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Private Nutzung eines LKW
Hallo!
Ich hätte eine Frage, die mich zwar nicht betrifft, aber es würde mich einfach interessieren.
Und zwar würde ich gerne wissen, welche Beschränkungen bei der Nutzung eines LKWs zu privaten Zwecken bestehen?
- Muss man Lenkzeiten einhalten?
- Wochenend-,Feiertag- und Nachfahrverbot?
Spontan fällt mir dazu zum Beispiel ein, mit einem Bundesheer-LKW oder Ähnlichem (auf jeden Fall >7,5t HzG damit alle Verbote greifen würden) privat herumzugurken. Müsste man sich dann an obige Beschränkungen halten oder gelten die nur für den Berufsverkehr? Ich bin Österreicher aber interessant wären auch andere Länder, wenn's von denen jemand weiß!
Beste Antwort im Thema
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
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24 Antworten
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
Es mag Privatfahrten geben, aber die sind genauso wie Gewerbliche zu handhaben. Für Viele ein Stolperstein der richtig Geld kostet selbst für einen als LKW( 2,3 To zulassung ) zugelassenen Pikup gilt sogar mit Wohnanhänger ( auf dem Weg in den Urlaub) das Sonntagsfahrverbot.. Jol.
Es hat nämlich wieder einmal so eine Bundesheerversteigerung gegeben und da hat sich irgendwie die Frage aufgedrängt, an welche Regeln man sich halten muss, wenn man nun Besitzer eines solchen LKWs ist. Die Antwort ist also an die selben wie die Berufskraftfahrer auch, hätte ich mir ehrlich gesagt nicht gedacht. Das würde heißen, dass für die Besitzer solcher Fahrzeuge dann ein Sonntagsausflug nicht zur Debatte steht
Zitat:
Original geschrieben von mortsn
Es hat nämlich wieder einmal so eine Bundesheerversteigerung gegeben ....
Ich vermute mal, dass du von Österreich sprichst. Wenn es wie in D ist, können die zu versteigerenden LKW durchaus schon ins Oldtimeralter gekommen sein. Es wäre z.B. eine Ausnahme, dass Oldtimer über 7,5 t von der Benutzungspflicht des Tachografen ausgenommen sind. Und das Sonntagsfahrverbot dürfte für Fahrten zu Oldtimnertreffen mit einer Ausnahmegenehmigung zu umgehen sein (kann aber in A anders sein). Wenn es sich um einen LKW mit Kofferaufbau handelt, kann man durch den Einbau von Bett und Küche ein Sonder-Kfz (Wohnmobil) daraus machen. das wäre dann auch in D vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.
Aber da musst du nochmal schauen, ob die länderspezifischen Vorschriften für A etwas anderes sagen.
Alles klar, danke. Das mit dem Bundesheer-LKW war nur ein Beispiel, also für mich auch nicht relevant - Ich suche keine Wege die Beschränkungen zu umgehen
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
Es mag Privatfahrten geben, aber die sind genauso wie Gewerbliche zu handhaben. Für Viele ein Stolperstein der richtig Geld kostet selbst für einen als LKW( 2,3 To zulassung ) zugelassenen Pikup gilt sogar mit Wohnanhänger ( auf dem Weg in den Urlaub) das Sonntagsfahrverbot.. Jol.
Zusatz Wichtig:: Das gilt für D, in Östreich kanns anderst sein weis ich ehrlich nicht. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber in den ganzen Verordnungen etc. ist doch immer nur (in den Präambeln etc.) von "gültig für gewerbliche Fahrten etc." die Rede.
Klar, sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass dieselben Regeln unisono auch für Privat gelten sollten - tun es meiner Meinung nach aber nicht.
Zumindest die Lenkzeiten (Fahrpersonal-VO?) sind definitiv gewerblich ausgelegt.
(Wie gesagt, ich erhebe keinen Anspruch auf Allwissenheit oder Perfektion ...)
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber in den ganzen Verordnungen etc. ist doch immer nur (in den Präambeln etc.) von "gültig für gewerbliche Fahrten etc." die Rede.
Klar, sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass dieselben Regeln unisono auch für Privat gelten sollten - tun es meiner Meinung nach aber nicht.
Zumindest die Lenkzeiten (Fahrpersonal-VO?) sind definitiv gewerblich ausgelegt.
(Wie gesagt, ich erhebe keinen Anspruch auf Allwissenheit oder Perfektion ...)
ein kumpel von mir hat schonmal richtig in die tasche gegriffen weil er der gleichen meinung war und mit seinem VW Bulli seinen wohnwagen vom Stellplatz abgeholt hat kontrolle und reingefallen weil der Bulli als LKW zugelassen war und sontag vor 22 Uhr die kontrolle war.. das trifft nicht nur gewerbliche sondern auch alle fahrer von LKW Zulassungen .. mit dem Lenkzeitentheater ist es das gleiche über 7,5 Tonnen .. Du kannst aber gerne beim BAG anrufen die antworten werden Dir nicht gefallen.. Jol.
Komische Gesetze mal wieder. Wenn man z.B. ein Wohnmobil auf einem 15 tonnen schweren Busfahrgestell hat hat man damit weder Tachografenpflicht noch muß man sich an Lenk- und Ruhezeiten halten.
Das gleiche Fahrzeug als Koffer-LKW macht offenbar wesentlich schneller müde, denkt sich der Gesetzgeber.
Zitat:
Original geschrieben von Daimler201
Komische Gesetze mal wieder. Wenn man z.B. ein Wohnmobil auf einem 15 tonnen schweren Busfahrgestell hat hat man damit weder Tachografenpflicht
Interessant, das findest du bitte wo?
Ei Womo braucht nie nen Fahrtenschreiber egal wie schwer
Selbst dieses kleine teil hier nicht.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ei Womo braucht nie nen Fahrtenschreiber egal wie schwer
Selbst dieses kleine teil hier nicht.
Genau so ist es. Weshalb man sich der Gesetzgeber hier so auf die Fahrzeugart versteift und nicht auf die Art der Nutzung ist mir schleierhaft.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ei Womo braucht nie nen Fahrtenschreiber egal wie schwer
Selbst dieses kleine teil hier nicht.
Das stimmt so nicht. Du meinst bestimmt, er braucht bei privater Nutzung keinen Tachografen. Aber nach § 57a STVZO braucht jedes Fahrzeug über 7,5 t einen Fahrtenschreiber, ausgenommen sind die Fahrzeuge, die in Art. 3 Buchstabe d bis g und i EG-VO 561/06 und un der FPersVO § 18 Abs. 1 aufgezählt sind. Da sind aber keine Wohnmobile aufgeführt.
Du musst also unterscheiden nach einem Fahrtenschreiber, der die Fahrten aufzeichnet, und einem Tachografen, der auch zusätzlich die Aktivitäten der Fahrer aufzeichnet. Also: einen elektronischen Tachografen einbauen (die Fahrtaktivitäten werden im Massenspeicher aufgezeichnet), aber eine Karte, die die Aktivitäten des Fahrers aufzeichnet, ist nicht nötig (weil ja in der Regel keine gewerbliche Nutzung).
Die Maut ist auch nicht zu vergessen!!!
Inzwischen auch teils auf Bundesstraßen!!!
Du kommst da schnell in Teufels Küche.
D.h. für Dich vor jeder Fahrt ans Mautterminal oder gleich ne OBU beschaffen.