Kirchengemeinde ausstellen lassen und zur unteren Verkehrsbehörde (von Bundesland zu Bundesland verscheiden) , meist das Regierungspräsidium um dort eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Zitat:

4) Wie sieht es mit Mauterhebung aus?

Wie schon beschrieben, Maut wird ab 12 t fällig. Deshalb darauf achten, dass es weniger als 12 t ZgM hat. Mautpflichtige Fahrzeuge haben in der Regel ein Mautgerät (On-Board Unit -OBU) eingebaut.

 

am 4. Juni 2012 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Das wichtigste du brauchst eine Fahrerkarte denn bei allem über 7,49 t gibt es keine Privatfahrten mehr also Nix mit Rache auf Out und ab geht's.

Nö, braucht er nicht.

am 13. Juni 2013 um 16:28

Moin moin @ all

Folgende frage an euch, ein kumpel von mir feiert in ein paar wochen seine hochzeit.

Also ganz besonders und wohl auch beste geschenk wollen wir mit unserem LKW uberreichen. Einfach mal was anderes und macht ja schon was her :)

So nun natürlich die kleine Bescheide frage...hochzeit natürlich am Samstag ca. 60km von unserem Heimatort entfernt.

D.H. man müsste ja auch auf dem Sonntag wieder nach hause fahren.

Meine idee war ja da ich keine Ladung befördere geschweige denn gewerblichen guterverkehr betreibe müsste das doch eigentlich so gehen oder?

Lkw wäre ein 3 achs man mit abrollmulde und großem ladekran. Diesen würde ich ja dann privat fahren und kein geld verdienen.

Was meint ihr??? :)

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

Das Sonntagsfahrverbot gilt auch für Privatfahrten.

Einzige Chance sauber aus der Sache rauszukommen, ohne auf die Milde der Polizei zu vertrauen, wäre die Beantragung einer Sondergenehmigung. Kostet halt, aber bekanntlich wurden diese Genehmigungen schon für gößere "Dummheiten" erteilt.

Fragen kostet nichts.

Oder einfach riskieren, Teile der örtlichen Landjugend sind vor Jahren auch mit einem Sattelzug zu Rock im Park und Der mußte auch wärend des Fahrverbots wieder zurück zur Spedition.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

dazu solltest du vbeim zuständiugen Strassenverkehrsamt eine sondergenehmigung beantragen den das Fahrverbot bezieht sich auf KFZ über 7,5 Tonnen wenn mich nicht alles täuscht und ist nicht an irgendeinen gewerblichen zweck gebunden.. sodern an das gewicht...

Ich würde den LKW am Samstag dort in der nähe abstellen und nur die Rückfahrt beantragen ist eventuell billiger bzw ab 22 Uhr sowieso frei.. und erlaubt. So ist das Tema recht einfach zu bewältigen...

Viel spass beim Feiern.,... Jol.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

Außerdem gibt es ab 7,5 to. GG keine Privatfahrten, somit ist die Wochend Ruhezeit auch dahin.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von _Boetti_

....seine hochzeit.

Also ganz besonders und wohl auch beste geschenk wollen wir mit unserem LKW uberreichen. Einfach mal was anderes und macht ja schon was her :)

Oh ja wirklich was BESONDERES :rolleyes:

Sieht man soooo oft und alle die diese Idee haben, finden es immer so cool und ideenreich.

Überleg dir mal lieber was richtig Gutes und Ideenreiches.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

am 17. Juni 2013 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Zitat:

Original geschrieben von _Boetti_

....seine hochzeit.

Also ganz besonders und wohl auch beste geschenk wollen wir mit unserem LKW uberreichen. Einfach mal was anderes und macht ja schon was her :)

Oh ja wirklich was BESONDERES :rolleyes:

Sieht man soooo oft und alle die diese Idee haben, finden es immer so cool und ideenreich.

Überleg dir mal lieber was richtig Gutes und Ideenreiches.

Dir muss es ja auch nicht gefallen, oder ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

am 17. Juni 2013 um 11:22

Sag ich doch auch garnicht aber mittlerweile ist es bei so vielen Eheschließuneng so, dass wenn jemand irgendwas mit LKW schafft oder wen mit einem kennt dieser "Gag" als ach so tolle Idee angedacht wird.

Außergewöhnlich ist da schon lange nichts mehr dran.

Irgendwann wirds einfach langweilig wenn ein riesen LKW kommt, abkippt und nur ein Teller zum Polterabend raus kommt oder eben nur ein Geschenk raus purzelt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'SONNTAGSFAHRVERBOT BEI PRiVATFAHRT?!' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger